Durchsetzung der AGBn oder Zufriedenheit der Kunden. Was ist wichtiger?
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Da hast Du ja wieder den „wunden Punkt“ getroffen. Natürlich bekommst Du hier kaum Zustimmung. Triffst es doch wirklich
den Nerv und die Kasse der gesamten Branche.Es ist schon bezeichnend, wenn man liest, die AGB's sind auch für den Kunden da. Natürlich - um Ansprüche der Reiseveranstalter in allen erdenklichen Lebenslagen abzusichern.
Oder gibt es gar einen Beirat oder so etwas, wo Kunden am runden Tisch ihre Meinungen und berechtigten Wünsche äußern können und diese sich in den AGB's zur Erhöhung der Kundenzufriedenheit widerspiegeln?
Außer in diesem Forum ist mir da keine Mitsprachemöglichkeit bekannt.
Aber bleiben wir mal bei den Fakten. Aus mehr als 50 Jahren „Reise-Diktatur“ werden rechtliche Gegebenheiten als „nicht zu beanstanden“ abgeleitet. So hat es zwar durchaus gerichtliche Überprüfungen hinsichtlich der Anzahlungsmodalitäten und deren Höhe von 20 Prozent gegeben.
Aber gerichtliche Überprüfungen der veranschlagten "Rücktritts- Pauschalen“ - bei kurzfristigen Absagen so von 80 – 100 Prozent ohne Nachweis -darüber fehlen mir entsprechende Urteile. Aber vielleicht kann da jemand etwas beisteuern. Würde sonst aber auch wirklich mal Zeit, diese einseitigen AGB-Klauseln (wer will denn ernsthaft behaupten, diese wären für die Kunden gemacht :D), auf deren rechtliche Haltbarkeit hin zu prüfen.
Nun, persönlich habe ich die Konsequenzen hieraus bereits gezogen.
Selbstverständlich werden AGB's bei Flug, Hotel, Mietwagen usw. akzeptiert.Aber die gebuchten Hotels oder der Mietwagen schlagen bei kurzfristigem Rücktritt nicht mit diesen – man muß sich den Betrag mal auf der Zunge zergehen lassen - **> 80-100 Prozent Rücktrittspauschale <**in das Kontor, pardon die Geldbörse.
Dieses Lastminute-Refinanzierungs-Programm zu Lasten etlicher Kunden führt letztlich zu überteuerten Urlaubsreise-Basispreisen.
Dann lieber Verzicht auf Lastminute und faire Preise
und auch reelle (Storno-) Bedingungen.
Nur so käme m.E. die Pauschalreise trotz aller
Umwälzungen und Veränderungen wieder in die Erfolgsspur.PS: Gerade von einer wunderschönen (Individual-) Urlaubsreise zurück:
Hotel-Stornokosten hätten bei Rücktritt weniger als 24 Stunden
vor Anreise bei einer Stornierungsgebühr in Höhe des Zimmer-
preises für 1 Übernachtung gelegen. Und das ist bei renommierten
Hotelketten wie Holiday Inn, Solmelia, Barcelo usw. der Fall.Und das Reiseveranstalter (vielleicht die ganz kleinen?)
von den Hotels mit derartigen Kosten belastet werden,
wenn ich als Endkunde problemlos zurücktreten kann,
ist in der heutigen Zeit kaum mehr vorstellbar.Mietwagen-Stornogebühren wären nicht angefallen, auch bei Noshow.
Flugkosten 100 Prozent Storno, aber bei lächerlich geringem Umfang
am Gesamtpreis wären auch noch die Steuern- und Gebühren
bei Stornierung erstattet worden. Risiko geringer als der
Abschluß einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.Wie hier schon jemand schrieb, man muß sich die Bedingungen
nach eigenen Wünschen und Vorstellungen aussuchen.
Und das ist problemlos möglich. Zu Lasten der Reiseveranstalter.Zurück zum Statement von Salvamor.
