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Vorzeitige Abreise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • JürgenWJ Offline
    JürgenWJ Offline
    JürgenW
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    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Wenn ich wegen erheblicher Mängel und mangelnder Alternativen meinen Urlaub vorzeitig beende und mit Zustimmung der Reiseleitung 1 Woche vorher abreise, habe ich Anspruch auf Erstattung dieser "Verlängerungswoche"? Oder muss ich mich mit einer Pauschalentschädigung zufrieden geben?

    Gruß
    Jürgen

    Enttäuschung ist das Ende einer Täuschung

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    • mosaikM Offline
      mosaikM Offline
      mosaik
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ohne weitere Details zu kennen, kann ich da keine der Wahrscheinlichkeit am nähesten kommende Antwort geben. Allein die Zusage der Reiseleitung, früher abreisen zu können, dürfen, bedingt noch lange nicht, dass die Mängel so schwerwiegend waren, dass es einen Reiseabbruch berechtigen. Kann sein, aber ich weiß es nicht.

      Wenn diese Mängel so schwerwiegend und unbehebbar waren, dass eine weitere Konsumation des Urlaubs unzumutbar waren, reicht die Erstattungsweite von der nicht konsumierten Urlaubswoche bis zur 100 prozentigen Reisepreiserstattung (hier gibt es nämlich durchaus Gründe).

      Also, ohne Details schwer mögllich Aussage(n) zu treffen.

      Gruß
      Peter

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      • JürgenWJ Offline
        JürgenWJ Offline
        JürgenW
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo Peter,

        ich hatte für 3 Wochen 3 Sterne gebucht. Die Anlage strotzte nur so von Mängeln und war total herunter gekommen. Das Essen war unter aller Kanone. Die Reiseleiterin war gut vorbereitet und bot sofort Umzug auf eigene Kosten gegen Mehrpreis an. Die Alternativen mit 4* schienen mir aber ebenfalls erheblich überbewertet. Um nicht vom Regen in die Traufe zu geraten, bat ich um vorzeitige Abreise, die nach einigen Tagen heftigster Diskussionen auch organisiert wurde...

        Neckermann bot mir hinterher 150 € Kulanz an. Die entgangene Woche hat aber 250 € gekostet, sodass ich die Rechtslage jetzt von meinem Anwalt prüfen lassen werde. Der hat mir im Vorfeld natürlich beste Erfolgsaussichten prophezeit...

        Gruß
        Jürgen

        Enttäuschung ist das Ende einer Täuschung

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        • heike-2110H Offline
          heike-2110H Offline
          heike-2110
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo Jürgen

          Muß ja wirklich ein tolles Hotel gewesen sein ;-). Darf ich mal fragen, wo Du warst und in welchem Hotel?

          Viele Grüße
          Heike

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • JürgenWJ Offline
            JürgenWJ Offline
            JürgenW
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo Heike,

            ich war im Bitacora Lanzarote Club in Puerto del Carmen, 3* bzw. 2 Schlüssel, wobei einer am Eingang bereits unkenntlich gemacht wurde...

            Als höherwertige Kategorie gegen Aufpreis wurde mir das Lanzarote Village mit 4* bzw. 3 Schlüsseln angeboten, war mir aber keinen Mehrpreis incl. Umzugsaufwand wert.

            Gruß
            Jürgen

            Enttäuschung ist das Ende einer Täuschung

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            • heike-2110H Offline
              heike-2110H Offline
              heike-2110
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ich habe mir gerade mal die Bilder von dem Hotel angesehen. Sieht ja alles richtig appetitlich aus grusel.
              Dabei dachte ich immer, 3* in der Region wären schon soweit ok, aber da habe ich mich wohl getäuscht. Ehrlich gesagt, war ich zuerst ein bisschen erstaunt über Deinen Beitrag hier, weil ich dachte, soooo schlecht könne ein Hotel doch schon fast nicht mehr sein, aber jetzt wundere ich mich doch, dass Du es 2 Wochen ausgehalten hast.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • mosaikM Offline
                mosaikM Offline
                mosaik
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Ich darf mal sachlich zusammenfassen:

