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Stornierung der Reise - was ist mit Reiseversicherung?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • wukovitsW wukovits

    @kano1969

    So weit ich das verstehe hast Du Dir mit der zugekauften Flex Option das Recht erkauft die Reise kostenlos stornieren zu können.
    Von dieser Möglichkeit machst Du jetzt Gebrauch. Aus meiner Sicht ist daher das Einbehalten der Kosten für die Flex Option welche Du ja nützt nur logisch. Als letztes Jahr meine Reisen von den Veranstaltern storniert wurden habe ich das Geld für die Reiserücktrittsversicherung auch nicht zurück bekommen da meine Buchung ja die ganze Zeit unter dem Schutz der Versicherung gestanden ist.

    Gruß
    Karl

    jlechtenboehmerJ Offline
    jlechtenboehmerJ Offline
    jlechtenboehmer
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    @wukovits sagte:

    Von dieser Möglichkeit machst Du jetzt Gebrauch.

    nein, macht sie nicht. Der Veranstalter bietet die von ihr gebuchte Reise gar nicht mehr an. Der Zuschnitt der angebotenen Reise ist ein völlig anderer , was allein schon einen kostenfreien Rücktritt befürwortet.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

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    • vonschmelingV 1
      vonschmelingV 1
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
      #22

      Richtig. Der Wegfall der versicherten Sache betrifft ja die Sphäre des Veranstalters und nicht die des Versicherten.
      Der Flextarif ist eine einseitige Option für den Reisenden und entfaltet keinerlei Wirkung auf die Flexibilität des Veranstalters.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • kano1969K Offline
        kano1969K Offline
        kano1969
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Hallo alle wieder miteinander,

        also um die Sache mal aufzuklären.

        Veranstalter ist ITS. Ein Versicherungsunternehmen für die Flex Option konnte ich aus den Unterlagen nicht erkennen.
        Nun zum Buchungsvorgang oder besser Stornierung. Die Reisebuchung fand über ein stationäres Reisebüro statt. Nach Veränderung der Dauer der Reise durch den Veranstalter von 10 auf 7 Tagen wollten wir das neue Angebot nicht annehmen und teilten dies dem Reisebüro mit. Daraufhin hat die Mitarbeiterin des Reisebüros die Reise storniert ohne vorher dies mit uns abzusprechen.
        Der Veranstalter sagt nun das "wir" doch die Reise storniert hätten und somit gar keine Kulanz auf Erstattung der Flex Option haben.
        Und damit hat der Veranstalter recht. Zwar haben nicht wir aber unsere Bearbeiterin im Reisebüro die Reise storniert.
        Da ITS in den Bedingungen der Flex Option zusätzlich stehen hat das der Betrag weder "stornierbar oder erstattbar" ist, bleibt uns sowieso nichts anderes übrig als zu bezahlen. Also Augen auf beim lesen der Reiseunterlagen und vor dem unterschreiben. Eigene Schuld.
        Andere Veranstalter sind kulanter.
        Ich hab da so ein Gedankenspiel. Wenn 200.000 Reisen mit Flex Option verkauft werden und 100.000, aufgrund veränderter Flugzeiten, geschlossenen Hotels etc., storniert werden vom Veranstalter und die Flex Option nicht stornierbar bzw. erstattbar ist dann gibts da doch nur einen Gewinner. Oder sehe ich das falsch?

        Ich hoffe ich konnte das hier aufklären.

        Schönen Abend allen

        snogardblizzard

        vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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        • kano1969K kano1969

          Hallo alle wieder miteinander,

          also um die Sache mal aufzuklären.

          Veranstalter ist ITS. Ein Versicherungsunternehmen für die Flex Option konnte ich aus den Unterlagen nicht erkennen.
          Nun zum Buchungsvorgang oder besser Stornierung. Die Reisebuchung fand über ein stationäres Reisebüro statt. Nach Veränderung der Dauer der Reise durch den Veranstalter von 10 auf 7 Tagen wollten wir das neue Angebot nicht annehmen und teilten dies dem Reisebüro mit. Daraufhin hat die Mitarbeiterin des Reisebüros die Reise storniert ohne vorher dies mit uns abzusprechen.
          Der Veranstalter sagt nun das "wir" doch die Reise storniert hätten und somit gar keine Kulanz auf Erstattung der Flex Option haben.
          Und damit hat der Veranstalter recht. Zwar haben nicht wir aber unsere Bearbeiterin im Reisebüro die Reise storniert.
          Da ITS in den Bedingungen der Flex Option zusätzlich stehen hat das der Betrag weder "stornierbar oder erstattbar" ist, bleibt uns sowieso nichts anderes übrig als zu bezahlen. Also Augen auf beim lesen der Reiseunterlagen und vor dem unterschreiben. Eigene Schuld.
          Andere Veranstalter sind kulanter.
          Ich hab da so ein Gedankenspiel. Wenn 200.000 Reisen mit Flex Option verkauft werden und 100.000, aufgrund veränderter Flugzeiten, geschlossenen Hotels etc., storniert werden vom Veranstalter und die Flex Option nicht stornierbar bzw. erstattbar ist dann gibts da doch nur einen Gewinner. Oder sehe ich das falsch?

          Ich hoffe ich konnte das hier aufklären.

          Schönen Abend allen

          vonschmelingV 1
          vonschmelingV 1
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          @kano1969 sagte:

          Ich hab da so ein Gedankenspiel. Wenn 200.000 Reisen mit Flex Option verkauft werden und 100.000, aufgrund veränderter Flugzeiten, geschlossenen Hotels etc., storniert werden vom Veranstalter und die Flex Option nicht stornierbar bzw. erstattbar ist dann gibts da doch nur einen Gewinner. Oder sehe ich das falsch?