Nichts anderes, als darauf aufmerksam zu machen, daß Kunden andere Wege gehen können, lag (vermutlich) in seinem Hinweis.Aber das ist wie mit dem Fisch und dem Chre-Indianer:
Erst, wenn der letzte Fisch gefangen, der letzte Baum gerodet,
der letzte Fluß vergiftet ist, dann werdet ihr einsehen, daß man Geld nicht essen kann.Frei übersetzt für die Reisebranche:
Erst, wenn der letzte Kunde abgesprungen,
das Flugzeug auch ohne Reiseveranstalter gefüllt
und auch das kleinste Hotel direkt gebucht wird,
werdet ihr einsehen, daß AGB's keine Einbahnstraße sein können.Schönes Wochenende dann noch ...
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An anderer Stelle schrieb ich, dass sie AGB für beide Seiten gelten, aber...
Schaut man sich beliebige VA-AGB etwas genauer an, stellt man fest, dass die Pflichten des Kunden sehr detailliert dargestellt sind, auf die Rechte des Kunden jedoch weniger eingegangen wird.
Die Verpflichtungen des Reiseveranstalters werden butterweich umschrieben, z.B.
Leistungen, Preise
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in Katalog, Internet, Flyer und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung.Wir alle kennen die blumigen Hotel- und Leistungsbeschreibungen in den Katalogen und die aussageschwachen Buchungsbestätigungen.
Ein wunderbarer Passus ist auch der, dass der Veranstalter nach Vertragsabschluss Änderungen durchführen kann, diese dürfen nur den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
Vereinfacht ausgedrückt, denn gerade dieser Punkt ist in den AGB weitaus eleganter umschrieben.
Und dazu die leidigen Änderungen von Flugzeiten, Fluggeräten und Fluggesellschaften.
Liest man sich die Veranstalter-AGB wirklich mal durch, kann man den Eindruck gewinnen, man kauft die Katze im ****.
Im Forum werden immer wieder Fragen zu Flugzeiten usw. gestellt. Viele Urlauber scheinen sich darüber zu ärgern, letztendlich aber wird jede Änderung hingenommen, weil das eben so Usus ist.
Zu den Storno"gebühren"
Es gibt bei TUI z.B. unterschiedliche Staffeln: bei TOP-Angeboten etc. beträgt das Storno bis zum 31. Tag vor Reisebeginn bereits 40 %, ab dem 15. Tag 75 %, ab dem 8. Tag 85 %, danach sind es dann 95 %.
Bei Tickets/Eintrittskarten werden 95 % Storno verlangt.
Wie von privacy erwähnt, werden bei Mietwagen-Reservierungen, die der Urlauber ohne Veranstalter bucht, auch bei Nichtabnahme des Autos keine Stornogebühren verlangt.
Bei TUI kostet das 90 % des Mietpreises...Wenn Urlauber sich genauer informieren würden, schon immer genauer informiert hätten, gäbe es VA-AGB in dieser Form vielleicht nicht mehr...
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@ salvamor 41
so wie ich lesen durfte bin ich nicht alleine der deiner einer nicht versteht. ( hast dich nicht richtig aus gedrückt ???)
du kannst gern ein unternehmen deiner vorstellungen gründen.
schreib mir aber bitte auch dann ganz ehrlich wenn du wieder insolvent bist. weil die so nicht informierten urlauber dich mit regresansprüchen überollt haben.@ privacy
"privacy" wrote:
........Oder gibt es gar einen Beirat oder so etwas, wo Kunden am runden Tisch ihre Meinungen und berechtigten Wünsche äußern können und diese sich in den AGB's zur Erhöhung der Kundenzufriedenheit widerspiegeln?
Außer in diesem Forum ist mir da keine Mitsprachemöglichkeit bekannt.
dann schaust bitte hier dann bist auch endlich auf dem laufenden.
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Hallo privacy,
komisch ist, daß Du anscheinend keinerlei Probleme mit 100% Stornokosten hast, wenn der Preis sich in einem "lächerlich geringem Umfang bewegt". Heißt bei 50,- Euro ist es dir völlig egal, bei 1.000,- Euro schreist Du wie am Spiess!
