Frage zur Reiserücktrittversicherung
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Hallo Leute,
ich habe eine Frage an die Experten: wir haben für den Herbst eine Reise nach Egypten gebucht und gleichzeitig eine RRV abgeschlossen. Unsre drei Kinder, die nicht mitfliegen, sollen in der Zeit von der Oma betreut werden. Was passiert wenn die Oma krank wird und kann die Kinder nicht betreuen und wir somit unseren Urlaub nicht antretten können? Das Reisebüro, bei dem wir Reise und RRV gebucht haben, sagte uns, dass in diesen Falle die RRV einspringt und die entstehenden Stornokosten übernimmt, dies kommt mir aber sehr "spanisch" vor, vor allem weil die Oma nirgendswo auf der Police erscheint und weil es nirgends vermerkt ist das sie die Betreuung während unseres Urlaubs macht. -
Sehr interessante Frage - die Dir aber nur die beauftragte Versicherungsgesellschaft hieb- und stichfest beantworten kann. Wenn die Kinder erkranken würden und Ihr sie pflegen müßtet, wäre die Situation eindeutiger - solche Fälle deckt eine RRV in der Regel ab. Omas Schnupfen (salopp gesagt) und der damit verbundene Ausfall des "Babysitters" ist in der Regel nicht mit versichert.
Was steht denn in den Versicherungsbedingungen? -
...ich denke mal, daß sie zahlen wird, da normale familiäre "Ereignisse" als Risiko mitversichert sind.
Trotzdem würde ich Sina's Rat folgen und bei der Versicherung nochmals detailliert nachfragen.
Was ich mich allerdings zusätzlich Frage ist, warum ihr erst gebucht und die Versicherung abgeschlossen habt, euch jetzt aber Zweifel an eurem tun aufkommen? -
Die Angehörigen der versicherten Personen gelten als Risikopersonen: Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegersöhne und -töchter, Schwager, Schwägerin und Geschwister. Die engste Familie eben. Nur die Reisenden selbst, die den Vertrag abschließen, werden im Vertrag aufgeführt, die Risikopersonen nicht.
Versicherte Ereignisse sind u.a. Tod, schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung, unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung und noch ein paar Dinge mehr - es steht ganz genau in den Bedingungen, welches Ereignis eintreten muss, damit die Versicherungs leistungspflichtig wird.
Wenn die Oma krank wird, ohne dass es so gravierend ist wie oben beschrieben, wird die Versicherung wohl nicht leisten.
Zunächst würde ich die Bedingungen des Versicherers lesen und dann bei offenen Fragen mit ihm Rücksprache nehmen.
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Hallo,
nach den Versicherungsbedingungen ist es so, dass die Eltern bzw. Schwiegereltern Risikopersonen sind, d.h. wenn denen etwas passiert, kann man die Reise stornieren.
Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Personen mitfahren wollten oder nicht.
Sollte deine Mutter bzw. Schwiergmutter unerwartet schwer erkranken, so kannst du die Reise stornieren.
Dass die Oma gleichzeitig die Kinder betreut, ist nicht relevant.
Wenn du die Kinder woandershin zur Betreuung geben würdest (z.B. zu einer Freundin), wäre es nicht versichert, wenn diese Betreuungsperson ausfällt, denn die Betreuerin ist keine Risikoperson.LG
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"Kerstin81" wrote:
nach den Versicherungsbedingungen ist es so, dass die Eltern bzw. Schwiegereltern Risikopersonen sind, d.h. wenn denen etwas passiert, kann man die Reise stornieren.
Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Personen mitfahren wollten oder nicht.Soweit richtig, jedoch haben etliche Versicherungen für Risikopersonen eine Altersgrenze, die in den Bedingungen aufgeführt ist.
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Entscheidend ist auch die Art der Erkrankung. Aufgrund einer leichten Grippe wird die Stornierung garantiért nicht zahlen. Es muß sich da schon um eine schwerwiegende Erkrankung handeln.
Im übrigen, nur als Info, sind nicht bei jeder RRV die Großeltern ( Großeltern der Reisenden ) mitversichert. Meistens reicht es nur bis zu den Eltern.
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Entscheidend sind die Bedingungen des Versicherers und sonst nichts -
wenn jetzt noch mehr Wenns und Abers und Einschränkungen kommen, ist von comabes Versicherungsschutz nichts mehr übrig...

Es gibt auch Versicherer, die gegen einen Mehrbeitrag die Kinderbetreuung in den Risikobereich einschließen; es gibt nichts, was es nicht gibt.
