ITT Reisen - Total Chaos
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"Thorben-Hendrik" wrote:
Du hast ein Problem, Dir wurde vertraglich leider GARNIX konkretes in Bezug auf das AI zugesichert (Leitungswasser und trocken Brot waren ja AI) und bei dem Reisepreis wird jede Klage ein Verlustgeschäft werden, denn der "Mangel" wird soooo gering bemessen werden, dass Du mehr Kosten hast als die Sache bringt.......Du hast also überhaupt null Chancen und da kannst Du Dir die Finger wundschreiben wie du willst, Du wirst finanziell immer verlieren, selbst wenn Du Recht bekommen solltest....
Also schmeiß nicht noch Geld hinterher...
Mach also mal keinen Elephanten aus der Mücke, Du hast eine suuuuper billigst Reise gebucht und willst jetzt daraus Kapital schlagen, weil da AI statt HP stand
€304 für Flug Hotel und HP
und jetzt willst Du auch noch was raus weil es angeblich AI sein sollte...Du bist echt nicht mehr zu retten.....Thorben, bedenke deine Wortwahl mir gegenüber hier im Forum. Erstens möchte ich kein Kapital schlagen, zweitens habe ich nett angefragt was die Mitglieder hier im HC darüber denken, und drittens solltest du dir mal überlegen, wie unfreundlich du dich hier im Forum gegenüber ernst gemeinten Fragen gegenüber Mitgliedern verhälst. Das mit dem Kapital schlagen ist eine Sache, aber da du noch einen drauflegst: Ich zitiere: Du bist echt nicht mehr zu retten... ist unhöflich und unverschämt! Ich habe dir keinen Grund geliefert, dass du hier im Forum das Recht zu glauben hast, mich zu beleidigen. Bitte bedenke in Zukunft, ob du was nützliches dazu beitragen kannst, wenn HC Mitglieder eine Frage stellen und lass es sein, wenn du nur einfach mitreden möchtest, um dann einfach nur Leute zum guten Schluss noch beleidigen möchtest. Nein, Nein, Thorben H. - so geht dass nicht, du böser Junge.
Wir sollten diesen Thread wohl schließen, da ich bestimmt nicht wollte das einer dabei ist, der meint seinen Senf dazuzugeben und unhöfflich wird. Meinungen kann man auch netter verpacken und nicht andere mit "sarkastischen Schlußbemerkungen" anzugreifen!!!!!
In diesem Sinne, schließen wir diese Diskussion!!!! -
also ich finde, dass das nun gar nichts mit dem prei zu tun hat, den man bezahlt hat. nur weil man ein schnäppchen gemacht hat, hat man doch nicht automatisch weniger rechte, oder?
mich würde dabei aber nun folgendes interessieren: wenn jetzt der urlauber vor antritt der reise festgestellt hätte, dass das gebuchte hotel aussschließlich hp anbietet und aufgrund dessen storniert hätte, wäre das dann kostenlos gewesen?
man kann ja schlecht mit dem argument kommen: ich glaub sie haben kein ai.
ich will damit sagen: der urlauber mußte die reise ja antreten um feststellen zu können, das da was im argen liegt. -
@holger/elke
eine frage habe ich dazu noch: hast du denn vom va irgendeine beschreibung dazu, was ai beinhaltet hätte? manchmal steht da ja: bis 24 uhr, oder:nur lokale alkoholische getränke oder sowas ähnliches.
hast du vorher mal irgend so eine beschreibung für das hotel gesehen? -
"Lexilexi" wrote:
@holger/elke
eine frage habe ich dazu noch: hast du denn vom va irgendeine beschreibung dazu, was ai beinhaltet hätte? manchmal steht da ja: bis 24 uhr, oder:nur lokale alkoholische getränke oder sowas ähnliches.
hast du vorher mal irgend so eine beschreibung für das hotel gesehen?@lexilexi
Also, ich habe per Internet diese Reise gebucht und darin stand AI. Mir ist so was auch noch nicht passiert, wir buchen meistens unsere Reisen übers Internet, es sei denn wir buchen kurzfristig vom Flughafen. Und wenn da AI steht prüfe ich dies doch nicht nach. Auf jeden Fall wollte ich mit meiner Frage nicht so einen Aufstand machen. Ich möchte kein Kapital daraus schlagen, und nur wissen wie dir Rechtslage ist. Glaub mir, es ist schon ärgerlich wenn man sich darauf verlässt, das man AI bekommt und an Ort und Stelle alle Getränke bezahlen muss. Ich meine, das man sich doch darauf auch verlassen kann, wenn die AI anbieten. Das tut man doch auch in Reisebüros und geht nicht nach Hause und überprüft das nochmals per Anrufen.
