Stornierung Flug
-
Hallo Ihr,
ich will eventuell einen Flug stornieren (Rueckflug).
Leider ist der Flug non-refundable, aber die Taxes sind refundable.
Die Frage ist nun, wie hoch sind die Taxes gewesen?
Flug mit BA hat 399 Euro gekostet (hin-und zurueck), davon 224 an Steuern und Gebuehren.
Hat jemand eine Idee, wie gross in etwa der Anteil ist?
Und wie muss ich vorgehen, damit ich die Gebuehren wiederkriege? Einfach nur no-show sicherlich nicht.Wuerde mich freuen, wenn mir jemand helfen koennte.
LG,
Sol
-
Hallo,
auf dem Passenger Receipt steht einzeln aufgelistet, wie hoch Steuern und Gebühren sind.
Um die Gebühren zurückzukriegen, mußt Du an die AIrline schreiben, denn wie Du schon sagst, von allein passiert da leider nichts.
Was für ein Flug war das denn, wohin? Dann kann ich mal schauen, wie hoch die Steuern sind. -
Wenn Du den Rückflug stornierst wird Dir ein one-way Tarif berechnet werden, der deutlich teurer ist als der von Dir gebuchte.....Du bekommst also so oder so nix zurück......
-
"Thorben-Hendrik" wrote:
Wenn Du den Rückflug stornierst wird Dir ein one-way Tarif berechnet werden, der deutlich teurer ist als der von Dir gebuchte.....Du bekommst also so oder so nix zurück......hier gehts doch rein um die Gebühren, die sollte man doch rückerstattet bekommen, da diese unabhängig von der Ticketklasse immer gleich sind. Kann man da einfach so an die Fluggesellschaft schreiben ? Kann bei Umsteigeflügen doch 100 Euro ausmachen.
-
Du bekommst die gebühren aber NUR wenn Du auch den korrekten Flugpreis bezahlt hast in den bedingungen sthet, dass Du einen HIN UND RÜCKFLUG gebucht hast, wenn Du diesen NICHT antrittst, dann wird das ganze als one-way gepreist und wenn du den Aufpreis für den Flugpreis beglichen hast, DANN kannst Du Deine gebühren wiederbekommen.....wird wohl ein Minusgeschäft für Dich werden, deshalb sind one-ways auch wesentlich teurer als Return-Flüge

Hier mal ein Beispiel:
Änderungen : Jederzeit vor Abflug gegen eine Umbuchungsgebühr von €50 oder eine Upgrade-Gebühr von €50 zuzüglich der Flugpreisdifferenz
-
Diese Information ist FALSCH in dem Urteil ging es um eine Kreuzbuchung nicht um einen Storno
Wenn man umbucht order storniert, gelten die Regeln des Tarifes, der Storno eine Rückfluges wird also nach diesen Regeln abgewickelt, bei einem No.Show verfällt das Ticket ersatzlos.PS: Bin gerne Bereit dazu zu lernen, aber die unfundierten Angaben von Julia L, ohne Quellenangabe kann man nichts geben.
Sie behauptet gerne mal etwas, was nicht stimmt wie hier: JulieL. 's unbewiesene Behauptungen zum Fliegen -
Du kannst es einfach nicht lassen, stimmts?
Deine Beiträge im Forum sind alles andere als gehaltvoll.Die Airlines dürfen diese Regelung nicht anwenden. Die meisten wissen dies aber natürlich nicht und akzeptieren dies. Und auuserdem lohnt es sich ja auch nicht, wegen 30 EURO zu klagen. Tja, und so kommen die Airlines dann meistens mit durch.
Tja, und da Thorben-Hendrik mal wieder so gut informiert ist, hier ein paar Angaben verschiedenster Quellen, auch wenn Thorben-Hendrik dies sicherlich wieder anders sehen wird.
