Reiserecht Entschädigung
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hallo
wir sind mit der AUA von wien über singapore nach melbourne geflogen alles in ordnung
beim heimflug von perth nach singapore ( kein problem )
der weiterflug v singapore nach wien wurde aber gestrichen
der grund wurde uns nicht mitgeteiltnun mußten wir eine nacht in singapore verbringen
(Hotel u u u wurde bezahlt)wurden dann am nächsten tag uf Türkisch Airline umgebucht
und kamen genau 24 Stunden später zu hause annun meine frag e
steht uns eine entschädigung zu
bzw ausgleichszahlung nach dem neuen EU echtmfg u schon mal danke für eure antworten
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Wenn der gestrichene Flug ein Flug der Austrian Airlines gewesen wäre, stehen euch pro Person € 600.-- als Ausgleichszahlung gemäß der VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Februar 2004 zu.
Darüber hinaus sind die Hotelnächtigungskosten zu ersetzen und angemessene Verpflegung.
Gruß
Peter -
Nein, den entscheidend ist, dass der ausgefallene Flug ein AUA Flug war und das Ticket von AUA verkauft wurde....
Die Regelung gilt für alle europäischen Airlines, NICHT für außereuropäische z.B. SIA...
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Hallo,
wir hatten im November 2006 eine 10 tägige Reise nach Ägypten
gebucht, nach Makadi wegen des Schnorcheln und zweitens wollte ich mir die neuen Hotels besichtigen weil ich einen Gruppenreise für dieses Jahr plane. Am Flughafen Hurghada erfuhren wir das unser Hotel in Makadi überbucht ist und wir in ein anderes Hotel mit 3 std.Busfahrt südlich nach el Qusier müssen. Der Schreck war groß, den dort waren wir schon und wußten das man dort nicht schnorcheln kann und mit der besichtigung der Hotels wars auch nichts. Wir wollten nicht aber wir wurden beschimpft und wir sollen nun ändlich in den Bus steigen es würde sich eh jemand vom Reiseveranstalter am nächsten Tag bei uns melden. Gemeldet hat sich niemand erst nach 3 Tagen konnten wir jemand finden und man wollte uns mit € 310,-- abspeisen, mit dem waren wir nicht einverstanden und so kämpfen wir bis heute um eine entsprächende Entschädigung. Umbuchen wollte uns die Reisebetreuerin auch nicht über Ausflüge wurden wir auch nicht informiert. Gebucht hatten wir bei Neckermann
und bei der Heimreise stellten wir fest das es auch anderen Personen so erging. Wir bezahlten über €1100,-- und bekamen ein Roulett-Angebot.
Konnten nur 3 Tage ins Meer dann hatten wir wegen des Windes und hohen Wellengang nur mehr die rote Fahne,das heißt mit dem Schnorcheln wars auch vorbei und Nachts konnten wir auch kein Fenster wegen des lauten Durchzugsverkehrs öffnen.Es gab hier weiter weg noch 2 Hotels sonst nichts.
Vielleicht kann mir jemand sagen ob es jemand ähnlich ergangen ist und wieviel Entschädigung und zustehen würde?
Danke.
Liebe Grüsse
Viktoria
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Die angebotetenen 30% sind mehr als großzügig...nehmen und abhaken

Ihr hättet ja nach Hause fliegen können oder Euch selbst ein neues Hotel suchen.
Dadurch dass Ihr das Ersatzangebot des Reiseveranstalters angenommen habt ist ein neuer Vertrag zustande gekommen, Ihr werdet es sehr schwer haben mehr zu bekommen.........im Gegenteil wenn Ihr klagt werdet Ihr weitere Kosten haben auf denen Ihr sitzen bleibt........... -
"Thorben-Hendrik" wrote:
Die angebotetenen 30% sind mehr als großzügig...nehmen und abhaken
Ihr hättet ja nach Hause fliegen können oder Euch selbst ein neues Hotel suchen.
Dadurch dass Ihr das Ersatzangebot des Reiseveranstalters angenommen habt ist ein neuer Vertrag zustande gekommen, Ihr werdet es sehr schwer haben mehr zu bekommen.........im Gegenteil wenn Ihr klagt werdet Ihr weitere Kosten haben auf denen Ihr sitzen bleibt...........Vollkommen richtig. Hätte auch das Angebot angenommen, 30 % sind ja wirklich nicht gerade wenig. Und jetzt wenn man klagt, dann bekommt man den ganzen Ärger noch dazu.
LG Matze