Airline muss Fluggäste mit baldigem Abflug bevorzugt abfertigen
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"Erding/Wiesbaden - Fluggesellschaften müssen aus langen Warteschlangen diejenigen Passagiere herausrufen, deren Abflug bald an der Reihe ist. Passiert dies nicht, haben Fluggäste, die nicht mehr an Bord gehen dürfen, unter Umständen einen Entschädigungsanspruch. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Erding (Bayern) macht die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift "ReiseRecht aktuell" aufmerksam.
Im konkreten Fall waren Türkei-Urlauber etwa 90 Minuten vor dem geplanten Abflug am Flughafen München angekommen. Sie reihten sich in eine lange Warteschlange ein und liefen nach etwa 25 Minuten, in denen sie nicht vorangekommen waren, nach vorne zum Schalter. Dort erfuhren sie, dass der Flug bereits überbucht sei und sie nicht mehr einsteigen könnten. Wenn ein Unternehmen wegen Personalmangels nicht in der Lage sei, große Passagierzahlen in 90 Minuten abzufertigen, dürfe das nicht zu Lasten der Fluggäste gehen, entschied das Gericht.Auf Grund der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 stehe den Betroffenen eine Ausgleichszahlung von jeweils 400 Euro zu.
Amtsgerichts Erding, Aktenzeichen 4 C 309/06"
[URL=http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,473880,00.html[/URL] -
Endlich!!!
Wurde auch Zeit, wenn man bedenkt, was an manchen Abfertigungsschaltern in Deutschland los ist ...
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Hab ich denn da jetzt was falsch verstanden, oder....
Wenn die Leute 90 Minuten vor Abflug da sind und nach 25 Minuten gesagt wird das der Flug überbucht ist hat das doch nichts mit dem rechtzeitigen Check in zu tun, oder???
Dann liegt doch der Hase ganz wo anders im Pfeffer.
Oder heißt überbucht im Check-In Bereich was anderes als das alle Plätze bereits vergeben sind?
Bitte freundlichst um Aufklärung. Danke.
Gruß
Torsten -
Irgendwie kann ich das jetzt auch nicht verstehen !
Wenn ich doch einen Flug gebucht habe, kann er doch nicht überbucht sein !
Und was hat das mit schneller Abfertigung zu tun ?Sinn macht dieses Gesetzt nur, wenn ich zu lange in der Abfertigungsreihe stehe, und dann meinen Abflug verpasse, weil ich nicht rechtzeigig einchecken konnte...

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Oftmals fertigen die Airlines wegen Personalmangel an den offenen Check-In-Schaltern mehrere Flüge auf einmal ab.
z. B. Flug A fliegt um 6.10 am Schalter 1
z. B. Flug B fliegt um 6.50 am Schalter 1
z. B. Flug C fliegt um 7.30 am Schalter 1so jetzt steht ne riesen Schlange und Fluggäste für Flug A stehen ganz am Ende, weil vor Ihnen Gäste für Flug B und C stehen.
Ich denke mal mit dem Urteil soll das Einchecken für mehrere Flüge gleichzeitig mehr oder weniger unterbunden werden.
Im Prinzip bedeutet es nichts anderes als daß für jeden Flug ein eigener Schalter aufmachen sollte.
So hab ich es zumindest zwischen den Zeilen rausgelesen.
Gruß
holzwurm -
"holzwurm" wrote:
Oftmals fertigen die Airlines wegen Personalmangel an den offenen Check-In-Schaltern mehrere Flüge auf einmal ab.z. B. Flug A fliegt um 6.10 am Schalter 1
z. B. Flug B fliegt um 6.50 am Schalter 1
z. B. Flug C fliegt um 7.30 am Schalter 1so jetzt steht ne riesen Schlange und Fluggäste für Flug A stehen ganz am Ende, weil vor Ihnen Gäste für Flug B und C stehen.
Ich denke mal mit dem Urteil soll das Einchecken für mehrere Flüge gleichzeitig mehr oder weniger unterbunden werden.
Im Prinzip bedeutet es nichts anderes als daß für jeden Flug ein eigener Schalter aufmachen sollte.
So hab ich es zumindest zwischen den Zeilen rausgelesen.
Gruß
holzwurmdas denke ich auch.
