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Flugtag einfach um 2 Tage vorverlegt

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Sunny11S Offline
    Sunny11S Offline
    Sunny11
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,

    ich habe im September 06 bei HLX einen Flug Stuttgart - Pisa - Stuttgart gebucht und zwar vom 18.-23.7.07.

    Jetzt sendet mir Tuifly (die ja mit HLX fusioniert haben) eine Mail
    (die ich zufällig in meinem Spamfilter gefunden habe), dass sich durch eine Anpassung des Flugplans mein AbflugTAG geändert hat und ich nun schon zwei Tage früher, also am 16.7.07, abfliegen soll.

    Sie bieten nun "ganz kullant" an, dass ich kostenlos auf einen anderen Flug umbuchen oder den Flug ganz stornieren kann. Sehr witzig! Stornieren geht gar nicht, da ich auch schon Hotel / Mietwagen / Opernkarten gebucht und bezahlt habe.
    Und bei Tuifly umbuchen klappt auch nicht, da sie am geplanten und fix gebuchten Tag (18.7.) gar keinen Flug mehr anbieten, sondern nur noch 2 Tage früher oder 3 Tage später.

    Kann Tuifly einfach einen fest gebuchten Flug streichen und damit einen geschlossenen Vertrag einseitig kündigen, nur weil ihnen ein halbes Jahr nach Buchung einfällt, dass sie den Flugplan ändern wollen?

    Könnt ihr mir einen Rat geben, was ich nun tun kann?
    Kann ich eine kostenlose Ersatzbeförderung am geplanten Tag mit einer anderen Airline fordern? Und wie stelle ich das dann an?

    Danke für eure Hilfe!!
    Sunny

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    • mosaikM Offline
      mosaikM Offline
      mosaik
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Wir hatten das Thema in anderen Reiserechtsforen in letzter Zeit.

      Ja, es ist so, dass Billigfluglinien ohne Schadenersatzpflicht Flüge ändern können, auf jeden Fall einmal bis 14 Tage vor Flugtermin - siehe Fluggastverordnung für Entschädigungszahlungen.

      Artikel 5
      Annullierung
      (1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen
      Fluggästen
      a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen
      gemäß Artikel 8 angeboten,
      b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen
      gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und
      Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung,
      wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende
      Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der
      planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen
      gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben
      b) und c) angeboten und
      c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf
      Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei
      denn,
      i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei
      Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet,

      Schadenersatzansprüche könnte man theoretisch versuchen zu bekommen, aber mit schwachen Chancen. Denn die Gerichte anerkennen: billiger Flugpreis von Billig-Fluglinien bedeutet auch durchaus hinzunehmen Nachteile für den Kunden. Es wird hier nicht von einem absoluten Fixgeschäft wie bei Liniengesellschaften mit Betriebspflicht gesprochen. Denn die Billigfluglinien behalten sich derartige Änderungen auch in ihren AGB vor.

      Man wird also die "Puccini" Festspiele irgendwie anders erreichen müssen...

      Gruß
      Peter

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      • Sunny11S Offline
        Sunny11S Offline
        Sunny11
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo Peter,

        danke für die Infos - aber so ganz ist mir das noch immer nicht klar:

        soll das heißen, dass die Billigfluglinien einfach mal Monate vorher irgendwelche Flüge verkaufen können und dann im nachhinein bis 14 Tage vorher die Flüge jederzeit hin- und herändern können, wie es ihnen passt - und man muss das hinnehmen, nur weil der Preis günstig ist??
        Und man selbst hat alle Planungen umzuwerfen und muss die Mehrkosten für Hotel, Mietwagen, etc. zahlen, weil´s 2 Tage früher losgehen soll als geplant?? Wobei es ja auch wahnsinnig einfach ist, in der Hauptsaison das Hotelzimmer mal einfach 2 Tage länger zu bekommen, haha...
        Und absagen will ich das Ganze schon gar nicht, weil wir uns mächtig auf die Puccini-Festspiele freuen (richtig geraten, Peter! :-))

        Ich habe doch eine feste Buchung mit Buchungsbestätigung und damit wurde meiner Meinung nach ein Beförderungsvertrag geschlossen, den die Airline jetzt nicht einfach einseitig negativ verändern kann - auch wenn es "nur" ´ne Billigairline ist!

        Außerdem habe ich einen solchen Passus, dass sich Tuifly solche Änderungen vorbehält, nirgends in ihren AGBs gefunden.

