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Gesetzliche Regelung zu Stornokosten?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Annett88A Offline
    Annett88A Offline
    Annett88
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Gibt es eine gesetzliche Regelung für die Höhe der Stornokosten?

    Wir haben im Januar eine Reise gebucht für den Sommer, die wir jetzt wieder stornieren möchten. Der Reiseveranstalter verlangt 15% Stornokosten. Auf der Hompage des Reiseverastalters finde ich nirgendwo eine Info über die Höhe bzw. Staffelung (z.B. bis 30 Tage vor Abflug 15% usw.) von Stornokosten. Neckermann z.B. verlangt bis 30 Tage vor Abflug nur 10%...

    Darum wollte ich gerne mal wissen, ob das irgendwo gesetzlich geregelt ist oder jeder Veranstalter das machen kann wie er will.

    Vielen Dank vorab!!!!

    Annett

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    • Sina1S Offline
      Sina1S Offline
      Sina1
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2
      Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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      • Annett88A Offline
        Annett88A Offline
        Annett88
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Das ging ja schnell. Leider sind die AGB´s nicht auf der Hompage des RV zu finden... Trotzdem vielen Dank, hat mir sehr geholfen!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Sina1S Offline
          Sina1S Offline
          Sina1
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4
          Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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          • HooooSH Offline
            HooooSH Offline
            HooooS
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo, ich hätte auch eine Frage dazu, hoffentlich wird der Beitrag noch beantwortet. Ich habe drei Tage vor Antritt eine Hotelreise in Deutschland storniert. Ich sagte bei der Reservierungsanfrage am Telefon, ich weiss nicht, ob ich die Reise wegen einen Säugling antreten kann.
            Der Hotelanbieter, kein Problem, dann kann ich es stornieren (dies geschah alles am Telefon),

            (da es ein Geschenk ist, wollten sie mir einen Gutschein zusenden (welchen ich auch bekam), auf meine Frage: "was passiert, wenn man die Reise nicht antritt?" daraufhin die Re­zep­ti­o­nis­tin: "der Gutschein ist erst gültig, wenn man ihn bezahlt". ich reservierte, als ich dann die Buchungsbestätigung bekam, waren darunter in einer PDF Datei die AGBs (für mich nicht ersichtlich, ich hab sie mir auch nicht durchgelesen und war auch nicht bemüht AGBs zu suchen, da ich es ja schon am Telefon abgeklärt habe), in den AGBs steht drin, bei kurzfristiger Absage 60 Prozent an Stornokosten. Jetzt bekam ich eine Stornorechnung über den vollen Preis, auf eine Email, ob das rechtens ist, antwortet der Hotelier nicht. Es kam ein Schreiben von seinem Anwalt. mit Anwaltskosten 85 Euro und den vollen Preis. Kann mir jemand helfen, was hier rechtens ist? Ist es rechtens die AGBS erst mit der verbindlichen Buchungsbestätigung zukommen zu lassen oder muss der Kunde zuvor darüber informiert werden?

            vielen Dank
            Mit freundlichen Grüßen

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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Willkommen im Forum von HolidayCheck, HooooS.
              Ich habe deinen Beitrag jetzt mehrmals durchgelesen und steige trotzdem noch nicht durch.
              Die Aussage "Sie können stornieren" ist zunächst einmal korrekt. Die Frage ist: Zu welchen Bedingungen?

              Gutschein / Geschenk / Gültigkeit: Tut mir leid, das verstehe ich überhaupt nicht.