Ich finde es immer wieder Klasse, wie sich manche Leute hier ungefragt selbst wiederlegen.
Super Beitrag!
Berthold
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2007,
die Schlichtungsstelle ist nicht für Pauschalreisen zuständig.
Kopie:
Ihre Beschwerde
Sie haben ein Problem bei Ihrer Fernverkehrsreise mit der Bahn, dem Flugzeug, dem Schiff oder dem Bus gehabt und auf Ihre Beschwerde beim Verkehrsunternehmen keine oder eine wenig zufriedenstellende Antwort erhalten? Dann können Sie sich hier direkt per Online-Formular an die Schlichtungsstelle Mobilität wenden: Einfach die folgenden Felder ausfüllen und absenden.Bitte beachten Sie: Die Schlichtungsstelle Mobilität ist nicht für Pauschalreisen zuständig.
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"salvamor41" wrote:
Ich lese für meinen Geschmack hier im Forum viel zu oft, daß von Seiten der anwesenden Reisebüro- oder Veranstaltermitarbeiter, von Reiseleitern oder anderweitig im Reisegeschäft tätigen auf die jeweilige AGB verwiesen wird.Welchen Sinn sollte es für einen Veranstalter/Reisebüro geben, einen Urlauber zu zwingen, irgendwo Urlaub zu machen, wo er partout aus welchen Gründen auch immer nicht hin will, auch wenn die rechtliche Situation eindeutig für den Veranstalter spricht.
Damit wird doch nur dokumentiert: Hauptsache, wir haben den Umsatz gemacht! Wie Du, Urlauber, mit der Situation fertig wirst, daß Du da nicht mehr hin willst, obschon Du wasserdicht gebucht hast, interessiert uns nicht mehr. Deine zwischenzeitlichen Erkenntnisse, daß das Hotel eine einzige Baustelle oder von Baustellen umgeben ist, miserabel in den Hotelbewertungen der einschlägigen Portale abschneidet, interessiert uns in diesem Zusammenhang auch nicht. Du hast die Reise zu bezahlen und anzutreten!
Warum ist es nicht möglich, sich mit dem Kunden zusammenzusetzen und eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen, die den Kunden dazu brächte, auch beim nächsten Mal wieder bei diesem Veranstalter zu buchen?
Was ist wichtiger? Die Durchsetzung der AGB oder die Zufriedenheit der Kunden?
hallo erika1
auch flüge bahnfahrten schiffsfahrten kann ich bei einem reiseveranstalter/reisebüro tätigen nicht nur eine pauschalreisefür die pauschalreise empfehle ich einen fachanwalt
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@2007
Womit auch für diese Einzelleistungen ( ab 2 Einzelleistungen
ist es eine Pauschalreise) wiederum horrende Stornokosten
anfallen würden, es bleibt bei kundenunfreundlichen AGB's ...Wenn Du aufmerksam gelesen hättest, war die Rede von den
AGB's der Reiseveranstalter und einem Mitspracherecht
dort. Das hat mit einer nachträglichen Einrede bei
irgendeiner Schlichtungsstelle (wenn das Kind
bereits in den Brunnen gefallen ist)
recht wenig zu tun... -
"privacy" wrote:
@2007
Womit auch für diese Einzelleistungen ( ab 2 Einzelleistungen
ist es eine Pauschalreise) wiederum horrende Stornokosten
anfallen würden, es bleibt bei kundenunfreundlichen AGB's ...Wenn Du aufmerksam gelesen hättest, war die Rede von den
AGB's der Reiseveranstalter und einem Mitspracherecht
dort. Das hat mit einer nachträglichen Einrede bei
irgendeiner Schlichtungsstelle (wenn das Kind
bereits in den Brunnen gefallen ist)
recht wenig zu tun...dann halte ich wie mit salvamor41
mach selber einen laden auf und wenn du nach einem jahr ohne deine hier verschmäten agb´s auskommst kannst dich ja mal wieder melden .
aber ich befürchte du bist eher bei harz 4 -
Und wenn das Kind dann in den Brunnen gefallen ist, wären Fachanwälte oftmals nicht notwendig, wenn die Bestimmungen und auch die Leistungsbeschreibungen für den Kunden weniger schwammig, sondern eindeutig formuliert wären.
