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Reisegutschein/Bonusscheck

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  • 19Dynamo531 Offline
    19Dynamo531 Offline
    19Dynamo53
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo erstmal an alle🙂🙂 und zwar hätte ich mal eine Frage bezüglich eines Reisegutscheins..

    hab 2018 von meinen Eltern einen Reisegutschein von einem Reisebüro bei uns In der Nähe Bekommen. (Sie haben es gut gemeint 😊😊)Auf dem Gutschein steht „Bonusscheck„ drauf. Gültigkeit 2 Jahre nach Kauf (also bis Ende 2020)

    auf dem Gutschein steht folgendes drauf :

    „Dieser Verrechnungsscheck kann bei uns im Reisebüro unter anderem für alle Pauschalreisen eingelöst werden... Die Gültigkeit beträgt 2 Jahre nach oben genannten Reisedatum und ist nicht übertragbar.

    Eine Erstattung erfolgt ausschließlich über ein Inländisches auf den Berechtigten bestehendes Konto.

    Ausgenommen nur Flug Eintrittskarten Versicherungen Sonderreisen.

    Mit der Annahme des Verrechnungsschecks stimme ich zu, dass meine personenbezogenen Daten vom Reisebüro gespeichert werden. Mir ist bekannt, dass dieser Einwilligung jederzeit wiedersprochen werden kann.“

    nun wurde mir angeboten ich könnte ihn zwecks Corona ein weiteres Jahr verlängern bzw. würde er sich.. Auf Nachfrage per Mail (da das Reisebüro seit März zu hat) wurde mir auf meine Frage der Erstattung nicht geantwortet und nur daraufhin gewiesen, dass es für Pauschalreisen gültig wäre..

    Ich würde mir den jetzT doch lieber erstatten lassen wenn es „rechtlich „ möglich wäre .. Weil ich reisen eigentlich immer online buche 😊

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    • jlechtenboehmerJ Offline
      jlechtenboehmerJ Offline
      jlechtenboehmer
      schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
      #2

      Der Begriff Bonusscheck hört sich an als wäre es kein gekaufter Gutschein, sondern einer den es als Bonus auf eine gebuchte Reise gegeben hat ? Ein solcher kann natürlich selbstverständlich nur von dem ausgebenden Reisebüro eingelöst werden. Er dient schließlich vom Zweck her dazu, neue Umsätze für den Ausgeber zu generieren. Sollte es sich um einen gekauften Gutschein handeln, gelten die Bedingungen des BGB. Diese besagen, dass ein Gutschein zurückgegeben werden kann unter Abzug des entgangenen Gewinns für die ausgebende Stelle.

      Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • 19Dynamo531 Offline
        19Dynamo531 Offline
        19Dynamo53
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Nein es ist ein regulär gekaufter Gutschein.. der wird anscheinend nur so deklariert?

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • MühlengeistM Offline
          MühlengeistM Offline
          Mühlengeist
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Klongt für mich ganz so als wenn das ein individueller Gutschein des RB wäre- also deine Eltern sind dort hin gegangen und haben gesagt " wir hätten gern einen Geschenkgutschein" (weil ihnen das verschenken von Bargeld zu alltäglich aussah) und das Reisebüro hat den daraufhin ausgedruckt. Klar ist für mich dann das du an das Reisebüro gebunden bist- aösp kannst du nir mit denen diskutieren ob sie dir was auszahlen oder nicht.

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