              Grundsätzlich gilt bei telefonischen Reservierungen:
              Bei einer telefonischen Buchung auf Grundlage eines Katalogangebotes, das die AGB vollständig enthält, reicht es aus, wenn der Reiseveranstalter bei der Buchung auf die Geltung der AGB ausdrücklich hinweist.
              Hierzu sollte ein Aktenvermerk beim Veranstalter vorliegen.
              Die AGB müssen dem Kunden immer vor der verbindlichen Buchung bekannt gemacht werden / ausgehändigt worden sein; das kann auch durch ein eindeutiges Katalogangebot geschehen, auf dessen Grundlage der Kunde eine telefonische Buchung vornimmt.
              Fazit:
              Du musst ja irgendwie zur Buchung veranlasst worden sein, demnach wurde dir ein irgendwie geartetes Angebot unterbreitet (Vertragsschluss = Angebot + Annahme). Waren in diesem Angebot die AGB nicht ersichtlich, kam durch eine telefonische Reservierung kein rechtsgültiger Vertrag zustande.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • Norwegenfan1711N Offline
                Norwegenfan1711N Offline
                Norwegenfan1711
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo zusammen,

                Wir haben eine AIDA Kreuzfahrt am 07.03.2020 über Berge & Meer gebucht und auch die Anzahlung geleistet. Aufgrund der Pandemie haben wir die Reise am 09.08.2020 storniert, da es kurz vor Ablauf der Zahlung der höheren Stornokosten gewesen wäre. Die offizielle Absage von AIDA kam am 10.08.2020.
                Da sich Berge & Meer nun weigert die Stornokosten an mich zurückzubezahlen habe ich mich an AIDA gewandt, von diesen habe ich erfahren, dass Berge & Meer die Reise kostenfrei storniert hat und die vollen Stornokosten zurückbekommt.
                Das habe ich Berge & Meer mit etlichen anderen Gründen für die kostenfreien Stornierung per E-Mail mitgeteilt. Leider geht Berge & Meer nicht auf meine E-Mails ein und beharrt auf die Einbehaltung der vollen Stornokosten. Nun meine Frage an Euch, hatte vielleicht irgendjemand irgendwann mal so einen ähnlichen Fall und kann mir sagen, was ich noch tun kann.
                Wie ist denn hier die Rechtslage, kann mir das evtl. jemand sagen?
                Für Eure Tipps wäre ich dankbar.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                  #8

                  @Norwegenfan1711
                  Ich muss dir leider etwas vage antworten, da es für die gegenwärtige Situation weder eine eindeutige gesetzliche Regelung noch eine nennenswerte Spruchpraxis gibt.

                  Grundsätzlich gilt:
                  Ansprüche auf Kompensation sind im Streitfall darzulegen.
                  Für deinen Sachstand heißt das, du könntest der Weigerung zur Erstattung entgegentreten und mit der Darlegung des Leistungserbringers begründen. Damit entfiele für Berge & Meer die Anspruchsgrundlage (= eigene Verpflichtungen gegenüber den Vertragspartnern).

                  Soweit ist das einigermaßen konkret, und je nachdem wie stark du den Nachweis im Vortrag zu erhärten vermagst, ließe das wahrscheinlich (?! vage) eine Auswirkung auf die bisherige Entscheidung deines Veranstalters erwarten.
                  Würde das gelingen bliebe dir ein prozessuales Vorgehen erspart.

                  Hinsichtlich der Erstattung von Stornokosten bei kurzfristig danach erfolgter Absage der Reise durch den Leistungserbringer vertreten Verbraucherverbände beharrlich die Ansicht ein Anspruch würde bestehen (pikant ist hier, dass deine Reise just 1 Tag nach deiner Rücktrittserklärung erfolgte).
                  Diese Einschätzung ist wahrlich nicht fantastisch - nur müsstest du dich schlimmstenfalls auf eine streitige Einigung eingrooven.

                  Daher mein Rat:
                  Teile Berge & Meer mit, dass du von AIDA von der kostenneutralen Regelung des Rücktritts informiert wurdest (wenn vorhanden biete den entsprechenden Schriftverkehr an - fakultativ!).
                  Teile mit, dass damit der Anspruch auf Kompensation entfällt und du die Erstattung deiner Zahlungen daher umgehend erwartest.

                  Und hier solltes es dann für dich weitergehen ... 😉

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • KitzelbacherK Offline
                    KitzelbacherK Offline
                    Kitzelbacher
                    schrieb am zuletzt editiert von Kitzelbacher
                    #9

                    Hallo!