Im übrigen verstehe ich den Zusammenhang zwischen zu langem Schlangestehen und dem Überbuchtsein des Fliegers auch nicht.
Schade, dass dieses Urteil nur für deutsche Flüghäfen gilt bzw. gelten wird, wenn es in die Rechtsprechungspraxis übergeht.
Wenn ich da an das Chaos z.B. am Flughafen Hurghada denke wo ich schon so manches mal nur mit Glück noch rechtzeitig zum Flieger kam, obwohl ich noch eher als 90 Minuten vorm Abflug am Flughafen ankam. Aber dann stand man erstmal draußen in der Sonne und brauchte eine halbe Stunde bis man sich erstmal ins Gebäude reingequetscht hatte.
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"Kessy05" wrote:
Schade, dass dieses Urteil nur für deutsche Flüghäfen gilt bzw. gelten wird, wenn es in die Rechtsprechungspraxis übergeht.
Es gilt nicht für Flughäfen , sondern für Fluglinien. Im konkreten Fall ging es um einen verpassten Flug in der Türkei.
haben die deutschen Fluggesellschaften Einfluss auf die Arbeitsweise des Personals der ausländischen Flughäfen?
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"olli_o2" wrote:
haben die deutschen Fluggesellschaften Einfluss auf die Arbeitsweise des Personals der ausländischen Flughäfen?Ich denke schon. Sonst fliegt man im nächsten Fluplan diesen Flughafen nicht mehr an. Dann fehlen dem Flughafen Einnahmen.
Gruß
holzwurm -
Das Check-In Personal wird nicht vom Flughafen sondern von der Airline bezahlt, gleiche gilt für die Anzahl der Schalter, die Airline kann so viele mieten, wie sie bezahlen kann...
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Die meisten Airlines haben kein eigenes Personal am Check-In sitzen. Meist macht es der Flughafen Ground Service. Es ist klar, daß die Airline für diese Leistung bezahlen muß.
In z. B. Stuttgart werden die meisten Check-Ins vom Ground Service des Stuttgarter Flughafens durchgeführt. Für Condor macht es beispielsweise die Lufthansa.
Von dem her kann man nicht grundsätzlich sagen, daß es Personal von der Airline ist, welches den Check-In durchführt.
Gruß
holzwurm -
Es spielt in dem Fall dann wohl eher eine untergeordnete Rolle. Wenn die Airlines erst mal des öfteren Schadensersatzpflichtig gemacht worden sind, werden sie schon dafür sorgen, auch bei Fremdpersonal, dass Flugäste vorgezogen werden, deren Flüge bald abheben !
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"holzwurm" wrote:
Die meisten Airlines haben kein eigenes Personal am Check-In sitzen. Meist macht es der Flughafen Ground Service. Es ist klar, daß die Airline für diese Leistung bezahlen muß.In z. B. Stuttgart werden die meisten Check-Ins vom Ground Service des Stuttgarter Flughafens durchgeführt. Für Condor macht es beispielsweise die Lufthansa.
Von dem her kann man nicht grundsätzlich sagen, daß es Personal von der Airline ist, welches den Check-In durchführt.
Gruß
holzwurmDas ist doch nicht der Punkt, wer jetzt der Arbeitgeber, der Ticket-Abreißer ist.....
Die Airlines mieten dieses Personal und wer bezahlt bestimmt auch was gespielt wird und welche Regeln gelten

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"Thorben-Hendrik" wrote:
Die Airlines mieten dieses Personal und wer bezahlt bestimmt auch was gespielt wird und welche Regeln gelten
Du Optimist. Als ob sich ein türkischer, ägyptischen oder sonstwo Flughafenmitarbeiter, dessen Arbeitgeber der Flughafen ist, von einer deutsche Fluggesellschaft sagen lässt wie er zu arbeiten hat.........
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Hmmmm Dein Einwand entbehrt nicht einer geweissen Logik, ich kann es nur für die Linien-Airlines beurteilen mit denen ich fliege, da steht immer ein MA der Airline im Hintergrund hinter dem gemieteten Personal und sagt ggf. was zu tun ist..bei mir haben die beim Check-in oft eingegriffen, damit ich auch all meine Loungepässe oder Upgrades bekomme etc....bei Charter habe ich da noch nicht drauf geachtet, da hatte ich noch keine "Extrawürste"...

