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Pauschalreise: Änderung von Flugzeit, Airline oder Abflugort

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • HABERLINGH 1
    HABERLINGH 1
    HABERLING
    schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
    #101

    vonschmeling du schreibst: Ob das Erstattungsangebot angemessen ist ließe sich nur aus dem Gesamtpreis der Reise herleiten.
    Glaube nicht das die 400.-€ anteilig vom Gesamtpreis sind, eher für 1 Nacht ohne Flug. Immerhin geht es um eine Malediven-Reise.
    Und dann:
    Ein Tagessatz ist leider der übliche Tarif .

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
      #102

      Es ist ein Tagessatz Hotel mit Halbpension, das wurde bereits so bestätigt. Die Leistung Flug wird ja erbracht, daher sehe ich keinen Anlass einen Tagessatz des gesamten Reisepreises zu verlangen sondern halte die Korrektur des Veranstalters für angemessen.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • LD20L Offline
        LD20L Offline
        LD20
        schrieb am zuletzt editiert von
        #103

        Hallo,
        wir haben eine Pauschalreise über Meiers Weltreisen in die Dom Rep (Punta Cana) gebucht. Der Hinflug sowie der Rückflug sollten von Condor durchgeführt werden, jedoch hatten wir dann am Tag vor Abflug beim Vorabend Check In schon die ersten Probleme, dass wir nicht einchecken konnten aufgrund von technischen Problemen am Flugzeug.
        Im Hotel kam dann die E-Mail, dass der Flug nicht von Condor durchgeführt werden kann sondern, dass er nun von Wamos Air einer spanischen Fluggesellschaft durchgeführt wird. Die gebuchte Premium Economy Class konnte nicht genutzt werden da es sich um einen Zwei-Klassen Flieger handelte welche in keinsterweise mit einem Flugzeug der Condor vergleichbar war.
        Gibt es bei solchen Fällen Rechte auf eine Entschädigung?
        Mfg

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • HABERLINGH 1
          HABERLINGH 1
          HABERLING
          schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
          #104

          Bitte nicht alle 10 Minuten einen neuen Thread mit dem selben Thema.😳
          Ich hatte dir doch im ersten Thread den richtigen verlinkt.

          "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • KourionK 1
            KourionK 1
            Kourion
            schrieb am zuletzt editiert von Kourion
            #105

            @LD20
            Kurz zu deiner Frage: Für den Einsatz der anderen Airline gibt's keine Entschädigung. Bei einer Pauschalreise buchst du einen Flug von A nach B, die gebuchte Airline kann durch eine andere ersetzt werden.
            Alles andere hat Haberling dir schon in deinem ersten Thread geschrieben.

            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #106

              Zur Ergänzung hier:
              Es besteht Anspruch gegenüber dem ausführenden LFU (Condor) auf Erstattung der Kosten für die PEC, die auf dem alternativen Flug nicht angeboten wurde. Die Forderung ist an dieses LFU zu richten.
              Weitere Ansprüche bestehen nicht.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • LD20L Offline
                LD20L Offline
                LD20
                schrieb am zuletzt editiert von
                #107

                Es wurde Premium Economy gebucht und ich habe ein Downgrade in die Klasse Economy erhalten laut der EU Verordnung steht bei einem Downgrade eine Entschädigung zu?

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #108

                  Grundsätzlich (gem. Art.10 der VO 261/04) ist auch im Falle einer Herabstufung eine Entschädigung möglich.
                  Hierunter fallen auch die Buchungsklassen PC der Condor und analoge (Landgericht Landshut, Urteil v. 04.05.2017, Az 41 O 2511/16).
                  In Anbetracht der Strecke steht eine Kompensation in Höhe von bis zu 75% des Ticketpreises in Rede, allerdings muss der Einzelfall geprüft werden im Hinblick auf das tatsächliche Maß an Einschränkungen.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • Gaby SommerG Offline
                    Gaby SommerG Offline
                    Gaby Sommer
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #109

                    Hallo und ein schönes neues Jahr 🙂
                    Im Dezember buchte ich mit Flex Option (kostenlos umbuchbar und günstig stornierbar bis 2.01. ) eine V-tours Pauschalreise ab dem 17.01. mit Rückflug um 22.20 Uhr am 28.01. nach Hannover.

