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Wann bekomt man bei Flugmängeln Geld zurück?

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  • JulianHJ Offline
    JulianHJ Offline
    JulianH
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen:)
    Wir sind am Montag mit LTU aus der Dom.Rep. zurück gekommen. Der Flug war kaum zum aushlten. Schon beim Start verkündete man uns, dass die gesamte Videoanlage kaputt sei und man deswegen den gnazen Flug über ohne Filme etc. auskommen müsste. Nach einer Stunde Flug meldete sich dann der Pilot mit der Nachricht wir hätten unseren gesamten Wasservorrat verloren und könnten deswegen werder Toilette benutzen noch Hände waschen und heisser Getränke waren auch nicht mehr drin. Ich finde das es echt ein starkes Stück ist 8 Stunden ohne Toilette auskommen zu müssen. Weiss jemand wie es hier aussieht bezüglich Rückrückforderung?
    Danke schonma im Vorraus
    Gruss Julian

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    • JulianHJ Offline
      JulianHJ Offline
      JulianH
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ups, meinte natürlich Geldrückforderung:)

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • mosaikM Offline
        mosaikM Offline
        mosaik
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Das ist in der Tat ein interessanter Fall.
        Also der Ausfall der Videoanlage meine ich, wird wohl zu keiner wirklichen Minderung des Reisepreises führen können (was, wenn der Film auf Englisch, was, wenn man den Film schon kannte...).

        Das mit dem Ausfall des Wassers schon eher.  Wobei der Wegfall warmer Getränke hier wahrscheinlich auch zu vernachlässigen wäre. Schließlich steht ja nirgendwo geschrieben, dass man bei jedem Flug auch warme Getränke haben muss. Aber, okay.

        Der Knackpunkt ist die Verrichtung der Notdurft, besser gesagt die Nicht-Verrichtung. Nun wäre es noch interessant zu erfahren, ob dann nicht doch ein paar die Toilette benutzen (durften...,mussten...). Oder war es tatsächlich so, dass man in den Sitz... Das wäre dann sicher im Bereich der Einschränkung der persönlichen Freiheit...

        Aber betrachten wir den Fall anders: wäre der Pilot nach einer Stunde umgekehrt, wäre es zu einer Verspätung gekommen. Dabei hätte man eine gewissen Anzahl von Stunden hinnehmen müssen - noch ohne Entschädigungsansprüche.

        Daher die Frage: wie hoch könnte hier ein Anspruch sein? € 10.--? € 50.--? € 100.--? - Ich kann es nicht sagen, daher schreibt doch ein Briefchen an die LTU, schildert Eure Qualen und setzt Eure Forderung mit X-Euro fest.
        Gruß
        Peter

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        • melbelleM Offline
          melbelleM Offline
          melbelle
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          8 Stunden nicht auf die Toilette - das ist Körperverletzung!!!
          Hier ist auf jeden Fall nicht nur Rückerstattung sondern Entschädigung fällig! Was macht man in so einem Fall, wenn man dringend aufs Klo muss? Stell Dir vor, Du bringst Reisedurchfall mit nach Hause. Nimmst Du Dir dann ne Tüte aufs Klo mit und machst da rein oder wie? Normalerweise muss man in solch einem Fall mind. einmal zwischenlanden. 8 Stunden keine Toilette.....das ist unvorstellbar!

          ;) melbelle

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          • Austin-PowersA Offline
            Austin-PowersA Offline
            Austin-Powers
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo,
            ich habe momentan auch einen Fall, von Rückforderung bzw. Reisepreisminderung aufgrund fehlender Leistungen.
            (siehe meinen Beitrag hier im Forum).
            Ich habe nach einer Beratung mein Schreiben mit der Rückforderung nicht selbst verfasst, sondern einen Anwalt beauftragt.
            Rechtschutz hat ja heutzutage Jeder, ohne den kommt man heutzutage nicht mehr aus. Somit kostet mich das ganze nur ein müdes lächeln und ich kann mir sicher sein, dass mein Anwalt, der sich übrigens sehr gut mit Reiserückforderungen auskennt, die Sache korrekt handhabt.
            Wenn man selbst schreibt besteht die Gefahr, dass man Fehler macht und man ohnehin mit einem Reisegutschein oder ähnlichem abgestempelt wird.
            Sowas kommt bei mir nicht in die Tüte, ich will Teuros zurück und zwar innerhalb einer gesetzten Frist. Vorteil nummer zwei, sollte die Gesellschaft oder das Unternehmen nicht zahlen, folgt automatisch eine Klage, welche mich ebenfalls nichts kostet. Das ganze geht natürlich nur, wenn man tatsächlich zum mindern eines Preises berechtigt ist, aber so ist es ja in meinem Fall.
            Ein Beratungsgespräch solltest Du in jedem Fall machen, vorausgestzt Du hast Rechtschutz, wovon ich aber mal ausgehe.
            Ciao

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