ITT Reisen - Total Chaos
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Hallo, ich hatte per ITT eine Woche Türkei allinclusive gebucht. An Ort musste ich feststellen, das dieses Hotel nur Halbpension anbietet. Am nächsten Tag suchte ich den Reisleiter auf, der mir ein anderes Hotel versprach um diese Leistung zu bekommen. Ich habe am fünften Tag meines Urlaubs aufgegeben auf deren Antwort zu warten. Jetzt, wieder zu Hause werde ich mich direkt an ITT wenden um eine Erstattung zu bekommen, zumal ich dort untern mit Halbpension viel mehr ausgegeben habe.
Habt ihr auch schon so was mal erlebt? Freue mich auf Antworten.
Gruß :?Vielleicht sieht einer der Betroffenen diese Zeilen die vom 23.10.2006 bis 30.10.2006 im Hotel Sun Beach Park waren.
Würde mich freuen wenn ihr antwortet.
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@maus @ sina
Das es in diesem Hotel kein allinclusive gibt, habe ich und die anderen die von ITT gebucht haben auch gemerkt.
Ich habe ITT geschrieben und mittlerweile auch Antwort bekommen. Da schreiben sie, dass im Katalog ja auch nur Halbpension angeboten wird, kann keine Minderung erfolgen, es sei denn, bei der Buchungsbestätigung auf all inkl. hat sein ein Fehler eingeschlichen.---- Na toll !!!Das ist dann doch ein Fehler von ITT oder wie soll ich das verstehen. Erstens habe ich im Internet bei ITT gebucht und zweitens war dieses Reiseangebot mit allinclusive ausgeschrieben. Dann ist dies meiner Meinung ein Fehler von ITT. Falsche Leistungen im Internet angeboten!!!!
Jetzt wollen die das prüfen. Wie schon gesagt, war ich nicht die Einzige. Ein anderer Betroffene hat auch diesen Brief bekommen und nichts erreicht. Wie ich gehört habe, hat er einen Anwalt mit seinem Belangen beauftragt.
Würdet Ihr ITT nochmals schreiben? Ich fühle mich im Recht, da ich die die gebuchte all incl. Leistung lt. Auschreibung nicht bekommen habe, und so Mehrkosten in Kauf nehmen musste.
Freue mich auf Antworten....
Liebe Grüße Elke -
Liest Du vor dem Buchen denn nicht die Angebotsbeschreibung? Ich habe diese gestern auf der ITT - Homepage sowie bei Giata nachgeprüft - kein Wort von AI. Wie sich das Angebot zum Zeitpunkt der Buchung darstellte, kann jetzt natürlich für Außenstehende nicht nachvollzogen werden.
Wenn auf der Reisebestätigung HP steht, besteht auch nur darauf ein Anspruch. Der Gast ist schließlich auch in eigenen Interesse verpflichtet, die Reiseunterlagen nach Erhalt auf Richtigkeit zu überprüfen und evtl. Unstimmigkeiten vor Reisebeginn zu klären.Sicherlich ist das alles ärgerlich gelaufen - aber wenn kein AI bestätigt wurde, kann auch der Anwalt nichts machen.
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@Sina
Ich habe eine Bestätigung von ITT mit allinclusive. Gerade eben habe ich nochmals ein Schreiben für ITT aufgesetzt und eine Kopie von ihren Reiseunterlagen beigefügt. Der Hotelabschnitt den man bekommt, ist mit Allinclusive ausgestellt, also schwarz auf weiß. Wenn man so ein Checkheft bekommt, dann ist dies Fakt. Darin steht =allinclusive= !!! Also brauch ich nicht mehr nachprüfen was ich gebucht habe, denn so habe ich meine Reiseunterlagen bekommen, was ich gebucht habe. Man geht ja nicht nochmal hin und ruft den Veranstalter an, ober er einen Fehler gemacht hat. Fakt ist, der RV hat diese Reise mit AI angeboten, ich habe das Checkheft auch über AI bekommen und dann bin ich abgereist. So macht man das wohl. Das ich an Ort und Stelle nur HP bekommen habe ist ja wohl nicht meine Schuld. Ich habe wie schon gesagt eben nochmals einen Brief verfasst wo ich auch den Hotelgutschein von ITT mitgeschickt habe, wodrin die Leistungen mit AI aufgeführt sind. Die haben dieses Angebot ins Internet gesetzt, mir auch die Reiseunterlagen mit AI ausgestellt und ich habe diese Leistungen vor Ort nicht bekommen. Ich finde mich im Recht, sonst hätte ich die Reise, wenn sie mit HP ausgestellte gewesen wäre nicht gebucht. Also kann ich auch verlangen das ich AI bekomme.
