Aufenthalt in Hotel wird bestritten Nicht veröffentlichte Bewertung
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Holiday Check muss Bewertungen - die nicht voll positiv sind - nach Protesten herausnehmen. Mit einer sehr fadenscheinigen Begründung des Hotels die auch leicht zu widerlegen ist.
Wenn Holiday Check folgendes nicht in den Griff bekommt sind die Bewertungen mit noch viel mehr Vorsicht zu genießen. Da dann nur noch die guten und evtl. gefälschten Bewertungen für die Wertung übrig bleiben.
Folgendes erreichte mich per E-Mai:
wir freuen uns, dass Sie Ihre Urlaubserfahrungen auf HolidayCheck mit anderen Reisenden geteilt haben.
Zu Ihrer Bewertung des Hotel Dion Palace & Spa hat sich nun eine rechtliche Vertretung des Hotels bei uns gemeldet und bestritten, dass Sie in dem bewerteten Hotel Ihren Urlaub verbracht haben.
Aufgrund eines kürzlich ergangenen Urteils des Bundesgerichtshofes sind wir auch dann verpflichtet zu prüfen, ob Sie tatsächlich im Hotel zu Gast waren, wenn Ihr Aufenthalt im bewerteten Hotel ohne weitere Angabe von Gründen bestritten wird.
Um Ihre Bewertung wieder veröffentlichen zu können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen:
Bitte senden Sie uns ein aussagekräftiges Dokument (z.B. eine Hotelrechnung) zu, aus welchem Ihr Aufenthalt im bewerteten Hotel hervorgeht. Für eine Klärung der Situation könnte es sein, dass diese Angaben (vollständig anonymisiert) an den Betreiber weitergegeben werden müssen.
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Was für ein Tinnef ist das denn wieder? Hier wimmelt es doch nur so von negativen Bewertungen, vereinzelt auch von moi!
Und das ein Hotel klären möchte, ob der Bewertende auch tatsächlich Gast war, ist nur nachvollziehbar.
Insofern, robmitt, entbehrt dein Posting jeder sachlichen Grundlage. -
@robmitt
Eben um die Authentizität einer Bewertung zu gewährleisten werden die Kontrollmaßnahmen beständig nachjustiert.
Die Aufforderung an dich ist daher keinesfalls Hinweis auf mangelnde Authentizität, wenn du den Text mal verstehend liest.
Widerlege die Begründung des Hotels indem du mit Leichtigkeit einen Nachweis deines Aufenthaltes zur Verfügung stellst.
Die Renzension wird dann umgehend wieder freigeschaltet.
Im Übrigen erscheint mir der Beitrag in diesem Unterforum reichlich deplaziert. Du hast keinerlei rechtlich relevante Fragen und die Herausnahme deiner Bewertung ist rechtlich tadellos begründet. -
Bevor hier mit einem die Gäule durchgehen. Das ist eine normale Vorgehensweise, das dies nun geprüft wird nach Beschwerde. So lange wird eine Bewertung offline genommen.Nach Übermittlung und Überprüfung der Reisedokumente u. Sachlage, geht die Bewertung wieder online.
Sei froh, das jede Beschwerde/Nachfrage über eine Bewertung hier ernst genommen wird und nicht alles durchgewunken wird. Lieber auf Nummer sicher gehen, das alle seine Richtigkeit hat,
Wegen einer Hotelierbeschwerde aus dem Blauen heraus wird hier nichts herausgenommen und verschwindet, nur nachgeprüft und wieder eingestellt. HC ist dazu sogar rechtlich verpflichtet und muss dem nachgehen. Daher verstehe ich diese Beschwerde schon mal gar nicht.
Machen wir zu, hier wollte jemand nur Dampf ablassen.
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Fakt ist , dass hier eine konkrete Nachfrage des Hotels, bzw. wohl einer rechtlichen Vertretung des Hoteliers - vorliegt- und diese natürlich zu klären ist. Dazu braucht man die angeforderten Nachweise.
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Das Thema Anforderung von Nachweisen -ist davon unabhängig ---auch ganz generell auch in den Holidaycheck Nutzungsbedingungen geregelt . Klick zu den Bedingungen:
Herauskopiert ,Punkt 7:"7. Verfahren zur Authentifizierung von Nutzerinhalten
(1) Die Authentizität von Nutzerinhalten ist für die HolidayCheck AG äußerst wichtig. Deshalb verpflichtet die HolidayCheck AG ihre Nutzer dazu nur Bewertungen zu Leistungen abzugeben, die die jeweiligen Nutzer selbst in Anspruch genommen haben und führt ein mehrstufiges Verfahren zur Sicherstellung der Authentizität der Nutzerinhalte durch.
(2) In einem ersten Schritt wird die Authentizität von Nutzerinhalten nach der Abgabe durch den jeweiligen Nutzer und vor Veröffentlichung auf den HolidayCheck-Plattformen über automatisierte Verfahren analysiert.
(3) Wenn im Rahmen des automatisierten Verfahrens nach Absatz 2 ein Betrugsverdacht festgestellt wird, wird die Authentizität der Nutzerinhalte vor ihrer eventuellen Veröffentlichung durch HolidayCheck Mitarbeiter weiter überprüft. Im Rahmen dieser Prüfung werden unter anderem auch Nachweise, beispielsweise über die tatsächliche Nutzung der bewerteten Leistungen, von den jeweiligen Nutzern angefordert.
(4) Sollte nach der Veröffentlichung von Nutzerinhalten nach Einschätzung von HolidayCheck ein Betrugsverdacht aufkommen, werden die relevanten Nutzerinhalte unverzüglich von den HolidayCheck-Plattformen entfernt. Die Nutzerinhalte werden erst nach erfolgreicher Durchführung des Prüfverfahrens und Bereitstellung der entsprechenden Nachweise erneut veröffentlicht."


Reich einen Nachweis ein, robmitt und gut ist.