        Ich habe mal nachgesehen: Ryanair fliegt am geplanten Tag für 16 Euro nach Pisa - allerding nicht von Stuttgart aus, sondern von Karlsruhe. Habe ich denn irgendeine Chance, dass mir Tuifly zumindest die Beförderung von Stuttgart nach Karlsruhe zahlt?

        Nochmal danke für deine Hilfe!
        Sunny

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • privacyP Offline
          privacyP Offline
          privacy
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ganz so einfach ist es für die Airlines auch nicht. Vertrag ist
          natürlich Vertrag. Und der beinhaltet, praktisch als fixen
          Termin die Beförderung von A nach B an einem bestimmten
          Tag zu einem festen Termin.

          Wer auf das 1. Angebot der Airline eingeht, so weit es keine
          wirkliche Alternative ist, hat schlechte Karten. Denn natürlich
          versucht die Airline aufgrund ihrer Fehlplanung die für sie kostengünstigste Variante an "den Mann", sprich Kunden zu bringen. Und das ist häufig die "kostenlose" Stornierung oder einen Flug bei der gebuchten Airline an einem anderen Termin.

          Aber wenn Hotel, Mietfahrzeug usw. bereits gebucht sind oder der Termin kann wegen Urlaubsplanung, Geschäftsterminen oder fest
          gebuchten Events nicht verschoben werden kann, ist dies häufig
          nur für einen wirklich "kostenlos": die Airline.

          Schriftlich (keine Diskussion mit kaum entscheidungs-
          befugten Callcentern anfangen) auf geschlossenen Vertrag
          hinweisen (zu diesem Tag zur gewünschten Zeit von A nach B)
          und selber bereits Alternativen für den Flug in dieser Antwort aufzeigen.

          Egal, ob z.B. Condor oder LTU oder Airline XY.
          Oder so wie von Dir beschrieben Ryanair
          und in diesem Fall, da günstiger, die Übernahme der Fahrtkosten
          (abzüglich Ersparnis Ryanair - aber Gebühr Kofferpauschale 😉
          nicht vergessen) zum Flughafen nach Karlsruhe ( z.B. per Bahnfahrkarte) anfordern.

          Du bekommst in aller Regel Deinen Ersatzflug oder auch die
          Übernahme der Zusatzkosten durch. Und falls, wie bei TUIfly
          des öfteren, zunächst eine Absage kommt, hartnäckig dran-
          bleiben. Falls nötig, gerne weitere Informationen und
          Erfahrungsvorgänge, falls benötigt, per PN.

          Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
          Bertrand Russell (1872-1970)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • mosaikM Offline
            mosaikM Offline
            mosaik
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Gut, ich habe mir die AGB von TUIfly im Internet durchgelesen und gebe dem Punkt recht, dass darin keine für durchschnittliche "Verkehrskreise" (wie man das so amtlich nennt) keine erkennbaren Ausnahmen zur Absage von Flügen zu finden sind.

            Andererseits habe aufgrund mehrere Anfragen gleicher Art die Fachliteratur durchgewälzt und kein einziges Urteil (noch) gefunden, in dem eine Billigfluglinie zum Schadenersatz verpflichtet worden wäre, weil sie Monate vorher den Flug storniert hatte.

            Aufgefallen sind mir aber Anmerkungen in die Richtung, dass es sich eben bei Billigfluglinien in der Regel um Fluglinien handelt, die nicht regelmäßig Flughäfen bedienen und daher keiner Betriebspflicht unterliegen. Denn Fluglinien wie Lufthansa, Austrian Airlines unterliegen anderen staatlichen Rechten als z. B. TUIFly oder Ryanair.

            Dass hartnäckiges Lästigsein möglicherweise Erfolg hat, will ich aufgrund der in Internetforen gelesenen Erfahrungen nicht ausschließen.

            Fakt ist aber auch, dass so gut wie alle Fluglinien im Halbjahresrhythmus ihre Flugpläne ändern. Das ist bei Lufthansa genauso wie bei British Airways oder TUIfly. Somit liegt auch auf der Hand, dass man bei langfristig geplanten Reise - wie in diesem Fall - mit Änderungen rechnen muss. Und diese wiederum werden in der Rechtsliteratur durchaus zugestanden ...im Zeitalter des Massentourismus und sich rasch wandelnder wirtschaftlicher Gegebenheiten.

            Die Summe dieser Überlegungen und die Meinungen hier im Forum sagen mir, dass hier mal ein Grundsatzurteil notwendig wäre, um Rechtssicherheit zu bekommen.

