Flugerverlegung nach vorn um 1,5 Tage ?
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@ jutta,
nun warst du nochmal zu schnell
wenn er einen Tag früher fliegt und 14 Tage gebucht hat, fliegt er doch dann meistens auch einen Tag früher zurück. Sonst wärns ja dann 15 Tage.
Achtung Ironie::::
Und das kann man ja wohl keinem der doch so hungerleidenden Reiseveranstalter antun?????? Oder
Wer Rechts- oder linksschreibfehler findet darf sie gerne behalten.
VG -
Hallo CarlosCB,
durch die Vorverlegung von Montag auf Sonntag sind Dir ja keine Nachteile entstanden. Du hast je geschrieben, daß der Rückflug auch einen Tag früher stattfindetund dies somit ein Sonntag ist. So kannst Du dein Gepäck am Montag in aller Ruhe auspacken. .
Dadurch hast Du ja trotzdem 14 Tage Urlaub gehabt.
Ich denke, daß es hierfür keine rechtliche Handhabe gibt.
Du könntest auf jeden Fall Regressansprüche geltend machen, wenn der Flug von Montag auf Dienstag verschoben worden wäre und Du dadurch einen Tag mehr Urlaub grebraucht hättest, weil der Rückflug ja auch 1 Tag später stattfinden würde.
Gruß
Karl-Heinz -
Das dürfte ja wohl eine einseitige Vertragsänderung sein, welche auch abgelehnt werden kann.
Denn der Vertrag beinhaltet anderen Zeitraum. Also schriftlich um Umstellung
auf die vereinbarten Termine drängen - oder wenn gewünscht, auch
kostenfrei einvernehmlich Vertrag aufheben. -
Der gebuchte Hin- und Rückreisetag stellt einen wesentlichen Vertragsbestandteil dar, der offensichtlich seitens des Veranstalters nicht erfüllt werden kann. Damit hast Du kostenfreies Rücktrittsrecht. Der Vorschlag Deines Veranstalters, die Reisetage zu ändern, ist ein Angebot, das Du nicht akzeptieren mußt. Der Reiseveranstalter hätte Dich über Dein Rücktrittsrecht aufklären müssen. Dazu sind die Veranstalter zwar verpflichtet, aber gern tun sie das natürlich nicht.
Zu empfehlen ist, sich umgehend mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen, auf den vertragsgemäßen Reisetagen zu bestehen und auf Dein Rücktrittsrecht anzusprechen.
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HoliFamily schrieb:
Das mit dem Urlaub wäre eh wurscht der 4.9. ist doch ein Sonntag!!
Es soll aber auch Leute geben, die sonntags arbeiten müssen.
Außerdem kann man ja vielleicht auch noch andere Gründe/Verprlichtungen haben, warum man nicht einfach einen Tag früher reisen kann.
Cornelia -
Beginnt eine Pauschalreise datumsmässig früher oder endet sie datumsmässig später als gebucht, liegt ein Reisemangel vor.
Wird der Abflug um einen Tag vorgezogen, kann man kostenfrei zurück treten.
Akzeptiert man die neuen Reisedaten, so wurde damit auch ein neuer Reisevertrag abgeschlossen und man hat keine weiteren Ansprüche. Ist die - neue - Reise jedoch mangelhaft in ihren Leistungen, bleibt natürlich das Recht auf Gewährleistung oder Schadensatz voll aufrecht.
So ist es Leute und nicht anders!
Gruß
Peter
