Tourismussteuer
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UND NOCH WAS! Das habe ich von der Seite des Auswertigen Amtes:
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise bei touristischen Aufenthalten kein Visum. Touristen dürfen keine weiteren Tätigkeiten ausüben. Es ist nicht möglich, nach Einreise einen Aufenthaltstitel für einen anderen Aufenthaltszweck (z.B. Erwerbstätigkeit) zu beantragen.
Neues Einreiseverfahren
Alle Reisenden, die auf dem Luftweg einreisen, benötigen keine Touristenkarte (Forma Migratoria Múltiple FMM) mehr.
Deutsche, volljährige Touristenkönnen bei Einreise über die Flughäfen Cancún und Mexiko-Stadt die automatisierte Grenzkontrolle (E-Gates) nutzen. Sie erhalten automatisch ein Einreiseticket mit Einreisetag und der erlaubten Aufenthaltsdauer.
Bei allen anderen Reisenden bestimmt der Grenzbeamte die Aufenthaltsdauer in Mexiko und stempelt die gewährte Aufenthaltsdauer sowie den letztmöglichen Aufenthaltstag in den Pass. Einreisende haben keinenAnspruch auf die für Touristen maximal mögliche Aufenthaltsdauer von 180 Tagen.Kann das jemand bestätigen?
@olly-hey-forum sagte:
UND NOCH WAS! Das habe ich von der Seite des Auswertigen Amtes:
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise bei touristischen Aufenthalten kein Visum. Touristen dürfen keine weiteren Tätigkeiten ausüben. Es ist nicht möglich, nach Einreise einen Aufenthaltstitel für einen anderen Aufenthaltszweck (z.B. Erwerbstätigkeit) zu beantragen.
Neues Einreiseverfahren
Alle Reisenden, die auf dem Luftweg einreisen, benötigen keine Touristenkarte (Forma Migratoria Múltiple FMM) mehr.
Deutsche, volljährige Touristenkönnen bei Einreise über die Flughäfen Cancún und Mexiko-Stadt die automatisierte Grenzkontrolle (E-Gates) nutzen. Sie erhalten automatisch ein Einreiseticket mit Einreisetag und der erlaubten Aufenthaltsdauer.
Bei allen anderen Reisenden bestimmt der Grenzbeamte die Aufenthaltsdauer in Mexiko und stempelt die gewährte Aufenthaltsdauer sowie den letztmöglichen Aufenthaltstag in den Pass. Einreisende haben keinenAnspruch auf die für Touristen maximal mögliche Aufenthaltsdauer von 180 Tagen.Kann das jemand bestätigen?
Leider kann ich diesen Beitrag nicht mehr editieren um noch einmal zu sagen das das die Information vom 3.11.2023 ist - diese Information kann sich verändert haben und ich verlinke hier nun auf die Seite des Auswärtigen Amtes unter dem Punkt VISUM ist es zu finden.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/mexiko-node/mexikosicherheit/213648
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Haberling und Bienekind haben schon recht mit ihren Hinweisen.
Und zu unserem User Haberling, den Du hier zitierst :Es gibt eine offizielle Mitteilung des AA, wozu dann eine Bestätigung durch Forenuser?
Zumindest im Mai 2023 warst Du in Deinem anderen Account noch eingeloggt, inzwischen ist er gesperrt.
Auszug aus den Forenregeln hierzu:
"Doppelzugänge sind nicht erlaubt. User, die sich mit mehreren E-Mail-Adressen registrieren, werden mit allen Zugängen für alle Community-Aktivitäten gesperrt"
Mit Belehrungen oder Kinderkram hat das alles nichts zu tun, das sind Fragen und Hiweise von Usern- so funktioniert ein Forum, Olly!
Und zum anderen Thema: Einfach aufs AA Verlinken, und bitte kein Copy & Paste. -
UND NOCH WAS! Das habe ich von der Seite des Auswertigen Amtes:
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise bei touristischen Aufenthalten kein Visum. Touristen dürfen keine weiteren Tätigkeiten ausüben. Es ist nicht möglich, nach Einreise einen Aufenthaltstitel für einen anderen Aufenthaltszweck (z.B. Erwerbstätigkeit) zu beantragen.
Neues Einreiseverfahren
Alle Reisenden, die auf dem Luftweg einreisen, benötigen keine Touristenkarte (Forma Migratoria Múltiple FMM) mehr.
Deutsche, volljährige Touristenkönnen bei Einreise über die Flughäfen Cancún und Mexiko-Stadt die automatisierte Grenzkontrolle (E-Gates) nutzen. Sie erhalten automatisch ein Einreiseticket mit Einreisetag und der erlaubten Aufenthaltsdauer.
Bei allen anderen Reisenden bestimmt der Grenzbeamte die Aufenthaltsdauer in Mexiko und stempelt die gewährte Aufenthaltsdauer sowie den letztmöglichen Aufenthaltstag in den Pass. Einreisende haben keinenAnspruch auf die für Touristen maximal mögliche Aufenthaltsdauer von 180 Tagen.Kann das jemand bestätigen?
@olly-hey-forum sagte am 03.11.2023:
UND NOCH WAS! Das habe ich von der Seite des Auswärtigen Amtes:
Visum
[Hinweise des AA zum Thema gelöscht]
Kann das jemand bestätigen?Wenn das AA sagt, es ist so, dann ist so. Dann braucht man keine Bestätigung von wem auch immer. Frau B. ist gerade mit anderen Dingen beschäftigt...
