Reisegepäckversicherung: ja od. nein? Und: wo??
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Hallo monchen,
wenn du eine hausratversicherung hast, kannst du dir Gepäck-VS sparen. Hausrat bezahlt, wenn dir persönliche Sachen (Kleidung, Föhn, in gewissem Rahmen Schmuck, etc) geklaut werden. Die Reisegepäck-VS ist eigentlich bis auf ganz wenige Ausnahmen für die Füße.
Liebe Grüße -
Hier noch mal ein paar Daten / Zahlen zur Hilfe:
http://www.focus.msn.de/PF1D/PF1DN/PF1DNA/pf1dna.htm?id=4058&mid=4056
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monchen,
wie soll ich mich nur ausdrücken, ohne Dir zu nahe zu treten????
Wenn Du nun zum ersten Mal in den Urlaub fliegst, nehme ich an, daß Du sehr jung bist. Wenn Du noch bei Deinen Eltern wohnst und Deine Eltern eine Hausratversicherung neueren Datums haben, ist Dein Reisegepäck im Rahmen der Außenversicherung gegen die gleichen Risiken versichert, wie der Hausrat zu Hause: Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus...die Einzelheiten stehen im Versicherungsschein. Einfacher Diebstahl ist nicht versicherbar.
Eine Reisegepäckversicherung halte ich nicht für sinnvoll. Die Bedingungen verlangen, daß Du den Kontakt zu Deinen Gepäckstücken nicht verlierst (z.B. am Kofferband eine Sekunde nicht auf den hinter Dir stehenden Wagen mit Camcorder oder Bordcase geachtet hast o.ä.).
Unterwegs wird oft der Rucksack oder die Handtasche des/der Reisenden gestohlen - Unachtsamkeit oder Eindösen oder was auch immer des/der Reisenden, egal, das ist einfacher Diebstahl.
Wenn Du Dein Gepäck am Counter aufgegeben und damit in die Obhut der Fluggesellschaft gegeben hast, ist diese im vorstehend genannten Rahmen für Verlust und Beschädigung verantwortlich.
Ich will es so sagen: achtsamer und aufmerksamer Umgang mit dem eigenen Gepäck in Verbindung mit der Hausratversicherung macht die Reisegepäckversicherung überflüssig.
Das Geld ist besser angelegt in einer Auslandsreise-Krankenversicherung.
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Hallo zusammen, hallo Erika,
herzlichen Dank auch für deine Nachricht und deine Meinung.
**Du bist mir in keinster Weise zu nahe getreten, um Himmels Willen-nein nein.**Zur Erklärung.
Es gibt auch in der heutigen Zeit Menschen, die sich einfach in jungen Jahren keinen Urlaub per Flug leisten können, bzw. Urlaub in Deutschland gemacht haben.
Und: ich hatte mir vorgenommen, auf einen Urlaub hinzusparen. Das habe ich getan. Es ist schön zu wissen, dass man sich den Urlaub erarbeitet hat und somit genieße ich wahrlich anders.
Jung... ähm ja, das ist Ansichtssache zwinker. Ich bin 26 Jahre alt
und es ist trotzallem mein erster Flug. Dafür schäme ich mich aber nicht... nö. Bin halt in Sachen Flugreisen unerfahren, aber dafür vielleicht sogar in anderen Dingen informierter als manch ältere Mensch.
Bin halt irritiert, weil mir in meinem Bekanntenkreis jeder was anderes erzählte im Bezug auf diese Versicherung. Der eine sagte "ja, auf jeden Fall", der nächste "so ein Blödsinn, hatte ich nie"...
Und auch hier gehen ja die Meinungen außeinander.
Aber alles in allem denke ich jetzt auch, Dank euer aller Hilfe und Feedback, dass eine Gepäckversicherung für "teures Geld" bei normalem Gepäck nicht wirklich sinnvoll ist.
Euch allen herzlichen Dank für die Hilfe.
Ich hoffe, ich darf hier mal wieder posten, wenn ich noch weitere Fragen habe... bzw. eine Reise zum Mond plane. zwinker Und vielleicht kann ich dann irgendwann ja mal Rede und Antwort stehen, wenn jemand Tipps für einen solchen Ausflug benötigt.
Lieben Gruß,
Monchen
PS: Danke für den Hinweis im Bezug auf die Kranken-Versicherung, etc. Diese habe ich bereits vor einigen Tagen bei den "gelben Engeln" abgeschlossen. -
"tzalich" wrote:
Hallo zusammen,ich überlege, ob es sinnvoll wäre eine Reisegepäckversicherung abzuschließen.
Hat da jemand Erfahrung mit und kann eine gute und günstige Reisegepäckversicherung empfehlen?
Die Pauschale, die man z.B. von der Fluggesellschaft beim Verlust des Koffers bekommt, ist ja nicht gerade üppig (bei LTU sind das 27,- Euro pro Kilo Gepäck).
Vielen Dank schonmal...
"Sokrates" wrote:
Hallo tzalich,kette Dir Deine Koffer am Handgelenk fest, das ist billiger als eine Versicherung!

Spaß beiseite, aber wenn Du eine abschließt, musst Du das erst recht tun, denn sonst zahlt die Versicherung nicht. Lies Dir mal hier durch, was andere User zu dem Thema geschrieben haben.
LG
Sokrates
"tzalich" wrote:
Hallo Sokrates,was die anderen da schreiben stimmt nicht so ganz.
Ich bin selber Versicherungskaufmann (im Innendienst) und habe mich da mal ganz genau erkundigt (bei einer anderen Versicherung, einer Reiseversicherung).