Man muss sich nur die Katalogsprache anschauen...
Nicht jeder hat die Möglichkeit sich im Internet zu informieren. Er kauft seine Reise, nachdem er ein oder zwei Bilder des Hotels gesehen hat und nach der dürren Leistungsbeschreibung glaubt, er habe das für sich optimale Hotel gefunden.
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"2007" wrote:
dann halte ich wie mit salvamor41
mach selber einen laden auf und wenn du nach einem jahr ohne deine hier verschmäten agb´s auskommst kannst dich ja mal wieder melden .
aber ich befürchte du bist eher bei harz 4
hBisher war alles zwar heftig, aber sachlich. Aber jetzt wird es haarig! Also, bitte sachlich bleiben, 2007, auch wenn es schwer fällt!
Sollte mit diesr Themeneröffnung tatsächlich ein neuralgischer Punkt getroffen worden sein?
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Gerade aktuell wurden seitens der EU die Roaminggebühren mit
Höchstgrenzen ab (Spät-) Sommer 2007 festgesetzt.Eine freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber
konnte nicht umgesetzt werden. Ist ja auch irgendwo verständlich.
Wer räumt schon freiwillig gerne das Feld?Das Thema pauschale Rücktrittsgebühren für kurzfristige
Reiseabsagen wäre ebenfalls einer EU-Überprüfung würdig.
Um Missverständnissen vorzubeugen, AGB's und auch
Rücktrittsgebühren bedürfen sicherlich keiner Grundsatz-
Diskussion, lediglich deren Ausführungen bzw. prozentuale Höhen. -
"salvamor41" wrote:
Sollte mit diesr Themeneröffnung tatsächlich ein neuralgischer Punkt getroffen worden sein?So isses, salvamor, aber keinen der meinen...
... aber möglicherweise von Leuten, die in der Reisebranche beschäftigt sind???
Bei Verbrauchern rennst Du mit Deinem Thema offene Türen ein.

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Hallo privacy,
natürlich stimmt deine Kalkulation. Du hast völlig recht, wenn du sagst, daß Du im Stornofall wesentlich niedrigere Stornokosten hättest (absolut gerechnet). Das Grundthema sind aber eigentlich auch die AGB's. Hier erzählst Du, daß Du die bösen Veranstalter mit Ihren völlig Kundenfeindlichen AGB's dadurch umgehst, daß Du alles separat buchst.
Gleichzeitig teilst Du aber allen mit, daß Du offensichtlich bei einem Billigflieger gebucht hast, obwohl wahrscheinlich allen bekannt sein dürfte, daß genau diese Airlines (vor allem wenn es sich um englische oder irische handelt) extrem restriktiv sind, was die durchsetzung der vorhandenen AGB's angeht.
Tolle Idee Feuer mit Feuer zu bekämpfen. Vielleicht denkst du mal darüber nach?
Aber wenns billig ist?
Gruß
Berthold
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Echt luxuriös:
Die Airline von Deutschlands führendem Reiseveranstalter,
aber ohne Reiseveranstalter
Das Hotel beim "Flaggschiff" der führenden spanischen Hotelkette.
Das Zimmer mit Kundenkarte als kostenloses Upgrade
durch den Hotelier auf Deluxe, oberste Etage mit
neuester Möblierung, Fernblick über die gesamte KüsteDer Mietwagen von renommiertem
Opel-Generalimporteurder Kanarischen InselnAlles - nach meinen Wünschen,
- mit weniger sollte man sich nicht zufriedengeben

Apropos Billigflieger - gibt es noch andere im Ferienflugverkehr?