Puh..........und die schreiben mir dann am Ende ihres Briefes....das sie dies nachprüfen, obwohl sie mir allinclusive verkauft haben und ich die Leistungen nicht erhalten haben. Ich zitiere hier den Schluss ihres Briefes: Wir können im Moment nichts für sie tun, aber wir hoffen das auch die schönen Zeiten ihres Urlaubs in Erinnerung bleiben....ha ha ha
Verstehst du, das ich sauer bin...

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@sína
das finde ich auch...ich habe alle Belge die -
@sina
sorry...ich habe meine Antwort zu früh gesendet...
ich wollte sagen, das ich alle Belege habe. Doch die stellen sich quer. Glaub mir, ich bin total sauer....und habe das Recht bestimmt auf meiner Seite, da ich dies schwarz auf weiß belegen kann. Nun gut, danke für deine Antwort....ich werde weiter auf mein Recht beharren.....

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Das mit dem Anwalt sollte man bei Drohung aber auch notfalls
wirklich durchziehen. # Fristen für Reisemängel beachten #Andere Variante: Dreh den Spieß um und stell denen doch erst mal selber eine Rechnung aus. Liste Deine Forderungen im Detail plausibel auf: Mehrkosten für Getränke usw.. Per Einschreiben/Rückschein
Rechnungen sind nach 30 Tagen zur Zahlung fällig.
Und wenn dann nichts kommt, gehst Du selbst zur Geschäftsstelle
des für Mahnbescheide zuständigen Amtsgerichts in Deiner Gegend
und beantragst aufgrund der überfälligen Rechnung zunächst einen
Mahnbescheid gegen ITT. Allgemeine Infos siehe auch
www.wikipedia.de - Stichwort: MahnbescheidBei Streitwert von 100 Euro dürfte der so ca. 30 Euro kosten. Und wenn dagegen Einspruch eingelegt wird, kannst Du immer noch Klage einreichen - mit oder ohne Anwalt.
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Der Begriff AI ist nicht geschützt, also kann jeder AI definieren wie er es will also z.B. HP + soviel schwarzer Tee wie Du willst = AI.
Es wird also SEHR schwer werden einen Mangel zu beweisen, es sei denn Du hast Unterlagen was denn für AI Leistungen GENAU in diesem Hotel versprochen wurden.....
Bei denen war eben HP all inclusiv

Ich denke Du kannst es vergessen, da wird nix draus...es sei denn Du hast genaue Unterlagen zur GENAUEN AI Leistung im Hotel...Leben geht weiter.....
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Sorry Holger,
aber ITT ist kein Veranstalter, sondern nur ein Reisevermittler.
Du kannst eventl. Glück haben, dass in Deinen Unterlagen AI steht, aber wenn der Veranstalter nur HP anbietet, wird es sehr schwer werden die verauslagten Mehrkosten von ITT erstattet zu bekommen. -
@wally
Dann müßte ich ja eigentlich meine Beschwerde an den Reiseanbieter senden, oder ITT als Vermittler geben den weiter. Darüber habe ich noch nicht nachgedacht. Könnte aber stimmen, das der RL das noch nicht aus seinem Sommerangebot rausgenommen hat und ITT hat dies auch so weitergegeben. Dann liegt die Schuld bei dem Reiseanbieter, da er AI anbietet und nicht erfüllen kann. Sehe ich das richtig?
Fakt ist doch, man hat AI angeboten (Essen und Getränke incl.) und dieser Leistung ist man nicht nachgekommen. Unter AI möchte ich diese Leistungen auch bekommen. Schau mal, alleine der Mehraufwand den ich leisten mußte, alleine schon wegen den Getränken. Dabei waren noch zwei Schwesternschülerinnen, die dieses Problem auch hatten. Sie versuchten dem RL klarzumachen, dass sie AI gebucht haben um so den Tag verpflegt zu sein und deshalb nicht viel Geld mitgenommen haben. Die mußten den Rest des Urlaubs mit Getränken recht sparsam leben. Und das kann einem doch schon den Urlaub vermiesen, oder?
Und wenn es tatsächlich so ist, das der Reiseanbieter die Sommerleistung mit AI noch nicht auf Winterleistung HP geändert hat, dann sehe ich immer noch die Schuld bei dem Reiseanbieter. Wir als Buchende können und müssen uns doch darauf verlassen, was die einem schreiben, oder prüft jeder nach ob er nun auch wirklich die von ihm gebuchte Leistung an Ort erhalten wird? Bestimmt nicht !!!!
Danke für die Antworten.....Gruss Elke -
.......Dazu fällt mir gerade ein, dass es mich eigenlich noch viel schwieriger hätte treffen können....
Zuerst hatte ich mir ein anderes Hotel mit AI ausgesucht, da ich aber dieses noch gefunden hatte, was günstiger war habe ich mich dann für das günstigere entschieden. In Side bin ich dann zu diesem anderen Hotel gegangen, da ich ein paar Leute dort kenne. Aber das Hotel war geschlossen, man sagte mir das sie schon zwei Tage zu hätten. Na toll, hätte ich dieses Hotel gebucht, hätte ich erstmal auf der Straße gesessen und gewartet bis ein RL kommt. Auch hier liegt doch das Problem darin, das die Reiseanbieter irgendwelche Fehler machen, in dem sie den Reisevermittler falsche Angaben machen. So was darf doch nicht passieren.