Aber bitte, bitte ich möchte durch meine ernst gemeinten Frage nicht so ein Wirbel machen. Danke das du nachgefragst hast.
Liebe Grüße Elke -
Es ist doch vollkommen egal was die Reise gekostet hat.Wenn man AI gebucht hat und es steht auf der Reisebestädigung dann kann man das auch erwarten.Und wenn es nicht so ist im Hotel dann würde ich auch Reklamieren.Hat doch damit nichts zu tun Geld heraus zu schlagen.
Und das noch an die Adresse von Thorpen-Hendrik.Deshalb muß man noch keinen Beleidigen wenn man auf sein Recht beharrt.Du würdest dich genauso Ärgern wenn man dich über den Tisch zieht.
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hier macht doch keiner wirbel. uns ernst nehmen wir alle deine frage/problem.
ich habe nur so für mich gedacht:wenn ich ein hotel buche und dort steht ai, dann gucke ich nach, was genau mit ai gemeint ist. daher wollte ich wissen, ob es bei dir so ähnlich war.
ärgerlich ist deine situaiton allemal. das kann ich nachvollziehen.
ich weiß nicht mehr genau, wer den tipp gab, aber irgendjemand schrieb hier vom spieß umdrehen: einfach deine getränke in rechnung stellen. das würe ich mal versuchen.
vielleicht lässt du dich mal ganz unverbindlich rechtlich beraten. kennst du keinen anwalt, den man mal so fragen kann? -
@bubilein @ Lexi
ja, genau so sehe ich das doch auch. Ich habe denen in meinem letzten Schreiben ausdrücklich gebeten meine Getränkerechnung zu erstatten und nicht noch weiß Gott daraus zu schlagen. Ich habe mein Problem hier erörtert, um eure Meinungen dazu zu hören. Denn ich hatte mich so gefreut, da ich zumal auch alleine geflogen bin, das ich im Hotel mich am Pool aufhalten kann und meine Getränke auch ohne nachzurechnen bestellen kann. So hatte ich wirklich mehr Kosten, ihr wißt doch bestimmt auch was das kostet. Ai ist eben nich HP. -
"Holger12345" wrote:
@bubilein @ Lexi
ja, genau so sehe ich das doch auch. Ich habe denen in meinem letzten Schreiben ausdrücklich gebeten meine Getränkerechnung zu erstatten und nicht noch weiß Gott daraus zu schlagen.Das Problem was ich sehe, sind die AGB des Veranstalters. Darin steht:
3.2 Den Umfang der vertraglichen Leistungen bestimmen unsere Angaben im Katalog und auf der Reisebestätigung.
Nun ist die Frage, wie es aussieht, wenn Katalog und Reisebstätigung andere Angaben haben... Denn die Frage ist, durch das Wort "und", ob Katalog UND Reisebstätigung unabhängig voneinander gültig sein können.
ABER, es geht noch weiter:
3.8 Liegt der Buchung ein Sonderangebot von ITT zugrunde, so werden allein die im Angebot genannten Leistungen Vertragsinhalt.
Da du nun ein "Internet-Angebot" gebucht hast, zählt nur das Angebot- sprich: AI! ...und das hast du in diesem Fall nicht erhalten.
Ich rate dir daher, dich auf die AGB unter Artikel 3.8 zu berufen- wonach die Leistungen vom Katalog bei "Angeboten" abweichen kann. Im Zweifelfall nimm dir einen Anwalt für Reiserecht!

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Hallo @ all
Nochmals zu diesem Thema:
Ich habe von dem Veranstalter einen Scheck über 50 € bekommen, nachdem ich ein zweites Mal geschrieben habe.
Also was sagt uns das? Man sollte nicht immer Ärgernisse einfach so hinnehmen und es zumindest versuchen, Beanstandungen zu äußern! 50 € zusätzlich im Geldbeutel für ein zusätzliches Weihnachtsgeschenk für meine Tochter!!!!!
In diesem Sinne....allen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest
Liebe Grüße
Elke -
...Und jetzt Schluss mit diesem Thema

