20% Stornokosten zulässig? Klausel?
-
Hallo erstmal

Bin froh dieses Forum gefunden zu haben und ich hoffe, dass mir einer von Ihnen weiterhelfen kann.
Sachverhalt:- Sachverhalt: Urlaubsreise gebucht am 25.08.2004 (Gesamtpreis 1550 Euro) - heute teilt Chef mit, dass der mündlich vereinbarte Urlaub nichtig sei.
Reisedaten: 19.3 - 26.3.05
Wie in meinen AGB´s steht, wären jetzt 20 Prozent vom Reisepreis fällig, gültig bis 30 Tage vor Abflug.
Jedoch habe ich bis auf die Buchungsbestätigung heute noch keinerlei Kosten verursacht und so find ich es doch etwas happig über 300 Euro an Rücktrittsgebühren zu zahlen.
Zudem steht in meinen AGB´s: Weißt der Kunde dem Veransteler nach, dass dem Veranstalter tatsächlich geringere Kosten als die 20 Prozent entstanden sind, ist der Kunde nur verpflichtet, die tatsächlich angefallenen Kosten gegenüber dem Veranstalter auszugleichen.
Ich denke für ein paar Blatt Papier, Porto und die damit verbundene Arbeit stehen in keiner Relation zu über 300 Euro. Vor allem da es bis zur Reise noch fast ein halbes Jahr hin ist und ich 31 Tage vorher die gleiche Summe zu zahlen hätte.
Wie kann man mit dieser Klausel zum Erfolg kommen? Evtl. Rechtsschutzversicherung wäre vorhanden.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Andre22
- Sachverhalt: Urlaubsreise gebucht am 25.08.2004 (Gesamtpreis 1550 Euro) - heute teilt Chef mit, dass der mündlich vereinbarte Urlaub nichtig sei.
-
Andree, 300,00 Euro finde ich auch ziemlich happig, aber bevor Du die Rechtsanwälte bemühst, würde ich an Deiner Stelle zunächst mal ein vernünftiges Gespräch mit dem Veranstalter/Reisebüro führen und darauf hinweisen, daß Du Kunde bleiben und die Reise nur verschieben möchtest (gehe ich von aus).
Ich war gerade in einer ähnlichen Situation, und der Veranstalter war durchaus kompromißbereit und hat einer Kulanzregelung zugestimmt, d.h. mit 50,00 Euro war die Sache erledigt.
Erst wenn die sich hartleibig zeigen, würde ich erwähnen, daß Du einen Anwalt beauftragen könntest, der die wahren Kosten ermittelt. -
Andree, 300,00 Euro finde ich auch ziemlich happig, aber bevor Du die Rechtsanwälte bemühst, würde ich an Deiner Stelle zunächst mal ein vernünftiges Gespräch mit dem Veranstalter/Reisebüro führen und darauf hinweisen, daß Du Kunde bleiben und die Reise nur verschieben möchtest (gehe ich von aus).
Ich war gerade in einer ähnlichen Situation, und der Veranstalter war durchaus kompromißbereit und hat einer Kulanzregelung zugestimmt, d.h. mit 50,00 Euro war die Sache erledigt.
Erst wenn die sich hartleibig zeigen, würde ich erwähnen, daß Du einen Anwalt beauftragen könntest, der die wahren Kosten ermittelt. -
Hallo Andre,
eine weitere Frage , wäre wie lange bist Du in der Firma wurde das mit dem Urlaub immer mündlich vereinbart ? Ist es eine große Firma ?
Also ich z. B. mache einen Zettel und schreib es darauf wann ich Urlaub möchte , gebe den meinem Chef und bekomme ein mündliches ok . und das ging die 15 Jahre ohne Probleme .
Gruß Bea -
Hallo Andre,
eine weitere Frage , wäre wie lange bist Du in der Firma wurde das mit dem Urlaub immer mündlich vereinbart ? Ist es eine große Firma ?
Also ich z. B. mache einen Zettel und schreib es darauf wann ich Urlaub möchte , gebe den meinem Chef und bekomme ein mündliches ok . und das ging die 15 Jahre ohne Probleme .
