"spinnen" die Veranstalter jetzt total???
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:? hups, ich wollt hier jetzt nix schüren. Fiel mir nur halt auf mit Thorben, egal wo man hinschaut hat er einen doofen comment auf Lager. Bin ich glaub ich nicht die einzige die die Meinung hat. Wollt mich jetzt nicht an einem privaten Kleinkrieg beteiligen.
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"Thorben-Hendrik" wrote:
Bei Pauschalreisen sind solche "unanehmlichkeiten" hinzunehmen - es geht hier um 70 Buskilometer
, Ihr werdet wohl kaum einen Richter finden, der Euch da nennenswerten Schadenersatz zuspricht.In den AGB der Veranstalter steht auch das geringfügige Änderungen im Reiseplan hinzunehmen sind.....na viel geringfügiger geht es ja kaum noch, lasst die Kirche im Dorf oder bucht nicht pauschal, dann habt ihr einklagbare Einzelverträge für jede Einzelleistung.
Klar ist, wenn die Bestätigung von der Buchung abweicht, was hier ja der Fall ist, deshalb ja auch der korrekte Hinweis des Veranstalters auf den geänderten Flughafen, kann innerhalb von 7 Tagen vom Vertrag zurück getreten werden.
Also friss oder stirb, mehr geht hier garnicht!
@Th.-H.
... wie bist du denn drauf?? Wie kannst du denn die faulen Eier der Veranstalter noch rechtfertigen - AGB hin oder her!
Ich kenn zwar BG-Tours nicht im Einzelnen - aber bei den Veranstaltern, bei denen ich buche, steht immer (!!) irgendwo im Preisteil oder Farbbildteil, die Dauer des Transfers vom Flughafen zum Urlaubsort extra noch mal für ganz Doofe da. - -> In zeit oder Km. Da kann man schlecht aus 10 km 70 km machen- ohne dass es eine Sauerei ist!!!!
Es gibt auch Familien mit Kleinkind, die extra wegen der kurzen Transferzeit ein Urlaubsziel auswählen... den Richter möchte ich mal sprechen, von dem du redest...Aida3
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Richtig, es steht in den Bedingungen, die allerdings kaum jemand liest.
Die Vorbehalte der Veranstalter sind - u.a. durch dieses Forum - bekannt.
Veranstalter werden ausgewählt wegen der günstigen Flugzeiten, des kurzen Transfers. Alles unverbindlich.
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"Aida3" wrote:
Wie kannst du denn die faulen Eier der Veranstalter noch rechtfertigenEr rechtfertigt sie nicht, sondern weist auf die - nach seiner Meinung - gültige Rechtslage hin. Und dieser Meinung stimme ich durchaus zu. Auch wenn das dem Rechtsempfinden einiger User widerstrebt.
T. H.: mach weiter so!
Gruß
coral741 -
Danke an die letzten Beiden Poster, dass Ihr meinen Beitrag noch einmal klargestellt habt..............
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"Aida3" wrote:
"Thorben-Hendrik" wrote:
Bei Pauschalreisen sind solche "unanehmlichkeiten" hinzunehmen - es geht hier um 70 Buskilometer
, Ihr werdet wohl kaum einen Richter finden, der Euch da nennenswerten Schadenersatz zuspricht.In den AGB der Veranstalter steht auch das geringfügige Änderungen im Reiseplan hinzunehmen sind.....na viel geringfügiger geht es ja kaum noch, lasst die Kirche im Dorf oder bucht nicht pauschal, dann habt ihr einklagbare Einzelverträge für jede Einzelleistung.
Klar ist, wenn die Bestätigung von der Buchung abweicht, was hier ja der Fall ist, deshalb ja auch der korrekte Hinweis des Veranstalters auf den geänderten Flughafen, kann innerhalb von 7 Tagen vom Vertrag zurück getreten werden.
Also friss oder stirb, mehr geht hier garnicht!
@Th.-H.
... wie bist du denn drauf?? Wie kannst du denn die faulen Eier der Veranstalter noch rechtfertigen - AGB hin oder her!
Ich kenn zwar BG-Tours nicht im Einzelnen - aber bei den Veranstaltern, bei denen ich buche, steht immer (!!) irgendwo im Preisteil oder Farbbildteil, die Dauer des Transfers vom Flughafen zum Urlaubsort extra noch mal für ganz Doofe da. - -> In zeit oder Km. Da kann man schlecht aus 10 km 70 km machen- ohne dass es eine Sauerei ist!!!!
Es gibt auch Familien mit Kleinkind, die extra wegen der kurzen Transferzeit ein Urlaubsziel auswählen... den Richter möchte ich mal sprechen, von dem du redest...Aida3
Alter Pattaya Fan,
zwischen dem alten und dem neuen Flughafen von Bangkok und Pattaya liegen 60KM welche du jetzt einsparst. Ist das nun geringfügig?
Vor allem wenn man bedenkt das diese 60KM durch Bangkok gehen....
Wenn ich die Auswahl auf einen bestimmten Airport treffe habe ich einen Grund dafür, wenn der Veranstalter nun den Airport ändert soll das in Ordnung sein?
