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Flugverspätung wegen Feuer(fehl)alarm am BER

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • LemgorL Offline
    LemgorL Offline
    Lemgor
    schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
    #1

    Ich bin vor wenigen Wochen am neuen Berliner Flughafen in die Türkei geflogen, mit mehr als 4 Stunden Verspätung. Ursache war ein Feueralarm, der sich als Fehlalarm herausstellte.
    Totales Chaos, kaum offizielle Durchsagen, Menschen über Menschen. Die kleinere Halle ,Bereich 5 mit mehreren Schaltern vor dem Sicherheitsbereich, war vollkommen überfüllt mit Menschen. Passagiere, die bereits durch die Sicherheitskontrolle waren, mussten sich wieder vor dem Sicherheitsbereich anstellen.Dazu kam, dass es an dem Tag kein Trinkwasser auf den Toiletten gab.(Das war eine der wenigen Durchsagen). Man konnte sich verbilligtes Wasser im DutyFree kaufen, das ist aber bekanntlich erst hinter der Sicherheitskontrolle. Also auch kein Trinken während der langen Wartezeit.
    Mein Flieger hat gewartet, bis auch der letzte Passagier an Bord war.
    Das Szenario Feuerfehlalarm mit dem Chaos hat ein umstehender Passagier wenige Tage zuvor schon mal am BER erlebt.
    Hier nun meine Anfrage an die Experten:
    Ist ein Feuerfehlalarm am Flughafen mit dieser Verspätung kompensationswürdig? An wen habe ich meinen Wunsch zu richten? War eine Pauschalreise....mein Reisevermittler sagt, dass ist an die Fluggesellschaft zu richten, obwohl der Verursacher der Verspätung der Flughafen war. Wie lange habe ich Zeit dafür? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen.

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    • HABERLINGH 1
      HABERLINGH 1
      HABERLING
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Nach meiner unmaßgeblichen Einschätzung der jenige der den Fehlarlam ausgelöst hat, aber den zu finden ?

      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • LemgorL Offline
        LemgorL Offline
        Lemgor
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @HABERLING

        Ich denke nicht, dass der Feueralarm durch einen Passagier ausgelöst wurde....eher dass der schon so oft am BER kritisierte Brandschutz ( wie geplant und verbaut) die Ursache ist.
        Und traurig, das es nach solchen Ereignissen kein Konzept zu geben scheint, wie die Situation zu händeln ist.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • wukovitsW Offline
          wukovitsW Offline
          wukovits
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo Lemgor

          Ich könnte mir vorstellen das eine Verspätung welche auf einen Feueralarm zurückzuführen ist vom Gericht als höhere Gewalt eingestuft wird.
          Schließlich muß die Feuerwehr zuerst nachsehen ob es nicht wirklich brennt bevor es weitergehen kann.
          Ich kann mir nicht vorstellen das die Argumentation es dürfe keine Fehlalarme geben vom Gericht geteilt wird.

          Gruß
          Karl

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Ahotep2A Offline
            Ahotep2A Offline
            Ahotep2
            Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
            schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
            #5

            Es war kein Fehlalarm. Der Feueralarm wurde durch einen Besucher auf der Toilette ausgelöst. klick
            Wenn man mal ein wenig die Presse dazu quer liest, ging ein intakter Feuermelder in einer Toilette im Sicherheitsbereich los. Vermutlich durch eine qualmende Zigarette ausgelöst.

            xxxHabe Fehlalarm mal in Klammern gesetztxxx

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
              #6

              Dazu Folgendes:
              Die Situation Feueralarm im Airport unterfällt soweit nicht der Sphäre der LFU oder dem Rahmen üblicher flugbetrieblicher Vorkommnisse, die für einen Anspruch auf Kompensation gem. VO(EG)261/04 erforderlich wären.
              Demnach könnten allenfalls Ansprüche gegenüber dem Airport infrage kommen, allerdings ohne jegliche Relevanz betreffend die zuvor genannten Regularien.
              Kosten beziffern, belegen und die Forderung an den Airportbetreiber richten. Eine pauschale Entschädigung gibt es nicht.
              Vorhersage: Seitens des Flughafens wird jeglicher Anspruch verneint werden.
              Fristen: Für eine Einrede gem. VO(EG)261/04 beträgt die Frist komfortable 3 Jahre. Die Einrede gegenüber dem Flughafenbetreiber muss unmittelbar erfolgen, also ohne schuldhaftes Zögern.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • LemgorL Offline
                LemgorL Offline
                Lemgor
                schrieb am zuletzt editiert von Lemgor
                #7

                Am 06.11.21 schreibt die Berliner Morgenpost...nach neuerlichen Abfertigungschaos (wahrscheinlich dem vom 05.11.21) kann Zigarettenrauch auf einer Toilette nicht ausgeschlossen werden. Auch der Sicherheitsbereich wurde geschlossen, um ihn nach verdächtigen Gegenständen abzusuchen. Wenn ein bzw. mehrere benachbarte Rauchmelder auslösen ist der Bereich, wo es brennen könnte abgegrenzt. Wieso wird im Sicherheitsbereich "gesucht", wenn es auf einer Toilette gewesen sein soll.
                Wenn Wirklichkeit und Plan übereinstimmen, ist der auslösende Rauch-/ feuermelder sehr schnell zu orten. Das dauert nach Eintreffen der Feuerwehr Minuten, keine Stunden. Und was mich zusätzlich stutzig macht....da muss aber Jemand ordentlich geraucht haben ,um einen relativ großen Vorraum mit guter Deckenhöhe und gutgehender Klimaanlage + Toilettenraum so zu verrauchen, dass Alarm ausgelöst wird.
                Also Chaos paar Taage zuvor ( auch Feuer(fehl)alarm?), dann am 05.11.21 und am 14.11.21 ( ohne Chaos stand in der Zeitung). Bisschen viel los am BER.
                Nun noch mal ...an wen habe ich meinen Anspruch zu richten und wie lange habe ich Zeit? Danke von schmeling, habe ich gerade gelesen.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Gerne ...

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • Ahotep2A Offline
                    Ahotep2A Offline
                    Ahotep2
                    Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Na wenn alle Betroffenen sich jetzt an den BER zwecks Kompensation wenden, ist der in Rekordzeit wieder zu. Die Airline hatte ja keine Verspätung, sondern musste ebenfalls stundenlang auf ihre Gäste warten😏 So muss man das auch mal sehen.

                    Befürchte, man braucht gutes Sitzfleisch um das auszusitzen bis zur Kompensation.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • TangomausT Offline
                      TangomausT Offline
                      Tangomaus
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Typisch "Refinanzierung",
                      Auf die Idee muss man erst einmal kommen

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Du_darfstD Online
                        Du_darfstD Online
                        Du_darfst
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Danke, Tangomaus! Volle Zustimmung. Wie unterschiedlich doch die Menschen sein können.

                        Wenn du einen Fehler suchst, benutze einen Spiegel und kein Fernglas!

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
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                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Selbstverständlich ist das LFU nicht auf Kompensation in Anspruch zu nehmen.
                          Die Auslegung der VO durch die Gerichte (einschl. Vogelschlag oder Beschädigung durch die Anbringung der Fluggasttreppe ist so oder so hinreichend bizarr.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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