Hotelübernachtung wegen frühen flug am Vorabend auschcken
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Hallo, wir haben über Sonnenklar eine Reise mit 17 Nächten gebucht, auf der Homepage stand der Rückflug mit 14:20. Mit der Buchungsbestätigung kam dann die Flugzeit mit 2:10. Wir würden dadurch ja am Vorabend schon abgeholt und zum Flughafen gebracht werden. Dadurch ist unser Aufenthalt nur noch 16 Nächte. Ist das so in Ordnung? Ich habe ja für 17 Nächte bezahlt.
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Wenn man davon ausgeht das ihr zwei drei Stunden vorher am Flughafen sein müsst plus Transfer Zeit , dann seid ihr etwas um acht abgeholt worden. Ihr seid wahrscheinlich so lange auf dem Zimmer geblieben. Dann habt ihr die letzte Nacht " Verbrauch" . Anders sieht es aus , wenn ihr euer Zimmer schon vorher abgegeben musstest . Dann habt ihr einen Tag zu viel bezahlt
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@Hilma
Ich verstehe es so, dass eure Reise noch bevorsteht - ist das korrekt?
Dann kommt es darauf an, wie lange vor dem Start in den Urlaub euch die Änderung bekannt gegeben wurde. 14 Tage vorher - kein Anspruch, später - Anspruch gegenüber der Airline.
Ferner ist zutreffend, dass "eine Nacht" als gewährt gilt, wenn ihr nach 12 Uhr mittags auscheckt.
Eindeutig liegt allerdings eine "empfindliche Störung der Nachtruhe" vor, ihr könntet demnach vom Reisevertrag zurücktreten und den gesamten Reisepreis beanspruchen ohne Stornierungsgebühren.
Wollt ihr das nicht, könnt ihr um Nachbesserung bitten - Ansprechpartner ist eurer Reisebüro, ganz gleich ob OTA oder stationär. Die sollen dem Veranstalter mitteilen, dass ihr nicht einverstanden seid mit der Änderung. Findet sich keine bessere Lösung und ihr reist dennoch zu den usseligen Konditionen könnt ihr im Nachgang der Reise eine Reisepreisminderung geltend machen etwa in Höhe von 8x 5% eines Tagessatzes des Gesamtpreises (berechnet wird dies mit der Regelung ab der 5. Stunde je 5% eines Tagessatzes). Diese wäre dann direkt beim Veranstalter vorzutragen.
Mit Widerstand seitens des Veranstalters ist zu rechnen, gerne behaupten diese nämlich, eine solche Änderung sei "zumutbar". Ist sie jedoch gem. üblicher Spruchpraxis nicht, und ihr könnt euch auf die bereits erwähnte "erhebliche Störung der Nachtruhe" berufen, was in diesem Fall ja noch untertrieben ist!
Sachlich bleiben, selbstbewusst vortragen und sich nicht abwimmeln lassen. -
Was ist denn das für ein vollkommen sinnbefreiter "Ratschlag"?
16,5 Nächte gibt es schon mal gar nicht, der Hoteltag beginnt i.d.R. um 15 Uhr und endet um 12 Uhr. Diese "Rechnung" ist also totaler Mumpitz No.1. Dann "Druck machen"? Auf wen bitte und mit welcher Begründung? Und last not least: Auf welchen Kosten denn bitte?
Sorry, aber selten so einen überflüssigen Buchstabenverbrauch gelesen ...
Was man machen kann - am besten direkt nach der Reise, wenn feststeht welche Flugzeiten schließlich feststanden - ist die von mir beschriebene Einrede mit Verlangen einer Reisepreisminderung wegen der Verschiebung und erheblichen Störung der Nachtruhe.
Punkt.