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rückflugbestätigung

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Airlines
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  • StrikemxS Offline
    StrikemxS Offline
    Strikemx
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    hi @all!

    ich habe mal irgendwo gelesen, dass man sich den rückflug, sofern nicht pauschal gbucht wurde, selbst rückbestätigen muss...

    ist/wahr das up to date?

    gruss IMO

    keine signatur ist auch eine

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    • jaykayhamJ Offline
      jaykayhamJ Offline
      jaykayham
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      generell solltest du das immer machen...
      es kommt aber auf die airline an, z.B. verlangt es LTU- easyjet dagegen aber nicht!
      willst du auf der sicheren seite sein, 48stunden vor abflug anrufen!!

      LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!

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      • salvamor41S Offline
        salvamor41S Offline
        salvamor41
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        chris hat es schon gesagt, wir machen das grundsätzlich immer, ob die Fluglinie es verlangt oder nicht. Die Rückbestätigung hängt mit der Überbuchungspolitik der Gesellschaften zusammen. Es soll Gesellschaften geben, wie z. B. Malaysia Airlines, die grundsätzlich nicht überbuchen. Da man aber die aktuelle Überbuchungspolitik der Gesellschaft, mit der man fliegt, nicht kennen kann, ist es besser, sich den Flug telefonisch rückbestätigen zu lassen. Bei Individualreisen macht das gerne die jeweilige Hotelrezeption, bei Pauschalreisen wird die Rückbestätigung meines Wissens pauschal für alle Reisenden von der Reiseleitung veranlaßt. Da ich nicht zur "Pauschal-Fraktion" gehöre, möchte mich da aber nicht festlegen, vielleicht gibt es da auch neue Regelungen.

        ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

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        • WaldschratW Offline
          WaldschratW Offline
          Waldschrat
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          In Deinem speziellen Fall geht es ja um Air Berlin.Bisher habe ich auch immer noch mal kurz vorher angerufen, aber in letzter Zeit habe ich mich damit begnügt, kurz vorher noch mal auf der Hp von AB bei Abflüge zu schauen. Gibst ganz einfach Deinen Flughafen ein und den Tag (geht aber erst ab 3 Tage vorher) . Ich hatte dabei sogar schon mal eine Vorverlegung um 1 Stunde. Zu Hause wieder angekommen, konnte ich es auch in einer e-mail lesen; d.h., AB informiert ihre (online-)Kunden auch selbst über Änderungen. Man müßte sie halt im Urlaub auch mal lesen...

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          • StrikemxS Offline
            StrikemxS Offline
            Strikemx
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            super! vielen dank für die hilfe!

            endlich mal ein forum was auch tatsächlich hilftschleim🙂

            gruss
            IMO

            keine signatur ist auch eine

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            • StrikemxS Offline
              StrikemxS Offline
              Strikemx
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              by the way:

              muss die rückbestätigung 48 stunden vorher mind   mindestens geschehen oder kann ich das auch schon vorher machen

              keine signatur ist auch eine

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              • jaykayhamJ Offline
                jaykayhamJ Offline
                jaykayham
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Du solltest die "üblichen" 48-Stunden schon einhalten und vergiss nicht, dir den Namen des Mitarbeiters aufzuschreiben (kleiner Tipp aus Erfahrung!!).

                LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!

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                • Golden_Sands_GirlG Offline
                  Golden_Sands_GirlG Offline
                  Golden_Sands_Girl
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @Chris: das stimmt leider nicht was du sagst-ich fliege in zwei Wochen mit LTU nach Madeira. Ich habe alles selbst gebucht (ohne Reisebüro) und habe von LTU eine Bestätigung der Flüge bekommen, in der LTU darauf hinweist, dass man sich den Rückflug 48 Stunden vor Abflug rückversichern muss. Das ist übrigens auch so bei Condor!

                  Viele Grüße
                  Stella

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                  • mosaikM Offline
                    mosaikM Offline
                    mosaik
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    früher als 48 Stunden vor Rückflug deswegen nicht ganz sinnvoll, weil wenn es zu Flugzeitenänderungen kommt, eher sehr kurzfristig dazu kommt.

                    Übrigens, trotz der Pflicht des Kunden zur Rückbestätigung bei manchen "Reisearten": sollte er dies nicht tun, der Flieger tatsächlich früher fliegen und er blöd dastehen: es gibt bereits Gerichtsentscheidungen, die die Fluggesellschaft TROTZDEM zum Schadenersatz verurteilen: wer einen Beförderungsvertrag verkauft, muss ihn einhalten. punkt. ende. aus.
                    Gruß
                    Peter

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