                    Heute Anruf des RV: Rückreise geändert in 28.01. um 8 Uhr früh nach Frankfurt. Man bot mir die kostenlose Stornierung oder alternativ 40 Euro an, wenn ich antrete.
                    Zum einen verliere ich einen kompletten Tag am Strand, zum anderen komme ich für 40 Euro nicht von Frankfurt nach Hannover.
                    Storno kommt nicht in Frage, da ich mit mehreren Leuten im Hotel verabredet bin. Die Reise kostete 870 Euro.
                    Weiß jemand, wieviel mir tatsächlich zustehen würde bei einer so heftig früheren Rückreise und einem geändertem Flughafen, der nun 360km statt 25 km entfernt ist?

                    Alternativ wollte ich die Möglichkeit zum kostenlosen umbuchen nutzen: 2 Tage länger bis 30.01. für 100 Euro Mehrpreis mit ursprünglicher Ankunftuhrzeit in Hannover. Dabei wurde aber nur die Buchungsanfrage bestätigt und später gab es eine Email, das die Buchung nicht bestätigt werden kann wegen Doppelbuchung. Laut RV soll dies aber nur eine Formalität sein, da heute niemand mehr wegen Feiertag arbeitet und man den Sachverhalt morgen erst mit einem Mitarbeiter dort besprechen könnte. Falls diese Lösung nicht funktioniert, wollte ich heute schon mal hier nachfragen.

                    Da mein Rückflug am 28.01. mit Air Cairo immer noch nach Hannover buchbar ist gibt es auch keine Garantie, dass der Rückflug am 30.01. nach Hannover nicht auch ausfällt und gegen den frühen Flug nach Frankfurt ausgetauscht wird. Daher könnte das Ursprungsproblem früh nach FRA bestehen bleiben.
                    Vielen Dank schon einmal!

                    vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Gaby SommerG Gaby Sommer

                      Hallo und ein schönes neues Jahr 🙂
                      Im Dezember buchte ich mit Flex Option (kostenlos umbuchbar und günstig stornierbar bis 2.01. ) eine V-tours Pauschalreise ab dem 17.01. mit Rückflug um 22.20 Uhr am 28.01. nach Hannover.

                      Heute Anruf des RV: Rückreise geändert in 28.01. um 8 Uhr früh nach Frankfurt. Man bot mir die kostenlose Stornierung oder alternativ 40 Euro an, wenn ich antrete.
                      Zum einen verliere ich einen kompletten Tag am Strand, zum anderen komme ich für 40 Euro nicht von Frankfurt nach Hannover.
                      Storno kommt nicht in Frage, da ich mit mehreren Leuten im Hotel verabredet bin. Die Reise kostete 870 Euro.
                      Weiß jemand, wieviel mir tatsächlich zustehen würde bei einer so heftig früheren Rückreise und einem geändertem Flughafen, der nun 360km statt 25 km entfernt ist?

                      Alternativ wollte ich die Möglichkeit zum kostenlosen umbuchen nutzen: 2 Tage länger bis 30.01. für 100 Euro Mehrpreis mit ursprünglicher Ankunftuhrzeit in Hannover. Dabei wurde aber nur die Buchungsanfrage bestätigt und später gab es eine Email, das die Buchung nicht bestätigt werden kann wegen Doppelbuchung. Laut RV soll dies aber nur eine Formalität sein, da heute niemand mehr wegen Feiertag arbeitet und man den Sachverhalt morgen erst mit einem Mitarbeiter dort besprechen könnte. Falls diese Lösung nicht funktioniert, wollte ich heute schon mal hier nachfragen.

                      Da mein Rückflug am 28.01. mit Air Cairo immer noch nach Hannover buchbar ist gibt es auch keine Garantie, dass der Rückflug am 30.01. nach Hannover nicht auch ausfällt und gegen den frühen Flug nach Frankfurt ausgetauscht wird. Daher könnte das Ursprungsproblem früh nach FRA bestehen bleiben.
                      Vielen Dank schon einmal!

                      vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                      #110

                      @gaby-sommer sagte:

                      Weiß jemand, wieviel mir tatsächlich zustehen würde bei einer so heftig früheren Rückreise und einem geändertem Flughafen, der nun 360km statt 25 km entfernt ist?