Ich hab da jetzt so ein Paket abgeschlossen, das kostet 29,-Euro für die Reise... Da ist dann auch so ein Luxus wie z.B. Verspätungsschutz und Auslandsreisekrankenversicherung (sehr sehr wichtig) mit drin...
Sollte jetzt keine Kritik sein oder so sonder nur ein kleiner Tipp, falls sich noch wer darüber gedanken gemacht hat.
Naja, trotzdem vielen Dank für deine Antwort.
LG
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Hallo,
da ich selbst bei einer Reiseversicherung arbeite und auch Schäden zur Gepäckversicherung bearbeite, sollte man sich über folgende Dinge im Klaren sein:
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Wird Gepäck beim Transport durch die Fluggesellschaft beschädigt, muss dies unverzüglich bei der Airline gemeldet werden (wenn nicht -> Obliegenheitsverletzung -> Versicherer ist leistungsfrei)
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Wird man im Urlaub bestohlen, muss dies bei der zuständigen Polizei angezeigt werden. Ausreden wie z.B. Verständigungsprobleme oder die weite Entfernung zur Polizei gelten nicht
Außerdem verlangt die Versicherung zum Nachweis des Schadens die Original-Rechnungen der gestohlenen oder beschädigten Sachen. Da man sich Rechnungen bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs aber nicht aufhebt, führt dies meistens zu viel Ärger.
Im Übrigens ist es auch wichtig zu wissen, dass es grob fahrlässiges Handeln ist, wenn man seinen MP3-Player unbeaufsichtigt am Strand liegen lässt und ins Meer geht. Auch dann zahlt die Versicherung nicht.
Gruß
Kerstin -
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Hallo Kerstin,
vielen Dank für deine Hinweise.
Darf ich fragen bei welcher Reiseversicherung du arbeitest?
Ist es wirklich so, dass ich die original Rechnungen von z.B. allen meinen Klamotten, die ich mit in den Urlaub nehme, nachweisen muss? Das kann doch keinem zugemutet werden...
In der Hausratversicherung ist es ja so, dass der Wert geschäzt wird wenn keine Rechnung vorhanden ist...
Wäre echt super wenn du mir hier ein paar Tipps geben könntest, da ich dann evtl. von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen werde!
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Im Rahmen einer Pauschalreise haften bei Diebstahl von Gepäck die jeweiligen Leistungserbringer: Fluggesellschaft, Busunternehmen, Hotel im Rahmen ihrer leistungstypischen Haftungspflichten und Landesgesetzen - NICHT aber der Reiseveranstalter!
Hier liegt ein Irrtum vor, denn ein Reiseveranstalter haftet nur für Beschädigungen von Gepäck, die einer seiner Leistungserbringer (Fluglinie, Hotel, Busunternehmen) zu verantworten oder im Fall von Diebstahl (Abhandenkommen während des Transports) nur dann, wenn eine grobe Fahrlässigkeit einem seiner Leistungserbringer nachgewiesen werden kann.
Ansonsten haftet das Hotel beispielsweise nach landesüblichen Vorschriften, die da auch lauten können: keine Versicherung - kein Ersatz.
Gruß
Peter -
Aus meiner Sicht sinnvoll, weil man nicht mit dem Hotellier in Dschibuti streiten muss, sondern die Sache der Versicherung in der Heimat gibt und die sich darum kümmern muss.
Ob es sinnvolle eine extra Gepäckversicherung abzuschliessen, wird
a) von der Prämie
b) von den Leistungen
c) vom Wert des Gepäcks abhängen (optische Geräte sind nur zum Zeitwert versichert, Schmuck meist nicht und Bargeld sowieso nicht).Aber es gibt ja Komplettschutzversicherungen, Beispiel Österreich:
inkl. Stornovers. Arzt, Krankenhaus, Gepäck, Haftpflicht, usw. bei einem Reisepreis bis € 750.-- --> Prämie € 45.-- pro Person (Europa) oder ohne Stornovers. € 28.-- für 17 Tage pro Person (Europa).Gruß
Peter -
"Erika1" wrote:
Unterwegs wird oft der Rucksack oder die Handtasche des/der Reisenden gestohlen - Unachtsamkeit oder Eindösen oder was auch immer des/der Reisenden, egal, das ist einfacher Diebstahl.Das ist so nicht ganz richtig.
Ein taschendiebstahl ist dann versichert, wenn die tasche mittels gewalteinwirkung oder Drohung entwendet wird.
Sprich: Dir hält einer das Messer an die Kehle oder es entreisst Dir jemand die tasche, und Du versuchst sie festzuhalten.
Diese Fälle werden, natürlich nur, wenn man sie bei der Polizei anziegt, sehr wohl von der Versicherung getragen. -
Flugbegleiter,
im Fall von Gewalteinwirkung ist es nicht mehr Diebstahl, sondern Raub, der wiederum versichert ist.
Und ein Taschendiebstahl ist ein Trickdiebstahl (der nicht versichert ist) und nicht der Diebstahl einer Tasche.
Wäre vielleicht nicht schlecht, wenn Du meine Beiträge genauer liest, bevor Du antwortest.
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Und wie sieht der Fall des Diebstahls aus dem Hotelzimmer aus?
Ich habe mal gehört, daß sich die Hausratversicherungen da aus der Affäre ziehen, da es einen Generalschlüssel für die Putzfrauen gibt und somit kein Einbruch vorliegt.
Stimmt das so?
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Im Rahmen der Außenversicherung in der Hausratversicherung ist das Risiko des Einbruchdiebstahls versichert. Das Eindringen mit einem Schlüssel ist kein Einbruch. Das Aufbrechen eines Safes gehört wiederum zum Einbruchdiebstahl.
Es gelten bestimmte Entschädigungsgrenzen. Auch muß man bei der örtlichen Polizei Anzeige erstatten.