Flugänderung über USA
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Ich beziehe mich schon auf Urteile teils auf EuGH- Ebene- keine Sorge.
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Google ist nicht unbedingt meine Primärquelle, was die rechtliche Einordnung von Sachverhalten betrifft, aber sei's drum.
Der geplante Urlaub ist in knapp einem Monat. Was also schlägst du vor, wenn die TUI (was zu erwarten war und ist) keine Non-Stop-Alternative anbietet? Antrag auf einstweilige Verfügung auf Umbuchung auf den Condor-Flug?
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@vs
Es ging mir in meinem Post nicht um die geänderten Flugzeiten oder Zwischenstopps im Allgemeinen, sondern speziell um den Stopp in den USA.Kann der Veranstalter wirklich davon ausgehen , dass der TO sich für die Einreise qualifiziert?
Wenn er zb Staatsbürger eines Landes ist, dass nicht am Visa Waiver Programm teilnimmt , ist nichts mit Esta Antrag . Ebenso bei Vorstrafen, Kubanischem Stempel im pass uvm.
Dann kann er ohne Visum nicht einreisen, was er in der kurzen Zeit nicht mehr bekommen kann .
Macht sich dann der Anbieter vielleicht sogar
Schadensersatzpflichtig ??
Das war meine Frage die mich interessiert !Gruß
MrStorm -
Die Vorhaltung tadelloser Reisedokumente sind Obliegenheit des Fluggastes. Wenn er wegen Vorstrafen o.ä. nicht in den USA umsteigen kann kann er kündigen und erhält den Reisepreis zurück.
Einen Anspruch auf Schadenersatz (Voraussetzung Vereitelung) würde ich in diesem Fall verneinen ... (aber _auqua_ findet sicher was anderes!
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Da stimme ich dir schon zu, was diesen Kontext betrifft - liegt nicht im Einflussbereich von Tui.
Aber vom Gesamtbild her ist das Verhalten von Tui ums milde auszudrücken "unschön". Es wäre mal gut wenn es mehr Transparenz geben würde hinsichtlich der Rechte von Pauschalreisenden, um solche Auswüchse mal entsprechend zu sanktionieren. Dazu die Antwort von Tui (und auch noch zusätzlich Gebühren für die Einreise der USA bezahlen - Frechheit) nee- auch nicht mehr das, was sie mal waren! -
Vermutlich wird die Änderung mit einer Zuzahlung verbunden sein.
So oder so kannst du kündigen mit Anspruch auf Erstattung des Erlangten.Unschön für den Betroffenen, das ist sicher richtig ,
Aber der Hinweis " (TUI)...auch nicht mehr das was sie mal waren..", der trifft es ganz sicher nicht.
Ich glaube nicht dass die TUI meine Ehrenerklärung braucht, aber gegen schwurbelige Äusserungen habe ich was.
Die TUI ist (wie andere VA ) wieder äusserst erfolgreich unterwegs- aber das geht eben auch nur wenn man preislich aggressiv , auch ggü. der Konkurrenz am Markt arbeitet. Die mit Abstand klare Nummer 1 der Branche wird man nicht, wenn die Kundenzufriedenheit nicht stimmt!
Um es mal genau zu sagen-- mehr als 2-3 % Ertrag vom Reisepreis haben die sicher nicht.Nicht viel Spielraum, also.
Wie wird produziert:
Pauschalreisen müssen günstig bleiben, also wird bei der Produktion- der günstigste, verfügbare Flug von einem Fluggeber(kann auch die eigene Flugbank sein) genommen, das Hotel aus einer Hotelbettenbank -und es wird als Reise dargestellt. Warum dieser ursprüngliche Flug jetzt plötzlich nicht mehr möglich ist, das kann vielerlei Ursachen haben. Es wird eine plausible Erklärung geben, wir kennen sie nicht -und wir wollen hier nicht spekulieren.
Fakt ist --auch eine TUI man nicht so einfach mal auf einen anderen Flug umbuchen-- das muss ja alles in die Kalkulation passen.
Vom Drauflegen kann keiner leben.
Daher kann man eben nicht so einfach irgendeinen anderen Flug reinpacken. Auch nicht mal schnell einen von der Condor.
Der Preis muss passen.Dass der Condorflug als Alternative nicht zur Verfügung steht(wohl Auskunft der TUI) geht dann sicher in die Preisrichtung.
Also zieht man sich einen Flug aus dem Angebot (Flugdastenbank /Fluggeber), der als Alternative machbar/bezahlbar ist.Anders funktioniert das nicht!
vs hatte deswegen ja geschrieben:
@vonschmeling sagte:Vermutlich wird die Änderung mit einer Zuzahlung verbunden sein.
