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Ungeplante Auslands-OP und Kostenübernahme

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu Gesundheit & Medizin
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  • Kornelius-HBK Offline
    Kornelius-HBK Offline
    Kornelius-HB
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eine Frage bezüglich der Kostenübernahme einer Operation nach einem Unfall in der Türkei.

    Ein 70-jähriger Grieche, der in Deutschland lebt und bei der AOK pflichtversichert ist, erleidet in der Türkei einen Beckenbruch nach einem Sturz von einer Leiter. Zunächst wird er in ein öffentliches Krankenhaus gebracht, jedoch abgewiesen, da kein Chirurg für die Operation verfügbar ist. Daraufhin wird er in eine nahegelegene Privatklinik gebracht, wo er nach einigen Tagen operiert wird. Sein Krankenhausaufenthalt dauert insgesamt 2 Wochen, und die Rechnung beläuft sich auf rund 6000 Euro, die sofort beglichen werden muss.

    Nach der Rückkehr nach Deutschland stellt er einen Antrag auf Kostenübernahme bei der AOK. Trotz mehrfacher Nachfragen und Drängens dauert es 13 Monate, bis die AOK schließlich in einem Schreiben den zu erstattenden Betrag von lediglich 140 Euro nennt. Auf Nachfrage, warum der Betrag so gering ausfällt, wird erklärt, dass dies dem Betrag entspricht, der in einem öffentlichen Krankenhaus für diese Operation in der Türkei angefallen wäre. Das klingt ehrlich gesagt wie ein schlechter Scherz. Wie soll man da nun weiter verfahren?

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    • KourionK Online
      KourionK Online
      Kourion
      schrieb am zuletzt editiert von Kourion
      #2

      Hallo Kornelius-HB
      Es stimmt, dass die gesetzlichen Krankenkassen nicht die Sätze der Privatkliniken übernehmen. Darum sollte jeder, der im Ausland urlaubt, eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Eine solche Versicherung hat dein Bekannter nicht ?
      Allerdings wundert es mich, dass eine derartige OP plus ein 14 tägiger Krankenhausaufenthalt in einem öffentlichen Krankenhaus nur 140 € kosten soll (?)

      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

      Kornelius-HBK 2 Antworten Letzte Antwort
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      • MühlengeistM Offline
        MühlengeistM Offline
        Mühlengeist
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ich glaube da hat die AOK Recht und zwar aus mehreren Gründen: mit der Versichertenkarte der AOK kann man sich im Notfall innerhalb der EU behandeln lassen. ABER selbst da sind die Kosten oftmals nicht vollständig gedeckt, sondern die Kosten werden nur in der Höhe übernommen wie sie auch in Deutschland angefallen wären. Für geplante Behandlungen (nur mal als Hinweis) wie z.B. Zahnersatz muß vorab ein Kostenvoranschlag aus Deutschland eingereicht werden, den die GKV prüft und die Höhe der Kostenübernahme mitteilt.

        Und da die Türkei nicht zur EU gehört gibt es eben (fast) nix. Es wird doch nicht umsonst darauf hingewiesen das man für den Urlaub immer eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen soll. Nach 4 Jahren bei der Krankenkasse weiß ich das man da bei vielen mit der Wand reden kann.....

        Kornelius-HBK 1 Antwort Letzte Antwort
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        • KourionK Kourion

          Hallo Kornelius-HB
          Es stimmt, dass die gesetzlichen Krankenkassen nicht die Sätze der Privatkliniken übernehmen. Darum sollte jeder, der im Ausland urlaubt, eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Eine solche Versicherung hat dein Bekannter nicht ?
          Allerdings wundert es mich, dass eine derartige OP plus ein 14 tägiger Krankenhausaufenthalt in einem öffentlichen Krankenhaus nur 140 € kosten soll (?)

          Kornelius-HBK Offline
          Kornelius-HBK Offline
          Kornelius-HB
          schrieb am zuletzt editiert von Kornelius-HB
          #4

          @kourion sagte:

          Hallo Kornelius-HB
          Es stimmt, dass die gesetzlichen Krankenkassen nicht die Sätze in den Privatkliniken übernehmen. Darum sollte jeder, der im Ausland urlaubt, eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Eine solche Versicherung hat dein Beskannter nicht ?