Dann habe ich dort den Hotelmanager gesprochen, der sagt mir: Sie hätten erstmal geschlossen und wenn dann trotzdem noch Gäste kommen würden, dann würden sie diese Zeit aufmachen. Was ist denn das für ein Schlamassel? Kaum zu glauben, oder? Stellt euch vor, Ihr sitzt dann in einem Hotel mit ein paar Leuten und die Leistung die ihr erhalten würdet, wäre auf das minimale beschränkt, da ja nicht viele Leute da sind. Was für ein toller Urlaub. Mittlerweile glaube ich, dass sowohl der Reiseanbieter und die Hotelleitung beide nicht mehr alles auf einen Nenner bringen können. Gerade wenn es zu den Wintermonaten geht, machen viele Hotels zu, aber dann muss man das auch so weitergeben.
Was haltet ihr davon?
Liebe Grüße Elke -
@sina
Kann wohl sein das ich da einiges verwechsel...Reiseanbieter, Reiseveranstalter etc..... Aber Fakt ist doch wohl das ich eine Leistung gebucht habe die ich nicht bekommen habe. Wer da wohl schuld hat mag auch ich zu bezweifeln. AI ist AI und HP ist HP !!! Alleine der zusätzliche Aufwand den ich bezahlen mußte beim Abendessen. Getränke im Hotel sind immer teurer, aber kannst du dir ein Abendessen ohne was zu trinken vorstellen? Nein!!!! Darum habe ich AI gebucht. Sonst hätte ich ja auch sofort HP für etwas weniger Geld buchen können. Aber.........ich habe AI gebucht und diese Leistung erwarte ich dann auch von dem jeweligen der mir diese Reise anbietet.
Dann würde dies ín Zukunft heißen: Prüfe nochmals nach, ob die wohl nicht einen Fehler gemacht haben.
AI ausgeschrieben - AI möchte ich auch vor Ort erhalten-----
Elke -
Wieviel hat die teure Reise denn gekostet?
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@Thorben
Ich habe für die Reise 304 € gezahlt. Hotel 3 Sterne. Meiner Meinung hat das Problem jetzt aber nichts mit dem Preis zu tun. Selbst wenn ich mehr oder weniger bezahlt hätte bleibt es dabei, das im Vertrag AI stand und nicht HP und immer noch bin ich der Ansicht, dass die ihren vertraglich zugesicherten Leistungen nicht nachgekommen sind. Hier mal ein anderes Beispiel: Lt. Reieveranstalter buchst du ein Zimmer mit ruhiger Lage und Meerblick. Dies ist auch so ausgeschreiben. Dann vor Ort bekommst du ein Zimmer, das in der hintersten Ecke ohne Meerblick, (dafür hast du aber ein super Blick auf eine Baustelle) liegt und zusätzlich wirst du von der diekt daneben gelegenden Diskothek die ganze Nacht zugedrönt! Was nun? Du und wie jeder andere auch, geht erstmal zur Rezeption und zeigst denen schwarz auf weiß die zugesicherten vertraglichen Leistungen, die du schließlich auch gebucht hast. Aber nein, den Rest deines Urlaubs musst du in diesem Loch verbringen. Was hälst du davon? Hört sich auch gerade nicht besonders gut an. Und genau so sehe ich das in meinem Fall. Wenn man was vertraglich zugesichert bekommt, will man diese Leistung ja wohl auch erwarten können.
Man könnte jetzt endlos über dieses Thema reden, aber ich denke das die wohl am längeren Hebel sitzen. Man sollte wirklich einen Anwalt damit beauftragen, alleine schon um wirklich zu wissen wie die Rechtslage aussieht. -
Du hast ein Problem, Dir wurde vertraglich leider GARNIX konkretes in Bezug auf das AI zugesichert (Leitungswasser und trocken Brot waren ja AI) und bei dem Reisepreis wird jede Klage ein Verlustgeschäft werden, denn der "Mangel" wird soooo gering bemessen werden, dass Du mehr Kosten hast als die Sache bringt.......
Du hast also überhaupt null Chancen und da kannst Du Dir die Finger wundschreiben wie du willst, Du wirst finanziell immer verlieren, selbst wenn Du Recht bekommen solltest....
Also schmeiß nicht noch Geld hinterher...
Mach also mal keinen Elephanten aus der Mücke, Du hast eine suuuuper billigst Reise gebucht und willst jetzt daraus Kapital schlagen, weil da AI statt HP stand
€304 für Flug Hotel und HP
und jetzt willst Du auch noch was raus weil es angeblich AI sein sollte...Du bist echt nicht mehr zu retten.....