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Also ich habe da noch mal eine Frage an diejenigen, die gerade erst in Mexiko waren. Hat IRGENDJEMAND bei der Ausreise das Vistax kontrolliert?
Kann man das dann ggfs auch bei der Ausreise direkt machen? Ich bin im Dezember 23 ausgereist und es hat niemanden interessiert. Habt ihr andere Erfahrungen? -
ich meine die 259 mex Pesos pro Person "VISTAX" also 14,08 € pro Person https://www.visitax.gob.mx//sitio/registro.php
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Ah, dann bin ich wohl auf eine ältere (?) Seite zur Höhe von Visitax geraten - klick Wobei ich auf anderen Websites auch noch sehr viel höhere Preise gefunden habe... wie andere User hier im Thread und wie schon im Eingangsposting erwähnt:
@lt sagte:Visitax verlangt 38 US Dollar statt der 11 Dollar die von Mexiko angeben werden.
Beim Auswärtigen Amt finde ich keine Erwähnung zu Visitax - klick
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Hallo ich reise im November nach Mexiko und habe jetzt schon online per Visitax bezahlt. Weiß jemand ob das eventuell zu früh war weil ich etwas von 180 Tagen gelesen habe. Ich hoffe es ist bis zum November gültig.
Wie verhält sich das mit der Umweltabgabe die im Hotel zu zahlen ist? Ist das wieder eine komplett andere Zahlung oder ist das dieses Visatax?
Vielen Dank

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Hallo, nein das ist nicht zu früh, die 180 Tage beziehen sich auf die Länge der Gültigkeit ab Einreise.
Touristenabgabe (Kurtaxe) Visitax $62.00 USD pro VisiTax – jeder Reisende ab 4 Jahrebenötigt sein Dokument , Gültigkeit Maximal 180 Tage pro Besuch , die die Urlaubsorte von Quintana Roo besuchen. Dazu gehören Cozumel, Cancun, Tulum, Playa del Carmen, Puerto Morelos.
Ausreise:
Bei der Ausreise wird am Flughafen eine Ausreisesteuer von derzeit USD 26 erhoben, die jedoch bei den meisten Fluggesellschaften im Ticketpreis enthalten ist.Für den Rückflug ist eine Kopie der Visitax nötig.
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Darum geht es:
"Seit dem 1. September 2017 müssen Urlauber in Mexiko in den meisten Hotels an der Riviera Maya aufgrund kommunaler Bestimmungen eine Umweltabgabe zahlen. Sie beträgt ca. MXN 40 (ca. EUR 2 / CHF 2) pro Person/Nacht und ist von den Gästen persönlich bei der An- oder Abreise in ihrer Unterkunft zu entrichten."
ich nehme an das ist zusätzlich zum Visitax ?
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Hallo, nein das ist nicht zu früh, die 180 Tage beziehen sich auf die Länge der Gültigkeit ab Einreise.
Touristenabgabe (Kurtaxe) Visitax $62.00 USD pro VisiTax – jeder Reisende ab 4 Jahrebenötigt sein Dokument , Gültigkeit Maximal 180 Tage pro Besuch , die die Urlaubsorte von Quintana Roo besuchen. Dazu gehören Cozumel, Cancun, Tulum, Playa del Carmen, Puerto Morelos.
Ausreise:
Bei der Ausreise wird am Flughafen eine Ausreisesteuer von derzeit USD 26 erhoben, die jedoch bei den meisten Fluggesellschaften im Ticketpreis enthalten ist.Für den Rückflug ist eine Kopie der Visitax nötig.
@haberling sagte:
Hallo, nein das ist nicht zu früh, die 180 Tage beziehen sich auf die Länge der Gültigkeit ab Einreise.
Touristenabgabe (Kurtaxe) Visitax $62.00 USD pro VisiTax – jeder Reisende ab 4 Jahre
benötigt sein Dokument , Gültigkeit Maximal 180 Tage pro Besuch , die die Urlaubsorte von Quintana Roo besuchen. Dazu gehören Cozumel, Cancun, Tulum, Playa del Carmen, Puerto Morelos.Ausreise:
Bei der Ausreise wird am Flughafen eine Ausreisesteuer von derzeit USD 26 erhoben, die jedoch bei den meisten Fluggesellschaften im Ticketpreis enthalten ist.
Für den Rückflug ist eine Kopie der Visitax nötig.Visitax $62.00 USD pro VisiTax??? Also das sehe ich anders - es sind im Moment 271.00MXN pro Person das sind gerade mal 15,20€ im Moment pro Person. Das was du dort geschrieben hast ist ein Service der nicht offiziell ist. Über die Seite www.visitax.gob.mx bekommst du die reine Gebühr. Das hatte ich letztes Jahr auch schon mal zum Thema geschrieben.
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Hallo zusammen.
Kurze Frage:
Reicht es also, wenn ich die erforderlichen Daten auf VISITAX so eingebe, wie sie dort verlangt werden?
Würde das ganze am Ende dann einfach ausdrucken und mit den anderen Reiseunterlagen mitnehmen. Fliegen vom 02.10-14.10 nach Playa del Carmen.
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Hallo zusammen.
Kurze Frage:
Reicht es also, wenn ich die erforderlichen Daten auf VISITAX so eingebe, wie sie dort verlangt werden?
Würde das ganze am Ende dann einfach ausdrucken und mit den anderen Reiseunterlagen mitnehmen. Fliegen vom 02.10-14.10 nach Playa del Carmen.