                gebucht wurde 3-Sterne
                hier im Forum bekannt gegeben als Mangel die Qualität des Essen
                der Veranstalter in Form von Reiseleitung bot Umzug an
                Umzug in 4-Sterne-Hotel gegen Aufpreis
                Veranstalter bietet 150.-- Entschädigung
                Verlängerungswoche lt. Katalog jedoch 250.--
                drei Wochen waren gebucht
                zwei Wochen wurde konsumiert

                zumindest ich hier aus der Entfernung kann aber noch immer keinen so schwerwiegenden Mangel erkennen, der einen vorzeitigen Reiseabbruch zu Lasten des Veranstalters darstellt.

                Weshalb ist man zwei Wochen im Hotel geblieben? Bei Unzumutbarkeit hat man das Recht, auf Kosten des Veranstalters sofort heimzureisen bzw. sich selbst eine Alternative zu suchen und die Mehrkosten dem Veranstalter zu verrechnen. Beides setzt allerdings die Mängelrüge voraus, die Möglichkeit, dass der Veranstalter bessert und eine Fristsetzung bei Unmöglichkeit.

                Ich kenne auch nicht die Katalogausschreibung und die dortigen Bilder.

                Somit ist der Gang zu einem Rechtsanwalt sicherlich ein kluger Schritt.

                Gruß
                Peter

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                • salvamor41S Offline
                  salvamor41S Offline
                  salvamor41
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @ JürgenW

                  Hoffentlich hast Du alles gut dokumentiert, kannst Deine Beanstandungen mit Fotos unterlegen und hast Dir alles von der Reiseleitung unterschreiben lassen!? 
                  Trotzdem: Ich bin fast immer auf der Seite des Gastes, aber wenn ich Richter wäre, würde ich Dir unweigerlich die Frage stellen, warum Du es 2 Wochen in diesem "Schuppen" ausgehalten hast und Dich dann erst entschlossen hast,  mangels Alternative vorzeitig abzureisen. Du hättest besser sofort, d.h. am ersten Tag, in einem Gespräch mit der Reiseleitung eine Entscheidung (gleichwertige Alternative oder sofortige Abreise!) herbeiführen sollen. Dann stünden Deine Chancen, den Reisepreis zurück zu bekommen, wesentlich besser!
                  Tut mir leid, aber für mich stellt sich der Vorgang nicht so eindeutig dar wie für Deinen Anwalt!

                  ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

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                  • JürgenWJ Offline
                    JürgenWJ Offline
                    JürgenW
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Ich war das erste und wohl auch das letzte Mal in Puerto del Carmen, weil ich den Eindruck hatte, dass fast alle Anlagen überbewertet sind. So viele billige Absteigen an einem Ort habe ich in Spanien noch nie gesehen! Da wundert es mich nicht, dass jede etwas bessere Anlage schon mit 4* verkauft wird, obwohl sie im Vergleich zu anderen spanischen Orten gerade mal 3* (mittelmässig) verdient hätten...

                    Ich musste leider 2 Wochen ausharren, weil es angeblich keine Rückflüge gab. Erst auf massiven Druck, meinen Rückflug nach Ostern notfalls im Tausch zu einem Rückflug am Karfreitag anzubieten, reagierte die Reiseleiterin entsprechend...

                    Gruß
                    Jürgen

                    Enttäuschung ist das Ende einer Täuschung

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                    • JürgenWJ Offline
                      JürgenWJ Offline
                      JürgenW
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Ich habe gleich beim Begrüßungstreff nach 2 Tagen meinen Unmut zum Ausdruck gebracht. Die Reiseleiterin konterte jedoch, dass ich bei 2 Schlüsseln nicht mehr als unterstes Niveau erwarten könne und bot mir gleich routiniert eine Umbuchung gegen Aufpreis an. Als ich die 4*-Alternative besichtigt und abgelehnt hatte, bot sie mir auch gleichwertige Alternativen ohne Mehrpreis an, die aber ähnlich herunter gekommen wirkten, sodass ich nach 5 Tagen auf vorzeitige Abreise bestand.

