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Corona: Rechte und Pflichten- auch bei Rückreise nach Deutschland

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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #221
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    carlosCBC 1 Antwort Letzte Antwort
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    • vonschmelingV vonschmeling

      Dieser Beitrag wurde gelöscht!

      carlosCBC Offline
      carlosCBC Offline
      carlosCB
      schrieb am zuletzt editiert von
      #222
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      • NeckarSchwabeN Offline
        NeckarSchwabeN Offline
        NeckarSchwabe
        schrieb am zuletzt editiert von
        #223

        Da die Kategorie "einfaches Risikogebiet" entfallen ist gibt es jetzt eine angepasste Kurzübersicht (die m.E. nach alle Fragen erschöpfend beantwortet):

        Übersicht Einreise

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • REJBodenheimR Offline
          REJBodenheimR Offline
          REJBodenheim
          schrieb am zuletzt editiert von
          #224

          @NeckarSchwabe
          Guter Hinweis, Danke. Die letzte Nennung dieser Übersicht/Quelle ist ja schon ein paar Stunden her und auf die vorherige Seite gerutscht...
          😂

          NeckarSchwabeN 1 Antwort Letzte Antwort
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          • REJBodenheimR REJBodenheim

            @NeckarSchwabe
            Guter Hinweis, Danke. Die letzte Nennung dieser Übersicht/Quelle ist ja schon ein paar Stunden her und auf die vorherige Seite gerutscht...
            😂

            NeckarSchwabeN Offline
            NeckarSchwabeN Offline
            NeckarSchwabe
            schrieb am zuletzt editiert von
            #225

            Ja, die Halbwertszeit ist oftmals sehr gering 😜

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • LumpiaL Offline
              LumpiaL Offline
              Lumpia
              schrieb am zuletzt editiert von
              #226

              Ich möchte mich hier mal bedanken für die ausführlichen Erklärungen. Ich bin jetzt etwas entspannter in Bezug auf unsere Reise nach Kos im September💕.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • REJBodenheimR Offline
                REJBodenheimR Offline
                REJBodenheim
                schrieb am zuletzt editiert von
                #227

                Nicht unerwartet, und wahrscheinlich um Spekulationen in diesen Foren zu vermeiden, hat das RKI die Liste der Virusvarianten- und Hochrisikogebiete aktualisiert. Die "normalen" Risikogebiet sind wie erwartet nicht mehr gelistet.

                Günter/HolidayCheckG 1 Antwort Letzte Antwort
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                • NeckarSchwabeN Offline
                  NeckarSchwabeN Offline
                  NeckarSchwabe
                  schrieb am zuletzt editiert von NeckarSchwabe
                  #228

                  Hier noch 2 Links zu den Kosten der Tests im Ausland sowie den Testmöglichkeiten:

                  N-TV und ADAC

                  Die sind sehr unterschiedlich - von kostenlos bis zu hohen zweistelligen Beträgen. Ich nehme an dass sich etliche Autoreisende das sparen werden - es gibt so gut wie keine Grenzkontrollen und das Nichtvorlegen ist keine Ordnungswidrigkeit nach den Infektionsschutzgesetz. Ob da einzelne Bundesländer nachlegen weiß ich nicht - Baden-Württemberg sieht bislang kein Bußgeld vor.

                  Gleichwohl ist die Testerei an sich natürlich nach wie vor sinnvoll, primär bei Ungeimpften.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • nate1N Offline
                    nate1N Offline
                    nate1
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #229

                    In Bayern gibt es nach der Grenze stichprobenartige Kontrollen durch Schleierfahnder. Blöd nur, wenn man angehalten wird und keinerlei Nachweise vorweisen kann. Es sollen empflindliche Bußgelder von bis zu 25.000 Euro verhängt werden klick.

