Sperrzeiten Dilemma bei An-und Abreise
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Die Bundesbremse schafft enorme Probleme für jene Urlauber, die nur innerhalb der Beschränkungen zum Ausgang ihren Flug erreichen / nachhause gelangen können.
Habt ihr seriöse Auskünfte zur Handhabe?
Wenn ja von wo und wie?
Bislang geistern - der wieder einmal brandneuen Verordnung geschuldet! - hier nur vage Vermutungen, die zudem noch höchst unterschiedlich / witzlos ausfallen.
Helft bitte mit Fakten! -
Zumindest bei meinem StammAirport DUS gibt es lt. OB Keller keinerlei Sanktionen für Reisende, die innerhalb der Sperrzeiten auf der Hin- oder Rückfahrt zum Airport sind klick
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Ähnlich steht es in den FAQ der Stadt Köln zu den aktuellen Ausgangsbeschränkungen klick
Auszug aus obigem Link: Was ist, wenn ich nach 21 Uhr bzw. vor 5 Uhr mit dem Zug, Auto oder Flugzeug ankomme?
Wenn das nicht zu verhindern ist, zum Beispiel bei einem Flug, ist das kein Problem. Man darf nur die Reisezeiten nicht ohne triftigen Grund so legen, dass man mit Sicherheit nach 21 Uhr ankommt. -
Für Niedersachsen scheint durchweg Bundesrecht zu gelten. Hier runterscrollen bis: Was gilt bei einer Ausgangssperre? = keine Ausnahmen für Reisende zum / ab Flughafen von 22 - 5 Uhr.
Dazu Aussagen in diesem Artikel / 2. Abschnitt: "Das ist Sache des Bundes"
Und solange der Bereich Hannover / der Flughafen im dunkelroten Bereich liegen ( siehe Karte ), ist's ärgerlich für die dort Abreisenden / Ankommenden. -
Wir kommen am 8.5. um 22:35 von GC in FRA an. Beim Landratsamt/
Gesundheitsamt in meiner Heimat (Ansbach) gefragt Antwort:nachdem Sie Ihren Rückflug schon lange gebucht haben, wird ein unabweisbarer Grund für die Nichteinhaltung der Ausgangssperre anerkannt.