          Ganz falsch! Wenn 100 von 200k Reisen storniert werden gibt´s nur Verlierer!
          Vielleicht solltest du weniger spielen mit deinen Gedanken und sie lieber ordnen? 😶
          Das Prinzip von Versicherungen basiert auf vielen Policen und wenigen Regulierungen. Dafür sitzen da hochdotierte Mathematiker und berechnen bis runter zum Flügelschlag der Fruchtfliege auf dem Obstteller.

          Zur Sache:
          Erging nicht auch an dich der Hinweis zur Lektüre der AVB?
          Hätteste mal besser gleich gemacht als Forenraten zu veranstalten ... 😉

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • kano1969K Offline
            kano1969K Offline
            kano1969
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Hallo vs,

            deinen Oberlehrerton kannst du dir verkneifen. Ich habe höflich eine Frage gestellt und um eure Meinung gebeten aber nicht in dieser belehrenden Art.
            Wie ich schon öfter mitteilte arbeitete meine Frau 28 Jahre im Reisebüro und glaube mir ich bin da nicht ganz dumm.
            Das es nur Verlierer in der momentanen Situation gibt ist mir schon völlig klar. Dies hatte ich bereits vor über einem Jahr hier im Forum geäußert.
            Worum ich bitte ist einfach ein bisschen Respekt vor dem anderen Forenmitglied. (zweiter Satz deines Kommentars)
            Wir anderen hier sind nicht d..f.
            Überlege immer vorher ob du dir so eine belehrende Äußerung gefallen lassen würdest. Einfach mal in dich gehen und entspannen.

            So das wars. Ende

            snogardblizzard

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • HABERLINGH Offline
              HABERLINGH Offline
              HABERLING
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Hallo, wie kann man eine Reise stornieren die so wie gebucht nicht verfügbar ist? Diese Frage würde ich explizit dem Reisebüro und VA stellen.

              "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV 1
                vonschmelingV 1
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                @HABERLING
                Die ursprüngliche Reise wurde vom Veranstalter gestrichen, die Alternative von kano1969 abgelehnt / "storniert".
                Das spielt im Hinblick auf die Gebühr für die Flex-Option keine Rolle, da der Betrag nicht erstattbar ist - lt. AVB.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • HABERLINGH Offline
                  HABERLINGH Offline
                  HABERLING
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Ich bin ein bischen schwer von Kapee, wie soll ich etwas stornieren was ich nicht angenommen habe.

                  "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV 1
                    vonschmelingV 1
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Es geht um den Reisevertrag insgesamt, die Formulierung ändert daran nichts.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • Taurus64T Offline
                      Taurus64T Offline
                      Taurus64
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      @Haberling
                      @vonschmeling

                      Irgendwie stehe ich auch etwas auf dem Schlauch und verstehe die Antworten auch nicht so richtig.
                      Es wurde eine Reise gebucht, die so wie gebucht nicht durchführbar ist. Der RV hat dann ein neues/geändertes Angebot unterbreitet, das aber vom Buchenden nicht angenommen wurde, richtig? Das heißt doch eigentlich, dass der Reisevertrag unwirksam ist (Rücktritt wegen gravierender Änderung) und alles bisher Erlangte vom RV zurückzuzahlen wäre. Das schließt für mich (rein gefühlsmäßige persönliche Sichtweise) auch die Flex-Option mit ein, da der Flex-Tarif ohne Reise ja eigentlich keinen Sinn macht.
                      Aber warum wird hier von einer Stornierung des geänderten Angebots gesprochen, wo es doch eher ein Rücktritt ist...

                      Gruß Taurus64

                      Wissen ist das einzige Gut das sich vermehrt wenn man es teilt!

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                      • vonschmelingV 1
                        vonschmelingV 1
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        Der Versicherer schließt eine Erstattung in seinen AVB aus.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        wuppiandreW 1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV vonschmeling

                          Der Versicherer schließt eine Erstattung in seinen AVB aus.

                          wuppiandreW Offline
                          wuppiandreW Offline
                          wuppiandre
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Also ist der RV in Haftung zu nehmen , oder ? Ein Vertrag der nicht zu Stande kommt ist keiner, oder ?

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Taurus64T Offline
                            Taurus64T Offline
                            Taurus64
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            @wuppiandre
                            Hatte auch so meine Schwierigkeiten den Sachverhalt zu verstehen, aber nachdem ich alle Beiträge hier nochmal durchgelesen habe verstehe ich es so: Die Flex-Option zur kostenfreien Umbuchung oder Stornierung konnte (und wurde) vom Buchenden zum Reisevertrag hinzugebucht werden. Die Option ist lt. den Bedingungen (angegeben von ITS) nicht stornierbar oder erstattbar. Mit der Buchung ist der Reisevertrag erstmal zustande gekommen, da zu dem Zeitpunkt die Reise noch so wie angegeben durchführbar war. Später sind dann die Rückflüge geändert worden (Reisedauer von 10 Tagen auf 7 Tage verkürzt) und der RV hat dem Buchenden ein geändertes Angebot über die verkürzte Reisedauer gemacht. Dieses Angebot ist aber vom Buchenden nicht angenommen worden und man ist vom Reisevertrag zurückgetreten. Bis zu diesem Zeitpunkt hätte der Buchende jederzeit von der Flex-Option Gebrauch machen können um seine Reise umzubuchen oder zu stornieren. Somit wäre der Reisepreis (ohne Flexoption) zu erstatten, der Betrag für die Flex-Option jedoch nicht.

                            Gruß Taurus64

                            Wissen ist das einzige Gut das sich vermehrt wenn man es teilt!

                            1 Antwort Letzte Antwort
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