                    Ich habe auch eine Frage bzgl. Stornogebühren. Es handelt sich um eine Pauschalreise für November 2020. Veranstalter bigXtra, gebucht über Holidaycheck.de.

                    Lt. Veranstalter-AGB betragen die Stornogebühren 25%, Holidaycheck berechnet aber 35%. Oder habe ich eine XBig-Reise? Dann wäre ich am A****!
                    Was ist rechtens?

                    LG vom Kitzelbacher

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • HC-Mitglied2670260H Offline
                      HC-Mitglied2670260H Offline
                      HC-Mitglied2670260
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hallo Kitzelbacher,
                      schon die erst (rosa unterlegte) Zeile in deinem Screenshot sagt meiner Meinung nach aus, dass du tatsächlich eine XBIG-Reise gebucht hast.
                      LG SarahSofia

                      KitzelbacherK 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • HC-Mitglied2670260H HC-Mitglied2670260

                        Hallo Kitzelbacher,
                        schon die erst (rosa unterlegte) Zeile in deinem Screenshot sagt meiner Meinung nach aus, dass du tatsächlich eine XBIG-Reise gebucht hast.
                        LG SarahSofia

                        KitzelbacherK Offline
                        KitzelbacherK Offline
                        Kitzelbacher
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Danke @SarahSofia!
                        Das dachte ich mir schon. Nun geht der Ärger erst richtig los: es gibt gesicherte Informationen, dass das Hotel derzeit geschlossen ist und wegen Renovierung auch bis Ende 2021 geschlossen bleibt.

                        Wann muss mich der Veranstalter über diese gravierende Änderung meiner Reise informieren?
                        Spielt der Veranstalter bewusst mit der Verunsicherung des Kunden, um Stornogebühren zu generieren?

                        LG vom Kitzelbacher

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Die kryptische Antwort lautet: Unverzüglich - namentlich wenn die gesicherte Kenntnis auch dem Veranstalter vorliegt.
                          Zum Spielen ist in der Branche keinem mehr zumute, Kitzelbacher. Durch die diversen Produktionsmöglichkeiten und die omnipräsente Überlastung dauern solche Informationsläufe zur Zeit elend lang ...
                          Du brauchst nicht zu stornieren, du kannst allerdings kündigen mit der Begründung deiner gesicherten Erkenntnisse.
                          Das musst du aber explizit erklären (schriftlich) und zwar deinem Reisebüro.
                          Die Maske ist für deine Situation vollkommen ungeeignet. Wenn du auf Jetzt ... klickst bist du tatsächlich im A.rsch.

                          Die Tatsache, dass es sich um eine XBIG Reise handelt hast du ja schon selbst festgestellt.

                          Anderes Thema:
                          Warum werden diese Fragen denn in diesem Metusalix-Thread besprochen?
                          Zum einen handelt es sich nicht um Sachverhalte zur gesetzlichen Vorschrift (die sich seit anno tobak in wesentlichen Teile eh geändert hat!), zum andern gibt´s doch aktuelle Tummelplätze - z.B. den Veranstalterthread 😳

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • KitzelbacherK Offline
                            KitzelbacherK Offline
                            Kitzelbacher
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Danke, das mit der Kündigung klingt gut. Habe die bisherigen Informationen gesichert und auch das Hotel sowie den Betreiber angeschrieben.

                            LG vom Kitzelbacher

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @Kitzelbacher
                              Dem Grunde nach führst du damit eine Unsicherheitseinrede, i.e. trägst erhärtet Argumente vor für eine nicht vertragsgemäße Erbringbarkeit der Reiseleistung.
                              Die so begründete Kündigung schickst du vorsorglich an dein Reisebüro und den Veranstalter, am besten als Einwurfeinschreiben.
                              Damit bleiben dir endlose Warteschleifen und fruchtlose telcos erspart.

                              Dennoch bleibe ich dabei:
                              Dieser Thread hier - ich bin nur zufällig darauf gestoßen! - ist an sich vollkommen falsch zur Behandlung deines Sachverhaltes.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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