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beschädigte Koffer

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • finchenF Offline
    finchenF Offline
    finchen
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    ich habe mir letztes Jahr einen neuen teuren Koffer gekauft und die Verkäuferin meinte, wenn der Koffer am Flughafen beschädigt wird, soll ich mir eine Bescheinigung am Flughafen ausstellen lassen und somit könnte ich den Koffer reklamieren und würde einen neuen erhalten. Das läuft garantiert dann über die Versicherung, oder? Aber meine eigentliche Frage ist, wo bekommt man am Flughafen so eine Bescheinigung, an der Flughafeninformation?

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    • bine7B Offline
      bine7B Offline
      bine7
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      hi cora!
      also eigentlich gibt es an jedem flughafen so ein schalter für "beschädigtes gepäck" 😉 dieser schalter ist meistens in der halle in der die gepäckbänder sind, ansonsten müsste es auf jeden fall irgendwo angeschrieben sein!
      normalerweise bekommst du dann auch schon direkt am flughafen eine entschädigung ausbezahlt. so ging es meinen eltern auf jeden fall jetzt schon zweimal.
      grüssle

      Reisen veredelt den Geist und räumt mit Vorurteilen auf!

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      • reisegernR Offline
        reisegernR Offline
        reisegern
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hatte zwar keinen teuren und auch nicht mehr neuen Koffer, aber es ist passiert....
        Mein Koffer kam total zerdrückt , die Schlösser waren aufgesprungen, der Koffer im Rahmen verzogen kam als Letzter, halboffen (mit Schnüren umwickelt) auf dem Kofferband an.
        Zum Glück nach dem Heimflug. Wir haben uns dann direkt am Flughafen eine Bescheinigung ausstellen lassen. Die haben eine Checkliste ausgefüllt und den Koffer auf Alter und Preis geschätzt.
        Eine Kopie dieser Bescheinigung sollte mit der Rechnung des Koffers an die Fluggesellschaft geschickt werden.(Da mein Koffer aber schon älter war und ich keine Rechnung aufbewahrt hatte, informierte ich mich in einem Geschäft, was ein neuer Koffer in dieser Qualität kosten würde, und was gegebenenfalls eine Reparatur kosten würde. Letztere wäre höher als ein neuer Koffer gewesen)
        Also schickte ich nur die Kopie und machte die Neupreisangabe des Koffers.
        Eine Woche später bekam ich eine Mitteilung dass mir nach Abzug (ich glaube von 20°/. pro Jahr des Kofferalters ) ein bestimmter Betrag zusteht. Dann bekam ich einen Verrechnungsscheck zugeschickt-
        Das ganze also ohne zusätzliche Gepäckversicherung .
        Fazit: Rechnung schön aufbewahren, für den Fall der Fälle. Passiert öfter!!!!!! 👋

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        • WaldschratW Offline
          WaldschratW Offline
          Waldschrat
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Das händelt jede Airline etwas anders. Uns ging es so auf dem Flughafen Tegel . Die Rollen waren abgebrochen, und man nahm den Schaden am Flughafen gleich auf . (wichtig: die Gepäckbänder/Papierschlaufen,die beim Einschecken angebracht wurden,dürfen noch nicht abgerissen sein ! ). Wir sollten uns dann eine Reparaturwerkstatt oder Taschen-und Koffergeschäft suchen, da (bei unserer Airline) nur Anspruch auf Reparaturkostenübernahme besteht. Für den Fall,das eine Reparatur nicht mehr möglich ist,muß man ein Gutachten von oben genannten Stellen erbringen,wo auch der geschätzte Wert drinn steht. Das Gutachten gibts übrigens nicht umsonst. Bei uns war keine Reparatur möglich (fehlende Ersatzteile,weil ausländisches Produkt), und wir schickten das Gutachten zusammen mit den Gepäckabschnitten per Post an die Airline, von der wir nach wenigen Tagen das Geld (incl.Gutachterkosten) aufs Konto überwießen bekamen.

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          • SternediebS Offline
            SternediebS Offline
            Sternedieb
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Das Thema ist zwar an der Grenze der allgemeinen Themen. Passt aber etwas besser zum Thema Reiserecht. Deshalb ist er hier gelandet.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • lutziglL Offline
              lutziglL Offline
              lutzigl
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo zusammen,

              ich hatte da jüngst auch so ein Erlebnis:

              Rückflug mit LH  auf der Strecke VCE-FRA-BRE nach einer Kreuzfahrt. Als ich in BRE meinen Hartschalenkoffer vom Band nahm, stellte ich einen Riß auf der Oberseite fest.

              Ich reklamierte beim LH Lost & Found in BRE und wurde vor die Wahl gestellt: Entweder Gutachten beibringen, oder EUR 100.- in bar auf die Hand. Ich entschied mich für die zweite Variante aus ganz logischen Gründen. Somit gab es außer ein paar Fragen keine Bürokratie.

              Auch das schätze ich sehr an der LH: Wenn etwas schief geht, sind die Wege recht kurz. Es gibt vor Ort meist jemanden, der "zuständig" und zu Entscheidungen befugt ist.

              Beste Grüße

              von Lutz

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