                      Mir geht es nichtdarum, den vollen Reisepreiszurück zu bekommen, sondern den anteiligen zzgl. einer angemessenen Entschädigung. Deshalb hatte ich die 15% Kulanz abgelehnt und das Doppelte vorgeschlagen. Die Nachflug-Kundenbetreuerin meint aber, dass der "Gesamtwert der Reise nicht um mehr als 50% gemindert erscheint" und lehnte eine" Rückzahlungt des Reisepreises" sofort ab.

                      Übrigens hat ein Paar aus Essen lt. HC-Hotelbewertung "Das Geld nicht wert" 20% erstattet bekommen, ohne vorzeitige Abreise...

                      Ein anständiges 4*-Aparthoztel in der Nähe hätte übrigens das Doppelte, nämlich 2.000 € gekostet! Dafür fliege ich lieber 2x...

                      Gruß
                      Jürgen

                      Enttäuschung ist das Ende einer Täuschung

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                      • JürgenWJ Offline
                        JürgenWJ Offline
                        JürgenW
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo Peter,

                        richtig zusammengefasst. Es geht aber nicht um einenMangel, sondern um die **Gesamtheit der Mängel,**die Neckermann mit nicht höher als 50% einstuft. Neben dem katastrophalen Essen waren die separaten Schlafzimmer nur Schlafecken ohne Tür und Kleiderschrank mit viel zu kurzen Vorhängen vor den Fenstern, sodass man mit den ersten Sonnenstrahlen aufwachte, die kleine Anhöhe erwies sich als 500 Meter lange Steigung, die kurz vor dem Eingang so extrem ist, dass man sie kaum erklimmen kann. Dazu kamen Warmwasserprobleme, die erst auf massiven Druck vorübergehend behoben wurden, morsche und teilweise abbrechende Stufen im Poolbereich usw. usw....

                        Man hätte allenfalls das Essen nachbessern können, was durch Anschaffung eines neuen Kaffeeautomaten auch teilweise geschah (am alten wurde nach einigen Tagen einfach "Out of Order" geschrieben). Ansonsten ist diese heruntergekommene Anlage nur 1 Schlüssel bzw. 1* wert und sollte auch entsprechend angeboten werden...

                        Gruß
                        Jürgen

                        Enttäuschung ist das Ende einer Täuschung

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                        • salvamor41S Offline
                          salvamor41S Offline
                          salvamor41
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Heute fand ich folgenden Bericht in der Presse:

                          Eine Urlauberfamilie beanstandete bei einer AI-Reise unter anderem folgende Mängel: Stark verschmutzte Zimmer, mangelhaft bestückter Fitnessraum, verschmutzter Pool, völlig unzureichendes Speisen-Angebot, mangelnde Hygiene (verstreute Popcornbrösel wurden vom Personal mit der Hand zusammengekratzt und wieder in die Schüssel gegeben). Das LG Hannover erkannte hierfür Mängel in Höhe von 20% an. Das OLG Celle hingegen sprach den nach 3 Tagen abgereisten Urlaubern die Erstattung des vollen Reisepreises zu sowie Schmerzensgeld für vertane Urlaubsfreude. (AZ: 11 U 170/03)

                          ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • mosaikM Offline
                            mosaikM Offline
                            mosaik
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Zu diesem Thema gibt es neue Informationen im Internet.

