abgelaufener reisepass
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"Hans13" wrote:
Also Leute, wenn ich so was höre von wegen bin zu faul mir ein neues Bildl machen zu lassen?
Dazu fällt mir dann aber überhaupt nix mehr ein.
Da scheinen aber die allgemeinen Verkehrskontrollen bei euch nicht soooo schlimm zu sein. Wir werden, lt. Medienberichten, an den Autobahnen gnadenlos gemolken mit dem Bickerl.
Die eigenen Leute fahren jahrelang ohne gültige Papiere. Na servus.
MfG
Hans13hallo hans13,
habe ich geschrieben, dass ich zu faul zum fotografieren bin? ich habe geschrieben, ich mag es nicht, das ist für mich ein unterschied
und katze2000 hat es schon erklärt, warum ich keinen personalausweis habe, er ist in österreich unüblich
österreich ist eben anders
und danke für die netten kommentare
ciao
Rita -
Das was die Österreicher- Fraktion hier erzählt, das stimmt schon. Der Führerschein ist wichtiger wie der Personalausweis.
Wenn man mit einem alten grauen Führerschein bei einer Kontrolle erwischt wird, dann wird das richtig teuer. Der rote Führerschein? ...keine Ahnung wie der in der Zwischenzeit bewertet wird.
Also Landsmänner/innen ganz schnell die Führerscheinkarte holen, wenn Ihr durch Österreich fahren wollt.
Dann seid Ihr auf der sicheren Seite. -
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"frische luft" wrote:
@TorboleHallo Rita,
am 07.02.2007 um 15.31 Uhr hast Du geschrieben:
ich mag das fotografieren nicht, !
Deine gemachten Urlaubsbilder sind dafür sehr gut und schön geworden.
hallo frische luft (was für ein netter nickname)

danke, aber es ist 100 und 1, ob ich vor oder hinter der kamera stehe

ciao
Rita -
Kleiner Einwurf zum Thema Personalausweis in Deutschland:
Es besteht keine Verpflichtung, als Deutscher in Deutschland einen Personalausweis mitzuführen. Lediglich der Besitz dieses Dokumentes ist vorgeschrieben!
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Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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"Brigitte" wrote:
Das was die Österreicher- Fraktion hier erzählt, das stimmt schon. Der Führerschein ist wichtiger als der Personalausweis.Wenn man mit einem alten grauen Führerschein bei einer Kontrolle erwischt wird, dann wird das richtig teuer. Der rote Führerschein? ...keine Ahnung wie der in der Zwischenzeit bewertet wird.
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@ Brigitte
sprichst du von Deutschland oder von Ö? Betreffend grauer Führerschein?
Auch der graue Lappen ist noch gültig und bleibt es noch mind. 10 Jahre. ( Änderung ist auf EG-Basis "vorgesehen"!)
Sogar die alten DDR-Führerscheine sind gültig!
Auch die roten oder andere FS sind keine gültigen Ausweispapiere in Deutschland.
@ kutte u.a.
Es ist richtig, dass man keinen P.-Ausweis mit sich führen MUSS!
Aber wenn man keinen bei sich hat und in eine Kontrolle kommt, muss man ihn sich notfalls holen lassen und auf der Wache warten
Gilt für Deutschland.
N:B:
In England und in den USA sind gar keine Personalausweise vorgeschrieben. Bist du in England,- biste drin. Daher immernoch die Kontrollen an den Grenzen. Schengenabkommen ist nicht unterzeichnet. -
Ich war immer der Meinung, dass man bei Flugreisen – wohin auch immer – generell einen Reisepass vorweisen muß.
Selber bin ich bei Flügen immer aus der EU hinaus – also stellte sich die Frage gar nicht."katze2ooo" wrote:
Der Personalausweis ist in Österreich unüblich,.........Es gibt immer noch Menschen, die (so wie ich) keinen Führerschein haben.
Und was sollen die dann als Legitimation mit sich führen?
Etwa den Reisepass? Na wirklich nicht. Der liegt gut verwahrt daheim.
Den Personalausweis gibt es ja grade deshalb, weil man ihn leicht mit sich führen kann.
Mir würde nie einfallen, ohne Ausweis außer Haus zu gehen,
geschweige denn, irgend wohin zu fahren.
Wenn man einen Führerschein bei sich hat, erübrigt sich das natürlich."juanito" wrote:
Es ist richtig, dass man keinen P.-Ausweis mit sich führen MUSS!