            Gruß
            Peter

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • privacyP Offline
              privacyP Offline
              privacy
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Das ist wohl wahr. Bisher lassen es diese Airlines aber nicht
              darauf ankommen, einen Präzedensfall zu schaffen. Denn
              so lange viele Kunden die "kostenfreie Stornierung" als
              Lösung ansehen, ist das immer noch billiger, wenigen
              "Hartnäckigen" die entstehenden Zusatzkosten
              zu erstatten.

              Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
              Bertrand Russell (1872-1970)

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • travisT Offline
                travisT Offline
                travis
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo, dasselbe ist uns auch passiert. Ebenfalls bei TUIfly. Aber wir haben wohl Glück gehabt. Nur 1 Tag von Mo auf SO. Aber wir müssen jetzt eine Nacht im Hotel verbringen, weil die FW noch nicht frei ist. Ob es Sinn macht die 30 € p.P (wir sind immerhin sieben) schriftlich einzufordern? Müssen wir das vor der Flugbestätigung tun ? Es bleibt uns ja nicht viel Zeit. Bei einer "kostenlosen" Flugstornierung würden trotzdem Kosten för die FW anfallen. Was hast Du jetzt gemacht? Wir wollen auch nicht storniern, weil wir uns auf Sizilien freuen.
                Danke und trotzdem schönen Urlaub!

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • munich-andyM Offline
                  munich-andyM Offline
                  munich-andy
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Wie in einem separaten Posting bereits ausreichen beschrieben, haben wir derzeit ein ähnliches Problem.
                  Unser LH Nonstop Rückflug von Dubai nach Frankfurt wurde bei einer Pauschalreise um einen Tag auf einen Flug mit Zwischenstop in Bahrain ab Abu Dhabi (2h längerer Transfer) durch den Reiseveranstalter umgebucht.
                  Die Reise findet über Ostern statt. Es wurde uns versprochen, dass wir dafür einen Tag längeren Hotelaufenthalt (inkl. HP) bekommen.
                  Jetzt haben wir letzte Woche die Reiseunterlagen bekommen. Dort ist ersichtlich dass wir bereits am Tag vor der Abreise (Abflug um 00:05 Uhr) um 12:00 Uhr mittag das Zimmer verlassen müssen.

                  Ist das nicht toll. Mit zwei kleinen Kindern um 12:00 Uhr aus dem Hotel, zwei Stunden längerer Transfer und zwei Stunden längerer Flug aufgrund des Zwischenstops??
                  Vom Reiseveranstalter keine Reaktion oder blöde schriftliche Kommentare.
                  Das ganz liegt bereits beim Anwalt.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Sina1S Offline
                    Sina1S Offline
                    Sina1
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Was regst du dich auf? Das ist international so üblich. Oftmals ist es aber möglich, die Zimmernutzung gegen Gebühr bis zur Abreise zu verlängern.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • munich-andyM Offline
                      munich-andyM Offline
                      munich-andy
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      "Sina1" wrote:
                      Was regst du dich auf? Das ist international so üblich. Oftmals ist es aber möglich, die Zimmernutzung gegen Gebühr bis zur Abreise zu verlängern.

                      Weil ich bei einer "Pauschalreise" davon ausgehe, dass es eben halbwegs regelt abläuft.

                      Das nächste mal organisieren wir wieder alles selber, dann weiß ich wenigstens, dass alles funktioniert.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • noelerN Offline
                        noelerN Offline
                        noeler
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        "munich-andy" wrote:
                        Jetzt haben wir letzte Woche die Reiseunterlagen bekommen. Dort ist ersichtlich dass wir bereits am Tag vor der Abreise (Abflug um 00:05 Uhr) um 12:00 Uhr mittag das Zimmer verlassen müssen.

                        12 uhr ist die normale checkout-time Also nichts ungewoehnlich. Das Hotel kann da nichts dafuer,d ass Dein Flug erst um kurz nach 0 Uhr geht.

                        Gute Hotels bieten einen late checkout an, aber in der Regel nicht fuer Pauschaltouristen.

                        4 8 15 16 23 42

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • munich-andyM Offline
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                          munich-andy
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Das Hotel kann ja auch nichts dafür. Jedoch der Reiseveranstalter. wenn ich am sonntag zurückfliege, kann es doch nicht sein, dass der reiseveranstalter nur bis zur Nacht von Freitag auf samstag bucht....
                          Bin sicher schon 20x mit diversen Veranstaltern unterwegs gewesen und hab das noch nie erlebt.

                          Was wäre denn wenn der Rückflug von 0:05 auf 10:00 Uhr verlegt wird. Soll ich dann 18 h auf der Strasse stehen??

                          1 Antwort Letzte Antwort
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