Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Reiserücktritt wegen existenzgefährdenden Energiekosten
  6. Reiserücktritt wegen existenzgefährdenden Energiekosten

Reiserücktritt wegen existenzgefährdenden Energiekosten

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
24 Beiträge 13 Kommentatoren 7.8k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • KitzelbacherK Offline
    KitzelbacherK Offline
    Kitzelbacher
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    ... nur mal theoretisch darüber nachgedacht:

    Reise vor Monaten, noch vor dem Krieg in der Ukraine gebucht. Angezahlt, auch die Restzahlung ist angespart. Nun flattert eine Gasrechnung ins Haus, welche jedes normale Einkommen sprengt und/oder die Betriebskostenvorauszahlung muss drastisch erhöht werden.

    Welche Rechte hat man als Verbraucher? Greift die Reiserücktrittsversicherung?

    LG vom Kitzelbacher

    REJBodenheimR KourionK 2 Antworten Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • HABERLINGH Offline
      HABERLINGH Offline
      HABERLING
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Wow was den Leuten alles einfällt.😳

      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • KitzelbacherK Kitzelbacher

        ... nur mal theoretisch darüber nachgedacht:

        Reise vor Monaten, noch vor dem Krieg in der Ukraine gebucht. Angezahlt, auch die Restzahlung ist angespart. Nun flattert eine Gasrechnung ins Haus, welche jedes normale Einkommen sprengt und/oder die Betriebskostenvorauszahlung muss drastisch erhöht werden.

        Welche Rechte hat man als Verbraucher? Greift die Reiserücktrittsversicherung?

        REJBodenheimR Abwesend
        REJBodenheimR Abwesend
        REJBodenheim
        schrieb am zuletzt editiert von REJBodenheim
        #3

        @kitzelbacher sagte:

        Welche Rechte hat man als Verbraucher? Greift die Reiserücktrittsversicherung?

        An den Rechten der Verbraucher hat sich nichts geändert. Ob die Reiserücktritt greift hängt von den Versicherungsbedingungen ab.
        😈
        Da fällt mir ein: das könnte man auch bei fallenden Aktienkursen argumentieren....

        REJBodenheimR 1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • KourionK 1
          KourionK 1
          Kourion
          schrieb am zuletzt editiert von Kourion
          #4

          ❓... theoretisch... 😳
          Da hab ich doch glatt die falsche RRV abgeschlossen. Die deckt keine erhöhte Gasrechnung ab. So'n Mist aber auch.
          Es gibt doch Lloyd's. Versichern sie nicht so gut wie alles ?

          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • KitzelbacherK Offline
            KitzelbacherK Offline
            Kitzelbacher
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Was ein Glück, dass das Thema nur von theoretischer Natur ist 😝

            LG vom Kitzelbacher

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • REJBodenheimR REJBodenheim

              @kitzelbacher sagte:

              Welche Rechte hat man als Verbraucher? Greift die Reiserücktrittsversicherung?

              An den Rechten der Verbraucher hat sich nichts geändert. Ob die Reiserücktritt greift hängt von den Versicherungsbedingungen ab.
              😈
              Da fällt mir ein: das könnte man auch bei fallenden Aktienkursen argumentieren....

              REJBodenheimR Abwesend
              REJBodenheimR Abwesend
              REJBodenheim
              schrieb am zuletzt editiert von REJBodenheim
              #6

              Wieso? eine Antwort hast du doch schon bekommen:

              An den Rechten der Verbraucher hat sich nichts geändert. Ob die Reiserücktritt greift hängt von den Versicherungsbedingungen ab.

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • michi137M Offline
                michi137M Offline
                michi137
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Finde ich aber keine so abwegige Thematik.
                Wie viele Menschen sind in der Situation, ihre gebuchte Reise aufgrund von Strom- und Gas Nachzahlungen nicht mehr bezahlen zu können?
                Wir haben uns darüber auch schon Gedanken gemacht. Hätten im worst case Stornomöglichkeit wegen Flexbuchung, aber was wenn nicht?

                KitzelbacherK 1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • vonGallensteinV Offline
                  vonGallensteinV Offline
                  vonGallenstein
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @michi137

                  Wer bestellt, bezahlt. Egal, ob Reise oder Strom und Gas.