          Nein, es lag leider keine weitere spezielle Auslandskrankenversicherung vor. Ihm war zwar bewusst, dass die Krankenkasse die Kostensätze der privaten Klinik nicht übernehmen würde, jedoch erscheint ihm die Entschädigung von nur 140€ als sehr dreist. Es ist für ihn kaum vorstellbar, dass ein öffentliches Krankenhaus eine derartige mehrstündige Operation für 140€ durchführen könnte. Aber genau das ist die Begründung der Krankenkasse.
          Allein der Posten nur für den operativen Eingriff auf der Rechnung belief sich auf etwa 2800 Euro. Diese Privatklinik hat zudem einen Vertrag mit der SGK. Das bedeutet konkret, dass die Kosten in einer entsprechenden Einrichtung maximal 200% über denen liegen dürfen, die als Vertragssatz für ein staatliches Krankenhaus gelten. Selbst wenn die Privatklinik den Höchstsatz von 200% ausgereizt hätte, würde allein die OP in einem staatlichen Krankenhaus dann noch immer 933€ kosten.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • KastenwagenK Offline
            KastenwagenK Offline
            Kastenwagen
            schrieb am zuletzt editiert von Kastenwagen
            #5

            Ich finde es erschreckend naiv, wenn man ohne Auslandskrankenversicherung ins Ausland fährt.

            Aber gut bzw. nicht gut.
            Da die deutschen Krankenkassen ( also auch wir als GKV-Beitragszahler ) in der Vergangenheit ordentlich Geld in türkischen Privatkliniken gelassen haben , schaut man seit längerem sehr genau hin. Dieser Fall ist ja nicht der einzige der in den letzten Wochen durch die Medien ging.

            Ob die 140 Euro gerechtfertigt sind oder nicht, kann ich nicht beurteilen, da die Details nicht bekannt sind. Die örtliche Verbraucherberatung kann sicher weiter helfen.

            Es gibt ein ganz gutes Merkblatt zu dem Thema wie man sich im Fall der Fälle verhalten soll bzw was man tun muss.
            https://www.dvka.de/media/dokumente/merkblaetter/urlaub_im_ausland/Urlaub_Tuerkei.pdf

            Dieses Merkblatt gibt es nicht nur für die TR , sondern auch für viele andere Länder. Ein Blick lohnt sich !
            Ein 2. Merkblatt zeigt eine Übersicht der staatlichen Krankenhäuser . Da ist schon eine gewisse Auswahl möglich.

            Was man immer machen sollte : sich sofort mit der SGK in Verbindung setzen

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • MühlengeistM Offline
              MühlengeistM Offline
              Mühlengeist
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Also noch mals klar und deutlich: gegenüber der AOK bestehen genau "0" Ansprüche, da die AOK-Versicherung in der Türkei nicht greift, da kein EU-Mitgliedsland. Ich vermute mal die 140,00 € sind entweder eine reine Kulanzlösung wegen der langen Wartezeit auf eine Entscheidung, oder decken irgendwelche Medikamente und/oder Verbandsstoffe ab die nach der OP nötig waren. Oder hatte er einen Auslandsreisekrankenschein der AOK mit? Damit hätte er sich dann bei der SGK melden müssen um eine türkische Versicherten-Nr. zur Vorlage im Krankenhaus zu erhalten. Das hätte in dem Fall vom 1. Krankenhaus in dem er war in die Wege geleitet werden können bzw. sogar müssen.
              Aber andere Frage, wie ist denn dein Bekannter nach 14d Krankenhausaufenthalt nach Hause gekommen? Ich glaube kaum das man nach einem Beckenbruch schon wieder als flugfähig eingestuft wird.

              Für alle die das Prozedere interessiert...

