Storno Versicherung-Frage
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allo, hoffe, hier kann mir wer weiterhelfen:
Wir fliegen zu3 im April in die dom. Repuplik.
Gebucht im November (2 eigene Buchungen, 2 Personen ein Zimmer, +1 Person 1 Zimmer) und auch eine komplette Storno-Reiseversicherung abgeschlossen.Jetzt hat sich vor 2 Wochen ein Freund beim Skifahren den Fuß ziemlich schlimm verletzt. LT Aussage der Ärzte müsste es sich für die Reise ausgehen, dass er Fliegen darf, jedoch ist das nicht sicher.
Jetzt stehen wir natürlich vor dem Problem. Da wir 2 eigene Buchungen gemacht haben und falls er stornieren muss, dies ja für mich nicht gilt. Deswegen meine Frage:
Szenario 1:
Er kann nicht fliegen muss stornieren, die Pauschalreise läuft auf ihn und einen Freund, der Freund möchte trotzdem Fliegen (da ja ich auch Fliege) und das müsste ja ohne Probleme möglich sein? Da die Stornierung ja die Buchung selber nicht betrifft bzw der Veranstalter/Hotel/ec bezahlt werden und nur die Versicherung das Geld zurückzahlt, ist das so korrekt?Szenario 2 Er muss stornieren, aber der 2. Reiseteilnehmer möchte nun auch nicht alleine Fliegen, diese müsste nun die kompletten Storno kosten, was der Veranstalter verlangt bezahlten, oder?
Danke für eure Antwort
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Für den Verletzten würde die Rücktrittversicherung eintreten, das betrifft die anderen Buchungen nicht.
Falls die Begleitperson nicht reisen will und vertraglich keinen Rücktritt vereinbart hat werden Gebühren fällig.
Wurde die Reise aber für beide zusammen gebucht + versichert kann natürlich auch Person 2 zurücktreten. -
Hallo, ihr müsst euch mal entscheiden ob ein Versicherungsfall eingetreten ist oder nicht. Ferner müsst ihr den Schaden so gering wie möglich halten indem der Versicherungsfall so schnell wie möglich gemeldet wird. Ein vielleicht gibt es nicht und der Rücktritt immer teurer wird desto näher der Reisetermin rückt.
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Das ist so nicht ganz richtig, HABERLING.
Der Versicherungsfall tritt nicht bereits zum Zeitpunkt der Verletzung ein, und schon gar nicht entscheidet darüber der Betroffene.
Banales Beispiel wäre eine Gastroenteris, die sich 3 Wochen vor Reiseantritt ereignet aber nach 3 Tagen überstanden ist.
Demnach kann der Verunfallte schon jetzt die Versicherungskarte ziehen, muss aber nicht im Hinblick auf die Wahrung seiner Ansprüche gegenüber der Versicherung. -
Muss er nicht, sollte er aber. Da bin ich ganz bei Haberling. Denn falls die Verletzung das Fliegen unmöglich macht, fragt die Versicherung nach dem Zeitpunkt des Unfalls. Und zahlt dann auch nur die Stornokosten, die dann fällig gewesen wären, und nicht die vermutlich höheren kurz vor der Abreise.
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Laut der Prognose steht die Verletzung einem Antritt der Reise nicht entgegen, es träte demnach auch kein Versicherungsfall ein.
Ich würde den Sachverhalt mit der Versicherung besprechen und mir Hinweise auf ein richtiges Verhalten einholen. -
Danke für die Antworten, wie gesagt, lt Ärzte Aussage wenn alles nach Plan läuft ist das Fliegen kein Problem, jedoch kann natürlich immer etwas passieren.... denke mal das wir da auf der sicheren seite sind, da ja 1. Aktuell davon auszugehen ist, das der Reiseantritt möglich ist, und würden wir das jetzt der Versicherung melden, würden die womöglich sogar selbst stornieren, obwohl es wahrscheinlich/hoffentlich gar nciht nötig ist.
ABer dafür haebn wir ja die Versicherung auch abgeschlossen, um Safe zu sein.