Ich werde danach nicht weiterdiskutieren, denn dies ist mir echt zu blöd. Ich verlasse mich auf Gerichtsurteile, und die stimmen. Weiterhin kann ich diese Dinge aus eigener Erfahrung berichten.Bei Stornierung eines Fluges müssen die im Ticketpreis enthaltenen Steuern und Gebühren erstattet werden
Wird ein Flug storniert muss eine Stornogebühr bezahlt werden, die je nach Fluggesellschaft und Zeitpunkt der Stornierung zwischen 20 bis 100 Prozent vom Ticketpreis beträgt, einige Fluggesellschaften erheben auch eine pauschale Stornogebühr. Leider gibt es allerdings Fluggesellschaften, die vom Kunde bezahlten Kosten für Steuern und Gebühren, im Falle einer Stornierung, mit der Stornogebühr verrechnen. Weil für die Fluggesellschaft im Stornierugnsfall für die betreffende Person keine Kosten für Steuern und Gebühren entstehen, müssen diese im vollem Umfang zurück erstattet werden ( QUelle ZDF )Austrian Airlines:
Andererseits können Sie im Falle, dass Steuern, Gebühren und Zuschläge, welche Sie bei Ausstellung des Tickets bezahlt haben, verringert werden oder nicht mehr anwendbar sind, eine Rückerstattung des Differenzbetrages verlangen.Abatic.de
Oft ist es so, das es bei vielen Tarifen keine Erstattung des Flugpreises bei einer Stornierung gibt. Dann fallen also 100% Stornokosten an. Es gibt dann nur eine anteilige Erstattung der Steuern wieder, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr für die Einreichung bei der Fluggesellschaft.Ryanair:
Staatlich erhobene Steuern können erstattet werden. Ryanair erhebt bei Anträgen auf Erstattung von Steuern eine Verwaltungsgebühr pro Person. Anträge auf Erstattung von Steuern müssen innerhalb eines Monats nach dem gebuchten Reisedatum erfolgen.Dann noch ein Gerichtsurteil:
Wie die Wettbewerbszentrale am Montag, den 8. März 2004, in Frankfurt mitteilte, hat sich der Billigflieger Ryanair im Rahmen eines beim Kölner Landgericht geführten Rechtsstreits dazu verpflichtet, bei Flug-Stornierung auf die Rückerstattung von Steuern und Gebühren zu verzichten. Im Klartext bedeutet das: Tretet Ihr Eure Flugreise nicht an, so seid Ihr nicht verpflichtet, Steuern und Gebühren an den Billig-Flieger zu entrichten.flyertalk:
hi,
we tried to get back the taxes/fuel ch. of the 2 last segments of a 4 segm. ticket too.
at the lh-ftl-hotline she told us we would have to pay more if we want to get back the taxes of a "no show"- (or cancelled) flight because lh see this as a very expensive one way ticket.don't know it's true.
----- edit -----
just found this in the "w class"-thread:
NOTE - CHANGE TO OW TRAVEL- IF A TOTALLY UNUSED RETURN TICKET SHALL BE USED FOR ONE WAY TRAVEL -EITHER INBOUND OR OUTBOUND- THE DIFFERENCE BETWEEN THE RETURN FARE AND THE APPLICABLE HIGHER ONE WAY FARE HAS TO BE COLLECTED. --- IF THE RETURN FARE IS HIGHER THAN THE ONE WAY FARE THE RETURN TICKET MAY BE USED FOR ONE WAY TRAVEL WITHOUT REFUND IN CASE OF NON REFUNDABLE FARES.
This clause is against German law and therefore not applicable. The Local Court (Amtsgericht) of Cologne decided this last year (Az./Ref. 117 C 269/04) against Lufthansa,
Therefore there is no legal ground to refuse the tax refund with the argument that a oneway fare would have been higher.
For sure LH will not refund tax that easy. Some people don't even know that this is possible, so it's LHs earning.
I tried once and they refunded tax but I had to tough it out and call LH for three times. -
"JulieL." wrote:
Bei Stornierung eines Fluges müssen die im Ticketpreis enthaltenen Steuern und Gebühren erstattet werden
Wird ein Flug storniert muss eine Stornogebühr bezahlt werden, die je nach Fluggesellschaft und Zeitpunkt der Stornierung zwischen 20 bis 100 Prozent vom Ticketpreis beträgt, einige Fluggesellschaften erheben auch eine pauschale Stornogebühr. Leider gibt es allerdings Fluggesellschaften, die vom Kunde bezahlten Kosten für Steuern und Gebühren, im Falle einer Stornierung, mit der Stornogebühr verrechnen. Weil für die Fluggesellschaft im Stornierugnsfall für die betreffende Person keine Kosten für Steuern und Gebühren entstehen, müssen diese im vollem Umfang zurück erstattet werden ( QUelle ZDF )Austrian Airlines:
Andererseits können Sie im Falle, dass Steuern, Gebühren und Zuschläge, welche Sie bei Ausstellung des Tickets bezahlt haben, verringert werden oder nicht mehr anwendbar sind, eine Rückerstattung des Differenzbetrages verlangen.Abatic.de
Oft ist es so, das es bei vielen Tarifen keine Erstattung des Flugpreises bei einer Stornierung gibt. Dann fallen also 100% Stornokosten an. Es gibt dann nur eine anteilige Erstattung der Steuern wieder, abzüglich einer Bearbeitungsgebührfür die Einreichung bei der Fluggesellschaft.Ryanair:
Staatlich erhobene Steuern können erstattet werden. Ryanair erhebt bei Anträgen auf Erstattung von Steuern eine Verwaltungsgebühr pro Person. Anträge auf Erstattung von Steuern müssen innerhalb eines Monats nach dem gebuchten Reisedatum erfolgen.Ich habe nichts anderes gesagt, die Steuern gibt es zurück, aber die Stornogebühren oder sonstwas Gebühren oder Preisänderung ist doch wurscht wie Du es nennst sind meist teurer......unter dem Strich kommt nichts dabei rum.....