Aber wenn man keinen bei sich hat und in eine Kontrolle kommt, muss man ihn sich notfalls holen lassen und auf der Wache warten
OFF TOPIC
Genau das ist mir in jungen Jahren passiert – und da war ich am anderen Ende der Stadt. War sehr unangenehm – meine Freundin musste spät nachts zu mir nach Hause und meine Eltern aus dem Bett holen. Das war mir eine Lehre – seither hab ich immer einen Personalausweis bei mir. Irgendwann war es auch strafbar, wenn man sich nicht ausweisen konnte – man musste auch einen gewissen Geldbetrag bei sich haben, sonst bestand der Verdacht der „Vagabondage“
Für mich ist es eigentlich nicht belastend, meine Personaldokumente alle 10 Jahre zu aktualisieren.
Vielleicht tu ich mir damit aber auch nur deshalb so leicht, weil ich in der Hauptstadt wohne und die Ämter gleich um die Ecke sind.
Liebe Grüße
hertraud -
"kutte" wrote:
Kleiner Einwurf zum Thema Personalausweis in Deutschland:Es besteht keine Verpflichtung, als Deutscher in Deutschland einen Personalausweis mitzuführen. Lediglich der Besitz dieses Dokumentes ist vorgeschrieben!
Es ist in Deutschland vorgeschrieben, daß man sich auf Aufforderung ausweisen können muß.
Ob das dann ein Personalausweis oder ein Reisepass ist, spielt dabei keine Rolle. Ein Führerschein gilt in D nicht als Ausweis.
Von dem her hat man in D eines der beiden Ausweisdokumente jederzeit bei sich zu führen.
Trotzdem zurück zum Thema:
Wer sich zu fein ist neue Ausweisdokumente anfertigen zu lassen um in den Urlaub zu können, der soll dann lieber gleich zuhause bleiben.
Denn auch für die Österreicher gilt mein obiges geschriebene. Bei abgelaufenen Ausweisdokumenten kann in D im Rahmen einer Routinekontrolle sogar ein Verwarnungsgeld fällig werden und im schlimmsten Falle eine Identitätskontrolle auf einer Polizeiwache angeordnet werden.Es ist zwar richtig, daß man mit abgelaufenen Papieren innerhalb der EU reisen darf und kann. Jedoch kann in einer Kontrolle auch vorstehendes passieren.
Und hier noch einen kleinen Auszug aus einer Anwaltsseite:
Infos: Ausweispflicht
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und diesen auf Verlangen einer zur Überprüfung berechtigten Person, z.B. einem Polizeibeamte, auch vorzulegen. Wer es unterlässt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Zu beachten ist hierbei, dass nur bestimmte Personen berechtigt sind, nach einem Personalausweise zu fragen. Welche das im Einzelnen sind, sollten gesondert erfragt werden, um unnötige Missverständnisse zu vermeiden.
Und hier noch was von der Stadt Wiesbaden:
Reisepässe für Personalausweise jetzt kontrollieren!
Wer in den nächsten Wochen das Ausland bereist, sollte rechtzeitig kontrollieren, ob sein Ausweis (Reisepass oder Personalausweis) noch gültig ist. Auch wenn in Westeuropa die Schlagbäume gefallen sind und an den anderen Grenzen kaum noch kontrolliert wird, kann ein abgelaufener Ausweis unangenehme Folgen haben und Ärger bedeuten, zum Beispiel beim Kontakt mit den Behörden des Gastlandes. Ist der Urlaub mit einer Flugreise verbunden, kann ein abgelaufener Ausweis am Zielort zur Rückweisung führen.Ich denke jetzt ist es für alle klar und deutlich - auch für die Österreicher, denn was im eigenen Land richtig ist, muß in einem Urlaubsland noch lange nicht richtig sein.
Daher meine Empfehlung:
Immer mit gültigen Papieren in den Urlaub reisen. Dann hat man im Urlaubsland - auch innrhalb Europas - keinerlei Probleme.
Gruß
holzwurm -
Definitiv braucht man in Deutschland seine Ausweispapiere nicht mitführen. Wird man z.B. bei einer Verkehrskontrolle kontrolliert, reicht der Führerschein sowie der Fahrzeugschein völlig aus.
Sollte man in die Lage kommen, zur Feststellung seiner Identität einen Ausweis vorlegen zu müssen und hat diesen nicht dabei, handelt man keineswegs ordnungswidrig. Im Zweifelsfall muss man dann natürlich das Prozedere der Identitätsfeststellung über sich ergehen lassen. -
Passgesetz:
§ 1 Paßpflicht
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die über eine Auslandsgrenze aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes ausreisen oder in ihn einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Paß mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen. Der Paßpflicht wird durch Vorlage eines Passes der Bundesrepublik Deutschland, in besonderen Fällen durch Vorlage eines vorläufigen Passes der Bundesrepublik Deutschland genügt.http://www.aufenthaltstitel.de/passg.html
Daher wird manchen Beklagten der Pass vom Gericht entzogen, damit sie nicht ausreisen können.