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Günter/HolidayCheckG Offline
                Günter/HolidayCheckG Offline
                Günter/HolidayCheck
                Admin Experte Fuerteventura
                schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                #7

                Ich kann die 140,-- auch nicht beurteilen.
                Aber man muss auch das Lohnniveau vieler Türken dabei berücksichtigen:
                Und da spielt der Mindestlohn eine ganz große Rolle- nach Schätzungen leben 40 -50 % der Türken davon
                Der Mindestlohn beträgt 516 Euro monatlich, aber auch erst nach einer drastischen Erhöhung ggü Mitte 2023.
                Um das nur mal auf ein Hotel zu beziehen:
                Generell vom Mindestlohn leben Kellner, nicht besonders qualifizierte Köche oder auch Mitarbeiter an der Rezeption , Guest Relation --sowie die meisten anderen Beschäftigten eines Hotels. Das ist vielen Urlaubern nicht klar.
                Ok,um Personal überhaupt zu bekommen werden in den Hotel inzwischen in kleinerem Rahmen auch Aufschläge für gut qualifizierte Kräfte draufgepackt, anders bekommen die kein Personal.

                Die Türken bezahlen für die allermeisten Leistungen nichts im (öffentlichen) Krankenhaus.
                Daher könnten die 140 Euro schon hinkommen.Zumindest als Ansatz für die Berechnung der AOK--
                Das alte Thema: Eine gute Zusatzversicherung abschließen.Sollte wirklich jedem Urlauber nochmal ans Herz gelegt werden
                Ist mir -sorry--völlig unverständlich warum das immer noch nicht so ganz durch ist
                @Kastenwagen & Mühlengeist - Der Link ist super hilfreich- Nur stellt sich natürlich die Frage- ob man im vorliegenden Fall da noch Zeit hatte, das alles durchzugehen.Ich denke Nein!

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • KastenwagenK Offline
                  KastenwagenK Offline
                  Kastenwagen
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @Günter

                  Bei Unkenntnis der Problematik sicher nicht . Normalerweise unterstützen die Krankenhäuser , aber eben nicht immer. Die Gründe dürften auf der Hand = Portemonnaie liegen.

                  Aber vielleicht hilfreich für alle die bisher ohne Auslandskv gereist sind bzw. überlegen ob eine notwendig ist oder nicht

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Günter/HolidayCheckG Offline
                    Günter/HolidayCheckG Offline
                    Günter/HolidayCheck
                    Admin Experte Fuerteventura
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Ist so- Kastenwagen, guter Hinweis . Wir werden in diesem Fall ganz wenig hilfreiches beitragen können
                    Viele gute Hotels haben aber auch Hotelärzte- gemeint sind solche ,die vertraglich mit dem Hotel zusammenarbeten

                    Das wäre eine weitere Möglichkeit sich im Vorfeld zu informieren.Die kennen die Probleme schon.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • KourionK Online
                      KourionK Online
                      Kourion
                      schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                      #10

                      AOK und Reisen in die Türkei / für die nächsr Reise:

                      • Geplante Auslandsbehandlung in einem Abkommensstaat
                      • Reisen nach Bosnien-Herzegowina, Türkei und Tunesien
                      • Auslandskrankenschein beantragen

                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • KastenwagenK Offline
                        KastenwagenK Offline
                        Kastenwagen
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @Kourion
                        Ich finde die Links etwas verwirrend. Zumal es sich bei dem 1. um einen geplanten Aufenthalt handelt. Etwas ganz anderes als wenn jemand plötzlich von der Leiter fällt oder einen Herzinfarkt o.ä. erleidet.

                        Die EHIC reicht in der TR um bei der SGK nachzuweisen, dass man in DE z.B versichert ist.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • KourionK Online
                          KourionK Online
                          Kourion
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Stimmt, den ersten Link hätte ich im Zusammenhang mit dieser Anfrage hier weglassen können.

                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • MühlengeistM Mühlengeist

                            Ich glaube da hat die AOK Recht und zwar aus mehreren Gründen: mit der Versichertenkarte der AOK kann man sich im Notfall innerhalb der EU behandeln lassen. ABER selbst da sind die Kosten oftmals nicht vollständig gedeckt, sondern die Kosten werden nur in der Höhe übernommen wie sie auch in Deutschland angefallen wären. Für geplante Behandlungen (nur mal als Hinweis) wie z.B. Zahnersatz muß vorab ein Kostenvoranschlag aus Deutschland eingereicht werden, den die GKV prüft und die Höhe der Kostenübernahme mitteilt.