PS: Deine persönlich Anmache kannst Du Dir sparen!
-
Die Steuern und Gebühren werden grundsätzlich rückerstattet, man muß sich dafür an die AIrline wenden. Es ist auch egal, ob nur eine Strecke nicht angetreten wird oder der ganze Flug.
Manche AIrlines, vorwiegend Low Cost, nehmen dafür eine Bearbeitungsgebühr. Diese darf grundsätzlich nicht teurer sein, als die Steuern und Gebühren. Man erhält also immer etwas zurück.
Namhafte Airlines, wie LH oder DBA, nehmen z.B. gar keine Gebühren. -
So, nachdem sich Frau Julie und Herr Thorben-Hendrik so "nett" unterhalten haben, gebe ich zu diesem Thema mal meinen Senf dazu: Mein Mann musste mit einem Freund einen One-Way-Flug von Dalaman nach München stornieren, da sie mit einem Schiffsschaden in Athen festsaßen und nicht rechtzeitig zum Rückflug gekommen wären. Ich habe den Kundenservice der Airline angeschrieben unter Angabe der Reservierungsnummer etc. Nach einer Woche kam das Bestätigungsschreiben der Rückerstattung und weitere 3 Tage später wurden die Steuern und Service Charge meinem Kreditkartenkonto wieder gutgeschrieben. Der Flug war ein Billigflug!
P.S. Ich bin nicht in der Reisebranche tätig, hatte mich aber erkundigt, wie es gewesen wäre, wenn der Hin- und Rückflug eine Buchung gewesen wäre: angeblich gibt es nichts, sobald man die "Reise angetreten" hat.Lieben Gruß
Winzi
-
"Winzi" wrote:
P.S. Ich bin nicht in der Reisebranche tätig, hatte mich aber erkundigt, wie es gewesen wäre, wenn der Hin- und Rückflug eine Buchung gewesen wäre: angeblich gibt es nichts, sobald man die "Reise angetreten" hat.Lieben Gruß
Winzi
Das ist auch meine Erfahrung siehe oben....
-
Also nochmal gaaaanz ausführlich, für Tarife die umbuchbar bzw. stornierbar sind wird eine Gebühr erhoben, also für die meisten innereuropäischen Flüge ca. 50 EUR.Dies setzt voraus, dass der reine Flugpreis höher als 50 EUR ist, ist er niedriger wie beispielweise bei den bekannten 99 EUR Tarifen der Fall (reiner Flugpreis meist 15-25 EUR), so ist der Tarif i.d.R. nicht stornierbar, so dass nur die Steuern und Gebühren zurückerstattet werden (müssen). Hierfür darf eine geringe (!) Bearbeitungsgebühr seitens der Airlines erhoben werden, bei Lufthansa werden bisher hierfür keine Bearbeitungsgebühren verlangt.
Die Steuern und Gebühren müssen stets zurückerstattet werden, auch wenn lediglich Teilstrecken nicht genutzt werden. Die Airlines versuchen dies jedoch meist anders zu handhaben und einen netten Zusatzerlös verbuchen zu können, und die meisten Kunden lassen sich mit dem Hinweis auf eine Tarifänderung wegen z.B. eines Oneway Fluges damit auch abspeisen. Rechtlich ist dies nicht haltbar und bei enstprechender Hartnäckigkeit, mit evtl. Hinweis auf rechtliche Schritte erstatten die Airlines auch die Steuern anteilsmäßig zurück.
