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Greift Reiserücktrittsversicherung auch bei Flügen und Hotels, die über ausländischen Anbieter gebucht wurden?

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  • tobslT Offline
    tobslT Offline
    tobsl
    schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
    #1

    Hallo an Euch
    Ich möchte nach Karpathos fliegen und dort eine Unterkunft buchen. Um etwas abgesichert zu sein, will ich für meine Frau und mich eine Rücktrittkostenversicherung abschließen. Greift die auch, wenn ich online bei einem griechischen Veranstalter buche? Wenn ja, welche Versicherung ist da zu empfehlen? Ich würde mich sehr freuen, Tipps zu bekommen.
    Viele Grüße von tobsl

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    • Ahotep2A Offline
      Ahotep2A Offline
      Ahotep2
      Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Willkommen tobsl

      Habe den Threadtitel (Überschrift) gekürzt. Packe den Text besser in den Thread.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV 1
        vonschmelingV 1
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @tobsl
        Die vertragliche Vereinbarung unterliegt deutschem Recht und darf ausländischem nicht entgegenstehen.
        Ich würde an deiner Stelle einfach mal die bekanntesten Reiserücktrittsversicherer befragen.
        Aus meiner Sicht ist das kein Sachverhalt, der auf der Forenebene nützliche oder gar verbindliche Hinweise erbringen könnte.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • HABERLINGH Offline
          HABERLINGH Offline
          HABERLING
          schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
          #4

          Hallo, eigentlich muss tobsl bei Erfüllung der Versicherungsbedingungen nur die Belege über die Kosten, die durch die Stornierung anfallen einreichen. Parallel dazu erfragt sie die Buchungsunterlagen der Reise, ausbezahlt wir ja direkt an den Versicherungsnehmer.

          "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV 1
            vonschmelingV 1
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ich bleibe bei der Auffassung, tobsl sollte sich genau erkundigen. Sh. mein Beitrag - dieser Passus steht in praktisch allen AVB.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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