- mit weniger sollte man sich nicht zufriedengeben
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mit Leuten, die meinen, dass Rechte immer nur für andere gelten, aber niemals für einen selbst, sind so hoch auf dem Ross, dass das Fallen richtig weh tun wird.
Individualreise:
Flug: Billigairline 100% Stornokosten, aber egal die 100% werden akzeptiert, aber 80% Max. vom Veranstalter verflucht.
Hotel: Stornokosten 100% für die erste Nacht, aber auch ein Deposit in Höhe von 40% des gesamten Reisepreises ist keine Seltenheit, aber nimmt ein Veranstalter 50% wird wieder geschimpft.
Mietwagen: Preis z.B. eine Woche auf Malle 150.- Stornokosten 25.- = ca. 17% bei Mietwagenverleihfirma als auch bei Veranstaltern gleich.Lieber Salva, Du hast leider KEINEN neuralgischen Punkt getroffen, nur einen erbärmlichen Versuch gestartet sich die eigene Vorstellung schön zu reden um die Eigene Meinung anderen aufzuzwengen in der Annahme, dass nur die eigene Meinung zählt und die richtige sei.
Frag doch mal bei euch im Hause Holidaycheck an, was die von Deiner Meinung halten und wie sie dazu stehen, dass würde uns brennend interessieren.
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Chiara,
um - zum x-ten Male - auf den Mietwagen einzugehen... das TUI-Storno habe ich weiter oben beziffert. Teuer, sehr teuer, zu teuer.
Ich habe noch niemals Mietwagen gebucht, die in ihren AGB Storno-Kosten verlangten. Wir waren immer bestens bedient.
Auf das Wesentliche gehst Du nicht ein, nämlich:
Wie kalkulieren Veranstalter ihren Verlust durch die Stornierung einer Reise? Wenn es denn eine kaufmännische Kalkulation ist, was ich nicht glaube.
Ich unterstelle: sie sind dazu ebenso wenig in der Lage, wie der stornierende Kunde dem Veranstalter den tatsächlichen Verlust nachweisen kann.
edit:
Bei jeder anderen Dienstleistung wird eine Abrechnung vorgelegt. Warum nicht beim Reisevertrag?
Weil da eben alles durch Pauschalen geregelt wird... -
"salvamor41" wrote:
@ 2007Du hast leider den Sinn der Diskussion überhaupt nicht verstanden.
du schaumschläger bist ja nicht bereit für deine ideen den kopf hinzuhalten.
mach doch eine gesellschaft auf die deinen vorstellungen entspricht.
hier an der realität vorbei argumente zu bringen die vor keinem richter halt haben ist doch nur aufmacherei. -
"Chiara Saluta" wrote:
mit Leuten, die meinen, dass Rechte immer nur für andere gelten, aber niemals für einen selbst, sind so hoch auf dem Ross, dass das Fallen richtig weh tun wird.....
....Frag doch mal bei euch im Hause Holidaycheck an, was die von Deiner Meinung halten und wie sie dazu stehen, dass würde uns brennend interessieren.Ohhhh, Chiara, Du kommst leider ins "Hudeln"! Und Du hast mich jetzt richtiggehend eingeschüchtert!

Wenn die Argumente fehlen, kommen die Spitzen. Es fehlt jetzt nur noch, daß Du sagst, mir als Admin stünde es gar nicht zu, meine eigene Meinung zu äußern! Das hatten wir doch alles schon mal!
Offenbar wird hier tatsächlich ein empfindlicher Nerv getroffen.
Jeder hat Verständnis dafür, daß Du die Farben der Reisebranche in diesem Forum mit Nachdruck vertrittst. Aber in diesem Forum agieren nicht nur Leute aus der Reisebranche, sondern viel mehr
"Reiseverbraucher", deren Interessen es genau so zu beachten gilt!Ich bitte deshalb um Verständnis dafür, daß ich Deinem geheimen Wunsch, ich möge endlich den Mund halten, nicht nachkommen kann.