                            Einer der führenden deutschen Reiserechtsexperte Dr. Führich aus Kempten hat eine so genannte "Kemptener Tabelle" erstellt. In dieser hat er in Anlehnung an die "Frankfurter Tabelle" zu den jeweiligen Mängel gleich Urteile dazu gegeben mit Hinweisen. http://www.reiserecht-web.de

                            Interessant dabei ist, dass es bei manchen Mängel-Gruppen Entschädigungen von null bis 100 Prozent gibt, bei manchen durchgehend keine Enschädigungen und bei anderen durchgehend Entschädigungen.

                            Das bedeutet, dass man nicht zwingend bei "gleichem" Mangel "gleiche" Entschädigung erhalten muss. Die Entschädigungen hängen eben auch von anderen Umständen ab. Dies Laien natürlich so auf die Schnelle zu erläutern, wird stets problematisch bleiben. Schließlich denkt ja jeder, war der und ich nicht? Aber so ist es im Dschungel der Gesetze.

                            Gruß
                            Peter

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • salvamor41S Offline
                              salvamor41S Offline
                              salvamor41
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Peter schrieb:

                              Interessant dabei ist, dass es bei manchen Mängel-Gruppen Entschädigungen von null bis 100 Prozent gibt, bei manchen durchgehend keine Enschädigungen und bei anderen durchgehend Entschädigungen.

                              Das bedeutet, dass man nicht zwingend bei "gleichem" Mangel "gleiche" Entschädigung erhalten muss. Die Entschädigungen hängen eben auch von anderen Umständen ab. Dies Laien natürlich so auf die Schnelle zu erläutern, wird stets problematisch bleiben. Schließlich denkt ja jeder, war der und ich nicht? Aber so ist es im Dschungel der Gesetze.
                               
                              Hallo Peter,
                              bedeuten diese "anderen Umstände" zum Beispiel auch, daß stark verschmutzte Zimmer, mangelhafte Hygiene, ein versiffter Swimmingpool, sprich: Dreck überall, in einem 5Haus anders beurteilt werden wie in einem 3Haus? Die Erfahrung zeigt, daß so etwas durchaus bei der Urteilsfindung berücksichtigt wird. 
                              Und wenn ich mir die Kommentare unter anderem auch hier im Forum ansehe, wie z.B. "Da stellst Du aber viel zu hohe Ansprüche, da hättest Du in ein 5*Hotel gehen müssen" oder "Was verlangst Du denn, wenn Du nix bezahlen willst, mußt Du eben einen niedrigen Standard akzeptieren", dann muß ich doch feststellen:

                              Dreck bleibt Dreck! In einem 3Haus genau so wie in einem 5Haus.

                              Oder nicht?

                              Gruß salvamor

                              ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • mosaikM Offline
                                mosaikM Offline
                                mosaik
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @salvamor41

                                Grundsätzlich ist es in der Tat wirklich so, dass Richter Unterschiede hinsichtlich Ansprüche in ein und demselben Urlaubsland an die entsprechende Hotelkategorie stellen.

                                Thema Dreck ist ein gutes Beispiel:
                                Wer in der Dominikanische Rep. in ein 2-Sterne-Hotel absteigt wird mit - landesüblichem - Dreck rechnen müssen und bis zu einem gewissen Grad hinnehmen müssen. Hingegen wird der Bucher eines 4- oder 5-Sterne-Hotels dort wohl ganz andere Voraussetzungen erwarten dürfen.

                                Genau diese Unterschiede zeigt ja die Kemptener Tabelle bei manchen Mängel recht deutlich. Ein sehr wesentlicher Punkt bei sehr vielen Begründungen ist der Hinweis, dass der Reiseveranstalter das nicht zugesagt hatte bzw. als Unannehmlichkeiten, "Umfeldrisiko", landesüblich, landestypisch, Reise- oder allgemeines Lebensrisiko bezeichnet werden kann-muss.

                                Beispielsweise sind auf Gran Canaria in einer Bungalowanlage 30 bis 40 streunende Katzen hinzunehmen, "da auf jeden einzelnen Bungalow nur 0,15 Katzen" ... kommen.
                                Häufiges Handy-Klingeln im Restaurant war auch als Unannehmlichkeit hinzunehmen und eine Jemen-Rundfahrt alleine ohne weitere Gäste stellt auch keinen Mangel dar...

