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Mit Gips fliegen?

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  • maiglöckchenM Offline
    maiglöckchenM Offline
    maiglöckchen
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallöchen,

    kann mir jemand sagen, ob man so ohne Weiteres mit Gipsarm oder Gipsbein fliegen darf? Oder muss man bestimmte Regeln beachten oder Vorbereitungen treffen?
    Danke schonmal,

    LG maiglöckchen

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    • pebeasP Offline
      pebeasP Offline
      pebeas
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      ich könnte mir vorstellen das das auch Glück im Unglück sein kann.

      Hier meine ich das aufgrund eines Gipsbeines ein gesonderte Zustieg zum Flieger sein kann und auch eine Belegung eines Platzes mit mehr Beinfreiheit drin sein sollte.
      Frag doch einfach mal deine Fluggesellschaft.

      LG

      Pebeas

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      • Dania1D Offline
        Dania1D Offline
        Dania1
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo maiglöckchen!

        Es kommt ganz darauf an, wie lange man fliegt. Da sich der Körper etwas "ausdehnt" (Langstreckenreisende können ein Lied davon singen, vor allem wenn es am Ende des Fluges wieder in die Schuhe geht), kann es schon sein, dass der Gips am Ende des Fluges ganz einfach zu eng ist.
        Einen Notausgangsplatz mit mehr Beinfreiheit gibt es übrigens mit Gips nicht, da man ja im Notfall tüchtig mithelfen soll und mit Gipsarm ein 20 kg Notfenster zu öffnen ist halt nicht ganz so einfach.
        Bei Kurzstrecken (z. B. nach Mallorca) sollte es aber kein Problem darstellen.

        Lg Dania1

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        • JulieL.J Offline
          JulieL.J Offline
          JulieL.
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Es gibt Gerichtsurteile, nach denen ist eine Airline nicht verpflichtet Dich mitzunehmen und es liegt in ihrem Entscheidungsrahmen, dies gilt z.B. bei eingegipsten Beinen oder ein eingegipster Fuß, da Du Dich dann nicht ausreichend bewegen kannst und hochgradig Thrombose gefährdet bist.
          Ich würde auf alle Fälle vorher bei der Airline nachfragen. Handelt es sich nur um eine eingegipste Hand, so wirst Du vermutlich kein Problem bekommen, aber wie gesagt, sie sind nicht verpflichtet, Dich mitzunehmen, daher würde ich es vorher abklären.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • mellygirlM Offline
            mellygirlM Offline
            mellygirl
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @Maiglöckchen:

            Ich bin mal mit einer langen Donjoy-Schiene geflogen, ich kanns keinem empfehlen.
            War zwar nur nach Griechenland, aber trotzdem blöd.
            Sitzplätze mit mehr Beinfreiheit kann man knicken, da man als "Behinderter" diese Plätze nicht bekommt.
            Wenn man dann noch Pech hat wie ich, bekommt man nen Sitzplatz wo die Armlehne zum Partner nicht hochgeht und man das Bein auch nicht hochlegen kann.
            Ansonsten waren die Flugbegleiter sehr nett, die sorgten sofort dafür, dass ich alleine sitzen konnte.

            Ich musste auch Anti-Thrombosespritzen nehmen, was klar war, war zu diesem Zeitpunkt auch noch in der Bewegung stark eingeschränkt.

            Ansonsten gibt es sicher wenig Fluglinien die das verbieten, wäre das ERste was ich höre.

            Ich hatte selbst viele Patienten, die sich in München bei nem Prof haben operieren lassen und die sind nach 4 Tagen Post-Op wieder heim nach Hamburg geflogen um da weiter in der Klinik zu liegen.
            Die waren auch mit Gips oder Schiene unterwegs.

            Gruss
            Melly

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • pebeasP Offline
              pebeasP Offline
              pebeas
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              habe z. B. bei Condor diese Seite gefunden.

              Für Kranke u. Behinderte

              LG

              Pebeas

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • JulieL.J Offline
                JulieL.J Offline
                JulieL.
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo Melly,

                Du glaubst es vielleicht nicht, aber es gibt Gerichtsurteile, nach denen den Airlines es danach erlaubt ist und es ist auch schon öfter vorgekommen. Dies ist wahrlich nicht bei kurzen Flügen der Fall, sondern meist auf Langstrecken, das hatte ich auch geschrieben. Du sprichst Flüge an von München nach Hamburg, da ist eine Stunde, da wird es Dir auch nicht verboten werden, da das Thromboserisiko auf der Strecke schon sehr gering ist. Und Du darfst auch nicht vergessen, dass es ein Untschied ist, ob man mit einer Schiene fliegt oder etwas eingegipstem.

                Das Urteil: Passagiere mit einem Gipsbein haben kein Recht auf Beförderung. Eine Frau hatte sich in Ägypten das Sprunggelenk gebrochen, woraufhin die Fluggesellschaft sie nicht zurück nach Deutschland fliegen wollte. Vor Gericht bekam die Airline Recht: Während des fünfstündigen Fluges hätte sich die Frau nicht ausreichend bewegen können und wäre einem erhöhten Thrombose-Risiko ausgesetzt gewesen (AG Bad Homburg, AZ: 2 C 331/02[19]).

