Rücktritt vom Vertrag
-
Hallo ihr Lieben!
Ich denke, der ein oder andere könnte das wissen (zu Peter schiel):
Eine Kundin von uns hat ihr Ferienhaus vermietet. Vertrag wurde per Fax abgeschlossen und von beiden Seiten unterschrieben.
Nach 4 Tagen wollte sie als Vermieterin vom Vetrag zurücktreten. Der Vertragspartner allerdings weigert sich.
Gibt es da nicht ne Regel, dass man von jedem Vertrag innerhalb von Zeitraum X zurücktreten kann?
Danke schön!LG
Christine (mit geändertem Username) -
Tja, liebe Christine, gleiches Recht für alle: wenn ein Kunde nur dann kostenfrei von einem Vertrag zurücktreten kann, wenn dies vorher vereinbart war, dann gilt natürlich Gleiches auch für den Anbieter einer Leistung.
Das heißt, hat sich die Vermieterin in ihren AGB in keiner (gesetzlich zulässigen!) Klausel die Möglichkeit offen gelassen, innerhalb X Tage den Vertrag anzunehmen oder abzulehnen bzw. noch aufzulösen, muss sie ihn erfüllen.
Jetzt sage ich mal etwas sehr Gewagtes und - liebe Anwälte belehrt mich eines Besseren... - Faxschriftstücke, auch unterschrieben, werden vor Gericht nicht als Beweise anerkannt... aber VORSICHT VORSICHT VORSICHT - es könnte sich natürlich auch in dieser Anschauung bei Gerichten etwas geändert haben...!!!!!
Und natürlich auch hier wieder: würde es für den Vermieter gelten, gilt es auch für den Kunden! Also, alle, die per Mail oder Fax buchen könnten ihre - eigene - Unterschrift anfechten und Reiseverträge im nachhinein für ungültig erklären...
Gruß
Peter -
Hallo Peter,
vielen Dank für die Antwort!
Ich weiß nicht, ob die Kundin überhaupt AGBs hat - so als Privatperson? Naja, aber ich gebe es mal so weiter! Die Kundin wollte wahrscheinlich eh auf Nummer sicher gehen und ihren Antwalt einschalten....
Grüßle,
Christine -
Deine Behauptung hinsichtlich der Faxe ist sehr gewagt. Ich kenn die deutsche Regelung nicht. In Österreich kannst du sogar gültige Eingaben an das Gericht per Fax machen. Ein per Fax versendeter Brief hat die gleiche Gültigkeit, wie ein mit der Post versendeter.
-
Es gibt Firmen, die schicken hier in Deutschland ihre Rechnungen per Telefax.
Vom Finanzamt wird das anerkannt. So kann man beispielsweise bei GermanWings nach einer Flugbuchung wählen:
Bestätigung per Email oder als Kombi Bestätigung/Rechnung per Fax.
Letzteres ist wichtig z.B. für die Umsatzsteueranerkennung bei innerdeutschen Flügen.Bei nur elektronischer Übermittlung, sprich Email, ist es wohl so, dass dies finanztechnisch
nicht als Beleg anerkannt wird. Andere Bereiche wie Justiz usw. kann ich nicht beurteilen. -
Ich hatte mal vor einigen Jahren leider einen Arbeitsprozess von einer Mitarbeiter am Hals. In diesem Verfahren wurden definitiv Faxe NICHT anerkannt!
Und zwar ging es dabei um die Echtheit der Unterschrift. Darüber hinaus ist es ja technisch kein Problem, jeden Fax-Apparat mit jeder gewünschten Absenderadresse zu konfigurieren. Defacto kann ich also von meiner Firma aus ein Fax mit meiner Privatadresse schicken; und da in der Firma eine Unterschrift von mir eingescannt vorhanden ist, könnte jeder Kollege eine Bestellung mit meinem Namen aufgeben - ohne Probleme.
Aus diesen Gründen werden Faxe nur bedingt als Beweismittel anerkannt und könnten von jedermann beeinsprucht werden.
Gruß
Peter -
Hallo,
auch ich habe die gleichen Erfahrungen gemacht, wie Peter im letzten Bericht beschrieben hat. Mein letzter Wissenstand ist, dass Faxe nicht mehr als "Nachweis" akzeptiert werden, da aufgrund der heutigen Technik jedes Fax ohne Probleme entsprechend manipuliert werden kann. Sowohl Uhrzeit, Datum und Absender-Nr. können an den Faxeinstellungen heutzutage geändert werden, daher müssen auch Sendeberichte z. B. nicht mehr als "Zustell-Beweis" akzeptiert werden.
Aber ob das nun rechtlich Hand und Fuß hat und wie da im einzelnen die Rechtslage ist, kann ich nicht sagen... kann mich da nur auf meine gemachten Erfahrungen berufen.
Gruß