Entgegen Thorben-Hendriks Aussage betragen die zurückzuerstattenden Steuern und Gebühren für z.B. ein 99 EUR Ticket ca. 70 EUR, d.h. 35 EUR pro Strecke. Die Bearbeitungsgebühren dürften höchtens bei 5 EUR pro Strecke liegen, alles andere wird vor Gericht als unverhältnismäßig, wohl kaum Bestand haben. Somit bleiben mind. 30 EUR pro Strecke als Rückerstattung übrig. Ich denke, da "kommt eben schon was bei rum", oder nicht?!
Ferner sind die 99 EUR Tickets somit sehr flexibel einsetzbar, da ja so gut wie keine "Stornierungsgebühren" anfallen. -
"Thorben-Hendrik" wrote:
Wenn Du den Rückflug stornierst wird Dir ein one-way Tarif berechnet werden, der deutlich teurer ist als der von Dir gebuchte.....Du bekommst also so oder so nix zurück......"Thorben-Hendrik" wrote:
Ich habe nichts anderes gesagt, die Steuern gibt es zurück, aber die Stornogebühren oder sonstwas Gebühren oder Preisänderung ist doch wurscht wie Du es nennst sind meist teurer......unter dem Strich kommt nichts dabei rum.....Ja was denn nun, entscheide Dich doch mal, aber dieses mal vielleicht bitte für die korrekte Antwort, damit andere User nicht so verwirrt werden.
-
Alles heiße Luft und einiges auch schlicht weg erfunden z.B. die €5- pro Strecke als "Höchstbearbeitungsgebühr".
Sind für mich mal wieder Märchen ohne fundierte Quelle.....hatten wir ja schon öfters, siehe auch der gelinkte Fred oder andere.Dein Versuch oben mit den Zitaten ist leider gescheitert, denn in beiden Zitaten komme ich zu dem Schluss...es wird nichts geben....
Die zitierten Abschnitte oben treffen den Kern auch nicht, weil dies ganz ALLGEMEINE Aussagen sind und nicht im zusammenhang mit einem stornierten Return bei einem round-trip pricing.
Behauptungen in anderen Foren zu einem anderen Sachverhalt dürften wohl auch kaum als Nachweis dienen.Über LH oder €99 Tickets reden wir hier ja auch nicht, aber dass hast Du sicher übersehen.
Aber wir werden ja hören, ob es was zurück gab oder nicht...........
-
War ja aber auch ein Vollstorno eines refundable Tarifes und kein Teilstorno eines non- refundable Return-Tarifes, also ein ganz anderer Sachverhalt.
Bei meinem letzten Aldi-Umtausch hatte ich auch keine Probleme...hat ungefähr genausoviel mit dem Thema zu tun.
Bitte nicht immer Äpfel mit Birnen vergleichen
-
Da es sich bei Winzi nur um eine Gutschreibung von Steuern und Service Charge handelt, war der Tarif non refundable und nicht refundablle, denn dann hätte er ja auch die Kosten des Fluges gutgeschrieben bekommen. Also schön genau lesen.
Ebenso ist es kein anderer Sachverhalt. Die Steuern werden bei einem erstattbaren Tarif gutgeschrieben, genauso wie bei einem nicht erstattbarem Tarif. Wäre der Tarif erstattbar, dann wäre noch der reine Flugpreis mit gutgeschrieben worden.
-
Es war ein Vollstorno eines one-way (wenn auch ein non refundable, hatte ich überlesen) also ein anderer Sachverhalt als der Teilstorno eines Return bei einer Linien-Airline (non lowcost) es geht hier um BA ! mit anderem pricing Modell als lowcost.
Ist schon klasse wie Du wieder Äpfel und Birnen in eine Korb schmeißt, um zu beweisen, dass es keine roten Früchte gibt.

Aber das war jetzt mein letztes Posting zu diesem Thema, denn ich habe keine Lust mehr mit der 24 jährigen Julia weiter zu diskutieren, da fehlt es einfach an Lebenserfahrung, um so etwas in der Praxis einschätzen zu können, da werden Dinge behauptet und erfunden zum Beispiel die "Höchstgebühren von €5 .- je Segment" hier im Fred oder ganz viel Schmarrn siehe Link und den dort angehängten Fred's : Erfunden, mit so jemandem ist eine sachliche Diskussion nicht möglich, wer soll da Phantasie und Wirklichkeit trennen, dass bringt nix.