Erstattung Steuer und Gebühren bei Flugstornierung
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Hallo,
ich musste aus Krankheitsgründen einen Thai Flug, gebucht über Booking com, stornieren.
Wir hatten einen non refundable Flug gebucht.
Jetzt teilte mir meine Versicherung mit, dass wir die Steuern und Gebühren bei der Fluggesellschaft, hier Thai, zurückfordern
sollen.
Lt. § 648 BGB wäre die Fluggesellschaft dazu verpflichtet.
Diese verweist mich an Booking com. Booking.com wiederum verweist mich an Thai.
lt. Auskunft der Versicherung müsste ich mich an Thai wenden.
Was soll ich nun tun?
Ich brauche diese Abrechnung um von der Versicherung den Restpreis des Fluges zu erhalten.
Ich buche normalerweise immer bei der Fluggesellschaft direkt. Dieser Flug ging aber ab Indien und wäre über Indien auch abgewickelt worden.
Das wollte ich vermeiden.
Vielleicht weiß jemand Rat. -
Selbstverständlich sind Steuern und Gebühren vom LFU zu erstatten und nicht vom Vermittler.
Im Netz findest du entsprechende Musteranschreiben für die Forderung.
Leider ist die Thai kein SÖP Mitglied, sonst hättest du dich an diese Stelle wenden können. Im Zweifel gibt es jedoch auch eine Schlichtungsstelle vom Bundesministerium Justiz und Verbraucher.
Aber versuche es zuerst mit einem Anschreiben gem. der verfügbaren Muster. -
Selbstverständlich sind Steuern und Gebühren vom LFU zu erstatten und nicht vom Vermittler.
Im Netz findest du entsprechende Musteranschreiben für die Forderung.
Leider ist die Thai kein SÖP Mitglied, sonst hättest du dich an diese Stelle wenden können. Im Zweifel gibt es jedoch auch eine Schlichtungsstelle vom Bundesministerium Justiz und Verbraucher.
Aber versuche es zuerst mit einem Anschreiben gem. der verfügbaren Muster.