Gruß Bea -
Hallo Andre !
Ich kann mich Salvamors Antwort nur anschliessen und es zuerst beim Reisebüro mit einen vernünftigen Gespräch versuchen,sofern du auch vor hast zu einen späteren Zeitpunkt die Reise anzutreten.Umbuchen ist durchaus bei den Zeitraum kein Problem.
Sollte dennoch nix fruchten,und du die Stornogebühr tatsächlich berappen musst,würde ich an deiner Stelle mal bei deinen Chef anklopfen,ob denn nicht er bereit ist dies zu bezahlen,denn erst Urlaub bewilligen(wenn auch mündlich)und dann streichen,ist ja nicht gerade ein toller Zug!
Viel Glück!
Gruss
Mary -
Hallo Andre !
Ich kann mich Salvamors Antwort nur anschliessen und es zuerst beim Reisebüro mit einen vernünftigen Gespräch versuchen,sofern du auch vor hast zu einen späteren Zeitpunkt die Reise anzutreten.Umbuchen ist durchaus bei den Zeitraum kein Problem.
Sollte dennoch nix fruchten,und du die Stornogebühr tatsächlich berappen musst,würde ich an deiner Stelle mal bei deinen Chef anklopfen,ob denn nicht er bereit ist dies zu bezahlen,denn erst Urlaub bewilligen(wenn auch mündlich)und dann streichen,ist ja nicht gerade ein toller Zug!
Viel Glück!
Gruss
Mary -
Hallo Andre,
schön dich nach zwei anderen Reise/rechts/foren auch hier zu finden und ich klick mal gleich die Antwort ein, die du auch in den anderen beiden foren findest:Hallo erstmal

Bin froh dieses Forum gefunden zu haben und ich hoffe, dass mir einer von Ihnen weiterhelfen kann.Sachverhalt:
- Sachverhalt: Urlaubsreise gebucht am 25.08.2004 (Gesamtpreis 1550 Euro) - heute teilt Chef mit, dass der mündlich vereinbarte Urlaub nichtig sei.
Reisedaten: 19.3 - 26.3.05
---> Frage: wurde vorher vom Chef die Urlaubsgenehmigung eingeholt? Wenn ja, so muss dieser die Stornogebühr ersetzen.
Wie in meinen AGB´s steht, wären jetzt 20 Prozent vom Reisepreis fällig, gültig bis 30 Tage vor Abflug.
---> das hat man mit der Unterschrift unter dem Reisevertrag anerkannt.
Jedoch habe ich bis auf die Buchungsbestätigung heute noch keinerlei Kosten verursacht und so find ich es doch etwas happig über 300 Euro an Rücktrittsgebühren zu zahlen.
--> Theoretisch gibt es das so genannte Mäßigungsrecht des Richters. Der kann unangemessen hohe Stornokosten reduzieren.
Zudem steht in meinen AGB´s: Weißt der Kunde dem Veransteler nach, dass dem Veranstalter tatsächlich geringere Kosten als die 20 Prozent entstanden sind, ist der Kunde nur verpflichtet, die tatsächlich angefallenen Kosten gegenüber dem Veranstalter auszugleichen.
Ich denke für ein paar Blatt Papier, Porto und die damit verbundene Arbeit stehen in keiner Relation zu über 300 Euro. Vor allem da es bis zur Reise noch fast ein halbes Jahr hin ist und ich 31 Tage vorher die gleiche Summe zu zahlen hätte.
-->Theoretisch sind diese Überlegungen natürlich richtig. Jedoch, wo macht der Veranstalter dann den STrich? 3 Monate vorher? 3 Wochen vorher? Aus diesem Grunde ist es eben gesetzlich zulässig, Stornogebühren zu verrechnen.
Wie kann man mit dieser Klausel zum Erfolg kommen? Evtl. Rechtsschutzversicherung wäre vorhanden.
