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Reisemängel und Geltendmachung von Ansprüchen

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • baerle62B Offline
    baerle62B Offline
    baerle62
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,
    habe ein Problem welches schon etwas länger zurückliegt. Wir waren Pfingsten 2002 in Bulgarien im Club Bor welches Neckermann gehört. Dieses sollte laut Prospekt 4 Sterne haben. Zum einen traf es auf das Hotel nicht zu und über die Mahlzeiten schweige ich lieber. Oder doch. Auf jeden Fall gab es zu jeder Mahlzeit irgendetwas undefinierbares, wir gehen davon aus, das alles was vom Vortag übrig blieb, wieder verwendet wurde. Gräßlich. Wenn frisches Obst wie z.b.Kirschen oder Erdbeeren am Buffet gereicht wurden, mußte man schon sehr lange nach einigermaßen Eßbarem suchen. Auf unsere Beschwerde hin ging die Schale zwar zurück in die Kücke, aber oh Wunder, kam nach 5 Minuten genauso wieder raus. Von 3 Baustellen rings um das Hotel war für uns der Urlaub eine Herausforderung. Jeden Tag ab 7 Uhr ging der Krach los. In Bulgarien kennen die auch keinen Sonntag.Im Prospekt wurde über einen Whirlpool geschrieben der über die Maße von ca.1,50*1,50m verfügte. Das wäre ja gar nicht so schlimm. Das jedoch dieser Whirlpool hauptsächlich von Kindern belagert war, welche diesen mit einem Plantschbecken verwechselten gab es für Erwachsene kaum eine Möglichkeit diesen zur Entspannung zu nutzen. Das schlimme jedoch ist, das es Eltern mit noch kleineren Kindern gab,(lagen zufällig neben uns), die doch tatsächlich nach dem Windelwechsel diesen Whirlpool als Badewanne mißbrauchten. Ihr habt schon richtig gelesen. Die haben ihrem Kind den Hintern im Whirlpool abgewaschen. Nach meiner Beschwerde an der Rezeption wurde dann der Deckel auf diesen Whirlpool gemacht, so das ihn niemand mehr benutzen konnte. Ganz zu schweigen von den Bakterien. Was auch noch ganz toll war, das es keinerlei ausreichende Sitzgelegenheiten im Freien gab. Außer 3 Holztischen mit jeweils 2 Holzbänken gab es für 250 Gäste im Freien keinerlei Sitzgelegenheiten. Also mußte man sich jeden Abend aus den Sonnenliegen irgendwas zusammen bauen. Ach, bevor ich es vergesse, unsere Balkontür genau gegenüber einer Baustelle schloß nicht richtig. Wurde zwar reklamiert, ist aber nichts passiert. Und der Beheizte Pool war so ca.17 Grad KALT. Hatte zur Folge das unsere Kinder krank wurden. Und auch die gepflegte Parkanlage,so stands im Prospekt, war maßlos übertrieben. Gepflegt war da gar nix.
    So und jetzt zum eigentlichen rießen Problem.
    Nachdem wir uns vor Ort durch den  Reiseleiter unsere Mängelliste haben bestätigen lassen, schickten wir diese an Neckermann. Durch die ganzen Vorkommnisse verlangten wir 40% Entschädigung. (Wären so ca.790 Euro gewesen).
    Ein Schreiben von Neckermann kam auch, jedoch mit einer Gutschrift im Wert von 220 Euro. Hätten dann ja gezwungenermaßen wieder Neckermann buchen müßen).
    Habe mich dann an eine Anwaltsvermittlung gewendet. Diese Anwältin setzte sich auch umgehend mit uns in Verbindung. Nach meiner Schilderung meinte diese sogar, das Sie bei diesem Fall mit Sicherheit ungefähr 1.000 Euro rausholen würde. Jetzt ist der Fall jedoch so, das sich diese Anwältin überhaupt nicht rührt, obwohl Sie über unsere Rechtschutzversicherung eine Vollmacht erhalten hat, und die Rechtschutzversicherung bis heute keine Kostenzusage an die Anwältin erteilt hat. Im August sind 3 Jahre vorbei. Und ich denke auch verjährt.
    Wer kann mir in diesem Fall eine nützliche Auskunft erteilen, welche Schritte wir nun gehen müßen.
    Zeugen gibts natürlich auch. Und jede Menge Bilder.
    Bin für jede Antwort dankbar.