                    "Der Tourist zerstört das, was er sucht, indem er es findet." (Hans Magnus Enzensberger)

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • NeckarSchwabeN Offline
                      NeckarSchwabeN Offline
                      NeckarSchwabe
                      schrieb am zuletzt editiert von NeckarSchwabe
                      #230

                      Nur ganz kurz, da es hier eigentlich OT ist und eine Vertiefung auch zu weit führen würde: Ein Bußgeld kann nach dem Legalitätsprinzip nur verhängt werden, wenn die "Tat" in einem Gesetz oder einer diesem nachrangigen Verordnung als Ordnungswidrigkeit benannt ist. Die Einreiseverordnung (beruht auf dem Infektionsschutzgesetz) benennt da einige Tatbestände, z.B. Verstoß gegen die Quarantäne, aber eben nicht den § 5 (Nachweispflicht). Und somit kann hier - nach aktuellem Stand - kein Bußgeld verhängt werden. Geschieht ja auch nicht. Der Rest ist Politikergeschwätz.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • REJBodenheimR Offline
                        REJBodenheimR Offline
                        REJBodenheim
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #231

                        Schieb...
                        Damit die Admins sich weniger wiederholen müssen...
                        Und hier nochmal die Übersicht, für die diejenigen, die keine Seitenzahlen/Rückwärtsblättern-Schlaatfläche angezeigt bekommen...
                        Corona-Einreiseregeln (Kurzübersicht)

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Paul GrotheP Offline
                          Paul GrotheP Offline
                          Paul Grothe
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #232

                          @neckarschwabe
                          Die Behauptung, die Nichtvorlage eines Nachweises löse kein Bußgeld aus, ist schlichtweg falsch. Das ergibt sich aus Paragraph 7 Abs. 1,2 , 13 Nr. 5 EinreiseVO.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • sanne678S Offline
                            sanne678S Offline
                            sanne678
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #233

                            …… Das stimmt, ebenso ist es eine Ordnungswidrigkeit und zumindest hier in Bayern ist der Mindestsatz bei einem Verstoß 150 €

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • NeckarSchwabeN Offline
                              NeckarSchwabeN Offline
                              NeckarSchwabe
                              schrieb am zuletzt editiert von NeckarSchwabe
                              #234

                              @Paul Grothe
                              Der § 7 regelt die Einreise durch einen Beförderer, also Airline / Bahn / Schiff, nicht jedoch die individuelle Einreise mit dem eigenen Auto, dem Fahrrad, dem Moped oder auf 2 Füßen die millionenfach jeden Tag passiert. Und genau auf diese habe ich mich bezogen - und da gibts nunmal kein Bußgeld.

                              Übrigens bricht Bundes- Landesrecht und somit kann auch in Bayern in diesen Fällen kein Bußgeld verhängt werden. Das kann erst passieren wenn eine durch das örtliche Gesundheitsamt (das natürlich informiert wird) evtl. angeordnete Quarantäne missachtet wird.

                              Paul GrotheP 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • NeckarSchwabeN NeckarSchwabe

                                @Paul Grothe
                                Der § 7 regelt die Einreise durch einen Beförderer, also Airline / Bahn / Schiff, nicht jedoch die individuelle Einreise mit dem eigenen Auto, dem Fahrrad, dem Moped oder auf 2 Füßen die millionenfach jeden Tag passiert. Und genau auf diese habe ich mich bezogen - und da gibts nunmal kein Bußgeld.

                                Übrigens bricht Bundes- Landesrecht und somit kann auch in Bayern in diesen Fällen kein Bußgeld verhängt werden. Das kann erst passieren wenn eine durch das örtliche Gesundheitsamt (das natürlich informiert wird) evtl. angeordnete Quarantäne missachtet wird.

                                Paul GrotheP Offline
                                Paul GrotheP Offline
                                Paul Grothe
                                schrieb am zuletzt editiert von Paul Grothe
                                #235

                                @neckarschwabe
                                Falsche Behauptungen werden durch Wiederholung nicht richtiger. Die Nachweispflicht gilt gem. Paragraph 7 Abs. 2 EinreiseVO auch dann und ist gem. Paragraph 13 Nr. 5 bußgeldbewehrt, wenn man nicht mit einem Beförderer einreist. Man sollte gesetzliche Regelungen immer vollständig lesen.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • REJBodenheimR REJBodenheim

                                  Nicht unerwartet, und wahrscheinlich um Spekulationen in diesen Foren zu vermeiden, hat das RKI die Liste der Virusvarianten- und Hochrisikogebiete aktualisiert. Die "normalen" Risikogebiet sind wie erwartet nicht mehr gelistet.