                            Und da die Türkei nicht zur EU gehört gibt es eben (fast) nix. Es wird doch nicht umsonst darauf hingewiesen das man für den Urlaub immer eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen soll. Nach 4 Jahren bei der Krankenkasse weiß ich das man da bei vielen mit der Wand reden kann.....

                            Kornelius-HBK Offline
                            Kornelius-HBK Offline
                            Kornelius-HB
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @muehlengeist sagte:

                            Ich glaube da hat die AOK Recht und zwar aus mehreren Gründen: mit der Versichertenkarte der AOK kann man sich im Notfall innerhalb der EU behandeln lassen. ABER selbst da sind die Kosten oftmals nicht vollständig gedeckt, sondern die Kosten werden nur in der Höhe übernommen wie sie auch in Deutschland angefallen wären. Für geplante Behandlungen (nur mal als Hinweis) wie z.B. Zahnersatz muß vorab ein Kostenvoranschlag aus Deutschland eingereicht werden, den die GKV prüft und die Höhe der Kostenübernahme mitteilt.

                            Und da die Türkei nicht zur EU gehört gibt es eben (fast) nix. Es wird doch nicht umsonst darauf hingewiesen das man für den Urlaub immer eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen soll. Nach 4 Jahren bei der Krankenkasse weiß ich das man da bei vielen mit der Wand reden kann.....

                            Das ist so nicht korrekt. So wie man sich als AOK-Versicherter im EU-Ausland behandeln lassen kann, so kann man sich auch in der Türkei behandeln lassen. Der einzige Unterschied besteht darin, dass es nicht mit der AOK-Karte geht, sondern dass man sich vorher in Deutschland einen Auslandskrankenschein auf einem Blatt Papier ausstellen lassen muss. Dieser ist dann für bis zu 180 Tage im Zielland gültig. Diese Anspruchsbescheinigung/Auslandskrankenschein war auch vorhanden, und wenn die Operation in einem staatlichen Krankenhaus erfolgt wäre, dann hätte das Krankenhaus in der Türkei das direkt mit der AOK abgerechnet und nicht mit dem Patienten.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • KourionK Kourion

                              Hallo Kornelius-HB
                              Es stimmt, dass die gesetzlichen Krankenkassen nicht die Sätze der Privatkliniken übernehmen. Darum sollte jeder, der im Ausland urlaubt, eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Eine solche Versicherung hat dein Bekannter nicht ?
                              Allerdings wundert es mich, dass eine derartige OP plus ein 14 tägiger Krankenhausaufenthalt in einem öffentlichen Krankenhaus nur 140 € kosten soll (?)

                              Kornelius-HBK Offline
                              Kornelius-HBK Offline
                              Kornelius-HB
                              schrieb am zuletzt editiert von Kornelius-HB
                              #14

                              @kourion sagte:

                              Hallo Kornelius-HB
                              Es stimmt, dass die gesetzlichen Krankenkassen nicht die Sätze der Privatkliniken übernehmen. Darum sollte jeder, der im Ausland urlaubt, eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Eine solche Versicherung hat dein Bekannter nicht ?
                              Allerdings wundert es mich, dass eine derartige OP plus ein 14 tägiger Krankenhausaufenthalt in einem öffentlichen Krankenhaus nur 140 € kosten soll (?)

                              Im Grunde wird die Türkei von der AoK so behandelt wie jedes andere EU-Land auch. Der einzige Unterschied besteht darin, dass man dort nicht einfach die Krankenversicherungskarte auf den Tresen legen kann sondern sich vor Reiseantritt bei der AoK einen Auslandskrankenschein erstellen lassen muss. Das ist dann ein Schreiben über den Versicherungsschutz auf einem Din A4 Zettel, mit dem man dann auch in der Türkei bis zu 180 Tage versichert ist. Dieser Auslandskrankenschein war auch vorhanden. Aber so wie man auch in Deutschland nicht als gesetzlich Versicherter mit der AoK-Karte eine Behandlung in einer Privatklink von der AOK begleichen lassen kann, so kann man das eben auch nicht in der Türkei. Was auch absolut in Ordnung ist. Es verlangt ja auch niemand dass die kompletten Kosten übernommen werden sollen. Es geht um den Teil, den die Versicherung eh übernommen hätte, wenn die Behandlung in einem öffentlichen Krankenhaus erfolgt wäre. Genau das selbe Recht hätte man auch hier, wenn man sich in einer Privatklinik behandeln lässt.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • KastenwagenK Offline
                                KastenwagenK Offline
                                Kastenwagen
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Na ja ! Sooo einfach ( Auslandskrankenschein holen und alles ist prima ) ist es dann doch wieder nicht.

