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Urlaub buchen vor Namensänderung (Heirat)

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • ajdin.lbnc1A Offline
    ajdin.lbnc1A Offline
    ajdin.lbnc1
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo liebes Forum,

    ich und meine Verlobte haben vor im Juni nach Dubai in unsere Flitterwochen zu fliegen.
    Heiraten tun wir Mitte Mai und sie wird meinen Nachnamen annehmen.

    Meine Frage nun wie sollen wir damit umgehen?

    Sollen wir die Buchung mit ihrem jetzigen Namen tätigen und den Reisepass erst nach dem Urlaub ändern?
    Oder sollen wir nachdem der Reisepass aktualisiert wurde den Urlaub buchen dies wär aber ganz knapp.

    Habt ihr damit Erfahrungen gehabt?

    Wir würden ungern auf dem Flughafen Probleme wegen einem falschen Nachnamen im Reisepass haben :,)

    Danke vorab für eure Antworten.

    Danke.

    LG Ajdin

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • REJBodenheimR Offline
      REJBodenheimR Offline
      REJBodenheim
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Wenn ihr Mitte Mai heiratet und im Juni fliegt, würde ich den Reisepass erst nach dem Urlaub ändern. Ich gehe davon aus, dass er noch ausreichend aktuell ist und dass dieser Ansatz der Romantik keinen Abbruch tut.
      ...
      Zusatz: ich habe gerade nachgeschaut, auf den neuen Pässen ist unter a) der Name und unter b) der Geburtsname eingetragen. Also wäre auch ein neuer Pass möglich. Allerdings würde ich trotzdem eine Heiratsurkunde mitnehmen, was es dann wieder umständlicher macht.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Aida3A Offline
        Aida3A Offline
        Aida3
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo,

        deine Frau kann m.E. Nicht einfach den alten Pass verwenden.

        Siehe auch Fragen Antworten zum Reisepass auf der Seite des Bundesministeriums:

        Muss ich einen neuen Reisepass beantragen, wenn sich mein Name ändert?

        Nach einer Namensänderung ist Ihr Reisepass ungültig. Wenn sich Ihr Familienname also zum Beispiel nach einer Heirat oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft geändert hat, müssen Sie einen neuen Pass beantragen.

        Und noch weiter:

        Sollten Sie Ihren neuen Reisepass direkt nach der Heirat oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft zum Beispiel für die Hochzeitsreise ins Ausland benötigen, können Sie Ihren Pass mit dem neuen Namen bereits vor dem großen Tag beantragen. Als Ausstellungsdatum wird das Bürgeramt dann den Tag der Eheschließung bzw. der Begründung der Lebenspartnerschaft eingetragen lassen.
        Bitte beachten Sie: Das Bürgeramt kann Ihnen Ihren neuen Reisepass erst aushändigen, wenn Sie mithilfe eines der oben genannten Dokumente Ihren neuen Familiennamen nachgewiesen haben.

        hier der Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-liste.html#:~:text=Nach%20einer%20Namens%C3%A4nderung%20ist%20Ihr,Sie%20einen%20neuen%20Pass%20beantragen.

        mobil kann ich hier den Link nicht mit Namen versehen, hoffe das geht trotzdem so .
        Lg

        **** Wenn die See ruhig ist, kann jedermann das Steuerrad halten. (Pubilius Syrus) ****

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Aida3A Offline
          Aida3A Offline
          Aida3
          schrieb am zuletzt editiert von Aida3
          #4

          Also, um es noch mal eindeutig zu beantworten:
          geht so schnell als möglich zum Bürgeramt und leitet den neuen Reisepass in die Wege. Frühstmögliche Ausstellung Tag der Eheschließung.
          Abholung danach mit Heiratsurkunde.
          Buchung der Reise davor, wann immer ihr denkt, aber schon mit neuem Namen. Nur wenn ihr vorher Passnummer braucht ( z.B. für Visaangelegenheiten) geht das Theater weiter. Denn die Passnummer bekommt ihr erst bei Abholung.
          Gute Reise!

          **** Wenn die See ruhig ist, kann jedermann das Steuerrad halten. (Pubilius Syrus) ****

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • HABERLINGH 1
            HABERLINGH 1
            HABERLING
            schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
            #5

            Aida3 👍

            "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Aida3A Offline
              Aida3A Offline
              Aida3
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @Haberling, danke, mein Handy kann eben doch nicht alles, deine kopierte Seite ist perfekt.👌

              **** Wenn die See ruhig ist, kann jedermann das Steuerrad halten. (Pubilius Syrus) ****

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              • tuerkeirotT Offline
                tuerkeirotT Offline
                tuerkeirot
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo,
                wenn jetzt die Reise mit dem alten Namen gebucht wird werden Tickets ja auch auf den alten Namen ausgestellt und die Daten im Reisepass stimmen mit den Daten auf den Tickets überein.
                Was ist/wäre denn so schlimm damit zu reisen? Eigentlich weiß doch keiner, daß der Name nicht mehr stimmt. Oder lieg ich da jetzt falsch? Sicherlich kann man im schlimmsten Fall von Urkundenfälschung o.ä. ausgehen,aber mal ganz ehrlich. Das haben doch bestimmt schon einige so gemacht.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • HABERLINGH 1
                  HABERLINGH 1
                  HABERLING
                  schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                  #8

                  Hallo tuerkeirot , das Problem bei deinem Tipp könnte bei Einreise werden wenn man aus einem nicht Schengenraum mit einem ungültigen gewordenen Reisepass, Namensänderung durch Heirat, dieser in der nationalen Datenbank Deutschlands abgeglichen wird. 😟

                  Darum der einzig Empfehlenswerte Tipp :

                  "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • tuerkeirotT Offline
                    tuerkeirotT Offline
                    tuerkeirot
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @HABERLING,
                    nein ich wollte das auch nicht als Tipp verstanden wissen...vielleicht hab ich da eher nur laut gedacht. Du hast ja auch Recht bzgl Abgleichung der Daten. Sie haben ja noch genug Zeit, um sich einen neuen Pass machen zu lassen.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • REJBodenheimR Offline
                      REJBodenheimR Offline
                      REJBodenheim
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Aber ist es nicht so, dass deutsche Staatsbürger auch mit abgelaufenen Dokumenten nach D einreisen dürfen?
                      Und wenn Heiratsurkunde griffbereit ist, sollte das auch glatt laufen…

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • HABERLINGH 1
                        HABERLINGH 1
                        HABERLING
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Warum einfach, wenns auch umständlich geht. 😉

                        "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • KourionK Online
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                          Kourion
                          schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                          #12

                          Ach, das ist doch nicht umständlich. Hab ich früher auch schon gemacht. Den Nachweis hat man ja.
                          Drum hatte ich auch denselben Gedanken wie tuerkeirot, die aber schneller war. 😄

                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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