Wenn ich eine Bahnfahrt nach München buche bekomme ich auch nicht drei Wochen vorher einen Anruf von Herrn Mehdorn; sie fahren jetzt nach Ulm aber vor dem Bahnhof stehen diese cremefarbenen Taxis.
MfG Rainer
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Die absolute Flexibilität bei Airline, Airport, Flugzeugtyp und Abflugzeit ist indirekter Bestandteil der Kalkulation der Veranstalter. Da wird sich niemals etwas dran ändern, es sei denn, der Gesetzgeber tritt mal irgendwann auf den Plan. Aber dann würden die Flugpreise zwangsläufug massiv steigen.
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"Bifi44" wrote:
@thAlter Pattaya Fan,
zwischen dem alten und dem neuen Flughafen von Bangkok und Pattaya liegen 60KM welche du jetzt einsparst. Ist das nun geringfügig?
MfG Rainer
Ja, es ist nicht der Rede Wert......
Aber Ihr könnt schimpfen wie Ihr wollt ich mache weder die AGB noch die Rechtsprechung...auch könnt Ihr empfinden wie Ihr wollt, wie die Realität ausssieht habe ich geschildert...aber Ihr könnt ja auch weiter Träumen, von verbindlichen Zusagen von Veranstaltern bis ins Detail, dass ist noch steuerfrei erlaubt......
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So, ich nochmal: Habe mir jetzt mal den "Papierkatalog2 von BG-Tours besorgt (sogar die 1. und die 2. Auflage - die beide schon draußen sind). Der 1. Teil beinhaltet im Preisteil noch den Hinweis: "Bei geringer Flugauslastung erfolgen die Flüge an/ab Varna mit einem Bustransfer in das Zielgebiet Burgas bzw. bei Hemusair als Fluglinie : "Flüge erfolgen an/ab Varna mit einem Bustransfer in das ZIelgebiet Burgas". Flughafenzuschlag an unserem Termin sowohl mit BUC als auch mit Hemus 20,-- €. " Im 2. aufgelegten Preisteil fehlt dieser Passus vollständig, Flugzuschläge einmal 20,-- € (BUC) und einmal 0,00 €. Also am Preis kanns nicht erkannt werden, zumal beide keinen bis bzw. ab Gültigkeitstermin haben. Beide - auch der 2. Preisteil enthalten nur den Hinweis : Gültig bis zum Erscheinen eines neuen Preisteiles. Ich weiß aber noch nichtmal nach welchen ich gebucht habe :(. Nach dem 2. Teil hat BG-Tours eindeutig seine Informationspflichten d.h. Klarheit der Bestimmungen (von Wahrheit rede ich mal lieber nicht) verletzt.
Werde mich jetzt mal bei der Geschäftsführung melden, mal sehen... Ich bin kein Klagehansel, kann aber verdammt deutlich machen wenn mir was nicht passt. (HGB und BGB gehören - beruflich bedingt, auch wenn ich kein Rechtsanwalt bin zu meinem gelesenen Buchbestand
;)). Irgendwo finde ich schon den Paragrafen. Und die Veranstalter können ruhig mal wissen, wenn den Kunden was nicht passt. Ob sich was ändert, außer das ich kaum noch mal dort buchen werde, glaube ich aber nicht.Birgit
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Na dann hast du ja jetzt ein neues Hobby.......
Ändern wirst Du trotzdem nichts, weil geringfügige Änderungen (wir reden von 70km Bustransfer, der auch noch in der Bestätigung angekündigt wurde!) nun mal bei Pauschalreisen grundsätzlich hinzunehmen sind.....jahrelange gängige Rechtssprechung, also gesichert.... -
Wenn Ihm zur Buchung nur der 2. Preisteil-wo der Hinweis auf Varna NICHT mehr auftaucht- zur Verfügung steht und das Reisebüro nicht speziell darauf hingewiesen hat,wurde ich das als "arglistige Täuschung" ansehen und die Reise sofort annulieren.
Außerdem gibt es keinen Grund ,die Reise von Seitens des Veranstalters nach Varna zu verlegen, denn es gibt ab Dresden in der Ferienzeit sehr wohl Flüge nach Burgas,die auch von anderen Veranstaltern genutzt werden. So z.B. samstags BUC6106 07.20 ab Dresden, gebucht von Tjaereborg und ITS oder montags VIM123 13.50 ab Dresden gebucht von Neckermann.
Ich denke, da sollte im genannten Zeitraum doch was zufriedenstellendes zu finden sein. -
Der Hinweis war in der Bestätigung mit dem Wort ACHTUNG davor, deutlicher geht es ja wohl kaum....
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@Thorben: Willst du es nicht verstehen???? Der Hinweis kam mit der Buchungsbestätigung;d.h., NACHDEM verbindlich gebucht wurde! Es hätte aber vom Reisebüromitarbeiter zumindest VORHER ein Hinweis kommen müssen. Man kann nicht einem Kunden wichtige Hinweise vorenthalten und hinterher sagen: Pech gehabt!
