Info:Bei Discolärm gibt´s Geld zurück
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Aufgeweckte Pauschalurlauber können Geld vom Reiseveranstalter zurückfordern, wenn ihre Nachtruhe bis sechs Uhr morgens durch laute Musik gestört wird.
Das Amtsgericht Duisburg bezifferte den Anspruch in einem konkreten Fall auf 30 Prozent des Reisepreises für die jeweiligen Tage (Az.: 33 C 3534/05). Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift „ReiseRecht aktuell“ hin. -
Sag mal , kannst du deine Urteile nicht alle in einen Thread unterbringen ? Ist vielleicht übersichtlicher ?! Wenn du bei jedem neuen Urteil nun einen Thread eröffnen möchtest , na dann...
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Es kommt aber darauf an, was in der Hotelbeschreibung stand. Wurde da z. B. schon auf "lebhafte Lage im Herzen der Playa de Palma" oder "Bars und Discotheken in unmittelbarer Umgebung" hingewiesen, wird der Reisende wohl - völlig zurecht - leer ausgehen. Dann hat er nämlich Trubel gebucht - und bekommen
Versprach die Hotebewertung jedoch ausdrücklich eine "ruhige Lage", mag das Urteil gerechtfertigt sein.Zu jeder Urteilsfindung gehören grundsätzlich die individuellen Umstände des jeweiligen Einzelfalls - genau das macht es so kompliziert für Außenstehende, ohne ausführliche Urteilsbegründung ein Urteil zu bewerten. Als Grundsatzurteil können die wenigsten Gerichtsurteile gewertet werden. Sie zeigen lediglich die Möglichkeiten auf, die sich beim Aufeinandertreffen verschiedener Faktoren ergeben können.