                      Gar nichts, da dir alternativ ja eine Rückabwicklung des Reisevertrages angeboten wurde. 40€ sind quasi ein Kulanzangebot, das in Betracht des Reisepreises durchaus als angemessen durchgehen kann. Am besten wäre natürlich, die Verlängerung klappt, wobei du vollkommen richtig anmerkst, dass das Risiko einer Streichung bestehen bleibt. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit geringer bei einer Aufenthaltsdauer von 14 Tagen.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      Gaby SommerG 1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV vonschmeling

                        @gaby-sommer sagte:

                        Weiß jemand, wieviel mir tatsächlich zustehen würde bei einer so heftig früheren Rückreise und einem geändertem Flughafen, der nun 360km statt 25 km entfernt ist?

                        Gar nichts, da dir alternativ ja eine Rückabwicklung des Reisevertrages angeboten wurde. 40€ sind quasi ein Kulanzangebot, das in Betracht des Reisepreises durchaus als angemessen durchgehen kann. Am besten wäre natürlich, die Verlängerung klappt, wobei du vollkommen richtig anmerkst, dass das Risiko einer Streichung bestehen bleibt. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit geringer bei einer Aufenthaltsdauer von 14 Tagen.

                        Gaby SommerG Offline
                        Gaby SommerG Offline
                        Gaby Sommer
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #111

                        Hatte ich schon befürchtet, weil es mehr als 14 Tage bis zum Abflug sind. Wenn die Verlängerung nicht klappt, dann hätte ich also 40 Euro für 1 Tag all inklusive und Strand weniger und muss mir eine Rückfahrt für 360km organisieren und bezahlen. Schade, ich hätte gedacht, dass dann wenigstens ein Zugticket oder Beförderung zum ursprünglichen Zielort drin sein würde.

                        Nur so aus Neugier: warum ist die Wahrscheinlichkeit einer Rückflugänderung bei 14 Tagen Aufenthalt geringer?

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #112

                          Ja, zum einen ist es die "rechtzeitige" Ankündigung, zum andern entsprechen 40€ etwa dem halben Tagessatz deines Reisepreises - und last not least hast du ja noch das Angebot zum Rücktritt (mit Anspruch auf Erstattung) vorgeschlagen bekommen.
                          14 Tage werden schlicht häufiger gebucht. Somit ist wahrscheinlich, dass dann mehr Paxe wieder zurückreisen und ausreichend neue an.
                          Ist natürlich nicht gesetzt, aber wenn man schon Risiken beurteilen will dann doch am besten mit Routinen? 😉

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Gaby SommerG Offline
                            Gaby SommerG Offline
                            Gaby Sommer
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #113

                            Sind aber dann auch nur 13 Tage.
                            Spielt es dabei eine Rolle, ob der Flug ausfällt oder überbucht ist? Laut FlightConnections fliegt die von mir gebuchte und ursprünglich bestätigte Maschine laut Flugplan am 28.01.25 um 22.20 Uhr.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #114

                              Nein, für deinen Sachverhalt spielt der Grund keine Rolle. Du könntest dich höchstens noch bei der Airline direkt erkundigen.
                              Ach so, ich dachte An- und Abreise fielen auf denselben Wochentag 😕

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • MoLi2M Offline
                                MoLi2M Offline
                                MoLi2
                                schrieb am zuletzt editiert von MoLi2
                                #115

                                Hallo zusammen,
                                Wir haben vor einem Monat eine Pauschalreise für Oktober von BER nach PMI gebucht, 4 Nächte Kurzurlaub.
                                Nun hat EasyJet den Hinflug (10.35 Uhr) gestrichen und wir wurden auf einen anderen EasyJet-Hinflug (20.55 Uhr) gebucht, also über 10 Stunden spätere Anreise bei einer Kurzreise.

                                Aus mehreren Gründen kommt das nicht in Frage, haben zwei Kinder (2 und 7 Jahre), Ankunft mitten in der Nacht bei nur 4 Nächten insgesamt, völlig indiskutabel. Ein halber Urlaubstag vor Ort sowie das Abendessen am Anreisetag entfallen durch die enorme Verschiebung.

                                Wie seht ihr die Chancen, dass Tui sich auf einen Rücktritt einlässt und wir die Anzahlung zurück erhalten?

                                Tui bietet uns lediglich 25 Euro Entschädigung pro Person an, wenn wir auf einen früheren Hunflug umbuchen wollen, die Gesamtkosten sind für uns aber zu hoch.

