Corona: Rechte und Pflichten- auch bei Rückreise nach Deutschland
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Da die Kategorie "einfaches Risikogebiet" entfallen ist gibt es jetzt eine angepasste Kurzübersicht (die m.E. nach alle Fragen erschöpfend beantwortet):
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@NeckarSchwabe
Guter Hinweis, Danke. Die letzte Nennung dieser Übersicht/Quelle ist ja schon ein paar Stunden her und auf die vorherige Seite gerutscht...

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@NeckarSchwabe
Guter Hinweis, Danke. Die letzte Nennung dieser Übersicht/Quelle ist ja schon ein paar Stunden her und auf die vorherige Seite gerutscht...

Ja, die Halbwertszeit ist oftmals sehr gering

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Nicht unerwartet, und wahrscheinlich um Spekulationen in diesen Foren zu vermeiden, hat das RKI die Liste der Virusvarianten- und Hochrisikogebiete aktualisiert. Die "normalen" Risikogebiet sind wie erwartet nicht mehr gelistet.
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Hier noch 2 Links zu den Kosten der Tests im Ausland sowie den Testmöglichkeiten:
Die sind sehr unterschiedlich - von kostenlos bis zu hohen zweistelligen Beträgen. Ich nehme an dass sich etliche Autoreisende das sparen werden - es gibt so gut wie keine Grenzkontrollen und das Nichtvorlegen ist keine Ordnungswidrigkeit nach den Infektionsschutzgesetz. Ob da einzelne Bundesländer nachlegen weiß ich nicht - Baden-Württemberg sieht bislang kein Bußgeld vor.
Gleichwohl ist die Testerei an sich natürlich nach wie vor sinnvoll, primär bei Ungeimpften.
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Nur ganz kurz, da es hier eigentlich OT ist und eine Vertiefung auch zu weit führen würde: Ein Bußgeld kann nach dem Legalitätsprinzip nur verhängt werden, wenn die "Tat" in einem Gesetz oder einer diesem nachrangigen Verordnung als Ordnungswidrigkeit benannt ist. Die Einreiseverordnung (beruht auf dem Infektionsschutzgesetz) benennt da einige Tatbestände, z.B. Verstoß gegen die Quarantäne, aber eben nicht den § 5 (Nachweispflicht). Und somit kann hier - nach aktuellem Stand - kein Bußgeld verhängt werden. Geschieht ja auch nicht. Der Rest ist Politikergeschwätz.
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Schieb...
Damit die Admins sich weniger wiederholen müssen...
Und hier nochmal die Übersicht, für die diejenigen, die keine Seitenzahlen/Rückwärtsblättern-Schlaatfläche angezeigt bekommen...
Corona-Einreiseregeln (Kurzübersicht) -
@neckarschwabe
Die Behauptung, die Nichtvorlage eines Nachweises löse kein Bußgeld aus, ist schlichtweg falsch. Das ergibt sich aus Paragraph 7 Abs. 1,2 , 13 Nr. 5 EinreiseVO. -
@Paul Grothe
Der § 7 regelt die Einreise durch einen Beförderer, also Airline / Bahn / Schiff, nicht jedoch die individuelle Einreise mit dem eigenen Auto, dem Fahrrad, dem Moped oder auf 2 Füßen die millionenfach jeden Tag passiert. Und genau auf diese habe ich mich bezogen - und da gibts nunmal kein Bußgeld.Übrigens bricht Bundes- Landesrecht und somit kann auch in Bayern in diesen Fällen kein Bußgeld verhängt werden. Das kann erst passieren wenn eine durch das örtliche Gesundheitsamt (das natürlich informiert wird) evtl. angeordnete Quarantäne missachtet wird.
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@Paul Grothe
Der § 7 regelt die Einreise durch einen Beförderer, also Airline / Bahn / Schiff, nicht jedoch die individuelle Einreise mit dem eigenen Auto, dem Fahrrad, dem Moped oder auf 2 Füßen die millionenfach jeden Tag passiert. Und genau auf diese habe ich mich bezogen - und da gibts nunmal kein Bußgeld.Übrigens bricht Bundes- Landesrecht und somit kann auch in Bayern in diesen Fällen kein Bußgeld verhängt werden. Das kann erst passieren wenn eine durch das örtliche Gesundheitsamt (das natürlich informiert wird) evtl. angeordnete Quarantäne missachtet wird.
@neckarschwabe
Falsche Behauptungen werden durch Wiederholung nicht richtiger. Die Nachweispflicht gilt gem. Paragraph 7 Abs. 2 EinreiseVO auch dann und ist gem. Paragraph 13 Nr. 5 bußgeldbewehrt, wenn man nicht mit einem Beförderer einreist. Man sollte gesetzliche Regelungen immer vollständig lesen. -
Nicht unerwartet, und wahrscheinlich um Spekulationen in diesen Foren zu vermeiden, hat das RKI die Liste der Virusvarianten- und Hochrisikogebiete aktualisiert. Die "normalen" Risikogebiet sind wie erwartet nicht mehr gelistet.
@rejbodenheim sagte:
Nicht unerwartet, und wahrscheinlich um Spekulationen in diesen Foren zu vermeiden, hat das RKI die Liste der Virusvarianten- und Hochrisikogebiete aktualisiert. Die "normalen" Risikogebiet sind wie erwartet nicht mehr gelistet.
Den Beitrag von REJ Bodenheim ziehen wir mal nach Vorne ( in der Verlinkung bereits enthalten, aber dennoch...)
Neue Entscheidung:
Neue Hochrisikogebiete - Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch besonders hohe Inzidenzen für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2:
Algerien
Bangladesch
Frankreich – die südfranzösischen Regionen Okzitanien, Provence-Alpes-Côte d'Azur, Korsika sowie die französischen Überseegebiete Guadeloupe, Martinique, Réunion, St. Martin, St. Barthélemy
Haiti
Honduras
Irak
Kasachstan
Korea (Demokratische Volksrepublik)
Marokko
Mexiko
Myanmar
Papua-Neuguinea
Philippinen
Senegal
Tadschikistan
Thailand
Trinidad und Tobago
Turkmenistan
Usbekistan -
Nachtrag zu Frankreich --Details
Frankreich – die folgenden Regionen und französischen Überseegebiete gelten- (8.August )als-- Hochrisikogebiete

- Okzitanien (Hochrisikogebiet
- Provence-Alpes-Côte d'Azur (Hochrisikogebiet
- Korsika (Hochrisikogebiet
- Guadeloupe (Hochrisikogebiet
- Martinique (Hochrisikogebiet
- Réunion (Hochrisikogebiet
- St. Barthélemy (Hochrisikogebiet
- St. Martin (Hochrisikogebiet
*Entnommen einer aktuellen Zusammenstellung von FVW Traveltalk Online
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