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Neuer Führerschein nach Hochzeit ein MUSS im Ausland?

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  • ~heike~~ Offline
    ~heike~~ Offline
    ~heike~
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Ich hoffe sehr, dass ihr mir helfen könnt, denn ich muss bereits übernächste Woche geschäftlich nach Frankreich reisen und will mir unbedingt einen Mietwagen nehmen (damit ich zumindest abends noch ein bisschen was von der schönen Provence entdecken kann 😉

    Mein Problem ist, dass ich letzten Sommer geheiratet habe und mein Führerschein noch auf meinen Mädchennamen läuft. In Deutschland ist das ja kein Problem, aber was werden die Damen und Herren vom Mietwagenanbieter in Nizza sagen? Reicht es aus, wenn in meinem Personalausweis alter und neuer Name stehen? Natürlich kann ich die Heiratsurkunde mitnehmen, aber die ist auf deutsch, da wird vor Ort auch niemand was mit anfangen können.

    Die Beantragung eines neuen Führerscheins dauert mindestens vier, eher sechs Wochen, darauf kann ich also nicht warten! Bitte meldet euch bei mir, falls ihr damit Erfahrungen habt, denn ich mag beim besten Willen nicht mit einem Taxi durch die Gegend gurken und meine Abend allein im Hotel verbringen müssen, weil ich anders nicht vom Fleck komme (bin ziemlich in der Pampa).

    Vielen Dank für eure Hilfe! 😄

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    • tanzkleinertigerT Offline
      tanzkleinertigerT Offline
      tanzkleinertiger
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo Heike,

      ich kann nur für den Namen meines Mannes sprechen, denn der hat meinen Namen angenommen.

      Bislang hatte er keine Probleme - er legt dann meistens den Ausweis dazu, wenn die Leute komisch gucken oder fragen ....

      LG
      Daniela

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      • tanzkleinertigerT Offline
        tanzkleinertigerT Offline
        tanzkleinertiger
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo Freundin,

        der internationale Führerschein ist jedoch beschränkt auf 3 Jahre.
        d.h. du mußt / darfst alle 3 Jahre wieder hinmarschieren und verlängern bzw. neu beantragen und das kostet natürlich jedes mal wieder.

        LG
        Daniela

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        • holzwurmH Offline
          holzwurmH Offline
          holzwurm
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Es sollte keine Probleme geben.

          1. Der Führerschein braucht nicht umgetauscht werden. Selbst die die grauen Lappen (hat meine Mutter noch mit Mädchennamen) haben auch im Ausland weiterhin Gültigkeit.

          2. Der Autovermieter verlangt eh den Personalausweis. Und dort ist die Namensänderung ersichtlich.

          Mach Dir keine Sorgen.

          lg
          holzwurm

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