                                  Günter/HolidayCheckG Offline
                                  Günter/HolidayCheckG Offline
                                  Günter/HolidayCheck
                                  Admin Experte Fuerteventura
                                  schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                                  #236

                                  @rejbodenheim sagte:

                                  Nicht unerwartet, und wahrscheinlich um Spekulationen in diesen Foren zu vermeiden, hat das RKI die Liste der Virusvarianten- und Hochrisikogebiete aktualisiert. Die "normalen" Risikogebiet sind wie erwartet nicht mehr gelistet.

                                  Den Beitrag von REJ Bodenheim ziehen wir mal nach Vorne ( in der Verlinkung bereits enthalten, aber dennoch...)
                                  Neue Entscheidung:
                                  Neue Hochrisikogebiete - Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch besonders hohe Inzidenzen für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2:
                                  Algerien
                                  Bangladesch
                                  Frankreich – die südfranzösischen Regionen Okzitanien, Provence-Alpes-Côte d'Azur, Korsika sowie die französischen Überseegebiete Guadeloupe, Martinique, Réunion, St. Martin, St. Barthélemy
                                  Haiti
                                  Honduras
                                  Irak
                                  Kasachstan
                                  Korea (Demokratische Volksrepublik)
                                  Marokko
                                  Mexiko
                                  Myanmar
                                  Papua-Neuguinea
                                  Philippinen
                                  Senegal
                                  Tadschikistan
                                  Thailand
                                  Trinidad und Tobago
                                  Turkmenistan
                                  Usbekistan

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • 72mike7 Offline
                                    72mike7 Offline
                                    72mike
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #237

                                    Ich denke normale "Risikogebiete" gibt es nicht mehr, nur noch Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete?

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Günter/HolidayCheckG Offline
                                      Günter/HolidayCheckG Offline
                                      Günter/HolidayCheck
                                      Admin Experte Fuerteventura
                                      schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                                      #238

                                      Korrekt,sorry sind natürlich Hochrisikogebiete, hab das herausgenommen--- hier nochmal:

                                      In Europa gibt es damit nun diese Hochrisikogebiete:

                                      - Andorra
                                      - Frankreich (teilweise)
                                      - Großbritannien
                                      - Portugal
                                      - Russland
                                      - Spanien
                                      - Zypern

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • Günter/HolidayCheckG Offline
                                        Günter/HolidayCheckG Offline
                                        Günter/HolidayCheck
                                        Admin Experte Fuerteventura
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #239

                                        Nachtrag zu Frankreich --Details

                                        Frankreich – die folgenden Regionen und französischen Überseegebiete gelten- (8.August )als-- Hochrisikogebiete😘

                                        • Okzitanien (Hochrisikogebiet
                                        • Provence-Alpes-Côte d'Azur (Hochrisikogebiet
                                        • Korsika (Hochrisikogebiet
                                        • Guadeloupe (Hochrisikogebiet
                                        • Martinique (Hochrisikogebiet
                                        • Réunion (Hochrisikogebiet
                                        • St. Barthélemy (Hochrisikogebiet
                                        • St. Martin (Hochrisikogebiet

                                        *Entnommen einer aktuellen Zusammenstellung von FVW Traveltalk Online

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                                          #240

                                          Ich buche ein Hotel am Gardasee. Vor der Abreise wird Italien zum Risikogebiet erklärt, sodass ich in Quarantäne müsste oder gar nicht erst nach Italien einreisen dürfte.
                                          Kann ich dann kostenlos stornieren? Wenn ja, unter welchen bedingungen?

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