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Reisevertrag

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • dine79D Offline
    dine79D Offline
    dine79
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo!

    Ich arbeite in einem Reisebüro.Eine Kundin von uns hat eine Reisebestätigung unterschrieben, allerdings nicht angezahlt. Nachforschungen haben ergeben, daß Sie nun ins Ausland ausgewandert ist und wir keine Anschrift von dieser Kundin mehr haben. Welche Möglichkeit gibt es, die angefallenen Stornokosten bezahlt zu bekommen?

    MfG

    Nadine

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    • salvamor41S Offline
      salvamor41S Offline
      salvamor41
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Wahrscheinlich ein ziemlich zeit- und kostenaufwändiges Vorhaben! Ich würde mal ein Inkassobüro fragen, wie man das macht und was es kostet. Kernfrage: Steht der Erfolg in einem vernünftigen Verhältnis zum Aufwand? Wenn nicht, abschreiben!

      ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

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      • salvamor41S Offline
        salvamor41S Offline
        salvamor41
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Wahrscheinlich ein ziemlich zeit- und kostenaufwändiges Vorhaben! Ich würde mal ein Inkassobüro fragen, wie man das macht und was es kostet. Kernfrage: Steht der Erfolg in einem vernünftigen Verhältnis zum Aufwand? Wenn nicht, abschreiben!

        ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

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        • cvC Offline
          cvC Offline
          cv
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo Nadine,
          läuft die Buchung denn über Direktinkasso?
          Oder muß der Kunde bei euch zahlen?
          Also wenn der Kunde unterschrieben hat, dann müssen die Stornokosten nicht von euch übernommen werden!! Deshalb die Unterschrift!! Die großen Veranstalter sind doch gegen sowas versichert!!
          LG
          Chris

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          • cvC Offline
            cvC Offline
            cv
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo Nadine,
            läuft die Buchung denn über Direktinkasso?
            Oder muß der Kunde bei euch zahlen?
            Also wenn der Kunde unterschrieben hat, dann müssen die Stornokosten nicht von euch übernommen werden!! Deshalb die Unterschrift!! Die großen Veranstalter sind doch gegen sowas versichert!!
            LG
            Chris

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            • guestG Offline
              guestG Offline
              guest
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              [[blank-post-content-placeholder]]

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              • guestG Offline
                guestG Offline
                guest
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                [[blank-post-content-placeholder]]

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                • holzwurmH Offline
                  holzwurmH Offline
                  holzwurm
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo Torben-Hendrik,

                  dein Beitrag ist sehr informativ. Was willst Du uns damit sagen? Oder ist Deine Tastatur kaputt?

                  Gruß
                  Karl-Heinz

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • holzwurmH Offline
                    holzwurmH Offline
                    holzwurm
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo Torben-Hendrik,

                    dein Beitrag ist sehr informativ. Was willst Du uns damit sagen? Oder ist Deine Tastatur kaputt?

                    Gruß
                    Karl-Heinz

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                    • mosaikM Offline
                      mosaikM Offline
                      mosaik
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hallo Nadine,
                      zunächst einmal: normalerweise ist ein Reisebüro ja nur Vermittler einer Reise und hat einen Agenturvertrag mit dem Reiseveranstalter. Dieser ist üblichweise so, dass das Reisebüro berechtigt ist auch das Inkasso zu übernehmen. Aber grundsätzlich ist es die Aufgabe des Reiseveranstalters, sein Geld zu bekommen.
                      Da gab es bereits Gerichtsfälle, wo dies eindeutig entschieden wurde.
                      Das heißt: wenn das vermittelnde Reisebüro gegen keine Pflichten im Agenturvertrag verstossen hat, muss es derartige Forderungen an den Reiseveranstalter abtreten:

                      ...hiermit informieren wir Sie, dass Buchungsvorgang .... nach Reisebuchung unauffindbar, wahrscheinlich ins Ausland, gezogen ist. Hiermit treten wir alle Forderungen an den Kunden an Sie als Handelsherr ab und ersuchen um Gutschrift der offenen Summe.... (oder ähnlich gehalten).
                      Gruß
                      Peter

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • mosaikM Offline
                        mosaikM Offline
                        mosaik
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo Nadine,
                        zunächst einmal: normalerweise ist ein Reisebüro ja nur Vermittler einer Reise und hat einen Agenturvertrag mit dem Reiseveranstalter. Dieser ist üblichweise so, dass das Reisebüro berechtigt ist auch das Inkasso zu übernehmen. Aber grundsätzlich ist es die Aufgabe des Reiseveranstalters, sein Geld zu bekommen.
                        Da gab es bereits Gerichtsfälle, wo dies eindeutig entschieden wurde.
                        Das heißt: wenn das vermittelnde Reisebüro gegen keine Pflichten im Agenturvertrag verstossen hat, muss es derartige Forderungen an den Reiseveranstalter abtreten:

                        ...hiermit informieren wir Sie, dass Buchungsvorgang .... nach Reisebuchung unauffindbar, wahrscheinlich ins Ausland, gezogen ist. Hiermit treten wir alle Forderungen an den Kunden an Sie als Handelsherr ab und ersuchen um Gutschrift der offenen Summe.... (oder ähnlich gehalten).
                        Gruß
                        Peter

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