Und damit liegt sie im Kern der Sache fachlich richtig: Die Reise würde sich vermutlich ein gutes Stück verteuern.
Genau so wichtig ist aber auch Hinweis von burton:
"Aber seid Euch der Möglichkeit bewusst, am Ende ganz ohne Urlaub dazustehen, wenn die TUI euch keinen anderen Flug, sondern ein Rücktrittsrecht anbietet."
Man freut sich ja auf seinen Urlaub- besser kann man die Konsequenzen nicht darstellen! -
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht des RV natürlich sehr nachzuvollziehen! Aber es gibt nun mal auch die andere Seite. Ist mir klar, dass es bei Stornierungen und Umbuchungen es zu Zusatzkosten kommt und ggf. zu weiteren Rechten der Urlauber die sich nachteilig für den RV auswirken (z.B. Reisepreisminderung etc.) Das die Rechnung am Ende für den RV nicht immer ganz aufgeht ist natürlich ärgerlich! Aber das darf dann nicht auf den Rücken der Urlauber ausgetragen werden ( z.B. Zusatzkosten für den Stop in den USA sollen gefälligst die Urlauber zahlen).
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Hallo, melde mich mit einem update zurück:
Habe auf die Mail von Tui nochmals mit denen telefoniert. Angeboten wurde uns eine komplette Stornierung er Reise, ohne Kosten oder halt der Flug. Eine Stornierung wäre für uns sowieso das allerletzte gewesen, nicht nur das man nun ohne Urlaub da steht, man müsste auf die schnelle woanders etwas finden, dann auf das Geld, was man schon bezahlt hat warten usw...
Auf meine Frage hin, wie es nun wegen der Umbuchung mit zwischen stopp in den USA eventuell ein entgegenkommen gibt, wurde uns ein Upgrade auf Premium Economy für den Rückflug nach Frankfurt sowie ein Reisegutschein mit Tui über 200€ angeboten, welche ich so auch zustimmte.Die Rückreise läuft so natürlich nicht optimal, aber da für uns ja das wichtigste der Urlaub vor Ort ist und mit dem entgegenkommen seitens Tui , können wir damit leben.
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Schön, dass es da doch noch ein Entgegenkommen gab! Ein wenig nachhaken lohnt sich. PS: Günter, das mit TUI nehm ich zurück;-).
Schönen Urlaub! -
Die Vorhaltung tadelloser Reisedokumente sind Obliegenheit des Fluggastes. Wenn er wegen Vorstrafen o.ä. nicht in den USA umsteigen kann kann er kündigen und erhält den Reisepreis zurück.
Einen Anspruch auf Schadenersatz (Voraussetzung Vereitelung) würde ich in diesem Fall verneinen ... (aber _auqua_ findet sicher was anderes!
)@vonschmeling sagte:
Korrektur: Die Vorhaltung tadelloser Reisedokumente ist Obliegenheit des Fluggastes.
Natürlich muss man in so einem Fall nachhaken - genau um diese Frage drehte sich ja der erste Beitrag von tomy1995.
Allerdings ist mit diesem Entgegenkommen der Fall seitens TUI dann auch erledigt, eine Reklamation im Nachhinein obsolet. Aber lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach ...
(gilt auch für so manchen sicherlich wohlmeinenden Rat hier!)
Ich möchte mich für die Frage bedanken. Ein interessanter Sachverhalt, der auch für viele stille Leser wertvolle Informationen hervorgebracht haben dürfte. -
tomy1995
Freut mich wirklich für Euch, dann geniesst den Urlaub in vollen Zügen- Ist ja eine sehr kulante Regelung mit dem 200 Euro Gutschein und dem Upgrade zum Flug
@aquasports-- das ist sicher nicht nur tomy so ergangen, auch wenn das sicher kein Kontingentflug ist.
Immerhin anerkennenswert, dass Du das nach den zuvor markigen Worten Deinerseits --zurücknimmst. Also nichts mit" fauler Ausrede" der TUI
Manchmal dauert's halt ein wenig länger bei der TUI-Group - aber ich bin mir sicher, das Angebot wäre auch von alleine gekommen.
Davon waren einige, auf der bisherigen Verbindung eingebuchte Urlauber betroffen und ... vornehm formuliert---ebenfalls wenig begeistert.Nachhaken hat sich im Endeffekt aber rentiert.
Sei es drum- Thema erledigt-- vielleicht kriegen wir die nächste Diskussion doch entspannter hin, oder--aquasports ?
Wäre doch ein Vorsatz für 2023....?
Danke für die Beiträge.
Dann machen wir hier zu