                                Edit: Oder sind die Chancen größer, nach der Reise eine Entschädigung zu fordern? Hat man da überhaupt noch die Möglichkeit, wenn man jetzt die Änderung auf den extrem späten Hunflug akzeptiert?
                                Zumal ich gelesen habe, dass man Tui gerne mal monatelang hinterherrennen kann.

                                LG
                                MoLi

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • HABERLINGH 1
                                  HABERLINGH 1
                                  HABERLING
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #116

                                  Hallo, wenn du den späten Flug akzeptierst ist der Zug abgefahren, bestehe wegen dem Verlust der Nachtruhe auf einen früheren Flug.

                                  "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                    #117

                                    Zudem hast du bei einer so gravierenden Änderung selbstverständlich ein Rücktrittsrecht ohne Kosten und Gebühren.
                                    Teile einfach mit, dass die neuen Bedingungen nicht zumutbar sind und du daher vom Reisevertrag absiehst.

                                    Nicht korrekt ist die Darstellung, man müsse TUI für eine Erstattung im Falle einer berechtigten Einrede "Monate lang hinterherrennen". Das ist Mumpitz, TUI reguliert zügig, wobei 6 Wochen als zügig durchgehen müssen.
                                    Last not least liegt die geplante Reise ja weit in der Zukunft, da dürfte es inzwischen noch reichlich nette Angebote geben, die ihr alternativ aussuchen könnt.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    MoLi2M 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV vonschmeling

                                      Zudem hast du bei einer so gravierenden Änderung selbstverständlich ein Rücktrittsrecht ohne Kosten und Gebühren.
                                      Teile einfach mit, dass die neuen Bedingungen nicht zumutbar sind und du daher vom Reisevertrag absiehst.

                                      Nicht korrekt ist die Darstellung, man müsse TUI für eine Erstattung im Falle einer berechtigten Einrede "Monate lang hinterherrennen". Das ist Mumpitz, TUI reguliert zügig, wobei 6 Wochen als zügig durchgehen müssen.
                                      Last not least liegt die geplante Reise ja weit in der Zukunft, da dürfte es inzwischen noch reichlich nette Angebote geben, die ihr alternativ aussuchen könnt.

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                                      MoLi2
                                      schrieb am zuletzt editiert von MoLi2
                                      #118

                                      Tui sagte ggü. unserem Reisebüro mehrmals nur, dass wir nach AGB stornieren können.

                                      Mir ist klar, dass die einem nicht auf dem Silbertablett sagen "Sie können zurücktreten und erhalten alle Kosten erstattet", aber dreist ist es schon, dass darauf nicht eingegangen wird, wenn das Reisebüro dem Veranstalter sagt, dass der Kunde dann erwägt, zurückzutreten.

                                      Das Gesetz lässt hier halt Spielraum. Die Rechtsprechung spricht zwar vermutlich für uns, aber 100% sicher bin ich nicht. Haben halt kein Geld, es drauf anlassen zu können und dann zu verlieren.

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                                      • vonschmelingV Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                        #119

                                        Sorry, deinen Vortrag finde ich jetzt etwas konfus?
                                        Die AGB müssen den Hinweis auf Bedingungen für Rücktritte ohne Belastung für den Buchenden enthalten (tun sie auch!!), und die Inhalte sollten eurem Reisebüro weidlich geläufig sein.
                                        Das Gesetz lässt hier eben keinen Spielraum, die Abweichung und die Alternativen sind nicht zumutbar im Sinne geltender Rechtsprechung.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                                        • MoLi2M Offline
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                                          #120

                                          Okay danke. Ich dachte nur, weil im BGB und entsprechend den AGB von "erheblicher Änderung eines wesentlichen Bestandteils der Reise" die Rede ist, dass sie sich nichtdrauf einlassen werden.

                                          Dass der Hinflug ein wesentlicher Bestandteil ist, ist unbestreitbar.
                                          Aber ob die Verschiebung eine erhebliche Änderung ist, ist doch Auslegungssache? Aber ja, gerade bei einer Kurzreise sollte das wohl als erhebliche Änderung anerkannt werden.

                                          Danke für den Denkanstoß. Manchmal muss man es erst "laut aussprechen", um klar zu sehen.

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