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Entschädigung bei Flugvorverlegung

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  • Voxy2023V Offline
    Voxy2023V Offline
    Voxy2023
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    ich bin im März mit Iberia über Madrid nach San José geflogen. Der Flug sollte montags um 6:30 Uhr in Frankfurt starten und der Weiterflug um 12:05 Uhr in Madrid.

    Freitag Nachmittag kam eine Mail der Airline, dass der Flug nach Madrid wegen dem Streik in Frankreich storniert wurde. Ich wurde dann umgebucht und bin schon Sonntag um 18:10 Uhr nach Madrid geflogen, sodass ich in Madrid im Hotel übernachten musste. Der Flug nach San José verlief planmäßig.

    Soweit ich gelesen habe, muss die Airline die Hotel- und Verpflegungskosten übernehmen, oder?
    Und wie sieht es aus mit einer Entschädigung? Hierüber lese ich immer nur bei Verspätung, aber wie ist das, wenn man fast 12 Stunden früher fliegen muss? Oder gilt Streik als höhere Gewalt?

    Danke im Voraus!
    Liebe Grüße
    Voxy

    KourionK 1 Antwort Letzte Antwort
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    • Voxy2023V Voxy2023

      Hallo,

      ich bin im März mit Iberia über Madrid nach San José geflogen. Der Flug sollte montags um 6:30 Uhr in Frankfurt starten und der Weiterflug um 12:05 Uhr in Madrid.

      Freitag Nachmittag kam eine Mail der Airline, dass der Flug nach Madrid wegen dem Streik in Frankreich storniert wurde. Ich wurde dann umgebucht und bin schon Sonntag um 18:10 Uhr nach Madrid geflogen, sodass ich in Madrid im Hotel übernachten musste. Der Flug nach San José verlief planmäßig.

      Soweit ich gelesen habe, muss die Airline die Hotel- und Verpflegungskosten übernehmen, oder?
      Und wie sieht es aus mit einer Entschädigung? Hierüber lese ich immer nur bei Verspätung, aber wie ist das, wenn man fast 12 Stunden früher fliegen muss? Oder gilt Streik als höhere Gewalt?

      Danke im Voraus!
      Liebe Grüße
      Voxy

      KourionK Offline
      KourionK Offline
      Kourion
      schrieb am zuletzt editiert von Kourion
      #2

      Hallo Voxy2023
      Naja, wenn der Streik in einem anderen Land stattfindet, absolut nichts mit deiner Fluggesellschaft zu tun hat, so denke ich, dass das schon höhere Gewalt ist.

      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

      1 Antwort Letzte Antwort
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