Wer zahlt/ haftet bei verspätetem TUI Busshuttle
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Hallo
wer haftet/ zahlt, wenn der im Rahmen einer Pauschalreise genutzte Bustransfer vom Hotel zum Flughafen zu spät kommt, und der Flieger weg ist? Wäre das der Veranstalter?
Bei einem privat gebuchten Transfer vom Hotel zum Flughafen wäre man dann entsprechend selber in der Haftung... ?!
Herzlichen Dank
Ines -
Hallo, ich vermute es handelt sich um eine Hypothetische Frage.
Man sollte, das man zu gegen war, für die Zeit und Ort der Abholung einen Zeugen haben.
Aber jetzt kommt das aber, man darf auch nicht untätig warten bist man den Flug verpasst.
Bei Privat gebuchten Transfer kann man für eine etwaige Verspätung keinen anderen dafür verantwortlich machen. -
Ja, und darum ist es besser, nicht zu lange zu warten und nach einem gewissen Zeitpunkt ein Taxi zu bestellen. Rechnung kann man ja dem VA zukommen lassen.
Außerdem... wer lässt es schon drauf ankommen den Flieger zu verpassen ? Da wird man doch aktiv... -
Korrekt - den Reisenden trifft hier eine gewisse Mitwirkungspflicht. Ist absehbar, dass die Zeit zum rechtzeitigen Eintreffen am Flughafen knapp wird muss man selbst tätig werden und z.B. ein Taxi nehmen.
Verspätet der Transfer sich während der Fahrt - z.B. wegen eines Unfalls - sind die Kosten für einen alternativen Rückflug vom Veranstalter zu tragen. -
Ich hatte das mal in New York. Der Shuttle zum Flughafen wurde über den Veranstalter gebucht und auch nochmals 1 oder 2 Tage vor der Abreise bestellt. Dieser kam, trotz mehrmaliger Anrufe nicht. Wir haben dann ein Taxi genommen und waren noch pünktlich am Flughafen. Die Taxikosten hat der Veranstalter erstattet. Deshalb auf jeden Fall die Quittungen aufbewahren und anschließend beim Veranstalter einreichen.
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Das ist klar - wenn der Transfer über den Veranstalter gebucht wurde und unzuverlässig ist muss der Reisende umbeschadet gestellt werden.
Hier ging es jedoch um die Kosten für einen ggf. benötigten Alternativflug, das ist anders zu betrachten.
Sollten nämlich Borsbachs händeringend und telefonierend an der Rezeption stehen bleiben bis der Flieger abhebt haben sie ihre Pflichten verletzt (Mitwirkungspflicht). In dem Fall kann der Veranstalter sagen: Ja, doof vom Shuttle aber ihr hättet eine Lösung finden können / müssen, um selbstständig zum Flughafen zu gelangen - und die Übernahme der Kosten für den Ersatzflug verneinen.