                                Gruß
                                Peter

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • BurraB Offline
                                  BurraB Offline
                                  Burra
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Ich würde in so einem Hotel keine 2 Wochen bleiben. Nicht mal einen Tag. Wenn jemand doch diese Zeit dort bleibt, kann es, meiner Meinung nach,  nicht so schlimm gewesen sein.
                                  Aber ich buche auch keine 2 oder 3 Sterne Hotels.

                                  Jutta

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • salvamor41S Offline
                                    salvamor41S Offline
                                    salvamor41
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Peter schrieb:

                                    @salvamor41

                                    Grundsätzlich ist es in der Tat wirklich so, dass Richter Unterschiede hinsichtlich Ansprüche in ein und demselben Urlaubsland an die entsprechende Hotelkategorie stellen.

                                    Thema Dreck ist ein gutes Beispiel:
                                    Wer in der Dominikanische Rep. in ein 2-Sterne-Hotel absteigt wird mit - landesüblichem - Dreck rechnen müssen und bis zu einem gewissen Grad hinnehmen müssen. Hingegen wird der Bucher eines 4- oder 5-Sterne-Hotels dort wohl ganz andere Voraussetzungen erwarten dürfen.

                                    Genau diese Unterschiede zeigt ja die Kemptener Tabelle bei manchen Mängel recht deutlich. Ein sehr wesentlicher Punkt bei sehr vielen Begründungen ist der Hinweis, dass der Reiseveranstalter das nicht zugesagt hatte bzw. als Unannehmlichkeiten, "Umfeldrisiko", landesüblich, landestypisch, Reise- oder allgemeines Lebensrisiko bezeichnet werden kann-muss.
                                      
                                    @ Peter
                                    Das ist wirklich interessant! Dreck ist also nicht Dreck, sondern 2* oder 3* - Dreck ist hinzunehmen, 4* oder 5* - Dreck nicht. Ich sehe darin eine nicht hinzunehmende Verunglimpfung von Urlaubern, die sich kein 4* oder 5* Hotel leisten können, so nach dem Motto: Weil Du Dir kein besseres Hotel leisten kannst, mußt Du mit dem Dreck, den Du vorfindest, leben. Eigentlich unglaublich! 
                                    Was ist eigentlich "landesüblicher Dreck"? Wir übernachten fast ausschließlich in 3* Häusern, haben noch nie irgendwo "landesüblichen Dreck" vorgefunden, das ist doch ein Zeichen, daß in dieser Kategorie Dreck nicht als Gott-gegeben hinzunehmen ist.

                                    Oder liegt es gar daran, daß die Damen und Herren Richter aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse nie gezwungen sein werden, in einem 2* oder 3* Hotel zu übernachten? Ich glaube fast, wenn das anders wäre, wäre auch die gängige Rechtsprechung bald eine andere.

                                    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

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                                      #18

                                      @ Alle,
                                      was ich bei der ganzen Geschichte nicht verstehe, wieso bucht jemand ein Hotel bei dem bereits eine lange Liste von negativen Bewertungen abgegeben wurde? Wenn ich hier im Forum schreiben kann, dann bin ich doch auch in der Lage Hotelbewertungen durchzulesen.
                                      Dieses für mich etwas seltsame Phänomen gibts aber scheinbar immer wieder.
                                      Etwas ratlos....
                                      conny2

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                                        #19

                                        @ cornelia strunk

                                        Das würde ich nicht so eng sehen, vielleicht hat er ja gar nicht vorher bei HC in die Bewertungen reingeschaut. Und die Bewertungen sind ja auch nicht alle schlecht, es gibt da sehr widersprüchliche Aussagen.