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • yuccapalmeY Offline
                  yuccapalmeY Offline
                  yuccapalme
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  "JulieL." wrote:
                  Hallo Melly,

                  Das Urteil: Passagiere mit einem Gipsbein haben kein Recht auf Beförderung. Eine Frau hatte sich in Ägypten das Sprunggelenk gebrochen, woraufhin die Fluggesellschaft sie nicht zurück nach Deutschland fliegen wollte. Vor Gericht bekam die Airline Recht: Während des fünfstündigen Fluges hätte sich die Frau nicht ausreichend bewegen können und wäre einem erhöhten Thrombose-Risiko ausgesetzt gewesen (AG Bad Homburg, AZ: 2 C 331/02[19]).

                  ...und wie ist die Frau nach Hause gekommen...?

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • carstenW.C Offline
                    carstenW.C Offline
                    carstenW.
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Finde ich einen absoluten Quatsch. 4 Stunden Flug. Eine Spritze als Antitromboseprophylaxe u. alles wird gut. Vieleicht kommt es auch auf die Vorbereitung bzw. Bestätigung eines Arztes für diesen Flug drauf an.
                    LG

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • JulieL.J Offline
                      JulieL.J Offline
                      JulieL.
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Woher soll ich wissen, wie die Frau nach Hause gekommen ist? Vielleicht mußte sie noch da bleiben oder wurde mit einem Ambulanzflieger geflogen, woher soll ich das denn wissen? Das ist doch hier auch gar nicht die Frage.

                      Ich habe auch weder gesagt, dass ich es gut oder nicht gut finde, aber ich finde es echt nervig, immer angegriffen zu werden, wenn ich einen sachlichen Kommentar abgebe auf die Frage, die gestellt wurde.
                      Es gibt nun einmal dieses Gerichtsurteilt und wenn es einem nicht passt, dann soll er sich halt an die Airline wenden, ich kann es auch nicht ändern.
                      Der Grund liegt darin, dass der Patient Ansprüche an die Airline hat, wenn etwas passiert. Die Airline haftet nämlich fahrlässig, da das Risiko klar sichtbar ist.
                      Und auch das habe ich mir nicht ausgedacht, auch das kommt aus einem Gerichtsurteil und ich kann nichts daran ändern.
                      Mit einem sachlichen Urteil ist einem viel mehr geholfen, als irgendwelche Mutmaßungen, dass eine Bescheinigung vom Arzt reichen würde oder Airlines sowas ja gar nicht machen. Sie machen es und das nicht selten.

                      Desweiteren hat man ja auch die Möglichkeit, wenn man eine Reiserücktrittskostenversicherung hat, diese in Anspruch zu nehmen.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • pebeasP Offline
                        pebeasP Offline
                        pebeas
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo JulieL.

                        ich konnte mich auch erst nicht mit deinen Ausführungen anfreunden.
                        Aber nachdem ich das Urteil und ein paar Komentar dazu gelesen habe reift in mir die Bestätigung das ein Abschluß einer Reiserücktransportversicherung pflicht ist bei meinem nächsten Urlaub.
                        Danke für deinen Beitrag zu diesem Thema.

                        LG

                        Pebeas

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • JulieL.J Offline
                          JulieL.J Offline
                          JulieL.
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Hallo pebeas,

                          ich kann mich oftmals auch nicht mit gewissen Fakten anfreunden, aber es nützt ja nichts, es sind eben Fakten und es ist halt einfach so und man kann daran auch nunmal nichts ändern. Genauso wie die neuen Handgepäckregelungen, ob ich mich damit anfreunden kann oder nicht, ändern kann man sie ja doch nicht.

                          Um gut abgesichert zu sein solltest Du eine RRV haben, dann erhälst Du das Geld zurück, falls Du Dir in Deutschland was brichts und absagen mußt und wenn dies im Ausland der Fall ist, dann eine Auslandsreisekrankenversicherung mit Rücktransport.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • pebeasP Offline
                            pebeasP Offline
                            pebeas
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Ich glaube die Schwierigkeiten wären vermeidbar gewesen von sich der Fluggast vorher mit der Fluggesellschaft oder seinem Reiseveranstalter kurzgeschlossen hätte.

                            LG

                            Pebeas

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Marco L.M Offline
                              Marco L.M Offline
                              Marco L.
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Oft werden solche Patienten als Stretcher geflogen, das heißt sie liegen im Flugzeug. Dazu müssen dann glaube ich mindestens 3 Plätze gebucht werden die hintereinander liegen, meistens am Fenster. Dann wird dort eine Trage befestigt und die Pat. liegen oben auf.