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    • Sina1S Offline
      Sina1S Offline
      Sina1
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Tja, das dürfte wohl mittlerweile verjährt sein (Verjährungsfrist liegt mittlerweile bei 2 Jahren). Also vergiss es. Ausserdem heisst es "Geltendmachung" und nicht "geltend machend" von Ansprüchen...

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      • baerle62B Offline
        baerle62B Offline
        baerle62
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hier gehts nicht um die Rechtschreibung, sondern um das Eigentliche.
        Kann man jederzeit abändern. Wenns beruhigt.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Sina1S Offline
          Sina1S Offline
          Sina1
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Dass es Dir nicht um die Rechtschreibung geht, ist mir klar 😉
          Aber das "Eigentliche" habe ich Dir doch beantwortet, oder?

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Dirk-1708D Offline
            Dirk-1708D Offline
            Dirk-1708
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Mit diesem Gesetzestext sollte Deine Frage beantwortet sein:

            § 651 g [Ausschlussfrist, Verjährung](1)     Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. § 174 ist nicht anzuwenden. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.(2)   Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f verjähren in „zwei Jahren“. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollteSieht also eher schlecht aus für Dich, leider!Gruß Dirk@Sina: Wenn Du Rechtschreibfehler findest, darfst Du Diese behalten! 😏

            Mit einem leeren Kopf nickt es sich leichter.

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            • BulgarienfanB Offline
              BulgarienfanB Offline
              Bulgarienfan
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hm...

              Wenn ich die Durchschnittsbewertungen des Clubs Bor auf HC mit der Mängelliste des Einganghsthreads vergleiche, komme ich schon ins Grübeln. Aber es soll ja Touristen geben, die mit der Fankfurter Tabelle im Gepäck in den Urlaub fahren.
              Gruß

              Bulgarienfan

              Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
              Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
              Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

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              • Das_kleine_große_XD Offline
                Das_kleine_große_XD Offline
                Das_kleine_große_X
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo Baerle!
                Mach dir nichts draus,Sina findet öfters
                Rechtschreibfehler  😄  ,guck mal hier:
                http://www.holidaycheck.de/forum/view.php?bn=holidaycheckde_fluglinien&key=1092333801&pattern=�bergep�ck

                Euer Little X<br />
                <img src="images/icons/icon7.gif" alt=":)" border=0 align='absmiddle'> <img src="images/icons/icon7.gif" alt=":)" border=0 align='absmiddle'> <img src="images/icons/icon7.gif" alt=":)" border=0 align='absmiddle'>

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                • Dirk-1708D Offline
                  Dirk-1708D Offline
                  Dirk-1708
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @Sina

                  Nichts für ungut, aber bist Du möglicherweise Deutschlehrerin? 😏

                  Gruß Dirk

                  Mit einem leeren Kopf nickt es sich leichter.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Woody_W Offline
                    Woody_W Offline
                    Woody_
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    😄

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • caribiangirlC Offline
                      caribiangirlC Offline
                      caribiangirl
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Meldet sich Sina eigentlich nur,wenn sie die deutsche Rechtschreibreform geltend machen will.   ❓  Oh vergass,dass sie die Frage ja auch noch ganz kurz beantwortet hat.
                      Mich erschleicht allerdings der Verdacht,dass sie nur deshalb geantwortet hat,weil sie den Fehler vorher entdeckte.Kann man ja auch nicht machen,so mir nix dir nix nur auf Fehler hinweisen.Das sieht ja komisch aus.
                      Hilfeeee!!!!!!!

                      @ Sina

                      Kannst mir Deutschunterricht geben?Bitttteeee........

                      Die Lüge ist wie ein Schneeball: Je länger man ihn wälzt, desto größer wird er.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • AdminA Offline
                        AdminA Offline
                        Admin
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @all
                         
                        ich denke, wir sollten wieder zum Einstiegs-Thema zurückfinden.....!
                        Besonders gelungen finde ich den Hinweis von Bulgarienfan auf die HolidayCheck-Hotelbewertungen:
                        36 Bewertungen über dieses Hotel liegen vor: Weiterempfehlungsquote: 100% !!