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"kutte" wrote:
Definitiv braucht man in Deutschland seine Ausweispapiere nicht mitführen. Wird man z.B. bei einer Verkehrskontrolle kontrolliert, reicht der Führerschein sowie der Fahrzeugschein völlig aus."kutte" wrote:
Diese Mitführpflicht gilt allerdings nur für Grenzübertritte! Innerhalb der EU hat sich dass ja eigentlich inzwischen auch mehr oder weniger erledigt, da ja keinerlei Kontrollen stattfinden....das ist definitiv falsch!
Denn:
§ 1 Ausweispflicht
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.(...)
§ 5 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
- vorsätzlich oder leichtfertig es unterläßt, für sich oder als gesetzlicher Vertreter eines Minderjährigen für diesen einen Ausweis ausstellen zu lassen, obwohl er dazu verpflichtet ist,
- es unterläßt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, oder
- gegen das Verbot
a) der Verwendung der Seriennummern gemäß § 4 Abs. 2 oder
b) der Verwendung des Personalausweises zum automatischen Abruf personenbezogener Daten gemäß § 4 Abs. 3 oder
c) der Verwendung des Personalausweises zur automatischen Speicherung personenbezogener Daten gemäß § 4 Abs. 3
verstößt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
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"kutte" wrote:
@holzwurmDefinitiv braucht man in Deutschland seine Ausweispapiere nicht mitführen. Wird man z.B. bei einer Verkehrskontrolle kontrolliert, reicht der Führerschein sowie der Fahrzeugschein völlig aus.
Sollte man in die Lage kommen, zur Feststellung seiner Identität einen Ausweis vorlegen zu müssen und hat diesen nicht dabei, handelt man keineswegs ordnungswidrig. Im Zweifelsfall muss man dann natürlich das Prozedere der Identitätsfeststellung über sich ergehen lassen.Es besteht aber in Deutschland eine Ausweispflicht.
siehe hier:
http://bundesrecht.juris.de/persauswg/BJNR008070950.html
Es steht zwar keine Mitführpflicht, da magst Du recht haben. Aber jeder sich irgendwelchen Ärger mit den Behörden ersparen will führt im eigenen Interesse ein gültiges Ausweisdokument mit sich.
Der Führerschein kann zwar als Ausweisersatz anerkannt werden, ist aber keine Pflicht und liegt im Ermessen des kontrollierenden Beamten. Ein hartnäckiger Beamte verlangt eine Geldbuße und Identifikation auf der Wache.
Darum deshalb:
Generelles Mitführen von zumindest dem gültigen Personalausweis ist ratsam um sich jeglichen Ärger zu ersparen.
Wenn Du meinst Du bist im Recht, dann handhabe es weiterhin wie bisher, jammere aber nicht wenn mal der Schuß nach hinten los geht., weil Du an einen gesetzestreuen Beamten geräts. Es ist doch nicht zuviel verlangt eine Plastikkarte im Geldbeutel oder bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Ich hab grundsätzlich meinen Perso im Geldbeutel um jeglichem Ärger aus dem Weg zu gehen.
Gruß
holzwurm -
Hier Paragraphen zu zitieren ist doch witzig.
Die Aussage das ich mich nicht gerne fotografieren lasse und deswegen keine Ausweißpapiere habe, klingt doch wie im Kindergarten.
Und das in einem Forum, in dem sich Erwachsene über ganz "normale" Themen unterhalten können.
MfG
Hans13 -
"Hans13" wrote:
Hier Paragraphen zu zitieren ist doch witzig.
Die Aussage das ich mich nicht gerne fotografieren lasse und deswegen keine Ausweißpapiere habe, klingt doch wie im Kindergarten.
Und das in einem Forum, in dem sich Erwachsene über ganz "normale" Themen unterhalten können.
MfG
Hans13Manche mögen halt nur Paragrafen, weil sie es sonst mit aller Wahscheinlichkeit nicht glauben würden.
Warum soll man nicht auf vorhandene Paragrafen hinweisen?
Nur weil es Dir nicht gefällt?
Oder kennst Du alle Paragrafen auswending?
Bleib mal auf dem Teppich.
Gruß
holzwurm -
hier steht etwas,
ich glaube so sind fast alle fragen über ausweise beantwortet
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"katze2ooo" wrote:
hier steht etwas, ich glaube so sind fast alle fragen über ausweise beantwortet...Du meinst also, daß die Informationen bei wiki aussagekräftiger sind, als die Gesetzestexte des Bundesministeriums der Justiz?

Na denn...