                              Gruß Marco

                              Gruß Marco

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • JulieL.J Offline
                                JulieL.J Offline
                                JulieL.
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Meist werden dazu ganze 3 Sitzreihen ausgebaut und es wird sozusagen eine kleine Kabine eingebaut, wo der Patient dann auf einer Trage liegt.
                                Das ist aber auch der Fall, wenn man eine Auslandsreisekrankenversicherung hat, die arrangiert dies dann. Man selbst kann dies bei der Airline nicht buchen.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Marco L.M Offline
                                  Marco L.M Offline
                                  Marco L.
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  "JulieL." wrote:
                                  Meist werden dazu ganze 3 Sitzreihen ausgebaut und es wird sozusagen eine kleine Kabine eingebaut, wo der Patient dann auf einer Trage liegt.
                                  Das ist aber auch der Fall, wenn man eine Auslandsreisekrankenversicherung hat, die arrangiert dies dann. Man selbst kann dies bei der Airline nicht buchen.

                                  Das wiederum aber wohl nur wenn der Pat. intensivpflichtig ist oder mehr Betreuung braucht.
                                  Z.B mit einem Gibsbein wird das nicht benötigt.

                                  Gruß

                                  Gruß Marco

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • mellygirlM Offline
                                    mellygirlM Offline
                                    mellygirl
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    @Julie,

                                    Du scheinst Dich bezüglich Schienen nicht auszukennen.
                                    Heute werden nur noch sehr selten Gipse angelegt, egal ob Fuss oder Knie usw.
                                    Bei einem Schienbeinbruch verzichtet man heute komplett auf ne Ruhigstellung.

                                    Eine lange Schiene, die auf 0 Grad Beugung eingestellt ist, hat die selbe Funktion wie ein Gips. Heisst, man ist damit genauso unbeweglich wie als wenn man von Zehe bis Oberschenkel eingegipst ist.

                                    Also...erstmal kundig machen, bevor Du sagst, das ist kein Vergleich.

                                    Übrigens bin ich 4,5 Stunden geflogen, hab meine Spritzen genommen und gut wars.

                                    Marco: auch bei Patienten die zb im urlaub nen Beinbruch usw haben, kann es sein, dass Fluglinien eine extra Kabine abteilen.
                                    Ich hab das mal beim Rückflug von der Punta Cana erlebt.

                                    Da wurden Sitze ausgebaut, eine Tragevorsichtung eingebaut und das Ganze mit Vorhängen abgeteilt.
                                    Von Düsseldorf ist eine Krankenschwester mitgeflogen, die diese Patientin den ganzen Flug betreut hat.
                                    Diese Patientin war nicht intensivpflichtig.

                                    Hier wird übrigens wieder was massiv gemischt, ich glaube die Eingangsposterin wollte schlicht wissen, ob sie mit Gips IN den Urlaub fliegen darf oder nicht.
                                    Da reden wir nicht von Urlaubern, die nen Gips im Urlaub bekommen haben.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • JulieL.J Offline
                                      JulieL.J Offline
                                      JulieL.
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Melly,

                                      es ging nicht darum, dass Du in einer Schiene beweglicher bist. Aber ein Gips ist starr und wenn sich das Bein ausdehnt, da es auf einem langen FLug einfach etwas dicker wird, geht das im Gips nicht und es gibt Schienen, die sind zwar starr in der Bewegung, geben aber bezüglich dessen etwas nach.

                                      Auch auf die Frage, ob man denn mit Gips in den Urlaub fliegen darf, kann ich nur sagen, ist der Unfall nach der Buchung passiert, so würde ich die RRV in Anspruch nehmen und stornieren, ist die Buchung nach dem Unfall passiert, so muß man darauf hoffen, dass die AIrline einen mitnimmt, was von sicherlich stark von der FLugdauer abhängt und rein im Ermessen der Airline liegt.

                                      Ich denke, damit ist das Thema eigentlich in alle Richtungen beantwortet.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • mellygirlM Offline
                                        mellygirlM Offline
                                        mellygirl
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        @Julie,

                                        die Schiene hat den schönen Nachteil dass sie mit Gurten fixiert ist, wass zum Stau führen könnte.
                                        Also da nehmen sich der Gips und ne Schiene nix.
                                        Der Gips wird ja immer weiter, desto länger man ihn trägt, da das Muskelgewebe schneller abbaut als einen lieb ist.
                                        Kann da nen Lied von singen.
                                        Gruss
                                        Melly

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                                          #20

                                          "mellygirl" wrote:
                                          Marco: auch bei Patienten die zb im urlaub nen Beinbruch usw haben, kann es sein, dass Fluglinien eine extra Kabine abteilen.
                                          Ich hab das mal beim Rückflug von der Punta Cana erlebt.

                                          Da wurden Sitze ausgebaut, eine Tragevorsichtung eingebaut und das Ganze mit Vorhängen abgeteilt.
                                          Von Düsseldorf ist eine Krankenschwester mitgeflogen, die diese Patientin den ganzen Flug betreut hat.
                                          Diese Patientin war nicht intensivpflichtig.

                                          Diese Kabine war nicht gemeint, das ist ja was ich meinte entweder werden die Sitze ausgebaut oder Sie liegt oben auf.

                                          Diese Kabine ist eine Mini ITS-Station mit allen drum und dran. Medumat, Defi, Perfusor usw....
                                          Das ist eine richtig abgeschirmet feste Einheit.

                                          Gruß Marco

                                          Gruß Marco

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