Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Gebuchte Gruppenreise soll mangels Anmeldungen als Individualreise durchgeführt werden
  6. Gebuchte Gruppenreise soll mangels Anmeldungen als Individualreise durchgeführt werden

Gebuchte Gruppenreise soll mangels Anmeldungen als Individualreise durchgeführt werden

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
11 Beiträge 5 Kommentatoren 818 Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • Nas-PaN Offline
    Nas-PaN Offline
    Nas-Pa
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Eine gebuchte Rundreise mit angegebener Gruppengrösse von 6-25 Teilnehmern soll nun von meiner Begleitung und mir mir als Individualreise durchgeführt werden. Zunächst sollten wir 16,2% des Reisepreises mehr zahlen weil nicht genug Anmeldungen waren. Das haben wir abgelehnt. Und von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemach, den Rückzahlungsbetrag unter Fristsetzung zurückgefordert. Der Veranstalters schlug dann vor, die Kosten zu teilen. Auch das haben wir abgelehnt. Jetzt soll die Reise, ohne die zusätzlich geforderten Kosten, nur für uns durchgeführt werden. „Wir haben uns entschlossen, die Reise trotzdem durchzuführen auch wenn die Gruppe momentan nur aus Ihnen besteht“.
    Das wollen wir nicht, wir hatten uns ganz bewusst für eine Gruppenreise entscheiden. Was kann ich noch unternehmen?

    Naspa

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • Ahotep2A Offline
      Ahotep2A Offline
      Ahotep2
      Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo und willkommen im HC Reisforum

      Wann sollte de Reise denn starten, wohin geht es und wer ist der Veranstalter? (wegen AGB)

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • HABERLINGH 1
        HABERLINGH 1
        HABERLING
        schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
        #3

        Hallo, ich sehe das so: Du trittst vom Reisevertrag zurück, da der Veranstalter die vereinbarte Leistung (Gruppenreise) nicht erbringen kann, entstehen dir keine Stornierungskosten.
        Ein Wechsel von der Gruppen- zur Individualreise ändert den Charakter der Reise grundlegend (Wegfall der Organisation, Absicherung, Reiseleitung)

        "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ich sehe das etwas anders. Der Begriff Gruppe ist lediglich auf "mehr als eine Person" spezifiziert, daher auch die Formulierung "auch wenn die Gruppe momentan nur aus Ihnen besteht". Bei einem Rücktritt von Vertrag kann demnach Kompensation / Stornierungsgebühr verlangt werden gem. der in den AGB bestimmten Höhe.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • Silvia LS Offline
            Silvia LS Offline
            Silvia L
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Na-Pas schreibt ja aber, dass es hieß: Gruppengröße 6-25 Teilnehmer.

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • HABERLINGH 1
              HABERLINGH 1
              HABERLING
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ja vs , es kommt aber auch darauf an ob, oder in wie weit sich das Gruppenreisen Programm zur Individualreise ändert.😊

              "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                #7

                @Silvia L ... diese Angabe ist nicht verbindlich, bzw. betrifft die maximale Zahl von 25 Teilnehmern. Unter 6 Personen hat der RV die Option abzusagen. Das scheint er jedoch nicht zu beabsichtigen.
                @HABERLING Sicher kommt es auch darauf an. Soweit bekräftigt der Veranstalter jedoch, er wolle "die Reise (wie geplant, nur mit weniger Teilnehmern?) durchführen". Bleibt also der Ablauf derselbe kann ich keinen Kündigungsgrund erkennen.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • HABERLINGH 1
                  HABERLINGH 1
                  HABERLING
                  schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                  #8

                  Was mich irritiert ist, das der RV jetzt von einer Individualreise spricht, bei der man eigentlich auf sich alleine gestellt ist. 😉

                  "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                    #9

                    Die Formulierung benutzt der Betroffene, im Zitat des RV hingegen ist keineswegs von einer Individualreise die Rede ... ?

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • HABERLINGH 1
                      HABERLINGH 1
                      HABERLING
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Sehe schon gegen Dich gewinne ich keinen Blumentopf...😊

                      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Aber ja doch, ein rosa Primelchen ist quasi in diesem Kommentar inkludiert! 🌺
                        Ich erläutere noch einmal meine Gedankengänge: Gebucht war eine Gruppenreise mit 6-25 Personen, die Mindestteilnehmerzahl (6) wurde nicht erreicht.
                        1. Angebot Durchführung mit weniger Personen aber mit Aufpreis.
                        2. Angebot Durchführung zum selben Preis mit einer Gruppe, die soweit nur aus t.o. und Begleitung besteht.
                        Naheliegend wäre eine Absage gewesen seitens des Veranstalters, diese Option scheint er nicht ziehen zu wollen. Irrtümlich benutzt der t.o. nun die Begrifflichkeit "Individualreise" zur Unterscheidung von der beabsichtigten Gruppenreise.
                        Zunächst gehe ich davon aus, dass sich der eigentliche Zuschnitt der Durchführung nicht ändert. Dann wäre eine Verkleinerung der Gruppe (notfalls auch auf nur 2 Personen!) landläufig als vorteilhaft zu betrachten und nicht etwa als Begründung einer Kündigung.
                        T.o. hätte lieber eine Gruppe mit mehr als 2 Personen, das ist allerdings eine individuelle Vorliebe, die sich m.E. als Argument zur Kündigung ohne Anspruch auf Kompensation seitens des Veranstalters nicht heranziehen lässt.
                        Zugegeben liegen hier etliche Mutmaßungen vor. Weder sind die AGB / der Veranstalter bekannt, noch ob das Programm dann eben auf die "kleine Gruppe" zugeschnitten komplett durchgezogen wird.
                        Einen Anspruch auf kompensationslose Kündigung jedenfalls kann ich aus den vorliegenden Informationen leider nicht bejahen.
                        Mal schauen, ob sich der t.o. nochmal zum Sachverhalt verlautbart? Falls nicht, stecken auf in diesem Verlauf wieder etliche wichtige Präzisierungen, die ggf. anderen Betroffenen dienlich sein könnten.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        Antworten
                        • In einem neuen Thema antworten
                        Einloggen
                        • Sortiert nach
                        • Älteste zuerst
                        • Neuste zuerst
                        • Meiste Stimmen

                        • 1 von 1
                        Reiseforum Service
                        • RSS-Feed abonnieren
                        • Verhaltensregeln im Reiseforum
                        • Reiseforum Hilfe
                        • Forensuche
                        • Aktuelle Themen

                        • Inhalte melden
                        • Veranstalter AGB
                        • Nutzungsbedingungen
                        • Datenschutz
                        • Privatsphäre-Einstellungen
                        • AGB
                        • Impressum
                        © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                        • Erster Beitrag
                          Letzter Beitrag