Trifft RRV auch bei Einzelpersonen zu wenn als Fam.gebucht hat ?
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Mein Mann hat eine neue Stelle(gleiche Firma) und es kann sein dass er keinen Urlaub bekommt. Wir hatten im letzten Jahr gebucht und der Urlaub war eingereicht. Nun ist mein Mann in eine neue Abteilung gekommen und da kann es sein dass er zu diesem zeitpunkt keinen Urlaub bekommt. Die Firma kommt bei nicht antreten der Reise für die Kosten auf. Aber kann ich denn mit dem Kind nicht trotzdem fahren und man streicht ihn dann nur. Das schlimme ist es sind nur noch 4Wochen hin und das Geld für die Reise weg.....
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Hallo Buschi,
wie sieht´s denn mit dem Kinderpreis aus?Meistens wird der ja danach ausgerechnen, wieviel Erwachsene mitfliegen. Im "Normalfall" sind das immer 2 Erwachsene--> 1 Kind Festpreis bzw derundder Preis. Wenn du jetzt alleine fliegst, berechnet sich das wohl anders.
Warum verschiebt Ihr denn den Urlaub nicht einfach, wenn die Firma die Stornierung eh bezahlt? Ich würde doch lieber zusammen mit meinem Mann dann in den Urlaub fliegen wollen...
Sandra1971 -
Hallo,
du kannst auf jeden Fall alleine fliegen allerdings wird es wie schon oben erwähnt neu umgerechnet. -
Hallo Buschi,
als erstes gilt erst einmal Kontakt mit der Versicherung aufnehmen. Allein zu reisen ist in der Regel möglich. Die Versicherung zahlt dann den Verlust, nicht jedoch den Anteilig höheren Reisepreis.
Beispiel: Reisepreis 500,- EW
200,- KD
Gesamt: 1.200,-Neu: Reisepreis: 500,- EW
500,- KD
Gesamt: 1.000,-Die Versicherung ersetzt in aller Regel nur die 200.- Euro Differenz. Außerdem muß geklärt sein ob es sich nur um eine andere Abteilung handelt - dann wäre eventuell der Arbeitgeber verpflichtet die Stornokosten zu zahlen.
Viele Grüße
Berthold
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So weit ich das beurteilen kann - ohne die für Dich gültigen Bedingungen zu kennen - liegt hier kein Versicherungsfall vor.
In der Regel ersetzt der Versicherer die Stornokosten (u.a.) bei unerwarteter betrieblicher Kündigung sowie bei Aufnahme einer Arbeit nach Arbeitslosigkeit. Beides trifft hier nicht zu.
Der Arbeitgeber will für die Stornokosten aufkommen.
Du solltest Dich mit dem Veranstalter/Deinem Reisebüro in Verbindung setzen oder in Deinen Bedingungen nachlesen, ob Du noch innerhalb der Frist bist, die eine Umbuchung zulässt. I.d.R. kann man nach dem 31. Tag vor Reisebeginn nicht mehr umbuchen, sondern nur stornieren und neu buchen.
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So Leid es mir tut, sehe ich hier fast keine Chance.
Laut AGB ist das kein geregeltes Haftungsrisiko, soll heißen, dass es ein betriebsinternes Problem ist.
Ich würde mal, sofern es kein korrupter Betriebsrat ist, vorsichtig dort anfragen. Wenn möglich anonym. Ich habe schon so einige Betriebsräte erlebt, die mehr die Interessen der Arbeitgeber als die der Arbeitnehmer vertreten.
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Hallo,
ich verstehe nicht ganz wo hier das Problem ist. Du Schreibst doch , dass die Firma bei nichtantreten der Reise für die Kosten aufkommt, also ist doch alles in Ordnung. Du fliegst und die Kosten für Deinen Mann übernimmt die Firma. das Hat doch nichts mit der RRV zu tun.
Gruß Silvia -
"Silvia L" wrote:
Hallo,
ich verstehe nicht ganz wo hier das Problem ist. Du Schreibst doch , dass die Firma bei nichtantreten der Reise für die Kosten aufkommt, also ist doch alles in Ordnung. Du fliegst und die Kosten für Deinen Mann übernimmt die Firma. das Hat doch nichts mit der RRV zu tun.
Gruß SilviaHallo,
ja das es mit der RRV zu tun hat habe ich jetzt verstanden.
Sollte man dann anders buchen,denn Preis ändert sich ja Single mit Kind oder ist der Mann dann eben nicht im Flugzeug ?
LG