                        Viele Grüße

                        Admin

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • baerle62B Offline
                          baerle62B Offline
                          baerle62
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Im übrigen habe auch ich die Hotelbewertungen über den Club Bor gelesen. Kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Und wie kommt es, das nicht nur wir sondern auch das die hälfte der Gäste reklamiert haben? Und noch was. Wir vereisen nie mit der Frankfurter Tabelle im Handgepäck. Das war das erste Mal. Kann nur nochmals sagen, scheiß-Hotel. Und noch an Sina. Viel Spaß beim berichtigen und suchen nach Rechtschreibfehlern.
                          baerle62 schrieb:

                          Hallo zusammen,
                          habe ein Problem welches schon etwas länger zurückliegt. Wir waren Pfingsten 2002 in Bulgarien im Club Bor welches Neckermann gehört. Dieses sollte laut Prospekt 4 Sterne haben. Zum einen traf es auf das Hotel nicht zu und über die Mahlzeiten schweige ich lieber. Oder doch. Auf jeden Fall gab es zu jeder Mahlzeit irgendetwas undefinierbares, wir gehen davon aus, das alles was vom Vortag übrig blieb, wieder verwendet wurde. Gräßlich. Wenn frisches Obst wie z.b.Kirschen oder Erdbeeren am Buffet gereicht wurden, mußte man schon sehr lange nach einigermaßen Eßbarem suchen. Auf unsere Beschwerde hin ging die Schale zwar zurück in die Kücke, aber oh Wunder, kam nach 5 Minuten genauso wieder raus. Von 3 Baustellen rings um das Hotel war für uns der Urlaub eine Herausforderung. Jeden Tag ab 7 Uhr ging der Krach los. In Bulgarien kennen die auch keinen Sonntag.Im Prospekt wurde über einen Whirlpool geschrieben der über die Maße von ca.1,50*1,50m verfügte. Das wäre ja gar nicht so schlimm. Das jedoch dieser Whirlpool hauptsächlich von Kindern belagert war, welche diesen mit einem Plantschbecken verwechselten gab es für Erwachsene kaum eine Möglichkeit diesen zur Entspannung zu nutzen. Das schlimme jedoch ist, das es Eltern mit noch kleineren Kindern gab,(lagen zufällig neben uns), die doch tatsächlich nach dem Windelwechsel diesen Whirlpool als Badewanne mißbrauchten. Ihr habt schon richtig gelesen. Die haben ihrem Kind den Hintern im Whirlpool abgewaschen. Nach meiner Beschwerde an der Rezeption wurde dann der Deckel auf diesen Whirlpool gemacht, so das ihn niemand mehr benutzen konnte. Ganz zu schweigen von den Bakterien. Was auch noch ganz toll war, das es keinerlei ausreichende Sitzgelegenheiten im Freien gab. Außer 3 Holztischen mit jeweils 2 Holzbänken gab es für 250 Gäste im Freien keinerlei Sitzgelegenheiten. Also mußte man sich jeden Abend aus den Sonnenliegen irgendwas zusammen bauen. Ach, bevor ich es vergesse, unsere Balkontür genau gegenüber einer Baustelle schloß nicht richtig. Wurde zwar reklamiert, ist aber nichts passiert. Und der Beheizte Pool war so ca.17 Grad KALT. Hatte zur Folge das unsere Kinder krank wurden. Und auch die gepflegte Parkanlage,so stands im Prospekt, war maßlos übertrieben. Gepflegt war da gar nix.
                          So und jetzt zum eigentlichen rießen Problem.
                          Nachdem wir uns vor Ort durch den  Reiseleiter unsere Mängelliste haben bestätigen lassen, schickten wir diese an Neckermann. Durch die ganzen Vorkommnisse verlangten wir 40% Entschädigung. (Wären so ca.790 Euro gewesen).
                          Ein Schreiben von Neckermann kam auch, jedoch mit einer Gutschrift im Wert von 220 Euro. Hätten dann ja gezwungenermaßen wieder Neckermann buchen müßen).
                          Habe mich dann an eine Anwaltsvermittlung gewendet. Diese Anwältin setzte sich auch umgehend mit uns in Verbindung. Nach meiner Schilderung meinte diese sogar, das Sie bei diesem Fall mit Sicherheit ungefähr 1.000 Euro rausholen würde. Jetzt ist der Fall jedoch so, das sich diese Anwältin überhaupt nicht rührt, obwohl Sie über unsere Rechtschutzversicherung eine Vollmacht erhalten hat, und die Rechtschutzversicherung bis heute keine Kostenzusage an die Anwältin erteilt hat. Im August sind 3 Jahre vorbei. Und ich denke auch verjährt.
                          Wer kann mir in diesem Fall eine nützliche Auskunft erteilen, welche Schritte wir nun gehen müßen.
                          Zeugen gibts natürlich auch. Und jede Menge Bilder.
                          Bin für jede Antwort dankbar.

