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Teilstornierung, Versicherungsschutz

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  • BruchpilotB Offline
    BruchpilotB Offline
    Bruchpilot
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,
    hat jemand eine Antwort zu folgendem Sachverhalt? Wäre super, Danke!
    4 Leute haben zusammen eine Pauschalreise gebucht - Preis pro Person 900.-. Einer wird krank und storniert. Die Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt die Stornokosten. So weit, so gut. Die 3 übriggeblieben müssen jetzt aber pro Person 100.- mehr für die Reise zahlen, da die Zimmerbelegung nicht mehr mit 4 sondern mit 3 Personen ist. Frage': Muß die Versicherung auch diese Zusatzkosten übernehmen?
    Wenn die gesamte Reise storniert wird übernimmt sie übrigens die gesamten Stornokosten für alle Teilnehmer, kostet also mehr für die Versicherung wie der geschilderte Fall.
    Gruß
    Bruchpilot

    Kde se pivo vaří, tam se dobře daří!

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • Erika1E Offline
      Erika1E Offline
      Erika1
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Schwierige Frage.

      Dem Bedingungswerk, das mir im Moment vorliegt, ist zu entnehmen:

      §1 Was ist bei Nichtantritt der Reise versichert?
          Bei Nichtantritt der Reise sind die vertraglich geschuldeten
          Stornokosten aus dem versicherten Reisearrangement
          versichert.

      Versicherte Personen sind alle, die zusammen gebucht haben und weitere (gib bei der Suche mal ein: RRV und Reiserücktrittskostenversicherung).

      Wie Du ganz richtig sagst, könnten alle versicherten Personen aufgrund der schweren Erkrankung eines Mitreisenden stornieren und alle Stornokosten würden erstattet.

      Euer Fall (Mehrkosten aufgrund des Stornos einer Person) ist dezidiert in den Bedingungen nicht aufgeführt.

      Da die übrigen drei Reisenden trotzdem urlauben möchten (was in diesen Bedingungen so nicht vorgesehen ist), würde ich um eine Kulanzregelung bitten.

      Ein freundlicher Brief an die Versicherung mit der Darstellung des Sachverhaltes (der Rücktritt aller versicherten Personen wäre teurer... der Versuch Eurerseits, der Schadenminderungspflicht nachzukommen... Bitte um kulante Vorgehensweise hinsichtlich der Mehrkosten der verbliebenen drei Urlauber...so ähnlich eben).

      Denn s. § 1: nur die tatsächlichen Stornokosten sind versichert.

      Bitte erlaube mir den Zusatz:
      4 Urlauber in einem Zimmer deuten auf Freunde/Freundinnen hin.
      Sollte nun eine der beteiligten Personen nun einfach nur keine Lust mehr haben oder es hat evtl. Streitigkeiten gegeben: die schwere Erkrankung oder der anderweitige Versicherungsfall muß zwingend nachgewiesen werden.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • mosaikM Offline
        mosaikM Offline
        mosaik
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Bei allen bisherigen Fällen in meiner Praxis hat die Versicherung die Mehrkosten übernommen. Einfache Begründung meinerseits: entweder die Versicherung übernimmt die Mehrkosten oder alle stornieren. Da zumindest in Österreich die Regelung so ist, dass bei durch eine Versicherung gedeckten Stornofall einer Person bei einer gemeinsamen Buchung die Kosten für die Stornogebühren der Mitreisenden zu übernehmen sind...

        Man könnte es auch so sehen:
        Ich storniere und erhalte vom Reiseveranstalter eine Rechnung über die Stornogebühren und Mehrkosten. Meine Mitreisenden, die ja ihren Teil des Reisevertrags nicht ändern wollen, sagen zu mir: mach das du mit deiner Versicherung aus...

        Also - ausprobieren!

        Gruß
        Peter

        1 Antwort Letzte Antwort
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