Wissenswerte Gerichtsentscheidungen "rund ums Reisen"
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@NeckarSchwabe
Du irrst. Urteil zu Ansprüchen bei unverschuldeter Verzögerung an der SiKo
Und hier noch eine Entscheidung aus jüngerer Zeit um dich zu überzeugen ...@vonschmeling sagte:
@NeckarSchwabe
Du irrst.... soll vorkommen ...
Tja, hätte bedenken müssen dass Gerichte - auch OLG's - teils absurde Entscheidungen treffen, die zwar formaljuristisch im betreffenden Einzelfall OK sind, die aber komplett an der Lebens- und Betriebsrealität vorbeigehen. Nicht ohne Grund dürfte es auch keine letztinstanzlichen Urteile geben - es sind eben Einzelfälle.
Im ersten Fall war der Fall ja so dass es Auffälligkeiten bei der Kontrolle gab und nachts kein Sprengstoffexperte vor Ort war - das ist ja schlechterdings nicht zu verlangen. Im zweiten Fall gab es wohl in der Tat einen Stau und das Gericht hat entschieden dass die Passagiere die gebotene Sorgfaltspflicht haben walten lassen - das sind letztendlich Ermessensentscheidungen die keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit haben (und den auch nicht erheben).
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Natürlich sind es Einzelentscheidungen, aber der Thread titelt ja nicht "Wissenswerte Grundsatzentscheidungen".
Wichtig ist: Es gibt eine Zuständigkeit und es ist eben nicht - wie häufig angenommen! - das LFU.
Wenn du für deine Familie für 4k neue Tickets kaufen musst weil die SiKo unterbesetzt war würdest du die ergangenen Entscheidungen vielleicht nicht so ganz bizarr finden?
@HABERLING
Ich erinnere daran, dass jüngst der BGH über einen Streitwert von unter 20€ zu entscheiden hatte, ergo eine Sache, die sehr wohl durch alle Instanzen gezogen wurde. -
Anzahlung muss bei Buchung trotz Reisewarnung nicht erstattet werden klick BGH Urteil
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Kalkulationsirrtum: Kunde hat Recht auf Entschädigung
(Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.) -
Das Amtsgericht Hannover sprach unter dem AZ 553 C 544/23 einer klagenden Familie gegen TUI das Recht zu, das ständig belegte Liegen am Pool durch "Handtuchreservierer", ein Reisemangel ist. Die Familie buchte für 5.260 Euro eine Reise nach Rhodos. Da täglich schon in der früh alle Liegen durch Handtuchblockierer besetzt waren, bekommen sie nun eine Reisepreisminderung i.H. von 322,77 Euro klick
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Damit dürfte der EuGH ja wohl endlich die Losbude dichtgemacht haben, oder?
Zur Erläuterung: Z.B. während des Marabu Chaos haben einige findige Maximalmaximierer Flüge gebucht, von denen klar war, dass sie, z.B. aufgrund Verspätung des vorausgegangen Fluges, nicht oder nicht pünktlich stattfinden konnten, Loseinsatz: Flugpreis, Gewinnchance: EU Entschädigung. Eine ziemlich Unsitte, aber gerade bei Marabu waren das teilweise todsichere Wetten und die haben wohl auch brav erststattet. Dürfte jetzt schwieriger werden, wenn jemand in HH eine Stunde vor Abflug in MUC ein Los kauft, äh, einen Flug bucht...
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So etwas hat es gegeben???
Das ist noch unfassbarer als die nicht wie üblich trotz aller Unmöglichkeiten gegen das LFU gerichtete Spruchpraxis des EuGH!Einzelfallentscheidungen, hier etwas detaillierter dargestellt.
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Geht an den Reisevertrieb. Ich hab's trotzdem mal hier reingesetzt. Falls das nicht passt, bitte löschen.
Reiserecht: Neuauflage des Standard-Werks von Führich/Staudinger
UT:- Reisesicherungs-Fonds eingearbeitet
- Inklusive Kemptner Tabelle ("geordnete Auflistung aller relevanten, reiserechtlichen Gerichtsurteile seit dem Jahr 2000")
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Ich hatte das mal schon aml abder wohl an falscher Stelle schon eingeworfen...
Ich liebe Juristen...


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EuGH:
Personalmangel an Flughafen kann Verspätung rechtfertigen.Klick -
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Urteil: Reisepreisminderung nach Waldbrand-Evakuierung ("weitere Reisepreisminderungs-Zahlung")
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