                                        Aber prinzipiell ist schon richtig, was Du ausdrücken möchtest. Man sollte die "schönsten Wochen des Jahres" schon sorgfältig vorbereiten und nicht immer nur auf die finanzielle Seite sehen, aber das hatten wir schon mal an anderer Stelle.

                                        ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

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                                          #20

                                          zum Thema: und alle, die sich 4 Sterne nicht leisten können...
                                          ich glaube, hier liegt eine irrige Meinung vor: es geht nicht darum, dass sich alle Einkommensschichten an einem bestimmten Ort sich gleich-sauberen Urlaub leisten müssen können, sondern vielmehr um den Umstand, dass man sich nach seinen persönlichen Wünschen und Geldverhältnissen den Urlaub suchen muss.
                                          Will heißen:
                                          Griechenland ist bekannt für lauwarmes Essen --> das will ich aber nicht --> also nicht nach Griechenland
                                          Im Land X ist bekannt, dass einfache Hotels (2-3) dreckig sein können --> das will ich aber nicht --> also flieg ich dort nicht hin.
                                          Was hier in dieser Diskussion manchmal erscheint, ist:
                                          Ich will aber unbedingt nach X und ich will aber alles so haben, wie ich will!

                                          Durch diesen so genannten Motivirrtum - der Kunde erwartet sich etwas, was nicht möglich ist bzw. den Tatsachen entsprechen kann - entstehen Frustation und der Ruf, hier möge doch das Gesetz einschreiten.
                                          Wie meine drei Kinder klein waren, konnte ich mir nicht wirklich große Urlaube leisten. Also suchte ich nach a) einem Objekt in meinem Budgetrahmen und b) nach meinen persönlichen Ansprüchen. Nun, da vielen seinerzeit Türkei, Griechenland und Spanien schlichtweg weg. Geblieben sind schöne Ferienwohnungs-Urlaube in ganz Italien.

                                          Anders eine Bekannte von mir: fünf Kinder, kleines Einkommen: aber sie wollte zu sechst einen all-inclusive-Urlaub um knapp 2.000 Euro, 14 Tage, in der Hochsaison, in der Türkei. Als ich damals trotz langem Suchen nichts unter 2.500/3.000 fand, war sie sehr enttäuscht von mir und ging in ein anderes Reisebüro buchen - um 2.200 Euro - und - es war ein furchtbarer Urlaub, weil so gut wie nix ihren Vorstellungen dann entsprochen hatte. Sie hatten sich ein tolles Hotel, Zimmer mit Meerblick, Abendessen bei Pianomusik und Kerzenschein erwartet - bekommen haben sie ein Zimmer über der Küche in einem Anbau hinter dem dem Hotel, landseitig, und bei 600 Leuten gab's stets a Rauferei am Buffet in der Badehose...

                                          Dies wäre zu vermeiden gewesen, wenn sie sich ein Ferienhaus in Kroatien oder Italien gemietet hätten, um weniger Geld - aber mehr Urlaub...
                                          Und mit dem Dreck - wenn ich heute nach Italien fahre, in ein 2-Sterne-Haus, um € 20.-- Halbpension - was kann ich mir dann erwarten? Ja, ich höre es schon - natürlich: Sauberkeit kostet nichts! Richtig - aber wenn nun einmal es Tatsache ist, dass mit abnehmenden Komfort eben die Häuser halt auch unsauberer sein können (natürlich gibt es auch viele schöne 2- und 3-Sterne Hotels!!!), dann muss man einfach diese Tatsache anerkennen. Und nun fliege ich dann noch in ein 5.000, 7.000 km entferntes Reiseland - um wieviel mehr muss ich dann mit landesüblicher Mentalität rechnen? Siesta halten, manana manana, usw.
                                          Es wäre naiv zu meinen, nur weil es in einem mitteleuropäischen Prospekt stünde, müsse es auch pico bello sein.
                                          Gruß
                                          Peter
                                          Gruß
                                          Peter

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