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Rückerstattung erfolgt nicht nach kostenloser Stornierung

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  • ergoluxE Offline
    ergoluxE Offline
    ergolux
    schrieb am zuletzt editiert von ergolux
    #1

    Hallo!
    ich hatte das Lago Hotel in Side gebucht und man bot mir eine kostenlose Stornierung an da das Hotel nicht fertiggestellt war!
    Die schriftliche Bestätigung erfolgte am 25.05.
    Nun warte ich seitdem auf den Eingang des Geldes!
    Ich habe Ögertours angemahnt und auch CHECK24 hat versucht Kontakt aufzunehmen.
    Man hat mir vor 8 Tagen geantwortet, man würde es an die Buchhaltung weiterleiten.
    seitdem keine weitere Reaktion!

    wie gehe ich nun weiter vor?
    Anwalt?
    Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit Ögertours gemacht?
    gebucht wurde über Check24

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    • Ahotep2A Offline
      Ahotep2A Offline
      Ahotep2
      Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
      schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
      #2

      Da musst Du wohl noch ein wenig Geduld aufbringen (vor 8 Tagen an die Buchhaltung gegangen) Evtl. unter Fristsetzung nochmals die Rückzahlung fordern. Da muss nicht gleich ein Anwalt her. Der Veranstalter Thread hätte erst einmal genügt😏

      ergoluxE 4 Antworten Letzte Antwort
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      • Ahotep2A Ahotep2

        Da musst Du wohl noch ein wenig Geduld aufbringen (vor 8 Tagen an die Buchhaltung gegangen) Evtl. unter Fristsetzung nochmals die Rückzahlung fordern. Da muss nicht gleich ein Anwalt her. Der Veranstalter Thread hätte erst einmal genügt😏

        ergoluxE Offline
        ergoluxE Offline
        ergolux
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3
        Dieser Beitrag wurde gelöscht!
        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Ahotep2A Ahotep2

          Da musst Du wohl noch ein wenig Geduld aufbringen (vor 8 Tagen an die Buchhaltung gegangen) Evtl. unter Fristsetzung nochmals die Rückzahlung fordern. Da muss nicht gleich ein Anwalt her. Der Veranstalter Thread hätte erst einmal genügt😏

          ergoluxE Offline
          ergoluxE Offline
          ergolux
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4
          Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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          • Ahotep2A Ahotep2

            Da musst Du wohl noch ein wenig Geduld aufbringen (vor 8 Tagen an die Buchhaltung gegangen) Evtl. unter Fristsetzung nochmals die Rückzahlung fordern. Da muss nicht gleich ein Anwalt her. Der Veranstalter Thread hätte erst einmal genügt😏

            ergoluxE Offline
            ergoluxE Offline
            ergolux
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5
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            • Ahotep2A Ahotep2

              Da musst Du wohl noch ein wenig Geduld aufbringen (vor 8 Tagen an die Buchhaltung gegangen) Evtl. unter Fristsetzung nochmals die Rückzahlung fordern. Da muss nicht gleich ein Anwalt her. Der Veranstalter Thread hätte erst einmal genügt😏

              ergoluxE Offline
              ergoluxE Offline
              ergolux
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Danke für deine Einschätzung!
              Ich dachte es gäbe eine gesetzliche Regelung dass der Veranstalter zur Rückzahlung innerhalb 14 Tagen verpflichtet ist?
              Bei mir ist es nun jedoch fast 1 Monat

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Ahotep2A Offline
                Ahotep2A Offline
                Ahotep2
                Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Ja, dauert aber meist länger (Personal). Setz schon mal ein Schreiben mit Fristsetzung auf, höflich aber bestimmt. Und merke, in der Kürze liegt die Würze😏 Manche hauen das ganze Romane raus.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @ergolux
                  Es gibt diese gesetzliche Bestimmung, sie scheitert regelmäßig an der Praxis!
                  Übe dich noch ein wenig in Geduld.
                  Die Beteiligten sind nicht bekannt dafür rechtmäßige Forderungen blöde zu verschleppen.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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