Das ist arglistig und es stünde dem Reisebüro sehr gut zu Gesicht,im Interesse des Kunden eine Änderung herbeizuführen.
Wenn mir das passieren würde, würde ich nichts unversucht lassen, die Geschäftsgebahren im näheren Umfeld publik zu machen und somit diesen Betrügern die Kundschaft zu entziehen. -
VORSICHT wenn Du von Betrug sprichst

Du hast es noch nicht verstanden, bei abweichender Bestätigung kann man zurück treten, siehe mein Beitrag, wo ist also Dein Problem

"Thorben-Hendrik" wrote:
Bei Pauschalreisen sind solche "unanehmlichkeiten" hinzunehmen - es geht hier um 70 Buskilometer
, Ihr werdet wohl kaum einen Richter finden, der Euch da nennenswerten Schadenersatz zuspricht.In den AGB der Veranstalter steht auch das geringfügige Änderungen im Reiseplan hinzunehmen sind.....na viel geringfügiger geht es ja kaum noch, lasst die Kirche im Dorf oder bucht nicht pauschal, dann habt ihr einklagbare Einzelverträge für jede Einzelleistung.
Klar ist, wenn die Bestätigung von der Buchung abweicht, was hier ja der Fall ist, deshalb ja auch der korrekte Hinweis des Veranstalters auf den geänderten Flughafen, kann innerhalb von 7 Tagen vom Vertrag zurück getreten werden.
Also friss oder stirb, mehr geht hier garnicht!
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"Waldschrat" wrote:
Das ist arglistig und es stünde dem Reisebüro sehr gut zu Gesicht,im Interesse des Kunden eine Änderung herbeizuführen.
Wenn mir das passieren würde, würde ich nichts unversucht lassen, die Geschäftsgebahren im näheren Umfeld publik zu machen und somit diesen Betrügern die Kundschaft zu entziehen.Hallo Waldschrat, ich bemühe mich jetzt mal um Sachlichkeit, obwohl ich grade leicht vor mich hinköchle... Du unterstellst deinem Reisebüro Betrug?
Es ist einfach ein Fakt, dass viele Veranstalter am Reisebüro vorbei die Kunden über Änderungen informieren, und das Reisebüro dann natürlich erstmal wie der Volldepp dasteht. Und wir kucken auch nicht jeden tag in jede Buchung rein, ob sich der Abflughafen oder so geändert hat. Also Vorsicht bitte mit solchen Äusserungen. Ich informiere meine Kunden IMMER sobald sich etwas gravierendes ändert UND ich vom VA darüber benachrichtigt wurde.
Ich hoffe, du überdenkst deine unverschämte Aussage nochmals.
Saure Grüße von einer Reisebüroinhaberin -
Nein,nicht MEINEM Reisebüro unterstelle ich Betrug, sondern dem Reisebüro,wo "Mühlengeist" (Siehe Eröffnungsbeitrag!) gebucht hat. Und eigentlich auch weniger dem Reisebüro,sondern mehr dem Veranstalter! Nur-wenn die Mitarbeiter diesen speziellen Anbieter öffters verkaufen,sollten sie die Tricks kennen und ihre Kunden dementsprechend vorher warnen...Die selbe Reise (vielleicht etwas teurer) hätte man sicher auch mit einem etablierten Veranstalter verkaufen können (Neckerman,Tui,ITS usw.),und da wäre das sicher nicht passiert!
Mit MEINEM Reisebüro hatte ich noch nie Probleme;ganz im Gegenteil, die haben Sachen möglich gemacht, die hätte man online so nie buchen können (Airportkombinationen). Aber das ist schon wieder ein anderes Thema. -
BG-Tours ist seit 25 Jahren am Deutschen Markt - hieß ursprünglich ich glaube Balkantourist. Und ein bisschen teurer ist gut. schlappe 1500 €. Dafür muss eine Oma lange stricken :D.
Birgit
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Hallo,
jetzt mal ganz ehrlich. Selbstverständlich würde mich dies zuerst auch ärgern, aber man kann auch ein Drama daraus machen. Bevor ich mir die ganze Sache durchgelesen habe, dachte ich das die beiden Flugfäden irgendwelche 200 km auseinander sind, aber hier wegen 70 km einen Akt zu machen. Wir sind doch alle gleich und da möchte ich mich keinesfalls ausnehmen. Wir möchten ein 5*-Hotel, mit allin, kurze Transferzeiten, perfekte Flugzeiten (morgens früh hin und abends spät zurück), ein perfektes Essen usw. und dies zu einem Preis von einem max. 2*-Hotel. Vielleicht habt ihr dadurch auch die besseren Flugzeiten. Seht die ganze Sache doch nicht immer gleich negativ und vor allem, wie wir Deutsche manchmal sind, gleich klagen oder ähnliches. Wenn ihr so den Urlaub beginnt, dann kann es euch gar nicht gefallen, dann seht ihr überall das Negative. Versucht es positiv zu sehen und nicht immer nur die Abzockmanieren der Veranstalter sehen.
LG -
Hat einer was von klagen gesagt? Beschweren ja, und das habe ich mal höflich gemacht.
Birgit