                  Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • michi137M michi137

                    Finde ich aber keine so abwegige Thematik.
                    Wie viele Menschen sind in der Situation, ihre gebuchte Reise aufgrund von Strom- und Gas Nachzahlungen nicht mehr bezahlen zu können?
                    Wir haben uns darüber auch schon Gedanken gemacht. Hätten im worst case Stornomöglichkeit wegen Flexbuchung, aber was wenn nicht?

                    KitzelbacherK Offline
                    KitzelbacherK Offline
                    Kitzelbacher
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @michi137 sagte:

                    Finde ich aber keine so abwegige Thematik.

                    Eben! Zum Glück für uns wirklich nur von theoretischem Interesse.

                    Dennoch kann ich mir vorstellen, dass es nicht wenige Menschen gibt, die diese Frage derzeit umtreibt.
                    Deshalb verstehe ich die etwas arroganten Antworten der Forum-Eliten nicht wirklich. 😑

                    LG vom Kitzelbacher

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • REJBodenheimR Abwesend
                      REJBodenheimR Abwesend
                      REJBodenheim
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Klar gibt es diese Menschen, keine Frage. Nur fällt das in die Kategorie "allgemeines Lebensrisiko", genauso wie der plötzliche Bedarf nach einem neuen Pkw, der das angesparte Geld umleitet. Dafür gibt es auch keine Versicherung.
                      Aber Danke für die erbrachte Hochachtung, es ist wirklich nicht nötig.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • sanne678S Offline
                        sanne678S Offline
                        sanne678
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Guten Morgen,
                        @kitzelbacher, da bin ich ganz bei dir, nicht nur was die „Antworten“ angeht 😉

                        Das ist in der Tat nicht abwegig, bei uns im Bekanntenkreis ist so ein Fall, Dort wird überlegt, die Reise zu stornieren…..

                        aber wie dem auch sei, sollte man immer mit der Möglichkeit buchen, egal aus welchen Gründen, kostenlos von der Reise zurück treten zu können.

                        Schönen Tag 🙂

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • KitzelbacherK Kitzelbacher

                          ... nur mal theoretisch darüber nachgedacht:

                          Reise vor Monaten, noch vor dem Krieg in der Ukraine gebucht. Angezahlt, auch die Restzahlung ist angespart. Nun flattert eine Gasrechnung ins Haus, welche jedes normale Einkommen sprengt und/oder die Betriebskostenvorauszahlung muss drastisch erhöht werden.

                          Welche Rechte hat man als Verbraucher? Greift die Reiserücktrittsversicherung?

                          KourionK 1
                          KourionK 1
                          Kourion
                          schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                          #12

                          Klar wird die Stornierung bei so einigen ins Gespräch kommen und natürlich haben die Betroffenen mein Mitgefühl. Nicht verständlich sind mir allerdings diese Fragen des Users Kitzelbacher:

                          Welche Rechte hat man als Verbraucher? Greift die Reiserücktrittsversicherung?

                          Da schließ ich mich REJBodenheim und Haberling an.

                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                          KitzelbacherK 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • KourionK Kourion

                            Klar wird die Stornierung bei so einigen ins Gespräch kommen und natürlich haben die Betroffenen mein Mitgefühl. Nicht verständlich sind mir allerdings diese Fragen des Users Kitzelbacher:

                            Welche Rechte hat man als Verbraucher? Greift die Reiserücktrittsversicherung?

                            Da schließ ich mich REJBodenheim und Haberling an.

                            KitzelbacherK Offline
                            KitzelbacherK Offline
                            Kitzelbacher
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @Kurion
                            In der RV steht zum Beispiel "Schäden am Eigentum". Dies beinhaltet wohl eine riesige Bandbreite an Interpretationsmöglichkeiten.
                            Ist der (finanzielle) Schaden der unvorhersehbar und exorbitant gestiegenen Energiekosten nun Folge kriegerischer Handlungen. Ich denke, das wird schon ein reiserechtliches Thema.

