VORSICHT!! Aprilscherze können möglicherweise bald teuer werden..!
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Riesenärger mit VG Wort und Schrift!!
Wie wir aus zuverlässiger Quelle erfuhren, wird das fröhlichen Veralbern am 1. April wohl bald einen bösen Dämpfer erhalten:
Die Verwertungsgesellschaft "Wort und Schrift" hat sich Ende Februar beim Deutschen Patent- und Markenamt in München die Begriffe "Aprilscherz", und "April, April !" als Wortmarke registrieren lassen. Dieser Eintragung wurde im Eilverfahren stattgegeben.
Somit ist jede Veröffentlichung, die mit diesem Begriff verbunden ist, an die VG gebührenpflichtig.
Auf den Punkt gebracht: Wer Aprilscherze machen will, braucht künftig eine Lizenz und muß dafür zahlen!
Formalrechtlich ist ein solcher Begriff eigentlich gar nicht vom Patent- und Markenrecht schützbar. Allerdings soll in diesem Falle eine Ausnahmegenehmigung des Finanzministeriums vorliegen, das sich hier offenbar zusätzliche Einnahmequellen erhofft.
Somit scheint es nicht ausgeschlossen, daß künftig jedermann, der in Deutschland in der Öffentlichkeit unerlaubte Aprilscherze macht, abgemahnt und zur Kasse gebeten wird. Aprilscherz-Macher werden also quasi Raubkopierern gleichgestellt!
OH MANN!!!
einer der die Welt nicht mehr verstehtPebeas
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"pebeas" wrote:
Riesenärger mit VG Wort und Schrift!!
Wie wir aus zuverlässiger Quelle erfuhren, wird das fröhlichen Veralbern am 1. April wohl bald einen bösen Dämpfer erhalten:
Die Verwertungsgesellschaft "Wort und Schrift" hat sich Ende Februar beim Deutschen Patent- und Markenamt in München die Begriffe "Aprilscherz", und "April, April !" als Wortmarke registrieren lassen.
Somit ist jede Veröffentlichung, die mit diesem Begriff verbunden ist, an die VG gebührenpflichtig.Pebeas
Und, hast Du schon überwiesen

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"pebeas" wrote:
Formalrechtlich ist ein solcher Begriff eigentlich gar nicht vom Patent- und Markenrecht schützbar. Allerdings soll in diesem Falle eine Ausnahmegenehmigung des Finanzministeriums vorliegen, das sich hier offenbar zusätzliche Einnahmequellen erhofft.PebeasFormalrechtlich .... allein dieses Wort ....
wenn man das ließt, dann wundert es mich nicht, wenn sich bald jemand "Grüß Gott" patentieren lässt.

"pebeas" wrote:
einer der die Welt nicht mehr verstehtPebeasda geht´s mir wie Dir.
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gefunden bei Wikipedia
Eine Buße ist eine Sanktion gegen Verfehlungen.
Im juristischen Sprachgebrauch ist die Buße oder das Bußgeld (auch: Geldbuße) eine verwaltungsrechtliche Sanktion bei Ordnungswidrigkeiten. Grundlage hierfür ist das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).
Eine Buße ist in der Regel bei nicht so gravierenden Verstößen vorgesehen. Bei gravierenderen Verstößen greift in der Regel das Strafrecht, das meist durch den Strafrichter durchgesetzt wird.
Der Mindestbetrag einer Geldbuße ist fünf Euro. Das Ordnungswidrigkeitenrecht sieht Höhen bis 50.000 Euro (§ 65 Abs. 5 BNatSchG), gegen juristische Personen auch Höhen bis zu einer Million vor.
also dann noch die Anwaltkosten da kann schnell was zusammen kommen.
Gruß
Pebeas
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April April
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Hallöchen,
dann wird also eine Geldbuße nur und ausschließlich an
BUSS- und BETTAG
bezahlt werden müssen...

Nicht schlecht Herr Specht!
Gruß
Taiger