--> die Rechtsschutzversicherung kann eine Klage anstrengen und hoffen, dass der Richter von seinem Mäßigungsrecht Gebrauch macht. Macht er's nicht, bleibt alles beim Alten.
Tipp: wenn die Stornogebühren bis ein Monat vor Reisebeginn 20 Prozent betragen, so kann man natürlich auch erst einen Monat und einen Tag davor stornieren.
Vielleicht findet sich bis dahin eine /mehrere Ersatzpersonen? Namensänderungen in der Regel E 20.-- oder E 30.--
Oder vielleicht ändert der Chef seine Meinung und man ändert seine Arbeitsstelle...
Gruß
Peter - Sachverhalt: Urlaubsreise gebucht am 25.08.2004 (Gesamtpreis 1550 Euro) - heute teilt Chef mit, dass der mündlich vereinbarte Urlaub nichtig sei.
-
Hallo Andre,
schön dich nach zwei anderen Reise/rechts/foren auch hier zu finden und ich klick mal gleich die Antwort ein, die du auch in den anderen beiden foren findest:Hallo erstmal

Bin froh dieses Forum gefunden zu haben und ich hoffe, dass mir einer von Ihnen weiterhelfen kann.Sachverhalt:
- Sachverhalt: Urlaubsreise gebucht am 25.08.2004 (Gesamtpreis 1550 Euro) - heute teilt Chef mit, dass der mündlich vereinbarte Urlaub nichtig sei.
Reisedaten: 19.3 - 26.3.05
---> Frage: wurde vorher vom Chef die Urlaubsgenehmigung eingeholt? Wenn ja, so muss dieser die Stornogebühr ersetzen.
Wie in meinen AGB´s steht, wären jetzt 20 Prozent vom Reisepreis fällig, gültig bis 30 Tage vor Abflug.
---> das hat man mit der Unterschrift unter dem Reisevertrag anerkannt.
Jedoch habe ich bis auf die Buchungsbestätigung heute noch keinerlei Kosten verursacht und so find ich es doch etwas happig über 300 Euro an Rücktrittsgebühren zu zahlen.
--> Theoretisch gibt es das so genannte Mäßigungsrecht des Richters. Der kann unangemessen hohe Stornokosten reduzieren.
Zudem steht in meinen AGB´s: Weißt der Kunde dem Veransteler nach, dass dem Veranstalter tatsächlich geringere Kosten als die 20 Prozent entstanden sind, ist der Kunde nur verpflichtet, die tatsächlich angefallenen Kosten gegenüber dem Veranstalter auszugleichen.
Ich denke für ein paar Blatt Papier, Porto und die damit verbundene Arbeit stehen in keiner Relation zu über 300 Euro. Vor allem da es bis zur Reise noch fast ein halbes Jahr hin ist und ich 31 Tage vorher die gleiche Summe zu zahlen hätte.
-->Theoretisch sind diese Überlegungen natürlich richtig. Jedoch, wo macht der Veranstalter dann den STrich? 3 Monate vorher? 3 Wochen vorher? Aus diesem Grunde ist es eben gesetzlich zulässig, Stornogebühren zu verrechnen.
Wie kann man mit dieser Klausel zum Erfolg kommen? Evtl. Rechtsschutzversicherung wäre vorhanden.
--> die Rechtsschutzversicherung kann eine Klage anstrengen und hoffen, dass der Richter von seinem Mäßigungsrecht Gebrauch macht. Macht er's nicht, bleibt alles beim Alten.
Tipp: wenn die Stornogebühren bis ein Monat vor Reisebeginn 20 Prozent betragen, so kann man natürlich auch erst einen Monat und einen Tag davor stornieren.
Vielleicht findet sich bis dahin eine /mehrere Ersatzpersonen? Namensänderungen in der Regel E 20.-- oder E 30.--
Oder vielleicht ändert der Chef seine Meinung und man ändert seine Arbeitsstelle...
Gruß
Peter - Sachverhalt: Urlaubsreise gebucht am 25.08.2004 (Gesamtpreis 1550 Euro) - heute teilt Chef mit, dass der mündlich vereinbarte Urlaub nichtig sei.