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Krankheit und reiserücktrittversicherung

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • huhnH Offline
    huhnH Offline
    huhn
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Huhu ihr Lieben,

    folgendes, am 19.3 geht unsere Nilkreuzfahrt los. Gebucht waren 6 Personen. Also jeweils 3 Kabinen und 3 Doppelzimmer.

    Jetzt hatte eine einen Unfall und kann nicht mitkommen. Reiserücktrittversicherung tritt in Kraft. Nur sagte das Reisebüro das jetzt die einzelne Person den Zuschlag für die Einzelkabine und das Doppelzimmer zahlen muß.
    Ist das denn so richtig? Was kann denn Reisende 5 dazu das eine nen Unfall hat?

    Danke und lg
    huhn

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    • Sina1S Offline
      Sina1S Offline
      Sina1
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Der Zuschlag für eine Einzelnutzung von Schiffskabine/Hotelzimmer muß bezahlt werden, kann aber in der Regel (Versicherungsbedingungen beachten!) von der Versicherung erstattet werden. Am besten setzt Ihr euch morgen oder Montag gleich mit der Versicherung in Verbindung.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • huhnH Offline
        huhnH Offline
        huhn
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Danke Sina werden wir machen. Wird das dann wohl direkt von der versicherung bezahlt oder muß man das selber vorschießen? Und ist es richtig das die RRV beim unfall jetzt auch nicht den Kompletten Reisepreis begleicht?

        lg
        huhn

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Sina1S Offline
          Sina1S Offline
          Sina1
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Nee, der Aufpreis muß in der Regel "vorgeschossen" werden, um ihn im Nachhinein von der Versicherung erstattet zu bekommen.

          Wenn die RRV, die ihr abgeschlossen habt, nicht ohne Selbstbeteiligung ist, dann wird in der Regel auch nicht der komplette Preis erstattet.
          Aus der Ferne ist der Fall für mich schwer zu beurteilen, da ich weder Eure Buchung, noch das gebuchte Versicherungspaket vor Augen habe. Vielleicht meldet sich unsere Versicherungsexpertin Erika morgen noch dazu.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • huhnH Offline
            huhnH Offline
            huhn
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Danke, ich hab mal gerade auf der Internetseite des Veranstalters geschaut und folgendes kopiert:

            1. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung der Hanse Merkur Reiseversicherung AG
              Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund
              Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten
              Selbstbehalt: Wird der Versicherungsfall durch unerwartet schwere Erkrankung mit ambulanter Heilbehandlung ausgelöst, beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Betrages, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person. In allen anderen Fällen: kein Selbstbehalt
              Abschlussfrist: Abschließbar bis spätestens 21 Tage nach Reisebuchung. Liegen zwischen Reisebuchung und dem Reiseantritt weniger als 30 Tage,
              muss der Abschluss sofort bei der Buchung erfolgen.
              Versicherungsschutz bei Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung oder Tod, Jobwechsel, Jobverlust und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Wiederholung von Prüfungen an einer Schule/ Uni, Schaden am Eigentum, Einberufung zum Wehrdienst.

            Kann mandamit was anfangen?

            LG
            huhn

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Erika1E Offline
              Erika1E Offline
              Erika1
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Eine interessante Frage.

              Die RRV tritt für die Stornokosten ein. In den verschiedenen Bedingungen, die mir vorliegen, wird auf Mehrkosten, wie oben beschrieben, nicht eingegangen.

              Wenn alle Reisenden auf einem Versicherungsschein versichert sind, haben alle das Recht, von der Reise zurückzutreten, wenn ein Mitreisender einen schweren Unfall erleidet.

              Ich sehe das eigentlich nicht als Versicherungsfall, würde mich aber umgehend mit dem Versicherer in Verbindung setzen und das Problem schildern.

              Möglicherweise ist die Lösung des Problems in den AGB des Veranstalters zu finden. Er hat eine Doppelkabine und ein Doppelzimmer verkauft und wird für die Nichtbelegung durch eine Person durch die Reiserücktrittkosten-Versicherung entschädigt. Warum also verlangt er einen Zuschlag für die Einzelbelegung?

              Darüber würde ich mich mit dem Reisebüro eingehend unterhalten und auch hier andeuten, daß aufgrund des Unfalles einer Mitreisenden die gesamte Reise storniert werden kann.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • huhnH Offline
                huhnH Offline
                huhn
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo,

                wollte noch einmal kurz Bericht erstatten wie es ausgegangen ist.

                Also ich hatte ohne Probleme und zusätzliche Kosten auf dem Schiff und im Hotel ein Einzelzimmer, bzw Einzelkabine.
                Wurde alles von der Versicherung übernommen.

                Danke nochmals für Eure Tips.

                LG
                huhn

                1 Antwort Letzte Antwort
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