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Verbindlichkeit angaben im Katalog gegenüber eigener Web-Site des Hotels??

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • carlosCBC Offline
    carlosCBC Offline
    carlosCB
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    wie verbindlich sind eigentlich die Angaben auf der eigenen Web-site eines Hotels gegenüber dem Katalog  bzw dem Reiseveranstalter ???

    Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.

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    • holzwurmH Offline
      holzwurmH Offline
      holzwurm
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,

      für mich ist die Internetseite eines Hotels genauer und ich habe in eine solche Seite mehr Vertrauen.

      Trotzdem sollten die Angaben vom Katalog nicht viel von den Angaben auf der Internetseite eines Hotels abweichen.

      Um welches Hotel/Veranstalter handelt es sich?

      Gruß
      Karl-Heinz

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      • Sina1S Offline
        Sina1S Offline
        Sina1
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Die Homepage eines Hotels ist zwar häufig (schon allein aus Platzgründen) deutlich detaillierter und informativer als die Katalogbeschreibung des Veranstalters - Anspruch hast Du aber nur auf die Leistungen, die Dir im Katalog des Verstalters zugesagt werden, denn Dein Vertragspartner ist bei Buchung einer Pauschalreise der Veranstalter, nicht der Hotelier.

        Beispiel: Auf der Hotelhomepage sind die Zimmer mit Klimaanlage ausgeschrieben, im Katalog des Veranstalters nicht. Wenn Du Dich beschweren möchtest, weil Dein Zimmer keine Klimaanlage hatte, hast Du keinen Anspruch auf eine Erstattung, denn der Veranstalter hatte die Klimaanlage nicht in seinem Katalog versprochen und somit konnte sie auch nicht erwartet werden. Vertragsbestandteil ist die grundsätzlich Hotelbeschreibung des Veranstalters, bei dem die Reise gebucht wurde, nicht die Angaben auf einer Hotelhomepage.

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        • HolginhoH Offline
          HolginhoH Offline
          Holginho
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          ...oder um beim"Thema" 😉 zu bleiben.

          Steht in der Hotelbeschreibung 24 Std.-AI, in der gebuchten Katalogbeschreibung nur "Getränke von 10.00 bis 24.00" hast Du keinerlei Anspruch auf kostenlose Getränke außerhalb dieses Zeitraumes.

          Um was geht es denn im Detail?

          VG

          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • carlosCBC Offline
            carlosCBC Offline
            carlosCB
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ich habe eine Reise gebucht nach alanya / Incekum in das Hotel Aydin Bey Gold Dreams.
            Und habe als Vergleich , die Beschreibung des Reiseveranstalter corendon.de
            die Beschreibung der Hotelkette  aydinbeyhotel.com
            und die ERfahrungsberichte von Holidaycheck.de
            wer die Seite von aydinbeyhotel.com gesehen hat, hat schon bestimmte erwartungen an das hotel.
            vergleicht man dies aber mit der Seite des Veranstalters bzw den Bewertungen auf Holidaycheck.de
            komme n einem diverse zweifel

            Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • mosaikM Offline
              mosaikM Offline
              mosaik
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Nochmals zur kurzen Übersicht:

              Bindend für einen Kunden sind die Leistungsangaben und Beschreibungen des Reiseveranstalters und zwar in jenen Unterlagen, die als Buchungsgrundlage verwendet wurde: Internet --> Internetbeschreibungen, Katalog --> Katalogbeschreibungen

              und nichts anderes!

              Weiters:

              Alle im Internet zu findenden Bewertungen von Kunden stellen eine aus der Sicht jener Kunden persönlich-subjektive Bewertung einer Anlage dar. Dabei ist auch zu bedenken, dass beispielsweise bei einer Clubanlage von 500 Betten eine Zahl von fünf, 10 oder 20 Bewertungen, gemessen an der dort tatsächlich Urlaubenden Zahl wahrscheinlich nicht repräsentativ sein wird. Und - meist überwiegen die negativen Beschreibungen, weil es im Menschen ist, Negatives schneller und eher zu verbreiten als Positives!

              Gruß
              Peter

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              • Sash001S Offline
                Sash001S Offline
                Sash001
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                mal ne frage: wieso hast du gebucht wenn du mit den bedingungen vom veranstalter nicht einverstanden bist?

                1 Antwort Letzte Antwort
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