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                          • Sina1S Offline
                            Sina1S Offline
                            Sina1
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Werde ich haben 😊 .
                            Aber es ist immerhin bezeichnend, daß Du erst nach der Korrektur wirklich konstruktive Antworten bekommen hast, welche sich mit meiner Kurzfassung deckten, oder?
                            Vorher wurde der Thread wohl eher in die Rubrik "*********"  geschoben oder einfach nicht ernstgenommen.
                            Anyway - ich wünsche Dir noch einen schönen Tag.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • BulgarienfanB Offline
                              BulgarienfanB Offline
                              Bulgarienfan
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Des Rätsels Lösung könnte der Zeitablauf sein. Bemängelt werden im Jahre 2005 Dinge von Pfingsten 2002. Für die Jahre 2003 und 2004 liegen 36 Berichte vor. Die Weiterempfehlungsrate beträgt 100%. Es ist eigentlich völlig egal, ob die Kritik für das Jahr 2002 berechtigt war oder ob es sich nur um Nörgelei handelt. Die Kritik ist heute schlicht irrelevant. 2003 und 2004 war das Hotel offenbar völlig okay. Für Buchungsentscheidungen sollte man wohl die Bewertungen des Jahres 2004 heranziehen, weil aktuellere noch nicht vorliegen.

                              Die Frage ist auch, warum die Anwältin sich nicht rührt. Ich bin kein Jurist, aber Verjährungen werden doch nur durch eine schriftliche Mahnung (Mahnbescheid?) unterbrochen? Und dies natürlich innerhalb der Verjährungsfrist. Wenn ich also das Geld von Neckermann angenommen habe, und keine weiteren Ansprüche bei Neckermann geltend gemacht habe, dann dürfte die Sache gegessen sein.
                               
                              Gruß

                              Bulgarienfan

                              Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
                              Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
                              Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

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                              • baerle62B Offline
                                baerle62B Offline
                                baerle62
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Hallo zusammen,
                                denn Gutschein über € 220 haben wir nicht angenommen, da dies für uns bedeutet hätte, gezwungenermaßen wieder über Neckermann zu buchen. Aufgrund der gravierenden Mängel machten wir einen Schadenersatz in Höhe von 30-40% geltend. Wären dann ungefähr € 600-800 gewesen. Laut Aussage der Anwältin im August 2002 wäre eine Forderung von ca. € 1000 angemessen. Ab dieser Aussage ist nichts mehr geschehen. Habe mehrfach bei der Anwältin angerufen und Faxe geschickt, immer mit der Aussage, es würde alles in der Post liegen. Habe heute erneut angerufen und warte jetzt auf Rückruf.
                                Im übrigen haben andere Mitreisende welche auch reklamiert haben, den Anspruch in bar abgegolten bekommen. Hätten wir dieses auch in bar erhalten, wäre die Sache bereits für uns schon lange erledigt.
                                Und übrigends fangen die Bewertungen im Juni 2003 an, wir waren jedoch im Mai 2002 in diesem Hotel. Hat sich bestimmt einiges verändert, schon mal wegen den ganzen Beschwerden, welche den damaligen Reiseleiter überfordert haben.
                                Grüße.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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