                                Ich verweise nochmal auf das verlinkte Merkblatt , den definierten Unterschied der (türkischen ) Notfälle und die Zusammenarbeit zwischen SGK und privaten Krankenhäusern.

                                Man muss sich schon ein bisschen damit beschäftigen oder für ein paar Euro pro Jahr eine Auslandskrankenversicherung abschliessen. Aus meiner Sicht ist letzteres die sinnvollste Lösung

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Ahotep2A Offline
                                  Ahotep2A Offline
                                  Ahotep2
                                  Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                                  schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
                                  #16

                                  Wurde die AOK auch unverzüglich informiert bei Einweisung und auf Kostenübernahme angesucht? Man hat ja eine Notfallnummer, die man sofort anrufen kann. Den Satz den die AOK übernehmen würde und der Satz eines Privatpatienten klaffen nun einmal weit auseinander. Wenn die Rechnung falsch oder unzureichend ausgestellt ist, wird ebenfalls negativ beschieden. Übrig blieben die unstrittigen 140,00 Euro.

                                  So oder so, ohne Auslandskrankenversicherung fährt man nicht ins Ausland. Schnell landet man auf dem OP Tisch und im KH und dann ist das Geschrei groß.

                                  Hier mal ein ähnlich gelagerter Fall klick

                                  Kornelius-HBK 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • KourionK Online
                                    KourionK Online
                                    Kourion
                                    schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                                    #17

                                    Apropos korrekt ausgestellte Rechnung.
                                    Von meiner damaligen Auslandskrankenversicherung wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass neben den einzelnen Posten auch die Diagnose vermerkt sein müsse. Und ich erhielt beim Verlassen der Klinik eine sehr gut aufgeschlüsselte Rechnung aber... ohne Diagnose.

                                    Habe ich erst im Hotel bemerkt und telefonisch um eine neue Rechnung mit Diagnose gebeten. Wurde prompt am nächsten Morgen glebracht. War eine Privatklinik in Kusadasi.
                                    Kosten für einen halben Tag, Infusion, Blutabnahme, ausführliches Arztgespräch um die 450 €. Davon gingen 70 € für den Hotelarzt ab.

                                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                                      schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
                                      #18

                                      Nur die Kosten eines staatlichen KH in der Türkei, sind von der gesetzl. KK zu erstatten lt. Tenor des verlinkten Urteils in 2. Instanz. Ein ähnlich gelagerter Fall....

                                      Vielleicht sucht er anwaltlichen Beistand, da er ja erst das öffentliche KH aufsuchte, aber abgewiesen wurde bzw. die Behandlung verweigert wurde.. Er hätte sich dann aber umgehend mit seiner KK in Verbindung setzen müssen wegen der Kosten der Privatklinik. Die entsprechende Telefonnummer bzw. Kontaktdaten, hat man immer bei den Reiseunterlagen parat.

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                                        #19

                                        Ich hatte letztes Jahr in der Schweiz - bekanntlich auch nicht EU - einen medizinischen Notfall und wurde ambulant behandelt. Die Kosten, die natürlich schweiz-typisch waren, wurden von der Auslands-KV anstandslos übernommen. Und diese KV's sind nicht wirklich teuer, ich meine dass wir zu zweit einen eher niedrigen zweistelligen Eurobetrag im Jahr bezahlen.

                                        Private KV's bzw. die Beihilfe so man berechtig ist übernehmen meist etwas mehr als die gesetzlichen KK, aber an einer Auslands-KV führt überhaupt kein Weg vorbei wenn man sicher gehen will!

                                        Für den Bekannten des TE heißt das: Saurer Apfel ==> reinbeißen

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Sind auch nicht teuer und sollten Pflicht sein, ebenso wie gültige Ausweispapiere. Schnell landet man im Minus, wenn man mit tausenden Euro sitzen bleibt, aus Geiz wegen 49 Euro.

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