Reisevertrag
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Hallo!
Ich arbeite in einem Reisebüro.Eine Kundin von uns hat eine Reisebestätigung unterschrieben, allerdings nicht angezahlt. Nachforschungen haben ergeben, daß Sie nun ins Ausland ausgewandert ist und wir keine Anschrift von dieser Kundin mehr haben. Welche Möglichkeit gibt es, die angefallenen Stornokosten bezahlt zu bekommen?
MfG
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Wahrscheinlich ein ziemlich zeit- und kostenaufwändiges Vorhaben! Ich würde mal ein Inkassobüro fragen, wie man das macht und was es kostet. Kernfrage: Steht der Erfolg in einem vernünftigen Verhältnis zum Aufwand? Wenn nicht, abschreiben!
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Wahrscheinlich ein ziemlich zeit- und kostenaufwändiges Vorhaben! Ich würde mal ein Inkassobüro fragen, wie man das macht und was es kostet. Kernfrage: Steht der Erfolg in einem vernünftigen Verhältnis zum Aufwand? Wenn nicht, abschreiben!
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Hallo Nadine,
läuft die Buchung denn über Direktinkasso?
Oder muß der Kunde bei euch zahlen?
Also wenn der Kunde unterschrieben hat, dann müssen die Stornokosten nicht von euch übernommen werden!! Deshalb die Unterschrift!! Die großen Veranstalter sind doch gegen sowas versichert!!
LG
Chris -
Hallo Nadine,
läuft die Buchung denn über Direktinkasso?
Oder muß der Kunde bei euch zahlen?
Also wenn der Kunde unterschrieben hat, dann müssen die Stornokosten nicht von euch übernommen werden!! Deshalb die Unterschrift!! Die großen Veranstalter sind doch gegen sowas versichert!!
LG
Chris -
Hallo Nadine,
zunächst einmal: normalerweise ist ein Reisebüro ja nur Vermittler einer Reise und hat einen Agenturvertrag mit dem Reiseveranstalter. Dieser ist üblichweise so, dass das Reisebüro berechtigt ist auch das Inkasso zu übernehmen. Aber grundsätzlich ist es die Aufgabe des Reiseveranstalters, sein Geld zu bekommen.
Da gab es bereits Gerichtsfälle, wo dies eindeutig entschieden wurde.
Das heißt: wenn das vermittelnde Reisebüro gegen keine Pflichten im Agenturvertrag verstossen hat, muss es derartige Forderungen an den Reiseveranstalter abtreten:...hiermit informieren wir Sie, dass Buchungsvorgang .... nach Reisebuchung unauffindbar, wahrscheinlich ins Ausland, gezogen ist. Hiermit treten wir alle Forderungen an den Kunden an Sie als Handelsherr ab und ersuchen um Gutschrift der offenen Summe.... (oder ähnlich gehalten).
Gruß
Peter -
Hallo Nadine,
zunächst einmal: normalerweise ist ein Reisebüro ja nur Vermittler einer Reise und hat einen Agenturvertrag mit dem Reiseveranstalter. Dieser ist üblichweise so, dass das Reisebüro berechtigt ist auch das Inkasso zu übernehmen. Aber grundsätzlich ist es die Aufgabe des Reiseveranstalters, sein Geld zu bekommen.
Da gab es bereits Gerichtsfälle, wo dies eindeutig entschieden wurde.
Das heißt: wenn das vermittelnde Reisebüro gegen keine Pflichten im Agenturvertrag verstossen hat, muss es derartige Forderungen an den Reiseveranstalter abtreten:...hiermit informieren wir Sie, dass Buchungsvorgang .... nach Reisebuchung unauffindbar, wahrscheinlich ins Ausland, gezogen ist. Hiermit treten wir alle Forderungen an den Kunden an Sie als Handelsherr ab und ersuchen um Gutschrift der offenen Summe.... (oder ähnlich gehalten).
Gruß
Peter