                            LG vom Kitzelbacher

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • HABERLINGH Offline
                              HABERLINGH Offline
                              HABERLING
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Zitat RV:
                              Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Kosten für den Rücktritt von einer Reise, beispielsweise Stornokosten, wenn eines der Ereignisse eingetreten ist, das die Versicherung in ihren Versicherungsbedingungen als Rücktrittsgrund angegeben hat.😉

                              "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                              NeckarSchwabeN 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • HABERLINGH HABERLING

                                Zitat RV:
                                Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Kosten für den Rücktritt von einer Reise, beispielsweise Stornokosten, wenn eines der Ereignisse eingetreten ist, das die Versicherung in ihren Versicherungsbedingungen als Rücktrittsgrund angegeben hat.😉

                                NeckarSchwabeN Offline
                                NeckarSchwabeN Offline
                                NeckarSchwabe
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Nein, das wird sicherlich kein reiserechtlich relevantes Thema. Es liegt in der eigenen Verantwortung, die Ausgaben für nicht essentielle Dinge wie Urlaub nicht so auf Kante zu nähen dass essentielle Dinge wie Nahrung und Energie nicht mehr bezahlt werden können.

                                Was machst wenn die Waschmaschine kaputt geht oder das Auto das für den weg zur Arbeit erforderlich ist? Da springt auch keine Versicherung ein

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • gnarzeG Offline
                                  gnarzeG Offline
                                  gnarze
                                  Verwarnt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Hat wohl die gleichen Chancen , wie ein Reiserücktritt, weil ich nach der Buchung mein Auto geschrottet habe und nun ein Neues benötige und mit nun das Geld für die Restzahlung fehlt.

                                  Dies sollte uns aber nicht vergessen lassen, dass Al Bundy 1966 4 Touchdowns in einem Spiel gemacht hat und den Polk High School Panthers damit zur Stadtmeisterschaft verholfen hat.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • KitzelbacherK Offline
                                    KitzelbacherK Offline
                                    Kitzelbacher
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    @NeckarSchwabe Ganz Deiner Meinung, dass de Finanzierung von Urlaub nicht mit heißer Nadel gestrickt sein sollte oder gar auf Pump erfolgt.

                                    Jedoch ist mit einer Steigerung der Energiekosten in diesen Höhen nicht zu rechnen gewesen und es ist eine neue, besondere Situation eingetreten, welche mit allgemeinen Lebensrisiko nichts zu tun hat. Deshalb meine theoretische Nachfrage.

                                    LG vom Kitzelbacher

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • KourionK 1
                                      KourionK 1
                                      Kourion
                                      schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                                      #18

                                      @Kitzelbacher
                                      Ja, da kann man natürlich mal eine theoretische Nachfrage stellen, Meinungen einholen, diskutieren.
                                      Einfacher wäre allerdings, die entsprechende Versicherung zu kontaktieren und die Sache dort zu besprechen. Und dann ein erstes Ergebnis hier veröffentlichen.
                                      Und wenn es zukünftig dazu etwas Neues gibt, werden die Medien das gewiss vermelden.

                                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                      KitzelbacherK 1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • KourionK Kourion

                                        @Kitzelbacher
                                        Ja, da kann man natürlich mal eine theoretische Nachfrage stellen, Meinungen einholen, diskutieren.
                                        Einfacher wäre allerdings, die entsprechende Versicherung zu kontaktieren und die Sache dort zu besprechen. Und dann ein erstes Ergebnis hier veröffentlichen.
                                        Und wenn es zukünftig dazu etwas Neues gibt, werden die Medien das gewiss vermelden.

                                        KitzelbacherK Offline
                                        KitzelbacherK Offline
                                        Kitzelbacher
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        @kourion sagte:

                                        Einfacher wäre allerdings, die entsprechende Versicherung zu kontaktieren und die Sache dort zu besprechen. Und dann ein erstes Ergebnis hier veröffentlichen.

                                        Sicher ist das ein einfacher Weg, aber ich habe bewusst hier die Diskussion angeschoben, weil ich von allgemeinen Interesse ausgehe und vom Forum zumeist eine sachliche Auseinandersetzung gewohnt bin.

                                        LG vom Kitzelbacher

                                        Günter/HolidayCheckG 1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • panguitchP Offline
                                          panguitchP Offline
                                          panguitch
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Man kann doch aktuell für 59€ / 69€ eine Reiserücktrittsmöglichkeit bis ca 14 Tage vor Abflug dazu buchen - das ist wirklich empfehlenswert! Nur darf es kein X- Anbieter sein.

                                          Schöne Reise!

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 1 von 2
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag